o0Pascal0o 15. Februar · bearbeitet 15. Februar von o0Pascal0o Hallo erst einmal. Wie berechnet man das mit einem Privatdarlehen. Ich möchte 10.000€-20.000€ ausleihen über einen Zeitraum von 7 Jahren als Endfälliges Darlehen. Als Zins werden die üblichen 5,5% vereinbart, da es ansonsten die fehlenden Zinsen als Schenkung gelten würden. Nehmen wir beispielsweise: 15.000€ * 5,5% = 825€ * 7 = 5775€ Diese sind Zahlbar 2031 + 15.000€ = 20775€ Darlehensgeber hat die Zinsen(5775€) als Einkommen zu versteuern. Die 15.000€ jedoch nicht (ist ja die Gesamttilgung am Ende des Darlehens). 1. In der Steuererklärung für 2031 ist das dann wo einzutragen? Zeile 14 der Anlage KAP - und dann Zinsgewinne manuell eintragen? 2. Der Darlehensnehmer muss das Darlehen nirgendwo eintragen? 3. Oder darf man gar kein Endfälliges Darlehen vereinbaren, weil das FA jährlich Zinseinkommen versteuert wissen möchte? Nachteil der Endfälligkeit ist klar, man nutzt seinen Sparerpauschbetrag nicht aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lazaros 15. Februar · bearbeitet 15. Februar von Lazaros vor 9 Minuten von o0Pascal0o: Hallo erst einmal. Wie berechnet man das mit einem Privatdarlehen. Ich möchte 10.000€-20.000€ ausleihen über einen Zeitraum von 7 Jahren als Endfälliges Darlehen. Als Zins werden die üblichen 5,5% vereinbart, da es ansonsten die fehlenden Zinsen als Schenkung gelten würden. Blöde Frage: Wäre es nicht steuerlich einfacher und dennoch legal(?), du bekommst jetzt die 20.000€ geschenkt und du schenkst zu gegebener Zeit die Summe zurück an den Geber? (die 20k € wegen Schenkungsfreibetrag) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 15. Februar vor 11 Minuten von o0Pascal0o: Hallo erst einmal. Wie berechnet man das mit einem Privatdarlehen. Ich möchte 10.000€-20.000€ ausleihen über einen Zeitraum von 7 Jahren als Endfälliges Darlehen. Als Zins werden die üblichen 5,5% vereinbart, da es ansonsten die fehlenden Zinsen als Schenkung gelten würden. Nehmen wir beispielsweise: 15.000€ * 5,5% = 825€ * 7 = 5775€ Diese sind Zahlbar 2031 + 15.000€ = 20775€ Darlehensgeber hat die Zinsen(5775€) als Einkommen zu versteuern. Die 15.000€ jedoch nicht (ist ja die Gesamttilgung am Ende des Darlehens). 1. In der Steuererklärung für 2031 ist das dann wo einzutragen? Zeile 14 der Anlage KAP - und dann Zinsgewinne manuell eintragen? 2. Der Darlehensnehmer muss das Darlehen nirgendwo eintragen? 3. Oder darf man gar kein Endfälliges Darlehen vereinbaren, weil das FA jährlich Zinseinkommen versteuert wissen möchte? Nachteil der Endfälligkeit ist klar, man nutzt seinen Sparerpauschbetrag nicht aus. Endfälligkeit bezieht sich üblicherweise auf die Tilgung, nicht auf die Zinszahlung. Zinsen erst am Ende der Laufzeit zu zahlen ist eher ungewöhnlich .. und ergibt ja auch einen geringeren Effektivzins. 2023 würde ich mal auf Zeile 18 KAP tippen. 2031 tippe ich Dir wenn Du mir das dann gültige Formular zeigst Schriftlicher Vertrag wäre wohl sinnvoll, falls beim FA Fragen auftauchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quailman 15. Februar vor 6 Minuten von Lazaros: Wäre es nicht steuerlich einfacher und dennoch legal(?), du bekommst jetzt die 20.000€ geschenkt und du schenkst zu gegebener Zeit die Summe zurück an den Geber? (die 20k € wegen Schenkungsfreibetrag) Um dann bei gegebener Zeit vllt. zu sagen: Ich schenke nicht zurück und behalte die 20k? Bei einer Schenkung verliert der Schenker seinen Anspruch auf das Geld. Würde ich also von abraten. vor 16 Minuten von o0Pascal0o: Als Zins werden die üblichen 5,5% vereinbart, da es ansonsten die fehlenden Zinsen als Schenkung gelten würden. Diese Schenkung wäre vermutlich weit unter dem Freibetrag und somit fiele keine Schenkungssteuer an - es sei denn es gäbe noch andere Sachverhalte. vor 17 Minuten von o0Pascal0o: Diese sind Zahlbar 2031 + 15.000€ = 20775€ Sind es denn wirklich nur 20.775€? Da die Zinsen anscheinend nicht jährlich gezahlt werden sollen, sondern dem Darlehen hinzugerechnet werden und am Ende gezahlt werden, müsstest du anders rechnen. Jahr1: 15.000€ x 5,5% = 825€ Zinsen. Jahr2: 15.825€ x 5,5% = 837€ Zinsen. etc. Das Darlehen stiege also jährlich und somit die Zinsen. Auf Youtube und Google gibt es unzählige Beispiele zur Berechnung. Hast du dich schonmal bemüht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o 15. Februar O.k., das sind dann 8020€ Zinsen. Aber trotz das es unüblich ist, kann ich dann die Zinsen erst nach Ablauf zahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 15. Februar vor 14 Minuten von o0Pascal0o: O.k., das sind dann 8020€ Zinsen. Aber trotz das es unüblich ist, kann ich dann die Zinsen erst nach Ablauf zahlen? Wenns der Darlehensgeber mitmacht. Btw wie kommst Du jetzt auf 8020? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lauchsuppe 15. Februar https://www.zinsen-berechnen.de/zinsrechner.php Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 15. Februar vor 1 Stunde von CorMaguire: Btw wie kommst Du jetzt auf 8020? unglaublich, da haben sich anscheinend aber die zwei richtigen getroffen. Der eine möchte sich Geld leihen, weiß aber nicht, wie er die Zinsen berechnen kann und der andere, der es dem ersten anscheinend überlässt die Bedingungen festzulegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk 15. Februar Vermutlich Familie, deshalb auch der Fremdvergleich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o 15. Februar · bearbeitet 15. Februar von o0Pascal0o vor 4 Stunden von CorMaguire: Wenns der Darlehensgeber mitmacht. Btw wie kommst Du jetzt auf 8020? Die Frage ist, macht das Finanzamt das mit? Denn das Einkommen wird ja dann erst viel später erhöht. So schöpft man zwar auch seine Pauschbeträge nicht aus, aber man könnte den Rückzahltermin auf seine Rente legen wo man weniger Steuern auf sein Einkommen zahlt, etc. Oder gar ein Darlehen über 100 Jahre in der Form abschließen. Ich hatte fälschlicherweise ein Jahr mehr berechnet, daher die 8020. Wenn wir die jährliche Rückzahlung vereinbaren, und der Pauschbetrag die Zinseinkommen übersteigt, ist dann das Zinseinkommen in der Steuererklärung überhaupt verpflichtend aufzuführen(wenn der Pauschbetrag auch ansonsten nicht aufgebraucht wird)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder 15. Februar vor 9 Stunden von o0Pascal0o: Als Zins werden die üblichen 5,5% vereinbart, da es ansonsten die fehlenden Zinsen als Schenkung gelten würden. Was stört dich daran, wegen der Freibeträge keine Schenkungsteuer bezahlen zu müssen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o 16. Februar Wir wollen einen Vertrag aufsetzen, damit das gesichert ist. Nur ob das FA das mit der Zinsrückzahlung erst am Ende der Laufzeit aktzeptiert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 16. Februar vor 13 Minuten von o0Pascal0o: Wir wollen einen Vertrag aufsetzen, damit das gesichert ist. Nur ob das FA das mit der Zinsrückzahlung erst am Ende der Laufzeit aktzeptiert? Machst du eigentlich Geschäfte mit o0Julia0o ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 16. Februar vor 10 Stunden von o0Pascal0o: Die Frage ist, macht das Finanzamt das mit? Denn das Einkommen wird ja dann erst viel später erhöht. So schöpft man zwar auch seine Pauschbeträge nicht aus, aber man könnte den Rückzahltermin auf seine Rente legen wo man weniger Steuern auf sein Einkommen zahlt, etc. Oder gar ein Darlehen über 100 Jahre in der Form abschließen..... Dann würde ich mal eine Anfrage bei einem Steuerberater in Betracht ziehen. Hilfreich ist es bestimmt wenn es für die gewählte Gestaltung einen außersteuerlichen Grund gibt. vor 10 Stunden von o0Pascal0o: ...Wenn wir die jährliche Rückzahlung vereinbaren, und der Pauschbetrag die Zinseinkommen übersteigt, ist dann das Zinseinkommen in der Steuererklärung überhaupt verpflichtend aufzuführen(wenn der Pauschbetrag auch ansonsten nicht aufgebraucht wird)? Ich meine ja. Da könnte vielleicht schon Google helfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jennerwein 16. Februar Freundschaften sollte man mm Grundsätzlich nicht mit