intInvest 7. Februar · bearbeitet 7. Februar von intInvest Hi zusammen, ich weiß nicht so recht in welches Unterforum das Thema passt, aber da hier auch über Nachrichten zur Rente / Vorsorge diskutiert wird, passt es hier vllt. ganz gut. Ich hatte @chirlu zuerst per PN kontaktiert, aber richtigerweise würde er das Thema gerne öffentlich besprechen, da es natürlich auch für andere User einen Mehrwert bieten kann. Ich versuche gerade meine Rentenpunkte in PortfolioPerformance einzupflegen und wollt deshalb mal alle meine Rentenpunkte selbst nachrechnen. Generell scheint mir die Berechnung trivial: "Beitragspflichtiges Bruttoeinkommen" / "Durchschnittsentgelt" = "Rentenpunkte" (Werte entsprechend für jedes Jahr individuell) Aus meinem Versicherungsverlauf habe ich mit den dort angegebenen Entgelten und den jeweiligen Durchschnittsentgelten meine Punkte versucht nachzurechnen und habe diese dann mit den Rentenpunkten in der Renteninformation verglichen. Aktuell hab ich hier eine Differenz von ~ 0,23 Rentenpunkten bis einschließlich 2022 was auf keinen Fall Rundungsfehler sind. Zivildienstzeiten habe ich entsprechend der damals gültigen Regeln mit 60% der Bezugsgröße West berechnet. Dann hab ich einfach mal den Unterschied zwischen der Renteninformation für 2021 (erhalten in 2022) und für 2022 (erhalten in 2023) verglichen: Rentenpunkte 2021: 7,2223 Rentenpunkte 2022: 9,4511 Differenz: 2,2287 Mein laut Meldebescheinigung gemeldetes Arbeitsentgelt für 2022 sind 84600€. Das Durchschnittsentgelt für 2022 sind 42053€. 84600€ / 42053€ = 2,0118 Rentenpunkte Hier gibt es eine Differenz die ich mir auf anhieb nicht erklären kann. Ich bin nicht so firm in den Prozessen der GRV und wann wie was berechnet wird. Vermutung meinerseits: Die Renteninformation wird evtl. teilweise mit den vorläufigen Durchschnittsentgelten berechnet? Dann würde sich da immer eine kleine Verschiebung ergeben von Renteninformation zu Renteninformation. Helft mir auf die Sprünge : ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chris75 7. Februar · bearbeitet 7. Februar von Chris75 Könnte es evtl. einen Unterschied machen, wann genau die Renteninformation erstellt wurde? Kann ja sein, dass hier dann nicht genau 12 Monate dazwischenliegen, oder? Edit: Wird immer von ultimo zu ultimo vorgenommen. Daher natürlich nicht der Grund :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 7. Februar vor 8 Minuten von intInvest: Vermutung meinerseits: Die Renteninformation wird evtl. teilweise mit den vorläufigen Durchschnittsentgelten berechnet? Ja, das ist der Grund. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2022 betrug nur 38901 Euro, deshalb hätten sich 84600/38901 = 2,1748 Entgeltpunkte ergeben; nach dem tatsächlichen Durchschnittsentgelt hingegen nur die von dir errechneten 2,0118 Entgeltpunkte. Das ist der Hauptteil der Differenz, der Rest dürfte der entsprechende Effekt für 2021 gewesen sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest 7. Februar Gerade eben von chirlu: Ja, das ist der Grund. Gerade eben von chirlu: Das ist der Hauptteil der Differenz, der Rest dürfte der entsprechende Effekt für 2021 gewesen sein. Danke dir für die schnelle Bestätigung. Dann werde ich mal mit den Rentenpunkten aus der eigenen Rechnung arbeiten : ) vor 4 Minuten von Chris75: Kann ja sein, dass hier dann nicht genau 12 Monate dazwischenliegen, oder? Die Renteninformation berücksichtigt immer das volle Kalenderjahr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 7. Februar Ja, 2022 klang zuerst nach einem Schnäppchen (besonders viele Rentenpunkte pro Euro) - aber Ende 2023 erfolgte eine Korrektur um 8%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 7. Februar · bearbeitet 7. Februar von chirlu vor 29 Minuten von Chris75: wann genau die Renteninformation erstellt wurde (…) Edit: Wird immer von ultimo zu ultimo vorgenommen. vor 25 Minuten von intInvest: Die Renteninformation berücksichtigt immer das volle Kalenderjahr. Das ist tatsächlich nicht so, sondern sieht nur so aus (jedenfalls in vielen Fällen), weil in laufenden Arbeitsverhältnissen normalerweise der Verdienst nur jährlich gemeldet wird. Bekommt man also eine Renteninformation beispielsweise mit Datum vom 10. August, ist sie auch zum Stichtag 10. August berechnet und berücksichtigt prinzipiell Daten aus dem laufenden Jahr, aber eben nur, wenn sie auch vorliegen. Das wäre zum Beispiel bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder der Krankenkasse so, weil dann unterjährig eine Meldung abgegeben wird. Ab wann in der Renteninformation das neu festgesetzte endgültige Durchschnittsentgelt verwendet wird, weiß ich allerdings nicht. Es könnte durchaus sein, dass das sofort nach dem formellen Beschluss von Bundesregierung und Bundesrat (also irgendwann im Oktober) eingegeben wird und spät im Jahr erstellte Renteninformationen somit schon den endgültigen Wert an Entgeltpunkten zeigen. Beim Rentenwert ist es auf jeden Fall so, dass die jährliche Erhöhung in Renteninformationen ab Juli eingeht. vor 23 Minuten von stagflation: Ja, 2022 klang zuerst nach einem Schnäppchen (besonders viele Rentenpunkte pro Euro) - aber Ende 2023 erfolgte eine Korrektur um 8%. Außer bei Leuten, die Zahlungen zum Ausgleich von Abschlägen vorgenommen haben. Für die war es wirklich ein Schnäppchen. vor 25 Minuten von intInvest: Dann werde ich mal mit den Rentenpunkten aus der eigenen Rechnung arbeiten : ) Ja, ich mache das auch. Das passt dann exakt zu den Werten aus der Renteninformation (wenn man eben für das letzte Jahr mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt rechnet und das später anpasst). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 7. Februar Hier noch ein älterer Thread, der das Thema vorläufiges vs. endgültiges Durchschnittsentgelt auch berührt: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matunus 7. Februar vor 1 Stunde von chirlu: Ab wann in der Renteninformation das neu festgesetzte endgültige Durchschnittsentgelt verwendet wird, weiß ich allerdings nicht. Es könnte durchaus sein, dass das sofort nach dem formellen Beschluss von Bundesregierung und Bundesrat (also irgendwann im Oktober) eingegeben wird und spät im Jahr erstellte Renteninformationen somit schon den endgültigen Wert an Entgeltpunkten zeigen. Beim Rentenwert ist es auf jeden Fall so, dass die jährliche Erhöhung in Renteninformationen ab Juli eingeht. Irgendwann zwischen Juli und Dezember wurde das endgültige Durchschnittsentgelt für 2022 jedenfalls hinterlegt. Kann ich anekdotisch anhand von zwei Renteninformationen sagen, zwischen denen sich sonst nichts geändert hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LongtermInvestor 7. Februar Ja, es gibt teils Anpassungen. Zwischen 21 und 22 sehe ich + 2,35 RP und von 22 auf 23 + 1,97 (keine Änderungen an relevanten Parametern). Wenn Du einen Ausweis mit EiD hast kannst Du online die Renteninfo per 31.12.2023 abrufen, ohne Anmeldung etc. Du benötigst nur den Pin zum Ausweis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 7. Februar vor 18 Minuten von LongtermInvestor: kannst Du online die Renteninfo per 31.12.2023 abrufen Nein, immer zum aktuellen Tag des Abrufs. (Und z.B. mein Arbeitgeber meldet 2023 voraussichtlich erst nächste Woche, das ist also noch nicht drin.