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Photovoltaikanlagen

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor einer Stunde von mmusterm:

Mir geht es aber um die Frage: Warum kann der Unternehmer die Stromproduktion im Zeitraum der Abriegelung nicht SELBST nutzen. Er schreibt: "Von diesem Moment beziehen wir den teuren Strom aus dem Netz, obwohl wir die eigene Anlage auf dem Dach haben“.

Ganz einfach: Weil es so geregelt ist. Die Anlage ist mit 100kW so gross, dass sie - insofern sie am oeffentlichen Netz haengt - vom Netzbetreiber ferngesteuert werden darf und offensichtlich auch wird. Fuer den Verdienstausfall an entgangener EEG-Einspeiseverguetung wird er zu 100% entschaedigt, aber er kann dann eben auch keinen Eigenverbrauch machen.

Grosse PV-Besitzer werden halt weniger "geschuetzt".

vor 20 Minuten von oktavian:

Wieso die ihre Anlage dann nicht selbst drosseln, sondern fürs Einspeisen bezahlen, kann ich nicht nachvollziehen.

Nicht jede Anlage ist steuerbar. Wenn er bei negativem Preisen einspeist, muss er bei der Anlagengroesse zahlen, weil er mutmasslich in der Direktvermarktung ist. Vielleicht ist es nur vom Netzbetreiber steuerbar, aber nicht von ihnen selbst und kann daher nicht "abgeschalten" werden.  Das wuerde mich aber trotzdem wundern, weil die Direktvermarktung ueblicherweise ueber einen Dienstleister wie zB "Next Kraftwerke" stattfindet und die eine Steuerung voraussetzen.
Vielleicht spielt hier eine Rolle, dass die Anlage zu 100% fuer Eigenverbrauch gedacht war, aber das widerspricht der Angabe, dass er bei negativen Preisen einspeist, also keine 100% Eigenverbrauch vorliegen. Ist nicht schluessig im Artikel IMHO.

 

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oktavian
vor 3 Minuten von slowandsteady:

Fuer den Verdienstausfall an entgangener EEG-Einspeiseverguetung wird er zu 100% entschaedigt

Könnte er nicht einen Liefervertrag mit einer anderen Gesellschaft des Konzerns machen und da dann einen höheren Preis als Schaden geltend machen? Bezug ist wesentlich teurer als Einspeisevergütung, aber es hängt Aug vom Unternehmen ab. Manche zahlen keine Abgaben und keine Umlagen usw.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 18 Stunden von oktavian:

Könnte er nicht einen Liefervertrag mit einer anderen Gesellschaft des Konzerns machen und da dann einen höheren Preis als Schaden geltend machen?

Wird er sicherlich schon geprueft haben. Glaube aber nicht, dass das so funktioniert. Das Problem ist dass wir 1) nicht wissen nach welchem EEG gebaut wurde und damit nicht die Regeln bzgl. Einspeiseverguetung etc. 2) die Daten der Anlage nicht kennen und 3) nicht wissen ob jetzt Eigenverbrauch oder nicht gemacht wird.

Der ganze Artikel erscheint mir aber so oder so Jammern auf hohem Niveau, denn (aus dem Artikel):

Zitat

Rund 80.000 Euro „gehen uns dadurch jedes Jahr flöten“, sagt Doll.  Dazu komme, dass es so deutlich länger dauere, bis sich die Anlage amortisiere. Unternehmerischen Sinn machten maximal fünf Jahre, „jetzt sind wir schon bei sieben“, sagt der Geschäftsführer.

7 Jahre Amortisierung sind schlecht? Das muss ja eine hochprofitable Firma sein, wenn 14% Rendite zu wenig sind...

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oktavian
vor 1 Stunde von slowandsteady:

7 Jahre Amortisierung sind schlecht? Das muss ja eine hochprofitable Firma sein, wenn 14% Rendite zu wenig sind...

Eins durch Amortisierung ist nicht die Rendite. Wobei PV theoretisch eine relativ risikoarme Investition ist. Ein Unternehmen muss projektweise den richtigen Mindest-internen Zinsfuß finden, der adäquat für das Risiko ist. Man sollte nicht für alles die gleiche hurdle rate nehmen.

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
Am 3.12.2024 um 22:46 von smarttrader:

die Einspeisevergütung ist zu niedrig um wirklich ein paar Euro mit einer PV Anlage zu verdienen.