Krediten belasten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quailman 16. Februar vor 5 Stunden von o0Pascal0o: Nur ob das FA das mit der Zinsrückzahlung erst am Ende der Laufzeit aktzeptiert? Was wären denn die Konsequenzen, wenn das Finanzamt in 7 Jahren sagt, dass sie das Darlehen so als fremdunüblich ansieht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 16. Februar vor 37 Minuten von Jennerwein: Freundschaften sollte man mm Grundsätzlich nicht mit Krediten belasten. Vor allem, wenn es nur um Kleckerbeträge zu fremdüblichen Konditionen geht, die offenbar nur der Steueroptimierung dienen sollen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 16. Februar vor 35 Minuten von hattifnatt: Vor allem, wenn es nur um Kleckerbeträge zu fremdüblichen Konditionen geht, die offenbar nur der Steueroptimierung dienen sollen ... Jeder fängt mal klein an. Wenn man mal 9stellige Beträge hat, kann man ja dann auf Seminaren hochrangigen Mitarbeitern aus dem Finanzministerium lauschen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi 16. Februar vor 17 Stunden von Quailman: Jahr1: 15.000€ x 5,5% = 825€ Zinsen. Jahr2: 15.825€ x 5,5% = 837€ Zinsen. etc. Das Darlehen stiege also jährlich und somit die Zinsen. Auf Youtube und Google gibt es unzählige Beispiele zur Berechnung. Hast du dich schonmal bemüht? Ich finde es erschreckend, wenn für die Lösung simpelster mathematischer Probleme auf Youtube und Google verwiesen wird. Soviel Mathe sollte aus dem Schulunterricht schon noch hängen geblieben sein, oder? Der Endbetrag lautet 15.000 x (1+5,5%)^7 = 21.820,19 Der Zinsanteil somit 21.820,19-15.000 = 6.820,19 Zu den Ausgangsfragen: 1. In der Steuererklärung für 2031 ist das dann wo einzutragen? Zeile 14 der Anlage KAP - und dann Zinsgewinne manuell eintragen? Niemand kann dir heute beantworten, wie die Steuerformulare des VZ 2031 aussehen. 2. Der Darlehensnehmer muss das Darlehen nirgendwo eintragen? Nein. 3. Oder darf man gar kein Endfälliges Darlehen vereinbaren, weil das FA jährlich Zinseinkommen versteuert wissen möchte? Es herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Ihr könnt alles vereinbaren und durchführen, was nicht gegen ein Gesetz verstößt. Nach heutiger Gesetzeslage ist die Vereinbarung zulässig und die Zinsen müssten mit Zufluss im Jahr 2031 vom Darlehensgeber versteuert werden. Mit KapESt 25% + SolZ oder bei nahen Angehörigen auch mit dem Individuellen Steuersatz. Die Zinsen nur zu vereinbaren, um eine Schenkungsteuer zu umgehen, ist bei dem Einzelsachverhalt aber vollkommen sinnfrei, da bei alleiniger Bereicherung in Höhe von 6.820,19 € auch so keine Schenkungsteuer anfiele. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wusel83 16. Februar Nur mal so als Einwand es gibt genügend Bonds oder auch Bankprodukte wo die Zinsen erst am Laufzeitende gezahlt werden und unterwegs auflaufen. Problem aus meiner Sicht ist ob der gewählte Zinssatz dann auch fremdüblich ist. Aus meiner Sicht ist ein Darlehen welches weder regelmässig getilgt wird noch regelmässig Zinsen zahlt deutlich riskanter als jenes bei welchem dies vereinbart ist. Der Schuldner kann ja viel behaupten wenn er unterwegs nix zahlen muss und nix tilgt. Falls der Kreditgeber allerdings noch Pauschbetrag hat jedes Jahr, wäre es blöde nicht jährlich zu versteueren. Vom Zinseszins ganz zu schweigen der über die Jahre dazukommt. Selbst wenn der Pauschbetrag aufgebraucht ist müsste der Kreditgeber im hier und jetzt ja nur rund 28% zahlen und quasi später nix zu versteuern haben damit sein Steuersatz deutlich unter 28% ist damit nen Hebel entsteht. Auf der anderen Seite könnten die Einkünfte 2031 anders besteuert werden. Ich sehe da also vor allem ne mutwillig komplexe Struktur ohne zu verstehen wo da nen Vorteil entsteht. Vermutlich der Steuerspartrieb befriedigt. Bezüglich der Fremdüblichkeit frage ich mich aber schon warum das Finanzamt bei einem nicht absetzbaren Kredit an den Kommastellen rumdiskutieren sollte. Ok sehr sehr sehr niedrig kommt in den Bereich der Schenkung. Zu hoch freut ja Christian Lindner falls Steuern fliessen und hat keine weitere Relevanz. Bei einem absetzbaren Kredit sieht es wieder anderherum aus. Sehr niedrig sollte das Finanzamt eher freuen da dann ja auch wenig abgesetzt wird. Besonders hohe Zinssätze hingegen könnten wirken als wenn hier persönlich zu versteuerendes Einkommen bei 43% Steuersatz auf Kapitalertragssteuersatz gedrückt werden soll durch die Verschiebung auf eine andere Person. Dann machen entfällige Zinsen aber wenig Sinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser 16. Februar vor 4 Stunden von t.klebi: Ich finde es erschreckend, wenn für die Lösung simpelster mathematischer Probleme auf Youtube und Google verwiesen wird. Soviel Mathe sollte aus dem Schulunterricht schon noch hängen geblieben sein, oder? Der Endbetrag lautet 15.000 x (1+5,5%)^7 = 21.820,19 Der Zinsanteil somit 21.820,19-15.000 = 6.820,19 Ich bin ebenfalls schockiert. Da wundern die Pisaergebnisse nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 16. Februar vor 9 Stunden von CorMaguire: Jeder fängt mal klein an. Wenn man mal 9stellige Beträge hat, kann man ja dann auf Seminaren hochrangigen Mitarbeitern aus dem Finanzministerium lauschen Naja, was ich damit sagen wollte: Wenn es für jemand Kleckerbeträge sind, lohnt sich der Ärger nicht, wenn es nur um steuerliche Optimierung beim Verleiher geht. Und wenn es keine Kleckerbeträge sind, wäre es erst recht ein dummer Plan. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 16. Februar · bearbeitet 16. Februar von MeinNameIstHase vor 21 Stunden von o0Pascal0o: Nur ob das FA das mit der Zinsrückzahlung erst am Ende der Laufzeit aktzeptiert? siehe dazu Textziffer 242 aus dem BMF-Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungssteuer": Zinsen fließen als regelmäßig wiederkehrende Einnahmen dem Steuerpflichtigen nach § 11 Absatz 1 Satz 2 EStG in dem Jahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Die wirtschaftliche Zugehörigkeit bestimmt sich nach dem Jahr, in dem sie zahlbar, d. h. fällig sind, unabhängig davon, für welchen Zeitraum die Zinsen gezahlt werden oder wann die Gutschrift tatsächlich vorgenommen wird. Auch bei auf- und abgezinsten Kapitalforderungen ist für den Zufluss nicht der Zeitraum maßgebend, für den die Zinsen gezahlt werden, sondern der Zeitpunkt der Fälligkeit. Denk aber auch an § 32d Absatz 2 Nr. 1 EStG: Der Abgeltungssteuertarif gilt nicht ... wenn Gläubiger und Schuldner einander nahe stehende Personen sind, soweit die den Kapitalerträgen entsprechenden Aufwendungen beim Schuldner Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften sind, die der inländischen Besteuerung unterliegen ... (Das soll verhindern, dass der Kreditnehmer ~40% Steuern spart auf Zinskosten, die er als Werbungskosten im Betrieb (tariflich nahe am Grenzsteuersatz) geltend macht, die nahestehende Person aber nur 25% Abgeltungssteuer auf die Zinseinnahme zahlt. Das heißt, die Zinsen sind dann tarifliche Einkünfte.) Auch wird gerne geprüft, ob es ein Kredit oder eine sog. stille Einlage ist. Letzteres ist dann der Fall, wenn die Zinshöhe vom Betriebserfolg abhängig ist und/oder Mitspracherechte damit verbunden sind oder man am Liquidationserlös beteiligt ist. Dann wird man u.U. zum Mitunternehmer. ... anderes Thema, dass ich hier nicht vertiefen möchte. Und völlig unabhängig davon wird geprüft, ob eine Teilschenkung vorliegt, wenn die Konditionen nicht marktüblich sind. Kriterium hier ist, ob der "Beschenkte" entsprechend auf Kosten des Schenkers bereichert wird. In diese Nummer rutscht man auch hinein, wenn man einen Kredit vergibt, der von Anfang an ausfallgefährdet ist, mit dessen Rückzahlung man nicht ernsthaft rechnet. Bei Privatkrediten könnte man z.B. eine Selbstauskunft einholen, aus der hervorgeht, dass der Kreditnehmer solvent ist. Faktisch interessiert sich das FA aber nur, wenn mögliche Schenkungsfreibeträge überschritten werden. Darunter ist das für ein FA nur Zeitverschwendung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag