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fxjay

In die Schweiz umgezogen - Steuer Kapitalgewinn

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fxjay

Hallo zusammen

 

Ich bin seit 1. Januar 2023 in der Schweiz wohnhaft und hier steuerpflichtig. Ich habe u.a. Aktien mitgebracht, das ich vor einige Jahre gekauft habe und nur passiv verwalte. 

 

Ich weiss, dass es ungewöhnlich ist, als Profi eingestuft zu werden. Aber, stellen wir uns jedoch vor, dass ich als Profi eingestuft wäre und für Kapitalgewinn in der Schweiz steuerpflichtig. Meine Frage - welchen Anschaffungswert wird für die Berechnung dann genutzt? Tatsächlicher Preis, oder Preis am 1. Januar 2023?

 

Sagen wir z.B.:

 

- Der tatsächliche Anschaffungspreis - 100 CHF

- Preis am 1. Jan 2023 - 300 CHF

- Verkaufspreis irgendwann 2023 - 500 CHF

 

Einerseits ist ja der tatsächliche Anschaffungspreis 100 CHF, andererseits war ich nicht vor dem 1. Jan 2023 in der Schweiz steuerpflichtig, was für den höheren Anschaffungspreis 300 CHF spricht. Aber was gilt in so einem Fall?

 

Vielen Dank im Voraus.

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Churgast
vor 12 Stunden von fxjay:

Ich bin seit 1. Januar 2023 in der Schweiz wohnhaft und hier steuerpflichtig.

In der Schweiz ist der jeweilige Kanton für Deine Steuerfragen zuständig. Ich empfehle einen Besuch vor Ort, um solche hypthetischen Fragen zu diskutieren. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland: in Deutschland wird man irgendwelche BMF-Schreiben mit Einzelfragen und Randziffern heranziehen. Auf der kantonalen Steuerverwaltung wird man fragen: um wieviel Geld geht es denn? Warum stehlen Sie uns mit solchem Unfug die Zeit? 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Kämst Du aus Österreich in die Schweiz, wären es 300 CHF, da Österreich bei Wegzug den bis zum Wegzugsdatum aufgelaufenen Gewinn besteuert.

(Wegzugsbesteuerung)

Kommst Du aus D in die Schweiz, wird aufgelaufener Gewinn nicht in D besteuert (Wegzugsbesteuerung nicht für Privat).

Die Schweizer dürften daher 100 CHF ansetzen- aber da kocht jeder Kanton sein eigenes Süppchen.

Auch, was die Veranlagung als Profi angeht, könnte es dort Unterschiede geben.

Ich würde nachfragen beim Steueramt.

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MeinNameIstHase
vor 14 Stunden von fxjay:

Ich weiss, dass es ungewöhnlich ist, als Profi eingestuft zu werden. Aber, stellen wir uns jedoch vor, dass ich als Profi eingestuft wäre und für Kapitalgewinn in der Schweiz steuerpflichtig. Meine Frage - welchen Anschaffungswert wird für die Berechnung dann genutzt? Tatsächlicher Preis, oder Preis am 1. Januar 2023?

Die Schweizer sprechen doch u.a. auch deutsch. Anschaffungskosten sind Anschaffungskosten, egal wo sie entstanden sind.

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fxjay

"Anschaffungskosten sind Anschaffungskosten, egal wo sie entstanden sind."

 

Der Punkt ist nicht, wo die Steuerschuld entstanden ist, sondern wann. Eine rückwirkende Besteuerung (hier eine Besteuerung, die weiter zurückreicht als bis zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht) erscheint nicht selbstverständlich. Daher die Frage.

 

"...um wieviel Geld geht es denn?"

Hier genügend, um diese Frage zu stellen. D.h., kann sein, dass ich schlussendlich als Profi eingestuft werde.

 

Nächster Halt - Steueramt dann

 

Vielen Dank für eure Bemühungen.

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MeinNameIstHase
Gerade eben von fxjay:

sondern wann

Das steckt doch auch im Begriff "Anschaffungskosten" ... zum Anschaffungszeitpunkt.
Oder steht da irgendwo, dass beim Grenzübertritt eine Marktbewertung anstelle der Anschaffungskosten vorzunehmen ist?

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