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WerPinguin

Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge, Verlustbescheinigung und Sparerpauschbetrag

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WerPinguin
· bearbeitet von WerPinguin

Kurzversion der Fragen:

 

a) Kann man bei einer Bank den Verlustverrechnungstopf einmal in ein Folgejahr übertragen lassen und ihn erst in einem späteren Jahr per Verlustbescheinigung in der Steuererklärung nutzen? Ja, oder?

 

b) Kann man per Verlustbescheinigung Verluste und Erträge zwischen zwei Banken verrechnen, aber eine dritte Bank außen vor lassen, um auch den Sparerpauschbetrag zu retten?

 

Langversion mit Beispiel:

 

Es existieren Depots bei 3 Banken. SolZ wird zur Einfachheit ignoriert, Anleger sei nicht verheiratet.

 

Bei Bank A werden 2024 genau 5k€ Verlust (nicht Aktien) und keine Erträge realisiert. Es wird 2024 noch keine Verlustbescheinigung beantragt, die Bank überträgt die 5k€ Verlust also automatisch in den 2025er Topf.

 

2025 gibt es bei A weder Erträge noch Verluste. Es wird dann eine Verlustbescheinigung beantragt.

 

Bei Bank B werden 2025 genau 1k€ Erträge realisiert. Dort besteht ein Freistellungsauftrag über 1k€, der so exakt aufgebraucht wird.

 

Bei Bank C werden 2025 genau 500€ Erträge realisiert und darauf 125€ Steuern gezahlt.

 

Kann man dann in der Steuererklärung für 2025 die "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" beantragen, dort nur die Daten von A und C angeben, 125€ Steuern zurückbekommen und 4500€ Verlustvortrag nach 2026 fortschreiben lassen? (Und der Sparerpauschbetrag ist nicht verloren gegangen).

 

 

Ich vermute, dass auch das so gehen sollte, finde die Situation aber nirgends explizit erwähnt.

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chirlu

a) Ja. b) Ja.

 

vor 2 Stunden von WerPinguin:

Ich vermute, dass auch das so gehen sollte, finde die Situation aber nirgends explizit erwähnt.

 

 

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WerPinguin

Jo, das ist in der Tat genau mein Szenario, danke.

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