orschiro 9. Februar Hallo zusammen, wir hatten bisher für unsere Kinderdepots lediglich Freistellungsaufträge hinterlegt. Jetzt habe ich hier im Forum allerdings mehrmals gelesen, dass man auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen kann, damit die Kinder noch mehr Gewinne steuerfrei realisieren können. Das macht ja völlig Sinn. Spricht aber auch etwas gegen (Nachteile) die Nichtveranlagungsbescheinigung oder ist das quasi die uneingeschränkte Empfehlung bei Kinderdepots? Dazu konnte ich bisher nichts finden. Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 9. Februar · bearbeitet 9. Februar von BigSpender09 vor 28 Minuten von orschiro: damit die Kinder noch mehr Gewinne [ohne Abgabe eine Steuererklärung] steuerfrei realisieren können. siehe Ergänzung. Das wäre dann auch der Nachteil, wenn man sie nicht hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady 9. Februar · bearbeitet 9. Februar von slowandsteady Wobei der Aufwand für eine Steuererklärung für ein Kind nur mit KAP als Anlage und mit nur einem Depot bei einer Bank maximal 15-30min ist - für die NV braucht man wahrscheinlich ähnlich viel Zeit oder mehr und man muss es auch alle 3 Jahre machen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stolper 9. Februar vor 5 Stunden von orschiro: Hallo zusammen, wir hatten bisher für unsere Kinderdepots lediglich Freistellungsaufträge hinterlegt. Jetzt habe ich hier im Forum allerdings mehrmals gelesen, dass man auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen kann, damit die Kinder noch mehr Gewinne steuerfrei realisieren können. ...bitte um Kenntnisnahme, daß die Banken auch im Falle einer NV Bescheinigung alle Kapitalerträge dem Bundeszentralamt für Steuern automatisch melden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 9. Februar vor einer Stunde von stolper: ...bitte um Kenntnisnahme, daß die Banken auch im Falle einer NV Bescheinigung alle Kapitalerträge dem Bundeszentralamt für Steuern automatisch melden. Kleine Korrektur: … dass die Banken (nur) im Falle einer Nichtveranlagungsbescheinigung … Denn gemeldet wird jeweils der Betrag, für den kein Steuerabzug vorgenommen wurde; das ist nur bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung alles, sonst nur der Betrag, der tatsächlich von einem Freistellungsauftrag abgedeckt war (also maximal 2000 Euro bei Verheirateten). Bis jetzt wurde hier kein Nachteil, wie erfragt, benannt. In diesem Beitrag auch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
orschiro 10. Februar Danke für eure Antworten! 20 hours ago, BigSpender09 said: siehe Ergänzung. Das wäre dann auch der Nachteil, wenn man sie nicht hat. Verstehe ich das richtig, dass man Anlage KAP für die Kinder ausfüllen und abgeben muss, wenn man eine NV beantragt hat? Auch wenn der zeitliche Aufwand, wie oben genannt, gering ist. 15 hours ago, stolper said: ...bitte um Kenntnisnahme, daß die Banken auch im Falle einer NV Bescheinigung alle Kapitalerträge dem Bundeszentralamt für Steuern automatisch melden. 14 hours ago, chirlu said: Kleine Korrektur: … dass die Banken (nur) im Falle einer Nichtveranlagungsbescheinigung … Denn gemeldet wird jeweils der Betrag, für den kein Steuerabzug vorgenommen wurde; das ist nur bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung alles, sonst nur der Betrag, der tatsächlich von einem Freistellungsauftrag abgedeckt war (also maximal 2000 Euro bei Verheirateten). Bis jetzt wurde hier kein Nachteil, wie erfragt, benannt. In diesem Beitrag auch nicht. Was genau bedeutet das? Ich verstehe nicht, was ihr damit sagen wollt, sorry. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 10. Februar vor 1 Stunde von orschiro: Verstehe ich das richtig, dass man Anlage KAP für die Kinder ausfüllen und abgeben muss, wenn man eine NV beantragt hat? Auch wenn der zeitliche Aufwand, wie oben genannt, gering ist. Glaube nur, wenn über dem Freibeträgen ist, also im Regelfall spart man sich die Steuererklärung. Die NVA ist 3 Jahre gültig, also sehe ich da den Aufwand als geringer an. Nachteil könnten Versandkosten sein, wenn die Bank die NVA nur physisch nimmt, wohingegen die Steuererklärung rein über Elster nur mit geringeren Stromkosten laufen könnte. Bei den Zahlungsströmen hat man mit NVA jedoch den Vorteil, dass erst gar keine Steuern gezahlt werden, welche erst im nächsten Jahr erstattet werden. Die NVA wäre also in fallenden Märkten im Nachteil, aber in Regelfall profitiert man durch den Zinseszinseffekt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 10. Februar Einen kleinen Nachteil sehe ich darin, dass man mit der NV-Bescheinigung versucht sein könnte, Gewinne zu bunkern, bevor man sie realisiert. Damit könnte das Kind aus der Familienversicherung herausfallen, wenn es Gewinne ab 538 Euro pro Monat erzielt. Man sollte also auch mit der NV-Bescheinigung rechtzeitig Gewinne realisieren. Dabei nicht vergessen, dass oft schon 13/14 Jährige anfangen sich mit kleinen Jobs ein zusätzliches Taschengeld zu verdienen. Je nach Größe des Depots muss man ggf. früh mit der Gewinnrealisierung (ab ca. 10) anfangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 10. Februar vor 4 Stunden von orschiro: Verstehe ich das richtig, dass man Anlage KAP für die Kinder ausfüllen und abgeben muss, wenn man eine NV beantragt hat? Auch wenn der zeitliche Aufwand, wie oben genannt, gering ist. Nein. Genau das Gegenteil. Durch die NVB muss man eben keine Steuererklärung abgeben, falls man Gewinne oberhalb des Freibetrags für Kapitalerträge hat. Ich persönlich sehe nur Argumente pro NVB, wenn man die Gewinne nicht zu groß werden lässt. Siehe Kommentar von sapine. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 10. Februar vor 28 Minuten von BigSpender09: Ich persönlich sehe nur Argumente pro NVB, wenn man die Gewinne nicht zu groß werden lässt. Siehe Kommentar von sapine. +1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quasan 10. Februar · bearbeitet 10. Februar von Quasan Ich habe vor kurzem eine NV-Bescheinigung beantragt. Ich würde sagen, dass das maximal 10 Minuten gedauert hat. Dafür, dass sie dann drei Jahre gilt, halte ich den Zeitaufwand für irrelevant. Etwa 1 1/2 Wochen nach Beantragung habe ich die Bescheinigung erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 10. Februar Bei mehreren Depots kann man beim FA gleich mehrere Bescheinigungen bestellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CitarNosis 11. Februar vor 22 Stunden von BigSpender09: wenn man die Gewinne nicht zu groß werden lässt Was wäre für dich denn zu groß? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 11. Februar vor 11 Minuten von CitarNosis: Was wäre für dich denn zu groß? vor 22 Stunden von BigSpender09: Siehe Kommentar von sapine. Am 10.2.2024 um 10:24 von Sapine: Damit könnte das Kind aus der Familienversicherung herausfallen, wenn es Gewinne ab 538 Euro pro Monat erzielt. Man sollte also auch mit der NV-Bescheinigung rechtzeitig Gewinne realisieren. Dabei nicht vergessen, dass oft schon 13/14 Jährige anfangen sich mit kleinen Jobs ein zusätzliches Taschengeld zu verdienen. Je nach Größe des Depots muss man ggf. früh mit der Gewinnrealisierung (ab ca. 10) anfangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norden 12. Februar noch ein "kleiner" Vorteil. Ich wollte mein Portfolio bereinigen und meinen Kindern gleichzeitig ein paar Euro zukommen lassen. Ich habe keinen Sparplan für die Kids eingerichtet und mache das lieber mit solchen Einmalzahlungen. Ich habe daher meine Aktien mit hohen Gewinnen an meine Kinder verschenkt (geht bei der ING innerhalb von Sekunden) und meine Kinder haben die Aktien dann veräußern ohne für die Gewinne Steuern zahlen zu müssen. ACHTUNG - das Geld ist dann natürlich auch weg und gehört den Kindern. Wer aber im Familienverbund das optimieren möchte, der kann das natürlich so machen. Zweites Achtung: Wer der Meinung ist hier Steuern durch hin und herschenken selbst sparen zu können. Kinder dürfen den Eltern max 20k innerhalb von 10 Jahren schenken. Geschäfte für unsere Kinder darf man nur abschließen, wenn diese nicht zu deren Nachteil sind, daher wäre ich vorsichtig, bei solchen Verschiebungen. Ob es "legal" wäre, wenn man dem Kind Gewinne von 20k schenkt und das Kind einem dann die 20k wieder zurück schenkt mag ich nicht sagen, weil dann in Summe zwar kein Nachteil bestehen würde, aber der Nachteil käme nach der ersten Schenkung von den Eltern zum Kind, dann bei der 2. Schenkung zum Tragen. Vll. kennt jemand dazu ein Urteil ? Ich übertrage immer nur an die Kids und konnte damit immer mein Portfolio "aufräumen" und die Kleinen hatten dann auch noch was davon - win - win, wenn man es sich schönrechnet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag