ImperatoM 6. Februar Die neue Hauptversammlungssaison steht vor der Tür und wie in jedem Jahr stehen wichtige Abstimmungen auf dem Programm. Leider ist es häufig so, dass wenige größere Aktionäre dort den Ton angeben, häufig auch bei Anliegen (z.B. bestimmte Formen von Kapitalerhöhungen), unter Benachteiligung von Minderheitenaktionären. Wir kleineren Aktionäre können in der Regel nicht alle persönlich auf der HV anwesend sein, weshalb es wichtig ist, unsere Interessen zu bündeln. Hierfür gibt es seit 1959 die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) e.V., die auf Grundlage ihrer Abstimmungsrichtlinien (einsehbar unter https://sdk.org/assets/Stimmrechtsvertretung/Abstimmunsgrichtlinien-SdK-Januar-2019.pdf ) die Interessen von Minderheitenaktionäre bündelt und vertritt, indem sie die Stimmrechte ausübt und Reden auf Hauptversammlungen hält. Bisher lassen viele Aktionäre leider noch ihre Stimmrechte verfallen. Wer das ändern möchte, kann mit folgendem Formular seinen Broker anweisen, die Stimmrechte eigener Aktien bis auf Widerruf an die SdK zur Interessensbündelung zu übermitteln: https://sdk.org/assets/Stimmrechtsvertretung/SdK-Dauerauftrag-zur-Stimmrechtsvertretung.pdf Alternativ kann man auch für einzelne HVs eine entsprechende Stimmrechtsübertragung veranlassen, aber der Dauerauftrag ist natürlich am bequemsten. Die konkreten Abstimmungsvorhaben erläutert die SdK für jede Hauptversammlung im Vorfeld hier: https://sdk.org/veroeffentlichungen/abstimmungsverhalten/ Die Stimmrechtsvertretung stellt der Verein kostenlos allen Aktionären zur Verfügung - auch für Nichtmitglieder. Daher werbe ich hiermit gerne dafür, an der Interessensbündelung teilzunehmen und einen Dauerauftrag zur Interessensbündelung einzurichten, um uns Kleinaktionären eine starke Position auf den Hauptversammlungen zu geben. "Kleinvieh macht auch Mist" - vor allem, wenn viele mitmachen Ich selbst bin mittlerweile Mitglied bei der SdK und spreche gelegentlich auch auf Hauptversammlungen ehrenamtlich für die SdK, weil ich den Schutz der Kleinanlegerinteressen für elementar erachte. So viel Zeit kann und will sicherlich nicht jeder investieren, aber durch Stimmrechtsübertragung beitragen kann wirklich jeder ganz leicht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 6. Februar Sehr interessant. Danke fürs teilen. Zwei Fragen hierzu: Ist der Broker eigentlich dazu verpflichtet, einen solchen Dauerauftrag anzuerkennen? Es gibt ja auch noch andere Anbieter (neben der SdK gibt es z.B. noch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz oder den Dachverband der Kritischen Aktionäre). Warum hältst du die SdK für am geeignetsten, deine Interessen wahrzunehmen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM 6. Februar · bearbeitet 6. Februar von ImperatoM Zur Verpflichtung kann ich nicht viel sagen, außer dass mir zumindest keine Probleme damit bekannt sind. An Euren Erfahrungen wäre ich aber interessiert! Die DSW ist sicherlich auch nichts schlechtes. Nach meiner Erfahrung schaut die SdK aber etwas ganzheitlicher auf die Abstimmungen. Die DSW entsendet häufig junge Anwälte zu den HVs, die mitunter parallel das Interesse haben, Aufträge für ihre jeweiligen Kanzleien zu gewinnen, während die SdK auf geschulte und erfahrene ehrenamtliche Sprecher setzt. Daher hat die DSW häufig einen sehr juristischen Fokus; zudem auch in Richtung Corporate Governance. Das ist auch durchaus richtig und wichtig. Aspekte der Bilanz und der Unternehmensentwicklung kommen dabei aber manchmal etwas kurz. Zudem erscheint mir das Abstimmugnsverhalten der DSW manchmal etwas willkürlich (z.B. gab es letztes Jahr SEHR unterschiedliche DSW-Argumentationen zur virtuellen HV). Nach meiner Erfahrung stecken die DSW-Sprecher auf den HVs auch häufig deutlich weniger im Unternehmen drin als die SdK-Sprecher, die in der Regel schon HV-Vorgespräche mit den Vorständen führen und häufig jahrelange Erfahrung mit dem jeweiligen Unternehmen haben, weil sie selbst Aktionär sind. Insgesamt haben sicher beide Organisationen ihre Daseinsberechtigung. Die DSW braucht aber fürs Ausspielen ihrer juristische Macht im Grunde aber nur 1 Aktie von jedem Unternehmen, während die SdK insbesondere für unternehmerisch geprägte Abstimmungen meines Erachtens möglichst viele Stimmen vereinen sollte. Soweit jedenfalls mein Blick auf die Dinge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoldenesTheater 6. Februar Hallo zusammen, ich übertrage meine HV-Stimmrechte seit vielen Jahren an die DSW weil ich diese (aus meiner Perspektive) für passender halte. Verfallen lassen ist meines Erachtens unangebracht, die Übertragung an eine Aktionärsvereinigung sinnvoll da man als Anteilseigner auch Verantwortung übernehmen sollte. Das Verfallen lassen ist problematisch weil sonst teilweise 20-30% vom Gesamtkapital über die Unternehmensausrichtung (bis zum delisting!) entscheiden können. Was ich mir wünsche wäre eine Übersicht wie viel % am vorhandenen Kapital in welcher Verteilung einer AG letztendlich auf einer HV abstimmen - es ist sicher interessant zu sehen wie viele Stimmrechte am Ende die einzelnen Aktionärsvereinigungen, Fondsgesellschaften und Banken (sofern diese das noch machen) zusammenbringen… Kennt da jemand etwas wo man das einsehen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg 6. Februar vor 1 Stunde von GoldenesTheater: Kennt da jemand etwas wo man das einsehen kann? Als Aktionär bist du berechtigt, das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung einzusehen. Bei Erteilung von Vollmachten siehst du allerdings nur den Bevollmächtigten. Details siehe § 129 AktG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
exiting 6. Februar Zum Verständnis meinerseits: Mein Broker nimmt dann aber die Gebühren für die Eintrittskarte zur Hauptversammlung, oder? Jedenfalls verstehe ich den Text des Formulars des SdK so, dass die die Eintrttskarten beziehen. Macht es irgendeinen Unterschied ob es Namensaktien sind oder nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoldenesTheater 6. Februar Du erteilst nur eine Vollmacht zur Abstimmung in deinem Namen (=lässt dich vertreten). Kann man so im Formular ankreuzen… Wie dein Vertreter da rein kommt ist sein Problem Scherz beiseite - laut DSW kümmern sie sich drum das nichts in Rechnung gestellt wird. Der Rest ist mir egal… Aufpassen muss man etwas bei ausländischen AG welche dir nicht von selbst die Unterlagen zukommen lassen weil die meisten Broker dich nur bei inländischen Aktien ins Verzeichnis eintragen - wenn du das extra beim Broker anforderst wird er im Normalfall etwas in Rechnung stellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
exiting 6. Februar · bearbeitet 6. Februar von exiting 21 minutes ago, GoldenesTheater said: Scherz beiseite - laut DSW kümmern sie sich drum das nichts in Rechnung gestellt wird. Der Rest ist mir egal… OK. Die Formulierung mit den Stimmkarten (Eintrittskarten), die genau so beim DSW zu finden ist, irritiert mich immer noch. Die meisten (alle?) Broker berechnen ja eine Gebühr wenn man eine haben möchte. Und irgendwoher muss ja die Information kommen wie viele Stimmrechte tatsächlich vertreten werden. Das kann bei nicht-Namensaktien nur der Broker wissen und entsprechend bescheinigen. Falls den Vereinigungen kosten entstehen: Wodurch finanzieren diese das? Wie ich gerade sehe gibt es beim DSW zwei Abläufe, einen für Inhaber- und einen für Namensaktien. Bei Namensaktien ist es deutlich offensichtlicher wie die Anzahl der Stimmrechte übermittelt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoldenesTheater 6. Februar · bearbeitet 6. Februar von GoldenesTheater Ob Dtamm- oder Namensaktien ist (erstmal) egal. Du bekommst eine Einladung von der AG. Dadurch das das meist Dienstleister übernehmen sind diese meist sehr ähnlich. Auf dieser ist auch die Anzahl der Aktien welche aktuell in deinem Besitz ist notiert. Dann Ankreuzen das du jemanden Bevollmächtigst (manchmal gibt es noch einen Fallstrick „abstimmen im Sinne der Gesellschaft“!), DSW eintragen und an die DSW schicken/faxen. Daher ist der Broker raus aus der Nummer… Bei Namemsaktien kann man beim Broker eine Dauervollmacht hinterlegen was meines Erachtens das gleiche ist wie wenn du zu jeder HV einen eigenen Brief bekommst…. Früher war die Zusendung von Eintrittskarten für hvs deutscher AG meiner Erinnerung nach kostenlos. Wie das heute ist - keine Ahnung, ich habe es seit vielen Jahren an die DWS geoutsourced. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir 6. Februar vor 6 Stunden von ImperatoM: Die neue Hauptversammlungssaison steht vor der Tür und wie in jedem Jahr stehen wichtige Abstimmungen auf dem Programm. Leider ist es häufig so, dass wenige größere Aktionäre dort den Ton angeben, häufig auch bei Anliegen (z.B. bestimmte Formen von Kapitalerhöhungen), unter Benachteiligung von Minderheitenaktionären. Wir kleineren Aktionäre können in der Regel nicht alle persönlich auf der HV anwesend sein, weshalb es wichtig ist, unsere Interessen zu bündeln. Hierfür gibt es seit 1959 die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) e.V., die auf Grundlage ihrer Abstimmungsrichtlinien (einsehbar unter https://sdk.org/assets/Stimmrechtsvertretung/Abstimmunsgrichtlinien-SdK-Januar-2019.pdf ) die Interessen von Minderheitenaktionäre bündelt und vertritt, indem sie die Stimmrechte ausübt und Reden auf Hauptversammlungen hält. Bisher lassen viele Aktionäre leider noch ihre Stimmrechte verfallen. Wer das ändern möchte, kann mit folgendem Formular seinen Broker anweisen, die Stimmrechte eigener Aktien bis auf Widerruf an die SdK zur Interessensbündelung zu übermitteln: https://sdk.org/assets/Stimmrechtsvertretung/SdK-Dauerauftrag-zur-Stimmrechtsvertretung.pdf Alternativ kann man auch für einzelne HVs eine entsprechende Stimmrechtsübertragung veranlassen, aber der Dauerauftrag ist natürlich am bequemsten. Die konkreten Abstimmungsvorhaben erläutert die SdK für jede Hauptversammlung im Vorfeld hier: https://sdk.org/veroeffentlichungen/abstimmungsverhalten/ Die Stimmrechtsvertretung stellt der Verein kostenlos allen Aktionären zur Verfügung - auch für Nichtmitglieder. Daher werbe ich hiermit gerne dafür, an der Interessensbündelung teilzunehmen und einen Dauerauftrag zur Interessensbündelung einzurichten, um uns Kleinaktionären eine starke Position auf den Hauptversammlungen zu geben. "Kleinvieh macht auch Mist" - vor allem, wenn viele mitmachen Ich selbst bin mittlerweile Mitglied bei der SdK und spreche gelegentlich auch auf Hauptversammlungen ehrenamtlich für die SdK, weil ich den Schutz der Kleinanlegerinteressen für elementar erachte. So viel Zeit kann und will sicherlich nicht jeder investieren, aber durch Stimmrechtsübertragung beitragen kann wirklich jeder ganz leicht! Danke. Ich hatte früher mal die DSW beauftragt. Dann das Depot übertragen. Nun hat der SdK die Stimmrechte. Den Part bezüglich der Karten habe ich gestrichen, weil ich dann doch lieber ins Restaurant gehe als mir die Buffetschlacht anzutzun. ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoldenesTheater 6. Februar vor 2 Stunden von Yerg: Als Aktionär bist du berechtigt, das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung einzusehen. Bei Erteilung von Vollmachten siehst du allerdings nur den Bevollmächtigten. Details siehe § 129 AktG. Joa eigentlich genau das was ich ja möchte - einfach ist halt etwas anderes, ich gehe davon aus man muss dann die Protokolle überall zusammensuchen, lesen, finden und selbst sortieren… vor 1 Minute von cfbdsir: Danke. Ich hatte früher mal die DSW beauftragt. Dann das Depot übertragen. Nun hat der SdK die Stimmrechte. Den Part bezüglich der Karten habe ich gestrichen, weil ich dann doch lieber ins Restaurant gehe als mir die Buffetschlacht anzutzun. ;-) Sofern es denn überhaupt noch etwas nennenswertes gibt, überall wird nur noch gespart …Auch ein Vorteil virtueller HVs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
exiting 6. Februar 2 minutes ago, GoldenesTheater said: Bei Namemsaktien kann man beim Broker eine Dauervollmacht hinterlegen Laut DSW genau dann nicht :-) Dauervollmacht nur bei Inhaberaktien. Bei Namensaktien bekomme ich direkt den Einladungsbrief. Das ist richtig. Bei Inhaberaktien bin ich gerade tatsächlich nicht sicher was in dem Bekanntmachungsschreiben zur Hauptversammlung steht. Könnte sein das dort die Anzahl Aktien drin steht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir 6. Februar vor 2 Minuten von GoldenesTheater: Joa eigentlich genau das was ich ja möchte - einfach ist halt etwas anderes, ich gehe davon aus man muss dann die Protokolle überall zusammensuchen, lesen, finden und selbst sortieren… Sofern es denn überhaupt noch etwas nennenswertes gibt, überall wird nur noch gespart …Auch ein Vorteil virtueller HVs. Am SdK mag ich, dass er weniger bürokratisch auftritt. Er ist lauter und manchmal etwas krawallig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoldenesTheater 6. Februar · bearbeitet 6. Februar von GoldenesTheater vor 3 Minuten von exiting: Laut DSW genau dann nicht :-) Dauervollmacht nur bei Inhaberaktien. Bei Namensaktien bekomme ich direkt den Einladungsbrief. Das ist richtig. Bei Inhaberaktien bin ich gerade tatsächlich nicht sicher was in dem Bekanntmachungsschreiben zur Hauptversammlung steht. Könnte sein das dort die Anzahl Aktien drin steht. Mein ich doch Meiner Erinnerung nach (unter Vorbehalt) steht das in jeder Einladung -TradeRepublic hinterlegt leider keine Vollmachten… Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium 7. Februar vor 16 Stunden von ImperatoM: Zur Verpflichtung kann ich nicht viel sagen, außer dass mir zumindest keine Probleme damit bekannt sind. An Euren Erfahrungen wäre ich aber interessiert! Die DSW ist sicherlich auch nichts schlechtes. Nach meiner Erfahrung schaut die SdK aber etwas ganzheitlicher auf die Abstimmungen. Die DSW entsendet häufig junge Anwälte zu den HVs, die mitunter parallel das Interesse haben, Aufträge für ihre jeweiligen Kanzleien zu gewinnen, während die SdK auf geschulte und erfahrene ehrenamtliche Sprecher setzt. Daher hat die DSW häufig einen sehr juristischen Fokus; zudem auch in Richtung Corporate Governance. Das ist auch durchaus richtig und wichtig. Aspekte der Bilanz und der Unternehmensentwicklung kommen dabei aber manchmal etwas kurz. Zudem erscheint mir das Abstimmugnsverhalten der DSW manchmal etwas willkürlich (z.B. gab es letztes Jahr SEHR unterschiedliche DSW-Argumentationen zur virtuellen HV). Nach meiner Erfahrung stecken die DSW-Sprecher auf den HVs auch häufig deutlich weniger im Unternehmen drin als die SdK-Sprecher, die in der Regel schon HV-Vorgespräche mit den Vorständen führen und häufig jahrelange Erfahrung mit dem jeweiligen Unternehmen haben, weil sie selbst Aktionär sind. Insgesamt haben sicher beide Organisationen ihre Daseinsberechtigung. Die DSW braucht aber fürs Ausspielen ihrer juristische Macht im Grunde aber nur 1 Aktie von jedem Unternehmen, während die SdK insbesondere für unternehmerisch geprägte Abstimmungen meines Erachtens möglichst viele Stimmen vereinen sollte. Soweit jedenfalls mein Blick auf die Dinge. Danke für Dein ausgewogenes Bild! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver 7. Februar · bearbeitet 7. Februar von John Silver Was sich Klaus Nieding, als Vizepräsident der DSW!, bei Preos leistest, ist schon arg unseriös, um es vorsichtig auszudrücken. Ich will ja keine Klage risikieren. Ich finde das Bild sagt viel aus über Nieding. https://www.welt.de/wirtschaft/plus168207949/Mir-geht-es-darum-am-Ende-auch-Fleisch-zu-erbeuten.html Und da die DSW nicht reagiert und ihn gewähren lässt, kann ich den ganzen Laden einfach nicht mehr ernst nehmen, d.h. ich lehne ihn und die DSW absolut ab. (Da waren auch noch ein paar andere Sachen bei der DSW , die müsste ich jetzt aber erstmal zusammensuchen.) Entweder stimme ich bei einer HV selber direkt ab, gebe die Stimmen Freunden und/oder Bekannten von Freunden die vor Ort sind oder eben der SDK, wo ich auch Mitglied bin. Die SDK macht in vielen Bereichen einen guten Job, auch für nicht Mitglieder. Imperatom würde ich meine Stimme auch direkt geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag