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akmas

Entgeltumwandlung und Versorgungswerk

Empfohlene Beiträge

akmas

Moin,

 

ich bin pflichtversichert als Angestellter im Versorgungswerk, mein AG führt monatlich den Höchstbetrag für Arbeitnehmer in Höhe von ca. 1400€ ans Versorgungswerk ab.

Ich möchte aber gerne mehr einzahlen. Geht das nur aus dem Nettogehalt, oder wäre in Schicht 1 auch eine Entgeltumwandlung möglich wie in Schicht 2? Eine BAV habe ich nicht, da ich über kurz oder lang Partner werde. Das lohnt sich daher nicht mehr anzufangen…

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chirlu

Die Frage wäre erst einmal: Geht das überhaupt? Und diese Frage kann niemand beantworten, weil niemand weiß, um welches Versorgungswerk es geht. Am besten fragst du dort direkt nach.

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Chris75

Gibt es denn bei Euch die Möglichkeit in ein Zeitwertkonto einzuzahlen? Wenn ja, dann macht es vielleicht Sinn, nicht alles in die BAV einzubringen.

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satgar

Auch wenn das nicht gefragt wurde, aber: Versorgungswerke sind ja sowohl in deren Sicherheit, als auch deren Kapitalanlagevermögen und Regulatorik ziemlich speziell. Wenn da schon 1.400 EUR mtl. rein gehen, willst du diesen Altersvorsorgebaustein freiwillig noch weiter vergrößern? Macht das wirklich Sinn? 

 

Ich werfe nur so in den Raum, ob es nicht sinnvoller sein kann oder wäre, sich hinsichtlich der Anlagevehikel (hier: Versorgungswerk) breiter aufzustellen und zu diversifizieren. 

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akmas

Es handelt sich um die Ärzteversorgung Nordrhein. Grundgedanke ist, dass ich im Falle einer bald hoffentlich eintretenden Selbstständigkeit eh viel mehr dort einzahlen muss, weil der Pflichtbeitrag für Freiberufler deutlich höher liegt. Dann habe ich gar keine Wahl mehr.

 

Wenn ich nun schon 1-2 Jahre vorher freiwillig aufstocke, kann das ja nur gut für die spätere Rentenhöhe sein.

 

Grundsätzlich ist der Gedanke mit der Diversifikation natürlich richtig.

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investorfonds

Nur mal so in den Raum geworfen.

 

Das Geld in einer bAV ist halt auch gebunden und man kommt erst später wieder dran.

 

Spreche hier aus eigener Erfahrung. Hab freiwillig mehr in die bAV eingezahlt. Beim Häuslebau hat man das Geld dann gut gebrauchen können. So musste ich halt mehrere Tausend Euro mehr finanzieren. 

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hilflos
vor 20 Minuten von investorfonds:

 

Das Geld in einer bAV ist halt auch gebunden und man kommt erst später wieder dran. 

ein Versorgungswerk ist keine betriebl. Altersvorsorge, sondern der (Pflicht) Ersatz für die gesetzl. Rentenversicherung

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investorfonds
vor 2 Stunden von hilflos:

ein Versorgungswerk ist keine betriebl. Altersvorsorge, sondern der (Pflicht) Ersatz für die gesetzl. Rentenversicherung

Siehe Fragestellung vor Antwort!

vor 9 Stunden von akmas:

 

Ich möchte aber gerne mehr einzahlen. 

 

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Ryker
· bearbeitet von Ryker
Am 22.2.2024 um 09:24 von akmas:

Es handelt sich um die Ärzteversorgung Nordrhein. Grundgedanke ist, dass ich im Falle einer bald hoffentlich eintretenden Selbstständigkeit eh viel mehr dort einzahlen muss, weil der Pflichtbeitrag für Freiberufler deutlich höher liegt. Dann habe ich gar keine Wahl mehr.

 

Wenn ich nun schon 1-2 Jahre vorher freiwillig aufstocke, kann das ja nur gut für die spätere Rentenhöhe sein.

Die willst jetzt mehr einzahlen, weil Du später mehr einzahlen musst? Diese Logik erschließt sich mir nicht. Befürchtest Du, dass deine späteren hohen Beiträge irgendwie durch deine jetzigen niedrigeren Beiträge entwertet werden?

 

Zum Thema freiwillig aufstocken: Wenn ich mir die Anlagestruktur meines Versorgungswerkes laut dem letzten Informationsschreiben ansehe, kann ich nur den Kopf schütteln. Neben den gesetzlich angeordneten risikoarmen Anlangen dominiert im Risikoteil ein hoher Anteil an "Alternative Investments" (vermutlich Gesellschaftsbeteiligungen), ein bisschen Vermietung und ein unverständlich geringer Anteil an Aktien (größtenteils Einzelaktien mit DAX-Homebias). Ich käme nie auf die Idee, freiwillig so zu investieren.

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Cando

Nach § 24 der Satzung können freiwillige Beiträge geleistet werden, wobei die Summe aller Beiträge nach § 20 Abs. 2 gedeckelt ist.


Link zur Satzung: https://www.nordrheinische-aerzteversorgung.de/images/downloads/Satzung16022023.pdf

 

Ich bin auch in einem Versorgungswerk versichert, halte es aber nicht für sinnvoll, über den Pflichtbeitrag hinaus einzuzahlen (Klumpenrisiko). Ich lege solche Mittel lieber in ETF an.

 

Alternativ könnte man hier wegen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auch freiwillige Beiträge zur GRV leisten (Diversifikation). Steuerlich ist beides als Sonderausgabe absetzbar bis zum jährlichen Höchstbetrag. 

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Rotenstein
· bearbeitet von Rotenstein
Am 22.2.2024 um 07:27 von akmas:

Moin,

 

ich bin pflichtversichert als Angestellter im Versorgungswerk, mein AG führt monatlich den Höchstbetrag für Arbeitnehmer in Höhe von ca. 1400€ ans Versorgungswerk ab.

Ich möchte aber gerne mehr einzahlen. Geht das nur aus dem Nettogehalt, oder wäre in Schicht 1 auch eine Entgeltumwandlung möglich wie in Schicht 2? Eine BAV habe ich nicht, da ich über kurz oder lang Partner werde. Das lohnt sich daher nicht mehr anzufangen…

 

Über dein spezielles Versorgungswerk kann ich nichts sagen. Bei den beiden Versorgungswerken in Deutschland, bei denen ich pflichtversichert war, habe konnte ich meiner jährlichen Anwartschaftsmitteilung entnehmen, welchen Betrag ich für das Vorjahr noch im Sinne einer freiwilligen Mehrzahlung leisten konnte. Falls dir das nicht mitgeteilt wurde, solltest du dort einfach anfragen. 

 

Die aus dem Netto geleistete Zahlung müsstest du dann wiederum bei der nächsten Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung absetzen können. 

 

Eine wichtigere Frage ist, ob du diesen Weg überhaupt gehen möchtest. Ich habe zwar in der Tat einige Mehrzahlungen geleistet, würde das aber Stand heute nicht mehr tun. 

 

Wie steht es denn um die finanzielle Stabilität der Versorgungswerke? Würde ein Staat wie Deutschland, in dem immer mehr gegen Reiche gehetzt wird, einspringen, wenn es zu finanzielle Schieflagen käme? Oder würde man mit Häme bedient werden? Beschäftige dich dazu einmal mit der Geschichte der Versorgungswerke.

 

Darüber hinaus habe ich festgestellt, dass die Prognosen für mein Altersruhegeld sich nicht mehr wesentlich verändern, seit ich aufgrund Wegzugs ins Ausland nicht mehr einzahle. Ich verstehe es so, dass diese angeblich so tolle Pension weitestgehend von der Inflation aufgefressen wird, bis ich meine Rente tatsächlich beziehen darf.

 

Von daher überlege dir, ob nicht ein freier Sparplan auf einen weltweit diversifizierten ETF renditestärker, flexibler, und sicherer ist, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass du ohnehin schon sehr viel in dein Versorgungswerk einzahlst und eine Diversifikation sinnvoll sein könnte. Ich meine damit aber wirklich einen ungebundenen Sparplan, keine fondsgebundene Rentenversicherung oder anderen Käse, der in Deutschland angepriesen wird, aber letztlich nur die Versicherungswirtschaft reich macht.  

 

 

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Rotenstein

Noch als Ergänzung zu meinem vorigen Beitrag: Es kann wirklich erhellend sein, sich darüber zu informieren, worin denn das Versorgungswerk investiert. Ich war geschockt, als ich gelesen hatte, dass mein Versorgungswerk bei Aktien einen sehr starken Homebias hat und darüber hinaus auch sehr stark in Immobilien in Deutschland investiert ist. 

 

Man kann sich ausrechnen, was mit den Renten passiert, wenn es mit Deutschland weiter bergab geht. Da lobe ich mir doch meinen weltweit diversifizierten Aktien-ETF, der über Jahrzehnte gesehen aus meiner persönlichen Sicht weniger Risiken hat als ein deutsches Versorgungswerk. 

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akmas

Ich sehe schon, eher keine freiwillige Aufstockung:) dann anders gefragt: soll ich lieber meinen 1,23% Immobilienkredit sondertilgen, oder lautet auch hier die Empfehlung, besser Geld anderweitig anzulegen? Der Rendite der ETFs wäre deutlich höher, aber auch riskanter.

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Sapine

Um da etwas dazu zu sagen, müsste man wissen wie lange die Zinsbindungsfrist ist und die Restschuld. Hast Du den Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft? Daneben ist wichtig, wie Du zum Thema Risiko stehst und Alter wäre vielleicht auch noch sinnvoll. 

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akmas

Ich bin 36, Frau 34, 2 Kinder. Sparerpauschbetrag ist nicht ausgeschöpft.  Die Finanzierung läuft erst 2 Jahre, Zinsbindung noch 28 Jahre. Restschuld ca. 600k. Wie gesagt noch angestellt, in den nächsten 2 Jahren Selbstständigkeit geplant. 

 

Neben dem Eigenheim habe ich noch eine vermietete ETW, die noch 150k auf der Uhr hat, hier Zinsbindung noch 5 Jahre. An weiteren Anlagen ist neben einer ehemaligen bAV derzeit nicht mehr allzu viel vorhanden, da eingesetzt für den Hauskauf. „Notgroschen“, BU, RLV etc. natürlich vorhanden.
 

Ich persönlich habe durchaus kein Problem mit riskanteren Investments, allerdings muss ich auch die Familie im Hinterkopf behalten.

 

 
 

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Sapine

Zu Beginn der Selbständigkeit solltest Du möglicherweise eine höhere Barreserve aufbauen, bevor Du irgendetwas tilgst. So genau lässt es sich oft nicht planen, wie das ganze startet. Hängt natürlich von Deiner Situation ab, die Du möglicherweise anders beurteilst. 

 

Bei einer Zinsbindung von 28 Jahren würde ich tatsächlich auch an den Aufbau eines ETF Depots denken statt zu tilgen. Sobald der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft wird, kann man darüber erneut nachdenken, denn dann sinkt die Nachsteuerrendite. Und in vielleicht 20 Jahren beginnend das Risiko rausnehmen und schrittweise sondertilgen. Sollte die Börse gut laufen, kann man auch schon vorher überlegen, ob man ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen will. Nur eine Idee, ob es passt müsst ihr selbst überlegen. 

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