Ist Sie nicht, höre auf mit den Märchen. Nur weil du es nicht gebacken bekommst. 
Kauf lieber noch paar sich lohnende

Wallboxen :news:

 

Zum anderen Thema auch mit Abriegelung vom Netzbetreiber muss man halt eine Nulleinspeisung (selber) umsetzen oder beauftragen, dann kann man weiter seinen Strom nutzen.

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oktavian
Am 5.12.2024 um 11:09 von MichaelMueller:

Zum anderen Thema auch mit Abriegelung vom Netzbetreiber muss man halt eine Nulleinspeisung (selber) umsetzen oder beauftragen, dann kann man weiter seinen Strom nutzen.

Solange das keine Insel durch Schaltung wird, kann ein Softwarefehler die Nulleinspeisung zunichte machen. Wie sieht es dann rechtlich aus? 

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smarttrader
vor 4 Stunden von oktavian:

Solange das keine Insel durch Schaltung wird, kann ein Softwarefehler die Nulleinspeisung zunichte machen. Wie sieht es dann rechtlich aus? 

0 Einspeisung = 0 Vergütung. Als Anlagenbetreiber hat man eine Verpflichtung und ich könnte mir vorstellen das ein Gericht dir als Anlagenbetreiber eine Schuld gibt, wenn du deine Prüf- und Kontrollpflicht nicht nachgekommen bist. Es steht dir ja frei, diese Verpflichtung zu deligieren und eine Firma damit zu beauftragen. In der Regel schließt man für sowas ja Wartungsverträge.

 

Nebenbei bemerkt gab es bis vor ca. 2 Jahren eine 70% Regelung die auch zuverlässig funktionierte. Zudem sind die wirklich "wichtigen" Parameter zumindest bei SMA gesperrt und für Endkunden nicht veränderbar. SMA bietet dir tolle Log E-Mails an und dort sieht man auch die Einspeisung. Ein paar wenige kWh werden trotzdem ins Netz gehen. So ist es zumindest bei Batteriespeicher und SMA Universum. Hier werden im 2-3kWh zu viel in die Speicher gespeist bzw. entnommen. Aufs Jahr gesehen ist das zu vernachlässigen.

 

 

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
Am 9.12.2024 um 08:46 von smarttrader:

0 Einspeisung = 0 Vergütung.

Nein falsch
 

Am 9.12.2024 um 03:48 von oktavian:

Solange das keine Insel durch Schaltung wird, kann ein Softwarefehler die Nulleinspeisung zunichte machen. 

Was auch immer du damit sagen willst. Ist bei der 70% Regelung doch jetzt schon so und nu? Wie sind die rechtlichen Regelungen?

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oktavian
vor 47 Minuten von MichaelMueller:

Was auch immer du damit sagen willst. Ist bei der 70% Regelung doch jetzt schon so und nu? Wie sind die rechtlichen Regelungen?

ja, keine Ahnung. Wird dann nie was kontrolliert: kann jeder es machen wie er will?

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MichaelMueller
vor 2 Stunden von oktavian:

ja, keine Ahnung. Wird dann nie was kontrolliert: kann jeder es machen wie er will?

Ich habe auch keine Ahnung auf du hinaus willst oder was genau die Frage ist.

Ich habe nur gesagt mit Nulleinspeisung kann man seinen Strom trotzdem verbrauchen. 
Alles andere kommt ja auf deine Verträge und Gegebenheiten an. Kann doch keiner generell seriös beantworten bei so rechtlichen Einzelfallentscheidungen, wobei ich noch nicht mal weiß was deine genaue Frage ist. Für 70% Regelung kannst direkt ins EEG schauen, da ist es beschrieben für den Fall.

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oktavian
vor 16 Minuten von MichaelMueller:

ch habe auch keine Ahnung auf du hinaus willst oder was genau die Frage ist.

Ich habe nur gesagt mit Nulleinspeisung kann man seinen Strom trotzdem verbrauchen. 
Alles andere kommt ja auf deine Verträge und Gegebenheiten an. Kann doch keiner generell seriös beantworten bei so rechtlichen Einzelfallentscheidungen, wobei ich noch nicht mal weiß was deine genaue Frage ist. Für 70% Regelung kannst direkt ins EEG schauen, da ist es beschrieben für den Fall.

bei Nulleinspeisung steuerst du es selbst. Also gehe ich davon aus, dass du haftest wenn es nicht funktioniert. Die 70% Regelung kenne ich nicht so. Das Problem gibt es auch bei 14a EnWG: Wie genau wird es umgesetzt. Wenn das Signal in dein privates Energiemanagementsystem geht und dann passiert nichts, ist es vermutlich deine Verantwortung. Wenn das Signal direkt an die WP oder wallbox, liegt es wohl am Hersteller, wenn nicht gedrosselt wird. Nur meine Vermutung.

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smarttrader
Am 10.12.2024 um 13:32 von MichaelMueller:

Nein falsch
 

Was auch immer du damit sagen willst. Ist bei der 70% Regelung doch jetzt schon so und nu? Wie sind die rechtlichen Regelungen?

Bei einer Null EInspeisung darfst du kein Strom ins Netz einspeisen. Wenn du nichts einspeist wird nichts vergütet.

 

Mathematik ist leider nicht deine Kompetenz.

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 11 Stunden von smarttrader:

Wenn du nichts einspeist wird nichts vergütet.

Die Aussage stimmt einfach nicht. Auch wenn du sie wiederholst wird es nicht besser.
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/162

 

vor 11 Stunden von smarttrader:

Mathematik ist leider nicht deine Kompetenz.

Ich kann wenigstens soweit die einfache Mathematik anwenden, um zu rechnen ob sich meine Anlage wirtschaftlich lohnt oder nicht. Einer von uns beiden bekommt das nicht hin :narr:

 

Am 10.12.2024 um 17:21 von oktavian:

bei Nulleinspeisung steuerst du es selbst.

Was meinst du mit selbst? Es gibt mehr als eine Möglichkeit das umzusetzen, aber das ist ja auch egal. Es ging erstmal nur um die Aussage von dem Artikel. 

 

Am 10.12.2024 um 17:21 von oktavian:

Also gehe ich davon aus, dass du haftest wenn es nicht funktioniert

Klar haftest du für deine Anlage wer auch sonst? Wenn du im EEG bist verlierst du im schlechtesten Fall deinen Anspruch darauf, das ist doch heute schon so mit der 70% Regelung.
Ob du daran dann Regressionen ableiten oder weitergeben kannst, kommt eben ganz darauf an  (an wen auch immer Solateur, Elektriker, Komponentenhersteller etc.).

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smarttrader
vor 2 Stunden von MichaelMueller:

Die Aussage stimmt einfach nicht. Auch wenn du sie wiederholst wird es nicht besser.
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/162

 

Ich kann wenigstens soweit die einfache Mathematik anwenden, um zu rechnen ob sich meine Anlage wirtschaftlich lohnt oder nicht. Einer von uns beiden bekommt das nicht hin :narr:

 

Was meinst du mit selbst? Es gibt mehr als eine Möglichkeit das umzusetzen, aber das ist ja auch egal. Es ging erstmal nur um die Aussage von dem Artikel. 

 

Klar haftest du für deine Anlage wer auch sonst? Wenn du im EEG bist verlierst du im schlechtesten Fall deinen Anspruch darauf, das ist doch heute schon so mit der 70% Regelung.
Ob du daran dann Regressionen ableiten oder weitergeben kannst, kommt eben ganz darauf an  (an wen auch immer Solateur, Elektriker, Komponentenhersteller etc.).

Bei einer 0 EInspeisung darfst du nichts ins öffedntliche Netzeinspeisen, daher wird auch keine Vergütung festgesetzt.

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 4 Stunden von smarttrader:

Bei einer 0 EInspeisung darfst du nichts ins öffedntliche Netzeinspeisen, daher wird auch keine Vergütung festgesetzt.

Lass einfach gut sein, wenn du nicht lesen kannst bzw. Probleme mit dem verstehen hast. Richtig zitieren kannst wohl auch nicht…


Für alle anderen die in den Genuss kommen, Link ist angegeben. Gibt noch ein paar mehr Gründe Vergütung zu erhalten, gilt übrigens auch für Windkraft.

 

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oktavian
vor 8 Stunden von MichaelMueller:

Klar haftest du für deine Anlage wer auch sonst?

Der Hersteller zum Beispiel.

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MichaelMueller
vor 8 Stunden von oktavian:

Der Hersteller zum Beispiel.

Erzähl mir mehr wo steht das genau?

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MichaelMueller

Komplett am Thema vorbei

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oktavian
vor 2 Stunden von MichaelMueller:

Komplett am Thema vorbei

bei 0 Einspeisung bist du evtl selbst der Hersteller der Regelung, bzw. wenn nicht alle Komponenten vom gleichen Hersteller und selbst zusammengebaut kannst du es schwer nachweisen. Die letzten Tage waren aber sehr schlecht PV mäßig.

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MichaelMueller

Um was geht die sinnlose Diskussion aktuell?

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