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Photovoltaikanlagen

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oktavian
vor 1 Minute von Nostradamus85:

Naja was willst Du genau hören ;-) Der Betrieb an einem Zweirichtungszähler und Vergütung ist bei einem Balkonkraftwerk so nicht (mehr) vorgesehen. Entweder es wird nach vereinfachtem Verfahren als BKW angemeldet, dann gibt es keine Vergütung, oder du beantragst dafür Vergütung, dann ist es aber kein Balkonkraftwerk mehr sondern einfach nur eine Mini-PV Anlage die ein Elektriker anmelden muss. Und das ist finanziell meist unsinnig.

sicher? Du kannst zusätzlich zum Marktstammdatenregister beim Netzbetreiber anmelden. Nur Marktstammdatenregister = keine Vergütung. Wo steht, dass ein Elektriker beim Netzbetreiber steckerfertige Solaranlagen anmelden muss im Gesetz? 

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Nostradamus85
vor 2 Minuten von oktavian:

sicher? Du kannst zusätzlich zum Marktstammdatenregister beim Netzbetreiber anmelden. Nur Marktstammdatenregister = keine Vergütung. Wo steht, dass ein Elektriker beim Netzbetreiber steckerfertige Solaranlagen anmelden muss im Gesetz? 

Das ist im Solarpaket so geregelt. Es gibt die folgenden Optionen:

 

- Du hast keine PV und willst ein BKW = Vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister -> keine Vergütung, durch Meldung im MstR wird der VNB recht schnell prüfen ob du einen rücklaufenden Zähler hast und den ggf. tauschen

- Du hast keine PV und willst ein "BKW" mit Vergütung = Normale Anmeldung über Elektriker der die Anlage nach allen nötigen Normen freigeben muss, wo ich unsicher bin ob die Anlage dann fest installiert werden muss (sprich Schuko ab und eigene Sicherungskreis) + Elektro-Verteilung nach entsprechender Norm

- Du hast eine "große" PV und willst ein BKW ohne Vergütung nach vereinfachter Anmeldung dazu -> möglich, allerdings unwirtschaftlich, da dein Einspeiseerlös dann prozentual nach installierter PV Leistung (bei dir dann 1,7kw-peak) abgesenkt wird

- Du hast eine "große" PV und willst ein "BKW" mit Vergütung dazu -> siehe Punkt zwei, das ist dann kein BKW mehr sondern eine Mini PV für die der ganze Zirkus gilt den du auch bei der großen PV hast

 

Ich mag falsch liegen, dann bitte korrgieren falls es jemand besser weiß

 

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oktavian

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/235

vom 23.05.2024

Zitat

Ja. Dem Grunde nach besteht für Strom, der in Steckersolargeräten erzeugt und in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird, ein Vergütungsanspruch nach dem EEG. Der Vergütungsanspruch besteht auch für Anlagen unter 600 W, für die das vereinfachte Anmeldeverfahren gilt.

 

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Nostradamus85

Hier aus dem FAQ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)  zum Solarpaket 1:

 

Zitat

Kann ich eine besondere Förderung für eine Balkonsolaranlage erhalten? Viele Bundesländer und Kommunen fördern den Kauf von Solaranlagen für den Balkon. Allerdings amortisieren sich Steckersolargeräte auch ohne Förderung in der Regel schnell. Eine spezielle Förderung auf Bundesebene ist daher nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Auch kleine PV-Anlagen können die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen – verlieren dann aber ihren Status als Steckersolargerät samt den beschriebenen Entlastungen.

Das heisst für mich... ein BKW ist nur ein BKW wenn man auf Einspeisevergütung verzichtet und das vereinfachte Anmeldeverfahren wählt. Möchte man Einspeisevergütung, dann ist das zwar auch möglich für Kleinstanlagen mit 600 bzw. 800Watt, aber es gelten dann alle Rechte/Pflichten und Auflagen einer "großen" PV, was eben Anmeldung durch Elektriker usw. nach sich zieht.

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller

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MonacoFranzl

Mal ne Frage... 

Ein 800w BKW produziert im Mittel ca. 700kwh p. a.

Die Einspeisevergütung beträgt ca. 8ct/kwh.

D.h. bei Volleinspeisung sind es ca. 56 EUR p. a. Bruttovergütung. 

Ist es überhaupt eine berücksichtigenswerte Option ein BKW für eine Einspeisevergütung anzumelden? 

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MonacoFranzl

Eine PV muss man bzw sollte man der Wohngebäudeversicherung aufgrund einer eventuellen Gebäudewertsteigerung und einer Gefahrensteigerung melden, um einer Unterversicherung oder Zahlungsausschluss (beides hinsichtlich Gebäude) zu entgehen. Gibt es da Faustformeln oder Richtwerte in wie weit sich die Prämie der Wohngebäudeversicherung durch das Vorhandensein einer PV-Anlage erhöht (evtl mjt oder ohne Batteriespeicher)? Wie haben Eure Wohngebäudeversicherer reagiert? 

 

Daneben gibt zusätzlich die optinale Möglichkeit der PV-Versicherung gegen Hagel, Tierbiss, Modulausfall & Co. (also hinsichtlich PV-Anlage) entweder separat oder als Baustein innerhalb der Wohngebäudeversicherung abzusichern. Gibt es auch hier Prämienrichtgrößen? 

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MichaelMueller

Bei mir kostet es 4,50€ pro Jahr mehr in der Wohngebäudeversicherung (ohne Batterie). Kann natürlich bei jeder Versicherung anders sein, aber es gibt auch extra separate Anbieter für Pv Versicherung. Es muss nicht in der Wohngebäudeversicherung sein. Ertragsausfall lohnt sich nicht, wenn man nicht > 20 Cent pro kwh bekommt.

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

Danke für die Rückmeldung.

Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt, es gibt zum einen, einen evtl höheren Beitrag bei der Wohngebäudeversicherung für das Gebäude nur aufgrund der Tatsache, dass eine PV-Anlage auf das Gebäude angebracht wurde (nach Meldung an den Versicherer) und zum anderen eine optionale Versicherung für die PV-Anlage selbst (entweder separat oder als Teil in der Wohngebäudeversicherung). 

Eine Ertragsausfallversicherung ist nochmal was drittes. 

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MichaelMueller
vor 10 Minuten von MonacoFranzl:

Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt, es gibt zum einen, einen evtl höheren Beitrag bei der Wohngebäudeversicherung für das Gebäude nur aufgrund der Tatsache, dass eine PV-Anlage auf das Gebäude angebracht wurde

Hast du das schon erlebt bei einer Versicherung? 

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oktavian
vor 2 Stunden von MonacoFranzl:

Die Einspeisevergütung beträgt ca. 8ct/kwh.

D.h. bei Volleinspeisung sind es ca. 56 EUR p. a. Bruttovergütung. 

Be Volleinspeisung wären es 12,8 cent / kWh. Steuern fallen keine an.

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satgar
vor 17 Minuten von oktavian:

Be Volleinspeisung wären es 12,8 cent / kWh. Steuern fallen keine an.

Volleinspeisung, BKW, hä?? Wer würde sowas tun?

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Caveman8
vor 3 Stunden von MonacoFranzl:

Eine PV muss man bzw sollte man der Wohngebäudeversicherung aufgrund einer eventuellen Gebäudewertsteigerung und einer Gefahrensteigerung melden, um einer Unterversicherung oder Zahlungsausschluss (beides hinsichtlich Gebäude) zu entgehen. Gibt es da Faustformeln oder Richtwerte in wie weit sich die Prämie der Wohngebäudeversicherung durch das Vorhandensein einer PV-Anlage erhöht (evtl mjt oder ohne Batteriespeicher)? Wie haben Eure Wohngebäudeversicherer reagiert? 

 

Daneben gibt zusätzlich die optinale Möglichkeit der PV-Versicherung gegen Hagel, Tierbiss, Modulausfall & Co. (also hinsichtlich PV-Anlage) entweder separat oder als Baustein innerhalb der Wohngebäudeversicherung abzusichern. Gibt es auch hier Prämienrichtgrößen? 

Bei uns ist die PV bereits über den Standard Tarif abgedeckt. Was ich so gesehen habe, war das auch bei den meisten aktuellen Tarifen der Fall. 
 

Die Extra PV Versicherung hätte knapp 100€ p.a. gekostet. Die deckte dann z.B. den Ertragsausfall ab. Haben wir nicht abgeschlossen 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 34 Minuten von Caveman8:

Die deckte dann z.B. den Ertragsausfall ab

Bitte nicht auch immer nur auf Ertragsausfall im Sinne der Einspeisung versteifen. Der Versicherer zahlt bei solchen extra PV Versicherungen auch den erhöhten Netzbezug, der entsteht, wenn eine Anlage durch Sachschaden vom Netz geht. Dauert es im Sommer evtl. 2 Monate wegen fehlender Teile bis zur Reparatur, muss mehr aus dem Netz bezogen werden. Auch sowas ist bei hochwertigen Tarifen mit drin. Es geht da mitnichten nur um die kleine Einspeisevergütung die entfällt.

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Peter23

Meine Meinung: Wer sowas versichern lässt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

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MichaelMueller
vor 3 Minuten von Peter23:

Meine Meinung: Wer sowas versichern lässt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

Was genau?

vor 34 Minuten von satgar:

Bitte nicht auch immer nur auf Ertragsausfall im Sinne der Einspeisung versteifen. Der Versicherer zahlt bei solchen extra PV Versicherungen auch den erhöhten Netzbezug, der entsteht, wenn eine Anlage durch Sachschaden vom Netz geht. Dauert es im Sommer evtl. 2 Monate wegen fehlender Teile bis zur Reparatur, muss mehr aus dem Netz bezogen werden. Auch sowas ist bei hochwertigen Tarifen mit drin. Es geht da mitnichten nur um die kleine Einspeisevergütung die entfällt.

Im Allgemeinen lohnt/rechnet sich das trotzdem nicht.  Die Wahrscheinlichkeit ist so gering und wenn das Ding 2 Monate mal ausfällt wirst du dadurch auch nicht arg eingeschränkt.
 

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oktavian
vor 1 Stunde von satgar:

Volleinspeisung, BKW, hä?? Wer würde sowas tun?

Z.B. wenn du eine Garage extern hast mit extra  Stromanschluss. Aber ich habe da geantwortet, weil es jemand mit Volleinspeisung gerechnet hat und da würde  mehr rauskommen. Ich kenne auch Leute, die eben extrem viel arbeiten und kaum Strom zu Hause verbrauchen, während die Sonne scheint.

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Snoop90

Den Ausfall zu versichern lohnt sich nicht, wenn jedoch die PV/Speicher bei Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt ist und die Ursache für Brand oder Rauchentwicklung war, kann der Schaden jedoch enorm sein.

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satgar
vor 2 Minuten von oktavian:

Z.B. wenn du eine Garage extern hast mit extra  Stromanschluss. Aber ich habe da geantwortet, weil es jemand mit Volleinspeisung gerechnet hat und da würde  mehr rauskommen. Ich kenne auch Leute, die eben extrem viel arbeiten und kaum Strom zu Hause verbrauchen, während die Sonne scheint.

Halte ich trotzdem für eine absolute Nischenbetrachtung. BKW ist die Selbstverbrauchslösung schlechthin. Das wird sich so gut wie keiner anschaffen, um es dann mit Vollspeisevergütung anzumelden. Eine sehr theoretische Betrachtung.

vor 8 Minuten von MichaelMueller:

Im Allgemeinen lohnt/rechnet sich das trotzdem nicht.  Die Wahrscheinlichkeit ist so gering und wenn das Ding 2 Monate mal ausfällt wirst du dadurch auch nicht arg eingeschränkt.

Kann gut sein. Wollte nur eben darauf hinweisen, dass es nicht nur um die 8cent gehen mag, die man aktuell mal selbst für die Einspeisung bekommt. Ist bei Ertragsausfall weniger als die Hälfte der korrekten Betrachtung.

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MichaelMueller
vor 6 Minuten von satgar:

Kann gut sein. Wollte nur eben darauf hinweisen, dass es nicht nur um die 8cent gehen mag, die man aktuell mal selbst für die Einspeisung bekommt. Ist bei Ertragsausfall weniger als die Hälfte der korrekten Betrachtung.

Bisher habe ich nur Rechnungen gesehen bei großen Anlagen mit Volleinspeisung. Bei Eigenverbrauch bei normalen Anlagen ist es meistens eher unnötig.

Kann man grob mal überschlagen, wenn was nach 6-8 Jahre wäre, hätte man Kosten zwischen 600-1000€ für die Versicherung (bei 10kwp) musst dann schon einiges verbrauchen und einspeisen.

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oktavian
vor 30 Minuten von Peter23:

Meine Meinung: Wer sowas versichern lässt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

Sehe ich auch so. Alles was man einfach selbst ausgleichen kann, sollte man nicht versichern (ich gehe davon aus dass die Versicherung korrekt rechnet / früher gab es z.B. bei Pflege Schnapperpreise). Ansonsten hat man eine Haftpflichtversicherung.

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Peter23
vor 30 Minuten von MichaelMueller:

Was genau?

Ertragsausfall

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MichaelMueller
vor 11 Minuten von Peter23:

Ertragsausfall

Ok, ja gibt bestimmt Einzelfälle wo es Sinn macht. Aber sehe es auch so

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MonacoFranzl
vor 1 Stunde von Caveman8:

Bei uns ist die PV bereits über den Standard Tarif abgedeckt. Was ich so gesehen habe, war das auch bei den meisten aktuellen Tarifen der Fall. 

Bedingt aber, dass die Anlage vor Vertragsschluss vorhanden war und in den versicherten Bestandteilen aufgeführt wurde. Nur eine Nennung in den Standardtarifbedingungen reicht nicht. 

 

Wenn ich z. B. irgendwann später eine Garage dazu baue, ist diese ja auch nicht autimatisch mit der bestehenden Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt. Hinzu kommt bei einer PV-Anlage das potenzielle höhere Schadensrisiko für das Gebäude, z. B. Brand verursacht durch die Anlage, höherer Brandschaden da die Feuerwehr vorm Löschen erst sicher gehen muss dass der Strom weg ist, höherer Brandschaden da die FW die Dachziegel nicht wegspritzen kann um von oben zu löschen, etc. 

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Caveman8
vor 24 Minuten von MonacoFranzl:

Bedingt aber, dass die Anlage vor Vertragsschluss vorhanden war und in den versicherten Bestandteilen aufgeführt wurde. Nur eine Nennung in den Standardtarifbedingungen reicht nicht. 

Doch. Zumindest bei der Axa. Wir haben dort den Boxflex Tarif. Dort wird lediglich die Wohnfläche und Ausstattungsqualität angegeben. Der Erinnerung nach in vier Kategorien, bei denen bereits ab Stufe 3 die PV versichert ist. 

Garagen müssen separat angegeben werden, das  ist auch bei uns so. Die PV ist aber „Gebäudebestandteil“. 

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