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BarbarossaII

Ist die Rechtmäßigkeit asymmetrischer Zinsanpassungsklauseln für Sparpläne höchstrichterlich ausgeurteilt?

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BarbarossaII

Guten Tag zusammen,

 

ist die Rechtmäßigkeit asymmetrischer Zinsanpassungsklauseln für Sparpläne höchstrichterlich ausgeurteilt?

 

z.B.  Wenn Referenzzinssatz zum Stichtag verändert, kann die Bank den Vertragszinssatz anpassen. Liegt Vertragszinssatz am Stichtagen mehr als xy Prozentpunkte unter dem Referenzzinssatz, muss Bank Vertragszinssatz mindestens auf Referenzzinssatz erhöhen.

 

In der Praxis wäre die Bank berechtigt, Zinssenkungen sofort die Kunden weiterzugegeben, Erhöhungen aber erst zeitverzögert.

 

Danke&Gruß,

Barbarossa II

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Jein,

das "kann" ist faktisch ein "muss", sonst hält es dem AGB-Bestimmtheitsgebot nicht stand. Das führt zu einer vertragsergänzenden Auslegung. Und da muss das Verhältnis aus Vorteil/Nachteil gewahrt bleiben.

Zitat:

Nach diesen Grundsätzen haben Zinsanpassungsklauseln einen den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligenden Inhalt im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie es dem Verwender ermöglichen, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen, oder wenn sie nur das Recht des Klauselverwenders enthalten, Erhöhungen ihrer eigenen Kosten an ihre Kunden weiterzugeben, nicht aber auch die Verpflichtung, bei gesunkenen eigenen Kosten den Preis für die Kunden zu senken

 

Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen BGH, Urteil vom 24. Januar 2023

 

Es gibt eine Vielzahl von Urteilen zum Thema Sparpläne und man muss genau hinschauen, was vereinbart ist. Manche Sparkassen haben ganz konkrete Urteile sie betreffend "am Hals", andere Banken nicht. Das Zitat gibt nur einen Grundgedanken wieder. Im Großen und Ganzen sind das zwei Stufen, die immer wieder tragend sind:

Sind die AGB (die Verträge) bestimmt genug? 

Benachteiligt die Klausel den Kunden, weil sie es ins Ermessen der Bank stellt und die das zu ihren Gunsten anwendet?

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Bolanger

Wie sieht das denn bei z.B. Immobilienfinanzierungen aus? Oft gibt es Klauseln wie "nach Ablauf der Zinsfestschreibung gilt ein Zinssatz von XY% über Euribor, aber nicht weniger als Z %". Damit wären Zinsanpassungen nach oben frei, nach unten aber begrenzt. Eigentlich ist das doch auch eine ungleichmäßige Anpassung.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 41 Minuten von Bolanger:

von XY% über Euribor, aber nicht weniger als Z %

Das heißt X% +Euribor, mindestens aber Z%, wenn Euribor kleiner als Z% - X%.

Z.B. wenn Euribor negativ würde. 

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Bolanger

ja, genau.

 

z.B. festgeschrieben Euribor +2%; Gesamtzins nie unter 3%

 

Wenn Euribor bei 5% liegt, zahlt man 7%

Wenn Euribor bei 0,5% liegt zahlt man dennoch 3% und nicht 2,5%

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DeWeMe
· bearbeitet von DeWeMe

Hier hatten die Parteien einen Zins relativ zum EURIBOR im Vertrag und der BGH hat in seiner unendlichen Weisheit entschieden, dass bei Zinsen 0% die Untergrenze ist und diese nicht negativ werden können: https://openjur.de/u/2472283.html

Zitat

Dem Zins im Rechtssinne ist - wie dargelegt - eine definitorische Untergrenze von 0% immanent, bei deren Erreichen die Pflicht des Darlehensnehmers zur Zinszahlung entfällt.

Was ich damit sagen will: Am Ende entscheiden immer die Jungs vom BGH und wie auf hoher See ist man in Gottes Hand.

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BarbarossaII
· bearbeitet von BarbarossaII

 

d.h. die Fälle von Bolanger und mir könnten sich bzgl. der Bestimmtheit der Klauseln unterscheiden?

 

* Bolanger: AGB-Bestimmtheitsgebot wohl erfüllt, da es einen konkreten Rechenweg ohne Interpretationsspielraum gibt

* mein Fall: das unbestimmte Wort "kann" führt zu Problemen beim AGB-Bestimmtheitsgebot, da die Bank ein für den Kunden 'undurchsichtiges' Wahlrecht hätte

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BarbarossaII
Am 2.2.2024 um 16:32 von MeinNameIstHase:

das "kann" ist faktisch ein "muss", sonst hält es dem AGB-Bestimmtheitsgebot nicht stand.

Das Wort "kann" findet sich in diversen AGB - gibt es konkret zum Thema AGB-Bestimtheitsgebot und dem Wort "kann" BGH Urteile?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor einer Stunde von BarbarossaII:

Das Wort "kann" findet sich in diversen AGB - gibt es konkret zum Thema AGB-Bestimtheitsgebot und dem Wort "kann" BGH Urteile?

Zu den Sparkassen-Sparplänen gibt es eine ganze Reihe BGH-Urteile, weil gefühlt jeder Sparkassenverband (fast jedes Bundesland hat einen eigenen) da in den Jahren unterschiedliche Musterformulierungen hatte. Und diese variieren auch noch nach Vertragsabschlussdatum. Dazu kommen noch Änderungen nach Abschluss des Vertrags, denen im Einzelfall vielleicht zugestimmt wurde. Wobei Schweigen hier keine Zustimmung bedeutet. 

Ähnliches gilt für Genossenschaftsbanken (Volksbanken, Raiffeisenbanken usw.), die ebenfalls über Regionalverbände organisiert sind.

 

Man muss den genauen Vertragstext abklopfen und eventuell den Mut haben, bzgl. des Vertrags der Sparkasse xy in der Version des Jahres xxxx vor Gericht ziehen und vorher die Schlichtungsstelle anrufen. Das ist ein Fall für darauf spezialisierte Anwälte, die sich mit Verbraucherrecht und Bankrecht auskennen. Eine Rechtschutzversicherung ist da durchaus hilfreich.

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