Fondsanleger1966 21. Februar Am 19.2.2024 um 16:06 von Novagen: Und wo seh ich das denn? 2. Link in #68 lesen. Das Stichwort heißt "Kontenklärung". Und außerdem in der "Renteninformation", die Ihr per Post automatisch bekommen haben müsstet, wenn Ihr >27 Jahre alt seid und mindestens 5 Jahre Beitragszeit habt. Siehe: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_renteninformation_mehr_wissen.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Online Auskunft beantragen (dauert rund 1 Woche, bis der Brief eintrifft): https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ -> Dort "Versicherungsverlauf" und "Renteninformation" auswählen. Am 19.2.2024 um 16:06 von Novagen: Und man darf schon 2x 3 Jahre direkt hintereinander Erziehungszeit nehmen, oder muss man dazwischen nochmal arbeiten? 2. Link in #68 lesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 21. Februar · bearbeitet 21. Februar von Fondsanleger1966 Am 19.2.2024 um 16:06 von Novagen: Da stimme ich dir voll und ganz zu. Aber ich würde ungern weitere 1000e von € in einen Vertrag stecken, der mir nachher nichts bringt Grundsätzlich verständlich, aber irgendetwas wird der Riestervertrag durch seine Garantien immer bringen. Wir konnten es im Thread nur lange Zeit nicht genauer eingrenzen, weil Du die nötigen Infos trotz unserer Hinweise nicht gegeben hast. Dagegen vernichtet Ihr - wenn diese Aussage stimmen sollte (was ich immer noch kaum glauben kann) Am 19.2.2024 um 16:06 von Novagen: Hm, vielleicht liegt da ja der Hund begraben. Wahrscheinlich haben wir für unser 2. Kind keine Kindererziehungszeit für meinen Mann beantragt. seit Jahren Tausende von Euros komplett. Wenn die Erziehungszeit für das 2. Kind wirklich auf Dich statt auf den Hausmann laufen sollte - was völlig widersinnig wäre - nimmst Du ihm nicht nur seine Rentenpunkte und Rentenzeiten weg und durchlöcherst seinen Versicherungsschutz, sondern Du kannst diese Rentenpunkte mit Deinen 60 k Einkommen gar nicht voll nutzen, weil Du mit ihnen insgesamt an die Beitragsbemessungsgrenze stößt. Der übersteigende Rest der Rentenpunkte geht verloren -> siehe den 2. Link aus #68: Zitat Sie erziehen Kinder, arbeiten aber nebenbei? Prima – dann erhalten Sie diese Beiträge nämlich zusätzlich zu dem, was Sie selbst einzahlen. Dies gilt bis zur sog. Beitragsbemessungsgrenze. Wie sich das ändern lässt? 2. Link aus #68 lesen und den Anweisungen dort folgen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 21. Februar Am 18.2.2024 um 16:41 von Novagen: Auskunft_RiesterRente_Klassik.pdf132 kB · 29 Downloads Der Riester-Vertrag Deines Mannes dürfte eine der besten klassischen Riester-Renten sein, die man ab 2012 abschließen konnte. Vielleicht ist er sogar der beste. Sehr traurig, dass Ihr ihn stillgelegt habt. Auf gar keinen Fall kündigen!!! Ein solches Goldschätzchen bekommt man nicht mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 21. Februar vor 26 Minuten von Fondsanleger1966: Der Riester-Vertrag Deines Mannes dürfte eine der besten klassischen Riester-Renten sein, die man ab 2012 abschließen konnte. Vielleicht ist er sogar der beste. Sehr traurig, dass Ihr ihn stillgelegt habt. Auf gar keinen Fall kündigen!!! Ein solches Goldschätzchen bekommt man nicht mehr. Ich stimme dir da in der Tendenz zu. Ich glaube, oberflächlich betrachtet, dass man hier auch durchaus Riestern kann. Aber es muss halt richtig aufgegleist werden. Hier ist zu viel Chaos. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Novagen 22. Februar Guten Morgen miteinander, vor 8 Stunden von satgar: Hier ist zu viel Chaos. Japp, keine Frage. Und wir wir versuchen das auch gerade alles aufzudröseln, weiß gar nicht wie oft ich mich dafür noch entschuldigen muss vor 8 Stunden von Fondsanleger1966: Der Riester-Vertrag Deines Mannes dürfte eine der besten klassischen Riester-Renten sein, die man ab 2012 abschließen konnte. Vielleicht ist er sogar der beste. Sehr traurig, dass Ihr ihn stillgelegt habt. Auf gar keinen Fall kündigen!!! Ein solches Goldschätzchen bekommt man nicht mehr. Hm, so wie sich das anhört gibts die wohl nicht mehr. Sonst hätte ich doch dahin wechseln können, oder? vor 9 Stunden von Fondsanleger1966: Wie sich das ändern lässt? 2. Link aus #68 lesen und den Anweisungen dort folgen! Ok, ok, verstanden, hab das jetzt ganz oben auf meiner ToDo Liste stehen. Am 20.2.2024 um 16:13 von Pfennigfuchser: Hat er denn noch irgendeine anderen Form von Altersvorsorge daraus generiert? Das meiste haben wir in den Bau gesteckt. Da kommen wir inzwischen auch auf eine 7-stellige Summe. Mietfrei in einem Niedrigenergiehaus zu wohnen ist doch auch eine Form der Altersvorsorge, oder nicht? Und ich finde es halt wichtiger, dass er sich um die Bildung der Kinder kümmert, als darum, ob er (falls es mich nicht mehr geben sollte) unseren finanziellen Standard aufrecht erhalten kann. Aber auch hier dürft ihr mich gerne eines Besseren überzeugen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser 22. Februar Nun ja, wärst Du ein Mann, so würde Deine Einstellung zu Recht als ziemlich 50er Jahre kritisiert: ich finde es wichtig, dass sich meine Frau zu Hause um die Bildung der Kinder kümmert, eine eigene Altersvorsorge benötigt sie nicht. Ja, ein abbezahltes Haus ist auch Altersvorsorge. Und das läuft dann konsequenterweise voll auf ihn? Oder doch eher halbe halbe? Was passiert, wenn einer von Euch stirbt? Wie viel bleibt dem anderen? Wie viel bleibt in der Rente, wenn ihr offenbar nur von einer Rente leben wollt? Was passiert, wenn er noch weiter 10 Jahre zu Hause bleibt, Ihr Euch danach scheiden lasst? Er bekommt einen Zugewinnausgleich und die Hälfte Deiner Altersvorsorge, beruflich nach der langen Auszeit jedoch kein Fuß mehr an Deck? Man kann Euer Konstrukt fahren, keine Frage, aber man muss sich das wirklich leisten können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser 22. Februar vor 10 Stunden von Fondsanleger1966: Wenn die Erziehungszeit für das 2. Kind wirklich auf Dich statt auf den Hausmann laufen sollte - was völlig widersinnig wäre - nimmst Du ihm nicht nur seine Rentenpunkte und Rentenzeiten weg und durchlöcherst seinen Versicherungsschutz, sondern Du kannst diese Rentenpunkte mit Deinen 60 k Einkommen gar nicht voll nutzen, weil Du mit ihnen insgesamt an die Beitragsbemessungsgrenze stößt. Das hier fänd ich dann richtig schräg! Wobei man der TE zugute halten muss, dass die Regelung, dass die Punkte standardmäßig bei der Frau landen und nur sehr schwer nachträglich verschoben werden können auch anachronistisch ist. Wir haben das auch erst beim zweiten Kind begriffen. Wie alt ist Kind zwei denn? Lässt sich da noch etwas retten? Es sind immerhin ca. 8000 pro Rentenpunkt und noch die Riesterzulagen die da dranhängen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 22. Februar vor 2 Stunden von Pfennigfuchser: Nun ja, wärst Du ein Mann, so würde Deine Einstellung zu Recht als ziemlich 50er Jahre kritisiert: ich finde es wichtig, dass sich meine Frau zu Hause um die Bildung der Kinder kümmert, eine eigene Altersvorsorge benötigt sie nicht. Ja, ein abbezahltes Haus ist auch Altersvorsorge. Und das läuft dann konsequenterweise voll auf ihn? Oder doch eher halbe halbe? Was passiert, wenn einer von Euch stirbt? Wie viel bleibt dem anderen? Wie viel bleibt in der Rente, wenn ihr offenbar nur von einer Rente leben wollt? Was passiert, wenn er noch weiter 10 Jahre zu Hause bleibt, Ihr Euch danach scheiden lasst? Er bekommt einen Zugewinnausgleich und die Hälfte Deiner Altersvorsorge, beruflich nach der langen Auszeit jedoch kein Fuß mehr an Deck? Man kann Euer Konstrukt fahren, keine Frage, aber man muss sich das wirklich leisten können. Ja, stimme dir total zu. Ich versuche das ja auch immer wieder im Forum bei diversen Leuten mal anzubringen. Heirat schön und gut, Zugewinnausgleich schön und gut. Aber letztlich müssen beide Individuen gut für sich selbst vorsorgen. Nur dann kann man wirklich frei leben, ist nicht vom andern abhängig. Das sollte heutzutage doch immer die Maßgabe sein. Wie gesagt @Novagen, wird das Thema in der aktuellen Finanztest beleuchtet. Ich kann nur dazu raten, die mal zu kaufen. Wie du richtig erkannt hattest, kannst du deine Riesterrente nicht mehr ins Produkt der Allianz wechseln. Die Tarifgeneration von damals, gibt es nicht mehr. Man muss also mit dem arbeiten, was man schon abgeschlossen hatte. In Form von: - behalten und beitragsfrei lassen, um die Förderungen nicht zurückzahlen zu müssen (das empfehlen die meisten Verbraucherzentralen, wenn man nicht mehr riestern will) - kündigen, Förderungen zurück bezahlen und das verbleibende Kapital anderweitig anlegen - weiter riestern und Beiträge einzahlen Aber all das sinnvollerweise mit den Produkten, die Ihr schon besitzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag