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Inflation

Dienstwagen - 0,03% Regelung bei Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln

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Ist es zur Zeit noch möglich bei Nachweis eines Deutschlandtickets die Privatnutzung mit lediglich 1% zu versteuern? 

Vor dem Deutschlandticket war es in der Regel kein Problem durch Nachweis einer entsprechenden Jahresfahrkarte der passenden Tarifstufe die 0,03% Versteuerung des Arbeitsweges zu vermeiden. 

 

Leider finden sich aktuell nur schwer Informationen, aber ein Deutschlandticket ist an sich ein eher schwacher Beweis, dass mit dem Dienstwagen nicht der Arbeitsweg zurückgelegt wird. 

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Weltportfolio22
· bearbeitet von Weltportfolio22

Ich pendle trotz Dienstwagens täglich mit dem Rad zur Arbeit. An Ende des Monats bekommt der Steuerberater als Einzelnachweis eine Tabelle mit den Arbeitstagen, an denen ich das Rad genutzt habe. Da ich immer Rad fahre, gilt meine Tabelle bis auf Widerruf für die Folgemonate. Aus mir unbekannten Gründen muss pro Monat mindestens ein Tag Dienstwagenpendeln versteuert werden.

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@BassinusIm Artikel geht es wohl um die Frage, wenn ein Gesellschaftler gar keinen Dienstwagen bräuchte, ihn aber bekommt und privat nutzt.

Mir geht es lediglich um eine Anwendungsregel für die Besteuerung des Arbeitsweges mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch z.B. mit dem Rad, wobei letzteres im Regelfall einen recht nahen Wohnort voraussetzt. 

Natürlich hat der Arbeitnehmer die Beweislast, aber es gibt sicherlich eine Anwendungsregel und nicht eine Einzelfallprüfung, denn wer würde um 20 Euro zu sparen ein 49 Euro ticket kaufen? Könnten 50 Euro gespart werden, sähe es anders aus. 

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krett

Kenne auch nur die Möglichkeit genau zu protokollieren wie man an welchen Tag zur Arbeit gekommen ist. Ich glaube das muss dann sogar über das ganze Jahr geschehen.

 

Aber will man sich das echt antun? Gerade bei kleinen Unternehmen bzw. bei Inhabern/Geschäftsführern schauen die Betriebsprüfer da sehr genau drauf und suchen jeden noch so kleinen Fehler. 

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