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LongtermInvestor 7. Februar vor 2 Stunden von chirlu: Nein, immer zum aktuellen Tag des Abrufs. (Und z.B. mein Arbeitgeber meldet 2023 voraussichtlich erst nächste Woche, das ist also noch nicht drin.) Danke für den Hinweis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest 8. Februar vor 16 Stunden von chirlu: Ja, ich mache das auch. Das passt dann exakt zu den Werten aus der Renteninformation (wenn man eben für das letzte Jahr mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt rechnet und das später anpasst). Gute Idee. Ich bin noch nicht bei 100% Genauigkeit angekommen, irgendwo ist noch was falsch. Ich hab am 18.12.23 die Renteninformation und Versicherungsverlauf abgerufen, da sind die Rentenpunkte dann etwas gesunken im Vergleich zur Renteninformation per Post, da scheint es dann mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt berechnet worden zu sein. Trotzdem habe ich hier noch eine Differenz von 0,0139 Rentenpunkten und zwar in der Form, dass meine eigene Berechnung zu mehr Rentenpunkten führt, als in der Renteninformation vom 18.12.23 ausgewiesen. Fragen für mein Verständnis: Im Versicherungsverlauf gibt es die Spalte "Entgelt". Zählt alles was dort aufgeführt ist zur Berechnung der Rentenpunkte? Ich habe z.B. 2 Posten mit "Geringfügige Beschäftigung, nicht versicherungspflichtig". Da die Entgelte aber aufgeführt sind, gehe ich davon aus, dass zumindest in diesem Zeitraum auch Beiträge zur RV geflossen sind? Es gibt auch einen Posten mit "Einmalig gezahltes Entgelt". Im Versicherungsverlauf steht dazu: "Mit der Anmerkung "Einmalig gezahltes Entgelt" gekennzeichnete Entgelte werden einer vorherigen Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen zugeordnet." Ich gehe also davon aus, dass der Wert ebenfalls zur Berechnung der Rentenpunkte zählt, man aber den Hinweis gibt, dass es logisch einer anderen Beitragszeit zuzuordnen ist und keine separate Beitragszeit darstellt. Ich könnte natürlich über eID bei der RV mal nachfragen, ob sie mir freundlicherweise zeigen wie sie gerechnet haben. Schulzeiten und Hochschulzeiten hab ich als Anrechnungszeiten schon eintragen lassen und stehen drin. Diese liefern aber keine Punkte. Beim Zivildienst könnte man nochmal die Berechnung prüfen: Zivildienst 01.07.2009 - 31.12.2009 -> 6 Monate * 2520€ (Bezugsgröße West 2009) * 0,6 (60%) = 9072€ Bemessungsgrundlage -> 9072€ / 30506€ (Durchschnittsentgelt 2009) = 0,2974 Rentenpunkte Zivildienst 01.01.2010 - 31.03.2010 -> 3 Monate * 2555€ (Bezugsgröße West 2010) * 0,6 (60%) = 4599€ Bemessungsgrundlage -> 4599€ / 31144€ (Durchschnittsentgelt 2010) = 0,1477 Rentenpunkte Zumindest ist das die Formel die ich gefunden habe : ) Vllt. bekommen wir das hier doch noch gelöst. Danke schon mal! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hilflos 8. Februar vor 48 Minuten von intInvest: Trotzdem habe ich hier noch eine Differenz von 0,0139 Rentenpunkten das macht netto 20 Cent / Monat aus. Rechne Mal den Stundenlohn aus. Manche Leute haben Probleme Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
and 8. Februar Hi hilflos, in meiner Rentenauskunft werden die Entgeltpunkte im Zeitabschnitt Wehr-/Zivildienst mutmaßlich falsch berechnet. Derzeit legt DRV als Rechengrundlage die tatsächlich gezahlte Vergütung zu Grunde und nicht die Bezugsgröße * Prozentsatz (Abhängig vom Jahr des Wehr-/Zivildienst). Das führt in meinen Fall zu 0,035 weniger Entgeltpunkte als nach Gesetz. Ich habe daher eine neue Rentenauskunft inkl. aller Berechnungsanlagen angefordert. Zusätzliche Entgeltpunkte aus beitragsgeminderte Zeiten stimmen in meiner Rentenauskunft. Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten werden leider nicht in der Rentenauskunft ausgewiesen, vermutlich erst ab Rentenbescheid? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir 8. Februar vor 1 Stunde von and: Das führt in meinen Fall zu 0,035 weniger Entgeltpunkte als nach Gesetz. Ich vermute Rundungsdifferenzen. Es werden stets Monatswerte, die nicht unendlich viele Nachkommastellen haben, addiert. Ich kenne das aus der Zinsberechnungspraxis bei Gerichten und Gerichtsvollzieher. Jeder rundet anders und anderer Stelle der Berechnung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest 8. Februar vor 4 Stunden von hilflos: das macht netto 20 Cent / Monat aus. Rechne Mal den Stundenlohn aus. Manche Leute haben Probleme Hast du deinen Stundenlohn ausgerechnet für diesen komplett wertlosen Beitrag? Hier geht es niemandem um die paar Cent mehr/weniger im Monat. Ich für mich, möchte Dinge verstehen und selbst durchrechnen können. vor 3 Stunden von and: n meiner Rentenauskunft werden die Entgeltpunkte im Zeitabschnitt Wehr-/Zivildienst mutmaßlich falsch berechnet. Derzeit legt DRV als Rechengrundlage die tatsächlich gezahlte Vergütung zu Grunde Hast du das erfragt? Oder wie bist du drauf gekommen? vor 1 Stunde von cfbdsir: Ich vermute Rundungsdifferenzen. Es werden stets Monatswerte, die nicht unendlich viele Nachkommastellen haben, addiert. Bei den Rentenpunkten ist vorgeschrieben wie man zu Runden hat. Tu ich mich schwer das als Rundungsfehler abzutun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir 8. Februar · bearbeitet 8. Februar von cfbdsir vor 1 Stunde von intInvest: ? Bei den Rentenpunkten ist vorgeschrieben wie man zu Runden hat. Tu ich mich schwer das als Rundungsfehler abzutun. Wie denn? Und wo? Zwei Nachkommastellen? Bei Verzugszinsen gibt es auch keine detaillierten Rundung und Additionsvorschriften. Jede(r Richter(in) Gerichtsvollzieher(in) macht das nach Gutdünken Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest 8. Februar vor 4 Minuten von cfbdsir: Wie denn? Zwei Nachkommastellen? § 121 SGB (1) Berechnungen werden auf vier Dezimalstellen durchgeführt, wenn nicht etwas anderes bestimmt ist. (2) Bei einer auf Dezimalstellen vorzunehmenden Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um 1 erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergeben würde. (3) Bei einer Berechnung, die auf volle Werte vorzunehmen ist, wird der Wert vor der ersten Dezimalstelle um 1 erhöht, wenn sich in den ersten vier Dezimalstellen eine der Zahlen 1 bis 9 ergeben würde. (4) Bei einer Berechnung werden vor einer Division zunächst die anderen Rechengänge durchgeführt. Es wird also bei den Rentenpunkten auf 4 Nachkommastellen gerundet, bei 5-9 aufgerundet, andernfalls abgerundet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 8. Februar vor 7 Stunden von intInvest: Ich habe z.B. 2 Posten mit "Geringfügige Beschäftigung, nicht versicherungspflichtig". Da die Entgelte aber aufgeführt sind, gehe ich davon aus, dass zumindest in diesem Zeitraum auch Beiträge zur RV geflossen sind? Ja, sind, aber nicht in voller Höhe. Bei einem Minijob ist es so, dass der Arbeitgeber 15% Beitrag abführt. Den Rest zum vollen Beitrag (derzeit 3,6%) muss der Arbeitnehmer bezahlen, oder eben auch nicht (wie bei dir). Wenn der Arbeitnehmer keinen Beitrag zahlt, werden Entgeltpunkte nur anteilig entsprechend dem tatsächlich gezahlten (Arbeitgeber-)Beitrag berechnet. Beispiel: Jemand ist 2023 sechs Monate lang in einem Minijob mit 500 Euro monatlichem Verdienst beschäftigt gewesen und hat sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Insgesamt hat er also 3000 Euro verdient. Der reguläre Beitrag daraus wäre 558 Euro gewesen (Beitragssatz 18,6%), gezahlt wurden aber nur 450 Euro (15%). Dann werden die Entgeltpunkte quasi aus einem fiktiven Entgelt von 2419,35 Euro errechnet, denn daraus 18,6% wären gerade 450 Euro. Der exakte Rechenweg ist: tatsächlicher Verdienst geteilt durch Durchschnittsentgelt mal 15% geteilt durch Beitragssatz; dann gerundet. Also in diesem Fall 3000/43142*0,15/0,186 = 0,056078…, somit letztlich 0,0561 Entgeltpunkte (statt 0,0695 Entgeltpunkte bei voller Beitragszahlung). vor 7 Stunden von intInvest: Trotzdem habe ich hier noch eine Differenz von 0,0139 Rentenpunkten und zwar in der Form, dass meine eigene Berechnung zu mehr Rentenpunkten führt, als in der Renteninformation vom 18.12.23 ausgewiesen. Das kann schon passen, je nach Höhe des Verdiensts aus geringfügiger Beschäftigung. Die Beitragssätze waren 19,5% ab 2003, 19,9% ab 2007, 19,6% ab 2012, 18,9% ab 2013, 18,7% ab 2015 und jetzt 18,6% seit 2018. vor 8 Stunden von intInvest: Es gibt auch einen Posten mit "Einmalig gezahltes Entgelt". Damit habe ich keine Erfahrung, aber es sollte normal in Entgeltpunkte umgerechnet werden. Fraglich könnte höchstens sein, von welchem Jahr das Durchschnittsentgelt genommen wird. Die Rechnung zum Zivildienst sollte passen. Persönlich hatte ich da die Verkomplizierung, wegen Wochenende erst zu einem Monatsdritten einberufen zu werden; aber das ist bei dir ja nicht der Fall. (Wurde, meine ich, auch irgendwann mal abgeschafft, so dass dann der Dienst formell immer am Monatsersten begonnen hat.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 8. Februar vor 6 Stunden von and: in meiner Rentenauskunft werden die Entgeltpunkte im Zeitabschnitt Wehr-/Zivildienst mutmaßlich falsch berechnet. Derzeit legt DRV als Rechengrundlage die tatsächlich gezahlte Vergütung zu Grunde Halte ich für extrem unwahrscheinlich. Wie willst du das festgestellt haben? vor 6 Stunden von and: Das führt in meinen Fall zu 0,035 weniger Entgeltpunkte als nach Gesetz. Noch einmal unplausibel. Der tatsächlich gezahlte Sold war ja minimal; wenn danach berechnet worden wäre, ergäbe sich ein viel größerer Unterschied. vor 6 Stunden von and: Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten werden leider nicht in der Rentenauskunft ausgewiesen, vermutlich erst ab Rentenbescheid? Was willst du da ausweisen? Der Gesamtleistungswert verändert sich ständig und hängt auch von der Rentenart ab. Die Bewertung geht aber in die Hochrechnung der Erwerbsminderungsrente ein (und auch der Altersrente, falls beitragsfreie Zeiten da bewertet werden sollten, was aber nur noch selten vorkommt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
intInvest 8. Februar vor 40 Minuten von chirlu: Ja, sind, aber nicht in voller Höhe. Bei einem Minijob ist es so, dass der Arbeitgeber 15% Beitrag abführt. Den Rest zum vollen Beitrag (derzeit 3,6%) muss der Arbeitnehmer bezahlen, oder eben auch nicht (wie bei dir). Wenn der Arbeitnehmer keinen Beitrag zahlt, werden Entgeltpunkte nur anteilig entsprechend dem tatsächlich gezahlten (Arbeitgeber-)Beitrag berechnet. Besten Dank! Genau das hab ich nicht gewusst, vor allem die 15% etc. Mit deiner exakten Formel passen die Rentenpunkte bis auf die 4-te Nachkommastelle exakt. Vielen lieben Dank! Ich hab die Posten entsprechend korrigiert mit den Beitragssätzen der damaligen Jahre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
and 8. Februar vor 3 Stunden von intInvest: ... Hast du das erfragt? Oder wie bist du drauf gekommen? In einem sehr alten Versicherungsverlauf ist noch die Vergütung der Wehr-/Zivildienstzeit dokumentiert. In zeitlich jüngeren Versicherungsverläufen wird der Posten ohne Vergütungsinfo aufgeführt. Dieses Vorgehen kann ich sogar nachvollziehen, wenn eigentlich ein schwer vermittelbarer virtueller Wert ala Bezugsgröße/Prozent/abhängig vom Jahr gilt. Ich habe dann die aktuelle Rentenauskunft einmal mit der damaligen tatsächlichen Vergütung und einmal mit Bezugsgröße/Prozent/abhängig vom Jahr gegengerechnet. Die persönlichen Entgeltpunkte aus einer Rentenauskunft vom Januar 2024 passt Nachstellen genau, wenn man die tatsächliche Vergütung aus der Wehr-/Zivildienstzeit zu Grunde legt. Leider finde ich keine DRV Webseiten mehr dazu, der diesen virtuellen Wehr-/Zivildienstzeit Wert ala Bezugsgröße/Prozent/abhängig vom Jahr zusammenfasst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 8. Februar · bearbeitet 8. Februar von chirlu vor 16 Minuten von and: In einem sehr alten Versicherungsverlauf ist noch die Vergütung der Wehr-/Zivildienstzeit dokumentiert. Ich habe auch so einen alten, aber da stehen eben 80% der Bezugsgröße drin. Nicht der, wie gesagt viel geringere, tatsächliche Sold. vor 16 Minuten von and: Leider finde ich keine DRV Webseiten mehr dazu, der diesen virtuellen Wehr-/Zivildienstzeit Wert ala Bezugsgröße/Prozent/abhängig vom Jahr zusammenfasst. Bis 1991 wurden noch direkt Entgeltpunkte gutgeschrieben (zuerst 0,0833 pro Monat, dann ab 1981 nur 0,0625 pro Monat; entspricht in etwa 100% bzw. 75% der Bezugsgröße), ab 1992 dann indirekt auf Basis der Bezugsgröße (2000 bis 2019 waren es 60%, davor und danach 80%). Die historischen Bezugsgrößen findest du zum Beispiel bei Wikipedia: Bezugsgröße § Werte Vielleicht sagst du einfach mal die Werte und Zeiten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 8. Februar vor einer Stunde von chirlu: Die Beitragssätze waren 19,5% ab 2003, 19,9% ab 2007, 19,6% ab 2012, 18,9% ab 2013, 18,7% ab 2015 und jetzt 18,6% seit 2018. Zur Vervollständigung noch für Leute, die älter sind als @intInvest: Bei Einführung der Minijobs in ihrer heutigen Form (April 1999) war der Beitragssatz 19,5%, dann 19,3% ab 2000 und 19,1% ab 2001. Weiter siehe oben. Zu beachten ist auch noch, dass der Arbeitgeberanteil in den ersten Jahren geringer war, nämlich nur 12%; erst zu Juli 2006 wurde er auf die heutigen 15% erhöht. Außerdem wurde zu April 2003 eingeführt, dass private Arbeitgeber von Haushaltshilfen nur 5% zahlen, was bis heute gilt. Solche Beschäftigte müssen also ziemlich viel selbst aufstocken für volle Rentenbeiträge (aktuell 13,6%) oder bekommen im anderen Fall nur sehr wenig Entgeltpunkte. Man muss in die Formel oben also ggf. die 15% durch 12% oder 5% ersetzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag