Silver85 5. Februar Hallo Community, durch die jährliche Beitragsrechnung zu meiner Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich mich mal wieder gefragt, ob mein individueller Vertrag sinnvoll ist. Mit Hilfe von google konnte ich keine ausreichenden Informationen (zumindest nicht für mich verständlich) finden. Mein Vertrag sieht wie folgt aus: - monatlicher Zahlbeitrag: 34,71€ - garantierte monatlich Rente: 1.540,89 - Ablauf der Versicherung / Ablauf der Leistungsdauer: 01.03.2036 Zu meiner persönlichen Situation: - Alter: 38 - Berufsgruppe: A+; Angestellter kaufmännisch/IT - jährliches Brutto-Einkommen: >90 T€ - verheiratet, 3 Kinder - Eigenheim -> ca. 150 T€ Rest-Darlehen; sollte in 8-10 Jahren abbezahlt sein Ich hatte den Vertrag vor 8 Jahren im Zuge der Finanzierung meines Eigenheims abgeschlossen. Nun Frage ich mich jedoch, ob im Leistungsfall nach Steuer etc. überhaupt eine nennenswerte Leistung bei mir ankommt oder ob Arbeitslosengeld/Grundsicherung um die Berufsunfähigkeits-Leistung gekürzt werden würde => Tatsächliche Leistung (im Leistungsfall) vs. monatlicher Zahlbetrag Mein persönliches Risiko für eine Berufsunfähigkeit innerhalb der nächsten 10 Jahre würde ich als eher niedrig einstufen. Freue mich über eure Meinung / Einschätzung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 5. Februar · bearbeitet 5. Februar von satgar vor 55 Minuten von Silver85: Nun Frage ich mich jedoch, ob im Leistungsfall nach Steuer etc. überhaupt eine nennenswerte Leistung bei mir ankommt oder ob Arbeitslosengeld/Grundsicherung um die Berufsunfähigkeits-Leistung gekürzt werden würde => Tatsächliche Leistung (im Leistungsfall) vs. monatlicher Zahlbetrag Die Rente wird nicht ums Bürgergeld gekürzt, sondern du erhältst die volle BU-Rente und der Staat zahlt einfach nichts. Also einfach anders herum gedacht. Bedenke bitte, wie wahrscheinlich es ist, dass du überhaupt Bürgergeld bekämest. Du schilderst eine Immo (also Vermögen) und auch eine Bedarfsgemeinschaft mit deiner Frau. Da hättest du wahrscheinlich ohnehin nichts vom Staat bekommen, weil du nicht "mittellos" wärst. Oder Ihr hättet halt evtl. ausziehen müssen, weil erst die Immo verwertet werden müsste. Alles solche Regelungen gibt es ja beim Bürgergeld. Passt die BU-Rente denn zum Einkommen? Das ist letztlich die wichtige Frage. Das persönliche Risiko sehen alle immer nicht und es trifft ohnehin immer nur die anderen ;-) Ziel der BU ist es ja, seinen bisherigen Lebensstandard so gut wie möglich zu erhalten und gerade nicht auf Bürgergeld-Niveau abzusacken. Die Besteuerung der BU-Rente (die NICHT mit einer Rüruprentenversicherung gekoppelt ist), ist übrigens super klein und in der Regel wegen Grundfreibetrag etc. fast nicht existent. Das kommt fast Brutto wie Netto raus. Es KANN aber auch noch Abzüge bei der Krankenversicherung geben. Das hängt davon ab, ob man neben der BU-Rente der privaten Versicherung noch Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente erhält. Finanztest hatte dazu mal einen sehr guten Artikel gemacht. Ich frag mich übrigens immer, ob ich sowas aus Zeitschriften überhaupt rauskopieren darf, wegen Urheberrechten.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady 5. Februar vor einer Stunde von Silver85: Arbeitslosengeld/Grundsicherung Arbeitslosengeld würde nicht gekürzt, aber auch nur 1 Jahr gezahlt. Grundsicherung würde gekürzt, aber bevor du Grundsicherung bekommst, musst du erstmal alles verkaufen, inkl. deinem Haus. Schonvermögen ist relativ wenig. Die BU macht im Leistungsfall also den Unterschied zwischen Haus verkaufen und auf schmalem Fuß weiterleben, aber sonst keine weiteren Einbussen. vor einer Stunde von Silver85: Mein persönliches Risiko für eine Berufsunfähigkeit innerhalb der nächsten 10 Jahre würde ich als eher niedrig einstufen. Du weißt also, dass du 10 Jahre keine Rückenschmerzen, psychische Krankheiten (Mobbing, Depression), Augenkrankheiten (was passiert wenn du noch was siehst, aber nur noch max. 2 Stunden Bildschirmarbeit verträgst?) usw. bekommst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Seabushy 5. Februar vor 3 Stunden von Silver85: Hallo Community, ... Mein Vertrag sieht wie folgt aus: - monatlicher Zahlbeitrag: 34,71€ - garantierte monatlich Rente: 1.540,89 - Ablauf der Versicherung / Ablauf der Leistungsdauer: 01.03.2036 Zu meiner persönlichen Situation: - Alter: 38 - Berufsgruppe: A+; Angestellter kaufmännisch/IT - jährliches Brutto-Einkommen: >90 T€ - verheiratet, 3 Kinder - Eigenheim -> ca. 150 T€ Rest-Darlehen; sollte in 8-10 Jahren abbezahlt sein ... Fettung von mir, auf Grund von Relevanz. Es fehlen die Informationen zur Arbeitssituation und Verdienst deiner Frau so wie weiterem vorhandenen Vermögen. Ich persönlich würde eher dringend darüber nachdenken, diesen Vertrag aufzustocken bzw. eine weitere BU abzuschließen! Angenommen, du bist der Hauptverdiener (vermutlich, da sehr hohes Einkommen) und du kannst nicht mehr arbeiten. Kann deine Frau den fehlenden Verdienst ausgleichen? Bist du dann noch in der Lage (z.B. bei Depression) 3 Kinder zu versorgen? Mit 1200 € netto aus deine BU könnt ihr mit 5 Leuten nicht leben und zusätzlich noch einen Kredit abzahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 5. Februar vor 5 Stunden von satgar: Oder Ihr hättet halt evtl. ausziehen müssen, weil erst die Immo verwertet werden müsste. Alles solche Regelungen gibt es ja beim Bürgergeld. vor 4 Stunden von slowandsteady: bevor du Grundsicherung bekommst, musst du erstmal alles verkaufen, inkl. deinem Haus. Nein, ein Haus bis 160 Quadratmeter Wohnfläche (bei fünf Personen wie hier) ist frei. Die Regeln zum Schonvermögen sind in letzter Zeit ziemlich großzügig geworden. Wie lange das so bleibt, wird man sehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Silver85 5. Februar vor 7 Stunden von Seabushy: Fettung von mir, auf Grund von Relevanz. Es fehlen die Informationen zur Arbeitssituation und Verdienst deiner Frau so wie weiterem vorhandenen Vermögen. Ich persönlich würde eher dringend darüber nachdenken, diesen Vertrag aufzustocken bzw. eine weitere BU abzuschließen! Angenommen, du bist der Hauptverdiener (vermutlich, da sehr hohes Einkommen) und du kannst nicht mehr arbeiten. Kann deine Frau den fehlenden Verdienst ausgleichen? Bist du dann noch in der Lage (z.B. bei Depression) 3 Kinder zu versorgen? Mit 1200 € netto aus deine BU könnt ihr mit 5 Leuten nicht leben und zusätzlich noch einen Kredit abzahlen. Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort inkl. der Denkanstöße. Meine Frau arbeitet momentan als verbeamtete Fach-Lehrerin in Teilzeit (20%; ca. 750€ netto nach PKV). Aber klar - falls ich komplett ausfalle - kann meine Frau auch nicht aufstocken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Silver85 5. Februar @All: Vielen Dank für eure Antworten. Da bin ich wohl wirklich etwas zu blauäugig an die Sache herangegangen. Ich muss mir das alles noch einmal durchrechnen und entsprechende Angebote (Aufstockung) einholen. Zugute sollte zumindest kommen, dass der Verdienst nicht unserem Lebensstandard entspricht. Zusätzlich zur Darlehenstilgung (1.100€/Monat) können wir momentan noch ca. 1.300€/Monat auf die hohe Kante legen => idealerweise zur finalen Tilgung des Darlehens in 7-8 Jahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe 9. Februar Am 5.2.2024 um 17:29 von Silver85: durch die jährliche Beitragsrechnung zu meiner Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich mich mal wieder gefragt, ob mein individueller Vertrag sinnvoll ist. Nein, zu niedrig. Rentenhöhe sollte eher verdoppelt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 9. Februar · bearbeitet 9. Februar von Fondsanleger1966 Am 5.2.2024 um 15:16 von chirlu: Die Regeln zum Schonvermögen sind in letzter Zeit ziemlich großzügig geworden. Beim Bürgergeld/Ex-Hartz IV schon, aber bei der Grundsicherung/Sozialhilfe eigentlich nicht, auch wenn es jetzt 10.000 € statt 5.000 € sind. Siehe z.B. https://www.betanet.de/sozialhilfe-vermoegen-einkommen.html Also 21.500 € Schonvermögen für die 5-köpfige Familie + "Zusätzliche Altersvorsorge, die staatlich gefördert wurde, z.B. Riester-Rente" + "Ein nach Größe und Verkehrswert angemessenes und selbst genutztes Hausgrundstück oder eine solche selbst genutzte Eigentumswohnung" + der Rest der Aufzählung im Link. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe 9. Februar Und wie lange sich diese Regelungen halten werden ist fraglich. Ich würde jedenfalls nicht darauf bauen, dass es die für die nächsten 10 oder gar Jahre erhalten bleiben. Die CDU will sie ja schon abschaffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 9. Februar · bearbeitet 9. Februar von chirlu vor 2 Stunden von Fondsanleger1966: Beim Bürgergeld/Ex-Hartz IV schon, aber bei der Grundsicherung/Sozialhilfe eigentlich nicht OK, es würde ja in der Tat wahrscheinlich um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehen. (Bürgergeld ist übrigens auch Grundsicherung, nämlich Grundsicherung für Arbeitsuchende.) Ganz schwierig wird es natürlich, falls der TE im BU-Fall noch in anderen Berufen arbeiten kann, aber nicht will. Dann gäbe es wohl gar keine Leistungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir 9. Februar · bearbeitet 9. Februar von cfbdsir Am 5.2.2024 um 10:06 von satgar: . Da hättest du wahrscheinlich ohnehin nichts vom Staat bekommen, weil du nicht "mittellos" wärst. Oder Ihr hättet halt evtl. ausziehen müssen, weil erst die Immo verwertet werden müsste Der Staat übernimmt angemessene Kosten der Unterkunft für längere Zeit und für mind sechs Monate auch unangemessene Kosten. Nach Verwertung deines Hauses emwird es nicht billiger, da Miete nach Augmfzehrung bis zur Schonvermögensgrenze bezahlt werden muss. Du darfst dein Haus in der Regel behalten. Dein ALG1 Anspruch bleibt von der BU unberührt, da er nicht an Bedürftigkeit sondern an Arbeitslosigkeit geknüpft ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir 9. Februar Bist du nicht nur berugmfsunfähig sondern nicht nur vorübergehend erwerbsgemindert hast du Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Die Zugangsschwelle ist hoch, da du gar nicht in der Lage sein darfst irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Berufsunfähigkeit bist du schon wenn die Ausübung des Berufes nicht möglich ist, weil du dafür zu krank bist. Die Versicherung darf dann aber, so es nicht vertraglich ausgeschlossen ist, abstrakt auf andere Berufe verweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 9. Februar · bearbeitet 9. Februar von stagflation vor 1 Stunde von cfbdsir: Berufsunfähigkeit bist du schon wenn die Ausübung des Berufes nicht möglich ist, weil du dafür zu krank bist. Berufsunfähig im Sinne des Versicherungsvertrags ist man dann, wenn die vertraglich mit dem Versicherer vereinbarten Bedingungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllt sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir 9. Februar vor 1 Minute von stagflation: Das wäre schön, wenn es so wäre. Berufsunfähig im Sinne des Versicherungsvertrags ist man dann, wenn die vertraglich mit dem Versicherer vereinbarten Bedingungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllt sind. Die regeln das im Detail. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss ihrem Namen gerecht werden. Berufsunfähigkeit ist dort abgesichert. Da der Beitrag recht niedrig ist dürfte das Schutzniveau nicht extrem hoch sein. Sind gesundheitliche Vorbelastungen vorhanden, wovon man aufgrund des Postings des Threaderstellers ausgehen kann, dann ist ein wirksamer Schutz durch einen neuen Versicherer ausgeschlossen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 9. Februar · bearbeitet 9. Februar von Fondsanleger1966 Am 5.2.2024 um 13:00 von Seabushy: Mit 1200 € netto aus deine BU könnt ihr mit 5 Leuten nicht leben und zusätzlich noch einen Kredit abzahlen. Mit der später erwähnten PKV der Frau dürften es bei einer freiwilligen GKV (im Falle von BU ohne EMR) noch nicht einmal 1200 werden. vor 9 Minuten von cfbdsir: Da der Beitrag recht niedrig ist Endalter 50! Am 5.2.2024 um 20:46 von Silver85: Da bin ich wohl wirklich etwas zu blauäugig an die Sache herangegangen. Das ist eine euphemistische Beschreibung. BU-Höhe viel zu niedrig, Laufzeit zu kurz. Was ist mit der Bedingungsqualität? Leistungsdynamik? Einfache Lösungen zum Reparieren á la https://www.lv1871.de/lv/golden-bu-vorsorgeschutz/ ohne Gesundheitsfragen werden hier nicht ausreichen. Also am besten an einen echten Fachmann wenden (versierter Makler für BU) und schauen, was der in dieser Situation noch hinbekommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cfbdsir 9. Februar · bearbeitet 9. Februar von cfbdsir vor 24 Minuten von Fondsanleger1966: Einfache Lösungen zum Reparieren á la https://www.lv1871.de/lv/golden-bu-vorsorgeschutz/ ohne Gesundheitsfragen werden hier nicht ausreichen. Also am besten an einen echten Fachmann wenden (versierter Makler für BU) und schauen, was der in dieser Situation noch hinbekommt Die wollen verkaufen. Gibt man nicht wahrheitsgemäß alles genauestens an dann zahlt man Beiträge und kriegt kein Geld. Bist du schon "etwas" krank dann ist der Zug abgefahren. Man kann auch nicht wirksam ein brennendes Haus versichern. vor 24 Minuten von Fondsanleger1966: Endalter 50! Mit Vorerkrankung wird sich nichts ändern lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 9. Februar vor 2 Minuten von cfbdsir: Die wollen verkaufen. Gibt man nicht wahrheitsgemäß alles genauestens an dann zahlt man Beiträge und kriegt kein Geld. Genau deshalb sollte man zu einem versierten BU-Makler gehen, der die Gesundheitshistorie aufarbeitet und dann das Risiko eindeckt. vor 4 Minuten von cfbdsir: Mit Vorerkrankung wird sich nichts ändern lassen. Ich habe in diesem Thread vom TO noch keinen Hinweis auf bestehende Vorerkrankungen gelesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MatthiasHelberg 14. Februar Bei einem Einkommen von > 90.000 € verstehe ich die Überlegung mit der Grundsicherung überhaupt nicht. Was wäre das für ein finanzieller Absturz! Warum nicht die bestehende BU-Absicherung verbessern? Zweiten BU-Vertrag, Anschluss-BU oder einen neuen Vertrag, der den alten ersetzt? Es gibt (zumindest grundsätzlich) so viele Möglichkeiten, einen höheren Lebensstandard abzusichern... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag