orschiro Februar 8, 2024 · bearbeitet Februar 8, 2024 von orschiro Hallo zusammen, ist jemand von euch in der Künstlersozialkasse oder kennt sich damit etwas aus? Ich hätte eine Frage zu folgendem Fall: Was passiert, wenn man bisher immer hauptberuflich freiberuflich tätig und über die KSK versichert war. Nun beginnt man als hauptberuflich Angestellter in Teilzeit. Das Einkommen aus der Anstellung überwiegend gegenüber der Freiberuflichkeit, liegt allerdings unter der halben Beitragsbemessungsgrenze von 3775 EUR brutto monatlich. Verstehe ich das richtig, dass man dann weiter in die Rentenversicherung über die KSK einzahlen muss? Führt da kein Weg daran vorbei, wenn man über die Anstellung weniger als 3775 monatlich verdient? Das ist ja in Teilzeit unheimlich viel. Danke für eure Einschätzung! https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Allg._Infos_u._Anmeldeunterlagen/Aktuelle_Werte_in_der_SV_2024.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag