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BraveMe

Kosten beim Trading/Investing als Privatperson steuerlich ansetzbar?

Empfohlene Beiträge

BraveMe

hallo ,

 

folgende Kosten entstehen:

- Tradingsview (Software), Marktdaten

- Börsenbrief Abo

- Broker und Markdaten

- VL Depot : Kosten für Kosten für Kauf/Verkauf und Depotverwaltung( Austausch von ETF z.B)

 

Können diese bei einer Privatperson steuerlich abgesetzt werden?

 

Danke im voraus

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SlowHand7

Werbungskosten bei Kapitalerträgen sind mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten.

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Sehe ich auch so. Zumindest für Privatanleger in Deutschland gilt seit 2009  § 20 Abs. 9 EStG:

Zitat

(9) Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 1 000 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. [...]

 

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alsuna

Da sie in #1 in der Liste stehen: Anschaffungs- und Veräußerungskosten werden steuerlich berücksichtigt.

Der steuerliche Anschaffungswert enthält immer die Kaufkosten, analog beim Verkauf. Das macht der Broker in Deutschland ganz von alleine.

Das sind aber auch keine Werbungskosten, sondern diese stehen im direkten Zusammenhang zum Wertpapiergeschäft.

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BraveMe

Privatanleger in Deutschland gilt seit 2009  § 20 Abs. 9 EStG

 

wie kann es sein, dass man für alle Gewinne egal wie hoch Steuer zahlt aber die Mittel, die dafür benutzt wurden nicht abgesetzt werden können?

Einfach unverschämt!!!

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BraveMe

Deutschland könnte besser.

 

In der Schweiz wird für private Anleger:innen keine spezifische Kapitalertragssteuer erhoben, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind. Stattdessen besteuert der Staat Kapitalerträge in der Regel als Einkommen. Kapitalerträge, die beispielsweise aus Kursveränderungen bei Aktien resultieren, werden gar nicht besteuert.

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alsuna
· bearbeitet von alsuna
vor 3 Stunden von BraveMe:

Privatanleger in Deutschland gilt seit 2009  § 20 Abs. 9 EStG

 

wie kann es sein, dass man für alle Gewinne egal wie hoch Steuer zahlt aber die Mittel, die dafür benutzt wurden nicht abgesetzt werden können?

Einfach unverschämt!!!

Nun, Kapitalerträge werden mit einem deutlich vergünstigten Steuersatz von nur 25% besteuert und es gibt 1000 Euro Freibetrag. Da gibt es eigentlich überhaupt nichts zu meckern. Außer man ist aus Prinzip gegen Steuern.

 

Wenn du mehr als die pauschal ansetzbaren 1000€ an "Werbungskosten" hast, dann hast du hoffentlich auch so hohe Gewinne, dass du das locker verschmerzen kannst. 

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fgk

Man kann auch gewerblich handeln - dann sind alle Kosten absetzbar. Allerdings gilt dann der persönliche Steuersatz + Gewerbesteuer.

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odensee
vor 10 Stunden von BraveMe:

Deutschland könnte besser.

Gute Anleger können besser. Auf den ganzen Mist, den du steuerlich geltend machen willst, kann man verzichten. Und Kauf- und Verkaufskosten sind selbstverständlich steuerlich berücksichtigt. Automatisch übrigens.

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Doomer
vor 46 Minuten von odensee:

Gute Anleger können besser. Auf den ganzen Mist, den du steuerlich geltend machen willst, kann man verzichten. Und Kauf- und Verkaufskosten sind selbstverständlich steuerlich berücksichtigt. Automatisch übrigens.

Aber wie soll ein Anleger denn ohne Tradingview oder bezahlte Börsenbriefe Kapitalerträge erwirtschaften? :narr:

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