reckoner 30. September Hallo, Zitat Leider die gesamte Kontoverbindung. Dann sehe ich auch keine Chance mehr. Die Bank hätte damals eine Verlustbescheinigung ausstellen müssen (vielleicht muss sie das sogar heute noch). Da diese aber auch in der Einkommensteuererklärung 2010 hätte berücksichtigt werden müssen bringt das heute nichts mehr (ist alles verfristet). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. 2. Oktober Am 30.9.2024 um 16:52 von mike55: Leider die gesamte Kontoverbindung. Die Daten sollten bei deiner Bank noch vorhanden sein, da ein Kundendatensatz mit Verlusttopf nicht gelöscht werden können sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 2. Oktober Hallo, Zitat Die Daten sollten bei deiner Bank noch vorhanden sein, da ein Kundendatensatz mit Verlusttopf nicht gelöscht werden können sollte. Aber selbst wenn, was bringt es? Wie schon gesagt würde der Verlust in die Steuererklärung 2010 gehören, und das ist ja nun schon über 10 Jahre her (außer natürlich, wenn der Bescheid noch offen ist oder durch anderweitige Dinge wieder wird - ich hab' beispielsweise noch Bescheide aus der Zeit 2004 bis 2006 offen, der Normalfall ist das aber sicher nicht). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. 2. Oktober · bearbeitet 2. Oktober von Andreas R. Wenn die Daten noch im Verlusttopf der Bank liegen, sind die frei verwendbar und nicht auf ein Jahr bezogen. Edit: Frage zur Klarstellung: Wurden die Verluste bereits bescheinigt? Dann hat reckoner natürlich recht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 2. Oktober · bearbeitet 3. Oktober von reckoner Hallo, achso, ja, wenn das gesamte Konto gar nicht gelöscht werden konnte/durfte, dann besteht es halt noch (man könnte die Bank darauf verklagen - ich sehe auch gar keinen Grund warum die sich querstellen sollte). Ich würde es vielleicht mit einem formlosen Antrag einer Verlustbescheinigung probieren. Letzendlich ist das aber schon sehr rechtstheoretisch. Und zwar, was genau Vorrang hat. Also ist das Konto nun aufgelöst und nur die Bescheinigung steht aus? Das könnte einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank begründen (der imho aber widerum verjährt sein könnte). Oder besteht das Konto weiterhin (auch ohne wirkliches Konto)? Das wäre sehr gut, denn es müsste nur die Verlustbescheinigung beantragt werden. Anmerkung: Mit Konto meine ich schon die gesamte Bankverbindung - nur "Konto" schreibt und liest sich aber einfach besser. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. 2. Oktober · bearbeitet 2. Oktober von Andreas R. Ernst gemeinte Frage: Muss die Bank die Verluste ausweisen, wenn KEIN Auftrag des Kunden vorliegt? Optimalerweise mit Fundstelle. Bei Tod und NV ist es klar geregelt, mir geht es um Kontoauflösungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 2. Oktober vor 24 Minuten von Andreas R.: Muss die Bank die Verluste ausweisen, wenn KEIN Auftrag des Kunden vorliegt? Ja. Meine Vermutung: Wurde auch gemacht, und die Bescheinigung (am ehesten kombiniert mit der Steuerbescheinigung) liegt irgendwo in @mike55s Unterlagen oder ist in den Papierkorb gewandert. vor 25 Minuten von Andreas R.: Optimalerweise mit Fundstelle. Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Rn. 238. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 2. Oktober · bearbeitet 2. Oktober von MeinNameIstHase vor 7 Stunden von Andreas R.: Bei Tod und NV ist es klar geregelt, mir geht es um Kontoauflösungen. Rn 238 BMF-Schreiben vom 22.5.2022 - Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Neuveröffentlichung Bei Beendigung der Kundenbeziehung sind die in diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Verlusttöpfe zu schließen und eine Verlustbescheinigung zum Jahresende zu erstellen, sofern kein Antrag auf Verlustmitteilung an das neue Kreditinstitut (§ 43a Absatz 3 Satz 6 EStG) gestellt wird. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde in den Status des Steuerausländers wechselt. Die Ausstellung der Bescheinigungen durch das Kreditinstitut erfolgt ohne Antrag. Die eigentlich interessante Frage ist eher: Haben sich die Banken in 2010 alle daran gehalten? Damals war das alles noch brandneu und die Software nicht perfekt. Schon in der Version des Schreibens vom 22.12.2009 gab es diese Randnummer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. 2. Oktober vor 43 Minuten von MeinNameIstHase: Die eigentlich interessante Frage ist eher: Haben sich die Banken in 2010 alle daran gehalten? Damals war das alles noch brandneu und die Software nicht perfekt. Wüsste nicht, dass das damals so gemacht wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 3. Oktober · bearbeitet 3. Oktober von MeinNameIstHase vor 16 Stunden von Andreas R.: Wüsste nicht, dass das damals so gemacht wurde. Nichts für ungut, aber woher willst du das wissen? Du kennst ja noch nicht mal die zitierten Vorgaben des BMF. Fakt ist, dass Großbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken damals viel Geld in ihre Software stecken mussten. Und so viele Onlinebanken gab es damals in D noch nicht, vor allem keine unabhängigen. Die ausl. Onlinebanken waren damals und sind es auch heute gar nicht davon betroffen, weil sie keine Abgeltungssteuer einbehalten und abführen. Ganz abgesehen davon, war es ziemlich schwierig in 2009/2010 an der Börse Verluste zu machen, nachdem diese sich gerade von der Finanzkrise aus 2007/2008 erholte. Und wer aus der Zeit vor 2008 teure Aktien im Depot hatte, die 2010 im Verlust standen, der konnte bei Veräußerung keine Verluste (nach altem Recht) geltend machen. Im Ergebnis waren solche Fälle, wie hier diskutiert, damals die Ausnahme und selten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. 3. Oktober · bearbeitet 3. Oktober von Andreas R. Ich schreib dir ne PN dazu, der giftige Unterton ist nicht angebracht. Zur Klarstellung: Meine Aussage war nicht allgemein, sondern auf mir bekannte Institute bezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 3. Oktober · bearbeitet 3. Oktober von MeinNameIstHase vor 2 Stunden von Andreas R.: der giftige Unterton ist nicht angebracht. Sorry, ist nicht so gemeint. Manche Banken hatten damals Probleme, aber sicher nicht als geplanten Regelfall. Eher, dass die ihre Software schon entwickelt hatten, bevor das Schreiben rauskam und andere Baustellen dann größere Priorität hatten. Ich bin mir sicher, dass es auch schon vorher Abstimmungsschreiben zwischen BMF und Bankenverband gab. Und manchmal dürfte es auch an den Kunden gelegen haben, wenn persönliche Daten nicht rechtzeitig aktualisert wurden. Einer, der gerade gekündigt hat, sagt der Bank sicher nicht, wohin er anschließend umzieht. Und dann hat die Bank 6 Monate später ein Problem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mike55 4. Oktober Am 2.10.2024 um 11:23 von Andreas R.: Wenn die Daten noch im Verlusttopf der Bank liegen, sind die frei verwendbar und nicht auf ein Jahr bezogen. Edit: Frage zur Klarstellung: Wurden die Verluste bereits bescheinigt? Dann hat reckoner natürlich recht. Tatsächlich habe ich nach der Konto-und Depotschließung aus 2010 keine Verlustbescheinigung bekommen. Nur einen "Finanzreport", indem der Verlusttopf zwar u.a. auch dargestellt wird. Es steht aber sogar auf dem Finanzreport drauf: "Dies ist keine Steuerbescheinigung." Hab jedenfalls die Bank (schon vor diesem Thread) angeschrieben, dass sie mir eine Verlustbescheinigung ausstellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag