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smarttrader

Die letzte PV Anlage

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MichaelMueller

Nein nicht unbedingt. Das ist von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich.
Es ist weder ein Urteil aktuell bekannt (zumindest mir nicht), dass es eine Pflicht ist die nachträgliche PV zu melden, weil auch nicht geklärt ist ob es ein größeres Risiko dafür gibt.

Auch ob sich die Versicherungssumme ändert hängt von der Berechnung (Neuwert vs qm zahl) ab.
Bei 4,50€ pro Jahr habe ich da jetzt nicht lange rumgemacht mit Ertragsausfall wären es sogar 22€ p.a.

Ich kenne viele bei denen war es einfach dabei ohne Aufpreis. Ist bei manchen Versicherungen bei nachträglichen Gartenhaus und Garage auch so.
Persönlich würde ich eine Änderung immer melden, dann gibt es später keine Diskussion.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 3 Minuten von MichaelMueller:

Persönlich würde ich eine Änderung immer melden, dann gibt es später keine Diskussion.

+1 immer wenn man eine Änderung am Grundstück oder Haus vornimmt, sollte man das anzeigen. Das Aufstellen eines Pools im Garten, dem Errichten eines Gartenhäuschens oder Schuppens, eines Gewächshauses oder halt der Installation einer LWWP draußen auf dem Betonsockel oder einer PV auf dem Dach. Dann ist man immer auf der sicheren Seite.

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 42 Minuten von MonacoFranzl:

Hinzu kommt bei einer PV-Anlage das potenzielle höhere Schadensrisiko für das Gebäude, z. B. Brand verursacht durch die Anlage, höherer Brandschaden da die Feuerwehr vorm Löschen erst sicher gehen muss dass der Strom weg ist, höherer Brandschaden da die FW die Dachziegel nicht wegspritzen kann um von oben zu löschen, etc. 

Nein wie gesagt es gibt vielleicht eine handvoll Versicherungen, die mit höheren Risiko jeglicher Art argumentieren, aber das kann man ja einfach entkräften und ob man bei so einer Versicherung auch wirklich sein will, ist auch nochmal dann zu prüfen.

Es gibt aber grundsätzlich kein größeres Risiko wenn man PV auf dem Dach hat. Wie es bei Batterien im Keller aussieht kann ich nicht sagen, weil ich mich darüber nie informiert habe, aber wie bereits gesagt melden wird bestimmt nicht nachteilig sein.

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Nostradamus85
Am 1.6.2024 um 06:43 von MonacoFranzl:

Ist es überhaupt eine berücksichtigenswerte Option ein BKW für eine Einspeisevergütung anzumelden?

wie weiter oben gesagt, trenne dich von dem Wort BKW in Kombination mit Einspeisevergütung. Ja, es ist dasselbe Panel und derselbe Wechselrichter. Aber es ist dann kein "Balkonkraftwerk" sondern eine ganz normale PV Anlage. Und ja, das kann durchaus Sinn machen. Immer dann wenn schwierige Ausgangsituationen vorliegen bei denen klassische String-Wechselrichter probleme haben. Man kann also z.B.  mehrere Mikro-Wechselrichter auf jeder Phase anbringen und so z.B. auf verschatteten Flächen die sonst ungeeignet wären noch weiter ausbauen.  Das ist halt alles mit Aufwand verbunden weil dies dann eben durch einen Elektriker angemeldet werden muss. Aber es gibt ja auch Situationen in denen er sowieso da ist.

 

Bestes Beispiel: Du hast z.B. vor 1-2 Jahren auf dem Hausdach eine PV Anlage gebaut (10kw-Peak oder so). Jetzt hast du eine größere Garage auf der 4 Panels draufpassen. Für String Wechselrichter meist zu kurz, vielleicht auch teilverschattet. Also alle 4 Panels an einen Mikrowechselrichter. Da kommt dann der Elektriker vorbei weil er vielleicht grade sowieso grade eine Wallbox an der Garage anbringt. Dann kann er sowas natürlich auch gleich mitmachen. Und da kannst du natürlich damit Einspeisevergütung erzielen.

Am 1.6.2024 um 07:11 von MonacoFranzl:

Eine PV muss man bzw sollte man der Wohngebäudeversicherung aufgrund einer eventuellen Gebäudewertsteigerung und einer Gefahrensteigerung melden, um einer Unterversicherung oder Zahlungsausschluss (beides hinsichtlich Gebäude) zu entgehen. Gibt es da Faustformeln oder Richtwerte in wie weit sich die Prämie der Wohngebäudeversicherung durch das Vorhandensein einer PV-Anlage erhöht (evtl mjt oder ohne Batteriespeicher)? Wie haben Eure Wohngebäudeversicherer reagiert? 

 

Daneben gibt zusätzlich die optinale Möglichkeit der PV-Versicherung gegen Hagel, Tierbiss, Modulausfall & Co. (also hinsichtlich PV-Anlage) entweder separat oder als Baustein innerhalb der Wohngebäudeversicherung abzusichern. Gibt es auch hier Prämienrichtgrößen? 

bei uns wurde es im JAHR 35€ teurer. Also völlig irrelevant. Von anderen Absicherungen, siehe dein zweiter Textabschnitt halte ich nichts. Ich habe mir angewöhnt nichts zu versichern was nicht potentiell existenzbedrohend ist. Und Hagelschäden an inzwischen 70-150€ teuren Modulen gehören nicht dazu.

Am 1.6.2024 um 09:32 von MichaelMueller:

Hast du das schon erlebt bei einer Versicherung? 

bei uns hat sich die Versicherung aktiv gemeldet. Vermutlich werten die Luftbilder aus. Ich wurde angeschrieben dass die Versicherung erweitert werden muss weil das vorher nicht mit im Vertrag stand.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 16 Minuten von Nostradamus85:

Und Hagelschäden an inzwischen 70-150€ teuren Modulen gehören nicht dazu.

Die sind über eure Anpassung der Gebäudepolice nun mit drin ;-) Denn das sind die Standardgefahren einer Gebäudepolice. Brand, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel.


Das man übrigens immer nur denkt, was ein einzelnes Modul wohl so kostet. Wenn durch Hagel die Anlage großflächig zerstört wird ist das teuerste doch nicht die paar Module, dass ist es bei dem Bau so einer Anlage doch auch nicht. Sondern die Arbeitszeit, die Hebebühne oder das Gerüst. Arbeitszeit ist das teure in Deutschland, nicht die paar Module.

 

Und bei so einem Schaden übrigens nicht nur Aufbau (wie beim Bau der Anlage), sondern vorher erst Abbau und Entsorgung als Sondermüll. Alles Dinge, die ein Versicherer bezahlt.

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oktavian
vor 3 Stunden von satgar:

Alles Dinge, die ein Versicherer bezahlt.

Oder die Versicherungsnehmer durch ihre Prämien. Rechnen für den Kunden kann sich die Versicherung nicht vom Erwartungswert her.

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smarttrader

Leider fehlen mir die Vergleichswerte, aber ich hatte immer 2% vom Anschaffungspreis für die jährlichen Betriebskosten im Kopf. Da passen die Versicherungssummen mit 35-70 Euro im Jahr.

 

Dazu die Kosten für den Zweirichtungszähler, jetzt iMS und alle 2-3 Jahre einmal reinigen. Die 0 Euro die immer vorgetragen werden passen halt nicht.

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Bolanger

Sind die Module in ein paar Jahrzehnten Sondermüll oder Wertstoff?

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satgar
vor 2 Stunden von oktavian:

Oder die Versicherungsnehmer durch ihre Prämien. Rechnen für den Kunden kann sich die Versicherung nicht vom Erwartungswert her.

Wie gesagt, es muss/sollte eh einem Gebäudeversicherer gemeldet werden. Denn die meisten, die ich kenne, sehen es als Gefahrerhöhung.

 

Und wenn es dann 30...40...50... EUR im Jahr mehr kostet, und es dann gleichzeitig gegen die normalen Gebäudegefahren versichert ist, passt das doch für alle Seiten. Also finde ich. 

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oktavian
vor einer Stunde von Bolanger:

Sind die Module in ein paar Jahrzehnten Sondermüll oder Wertstoff?

Module gelten nicht als Sondermüll. Materialien lassen sich aber schlecht trennen fürs recycling. Es besteht Verbesserungsbedarf. Dennoch habe ich mir 4 Module für ein BKW besorgt (Glas, Aluminium, Silizium). umweltfreundlicher gab es noch nicht in bezahlbar meines Wissens.

vor 6 Minuten von satgar:

Und wenn es dann 30...40...50... EUR im Jahr mehr kostet, und es dann gleichzeitig gegen die normalen Gebäudegefahren versichert ist, passt das doch für alle Seiten. Also finde ich. 

das passt dann schon im Gesamtpacket. Würde nur nicht zu viel versichern. Bin eher unterversichert. Hatte auch schon mal paar Tausend Schaden zum selbst bezahlen, aber wird sich wohl gerechnet haben über die Jahre.

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