89rfijewpo Februar 1, 2024 Guten Tag, zu Beginn des Jahres hat mein Arbeitgeber mir einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, der eine Abfindung umfasst. Nach Rücksprache und Verhandlung mit einem Anwalt werde ich dieser Abfindung bzw. Vertrag zustimmen. Zusätzlich zu dieser Abfindung werde ich bis zum Ende des Jahres weiterhin mein reguläres Entgelt erhalten. Ich erwarte jedoch, dass ich deutlich vor Jahresende eine neue Stelle antreten werde, wodurch die sogenannte Turboklausel bzw. Sprinterklausel aktiv wird. Dies führt dazu, dass durch die Kombination aus weiterlaufenden Gehaltszahlungen und dem Entgelt der neuen Tätigkeit mein Gesamtbruttoeinkommen für das Jahr 2024 voraussichtlich erheblich ansteigen wird. Vor diesem Hintergrund möchte ich gerne wissen, welche Aspekte ich beachten sollte, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Insbesondere interessiert mich, welche Möglichkeiten sich durch das Ehegattensplitting bieten, da ich verheiratet bin und dies möglicherweise relevant sein könnte. Vielen Dank vorab Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Februar 1, 2024 Klarer Anlass für einen Besuch beim Steuerberater, würde ich sagen. Am besten noch vor der Unterschrift unter den Vertrag, denn vielleicht wären aus steuerlicher Sicht noch leichte Änderungen sinnvoll (z.B. verschobener Auszahlungstermin). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi Februar 1, 2024 vor 31 Minuten von 89rfijewpo: Vor diesem Hintergrund möchte ich gerne wissen, welche Aspekte ich beachten sollte, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Welche steuerlichen Vorteile? Ich vermute, dass du sowieso keinerlei Einflussnahme auf den Zufluss der Einkünfte nehmen kannst, oder? Damit ist das Gestaltungspotential praktisch auf Null reduziert. vor 33 Minuten von 89rfijewpo: Insbesondere interessiert mich, welche Möglichkeiten sich durch das Ehegattensplitting bieten, da ich verheiratet bin und dies möglicherweise relevant sein könnte. Die Zusammenveranlagung führt bei zwei Arbeitnehmern ohne Progressionseinkünfte (Arbeitslosengeld, Krankengeld usw.) und ohne wesentliche andere nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Einkünfte eigentlich immer zu einer etwas niedrigeren Steuer gegenüber der Einzelveranlagung. Je höher die Einkünfte und je höher die Einkunftsunterschiede zwischen den Ehegatten, desto größer auch der Vorteil durch die Zusammenveranlagung. Da das Veranlagungswahlrecht erst mit der Abgabe der Steuererklärung ausgeübt wird, sind diesbezügliche Planungen eigentlich entbehrlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r Februar 1, 2024 · bearbeitet Februar 1, 2024 von s1lv3r vor 15 Minuten von t.klebi: Welche steuerlichen Vorteile? Ich vermute, dass du sowieso keinerlei Einflussnahme auf den Zufluss der Einkünfte nehmen kannst, oder? Damit ist das Gestaltungspotential praktisch auf Null reduziert. Bist du eigentlich ein vom Finanzamt entsandter Spitzel, der das WPF unterminieren soll? (Nichts für ungut - nur Spaß! ) @89rfijewpo Der Hinweis bzgl. des Auszahlungstermins ist korrrekt. Weiterhin könntest du natürlich diverse Möglichkeiten in Betracht ziehen, dein zu versteuerndes Einkommen zu verringern (einen Teil der Zahlungen in steuerliche geförderte Altersvorsorge umleiten, Sanierungen/Investitionen tätigen, ggf. kommen auch außergewöhnliche Belastungen in Frage). Sinn ergibt das aber natürlich alles nur, wenn man es eh mehr oder weniger vor hatte und nur den Zeitpunkt entsprechend wählt. Ausgaben tätigen, ausschließlich um diese bei der Steuer absetzen zu können, ist hingegen i.d.R. keine schlaue Idee ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Februar 1, 2024 · bearbeitet Februar 1, 2024 von reckoner Hallo, Zitat Damit ist das Gestaltungspotential praktisch auf Null reduziert. Warum sollte das so sein? Was man immer tun kann ist, auf einen möglichst gleichbleibenden Steuersatz über die Jahre hinzuwirken. Dazu kann man Einkünfte reduzieren (etwa bei Vermietung durch Instandhaltung). Um da mehr zu sagen müsste der TS mal kundtun, was sonst so (also neben dem Lohn) an Einkommen gegeben ist. Die Kapitalertäge - das ist ja der Kern des Forums - spielen da aber in den meisten Fällen keine Rolle. Gerade in den Jahren mit Abfindung und ggf. doppeltem Lohn kann man die Günstigerprüfung ja wahrscheinlich ausschließen. Leider, dann da gäbe es noch einiges an Gestaltungsspielraum. Zudem kann man die Ausgaben erhöhen (z.B. KV-Beiträge vorziehen, in eine private Altersversorgung investieren, außergewöhnliche Belastungen erzeugen). Stefan Mist, ich war etwas zu langsam. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el_Mare Februar 1, 2024 https://der-privatier.com/kap-3-1-abfindung-und-steuern-die-fuenftelregel/ Hier solltest Du fast alles, was bezüglich einer Abfindung relevant ist, finden können.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PrivateBanker Februar 2, 2024 Am 1.2.2024 um 10:15 von 89rfijewpo: Guten Tag, zu Beginn des Jahres hat mein Arbeitgeber mir einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, der eine Abfindung umfasst. Nach Rücksprache und Verhandlung mit einem Anwalt werde ich dieser Abfindung bzw. Vertrag zustimmen. Zusätzlich zu dieser Abfindung werde ich bis zum Ende des Jahres weiterhin mein reguläres Entgelt erhalten. Ich erwarte jedoch, dass ich deutlich vor Jahresende eine neue Stelle antreten werde, wodurch die sogenannte Turboklausel bzw. Sprinterklausel aktiv wird. Dies führt dazu, dass durch die Kombination aus weiterlaufenden Gehaltszahlungen und dem Entgelt der neuen Tätigkeit mein Gesamtbruttoeinkommen für das Jahr 2024 voraussichtlich erheblich ansteigen wird. Vor diesem Hintergrund möchte ich gerne wissen, welche Aspekte ich beachten sollte, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Insbesondere interessiert mich, welche Möglichkeiten sich durch das Ehegattensplitting bieten, da ich verheiratet bin und dies möglicherweise relevant sein könnte. Vielen Dank vorab www.der-privatier.com Dort findest du alles mögliche bzgl. Steueroptimierung, je nach persönlicher Situation Steueroptimierung: Einzel-oder Gemeinschaftliche Veranlagung? Zuflusszeitpunkt der Abfindung? Einzahlung in DRV ? Teile der Abfindung durch AG zur DRV? Keine Einkünfte im Jahr der Abfindungszahlung !!! Was kommt danch ALG 1? Optimierung (Ruhezeit/Sperrfrist? Anmelden/Abmelden?) konkreten Fakten unwiderrufliche Freistellung = Ende Beschäftigung trotz weiterer Gehaltszahlung!! Details können nur mit konkreten Fakten erarbeitet werden!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW Februar 3, 2024 Am 1.2.2024 um 15:18 von el_Mare: Hier solltest Du fast alles, was bezüglich einer Abfindung relevant ist, finden können.... Aber immer im Hinterkopf haben, dass sich die Seite an angehende Privatiers wendet und die Hinweise dort für einem noch tief im Arbeitsleben stehenden Menschen kontraproduktiv sein können. Abfindungsrechner beim Privatier https://der-privatier.com/abfindungsrechner/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag