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Bolanger

Besteuerung von Altbeständen

Empfohlene Beiträge

Bolanger
· bearbeitet von Bolanger

Hallo,

 

um einen anderen Thread nicht zu kapern möchte ich hier einen neues Thema eröffnen zum Umgang mit Fonds, die vor 2009 gekauft wurden. Ich habe solche im depot liegen und wollte die trotz der vglw. hohen gebühren einfach laufen lassen.

 

Nun wurden diese Altbestände aber zum Jahreswechsel 2017/18 wohl steuertechnisch ausgebucht und wieder eingebucht. Nach meinem Verständnis sind alle Kursgewinne seit 2018 steuerpflichtig. Kursgewinne bis 2017 sind hingegen steuerfrei, solange weniger als 100 KEUR anfallen. Wenn sich die Kursgewinne seit 2018 morgen verdoppeln, dann würde das an der Besteuerung bis 2017 nichts ändern.

 

Hier das besipiel:

 

Fonds wurde 2005 für 10 EUR gekauft.

Wert zum Jahreswechsel 2017/18 sei 20 EUR

heutiger Wert ver Verkauf seien 25 EUR.

 

Nach meinem Verständnis würde ich bei einem heutigen Verkauf einen Kursgewinn von 10 EUR steuerfrei erhalten (solange insgesamt weniger als 100KEUR) und müsste weitere 5 EUR versteuern. Sehe ich das richtig?

 

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Sapine

Nicht ganz richtig.

 

Kursgewinne bis Ende 2017 sind komplett steuerfrei egal in welcher Höhe. 

 

Für Kursgewinne ab dem fiktiven Tausch gibt es pro Person einen Freibetrag von 100k. 

 

Solltest Du Altfondsanteile verkaufen, wird dir am Jahresende auf der Steuerbescheinigung ein eventueller Gewinn separat ausgewiesen, den du beim Finanzamt geltend machen kannst. Dort wird dann Buch geführt, wie viel von den 100k Du bereits ausgeschöpft hast.

 

EDIT: Alles natürlich unter der Annahme, dass von Fondsanteilen und nicht von Aktien die Rede ist. 

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Die neuen Anschaffungskosten sind 20 EUR. Auf dieser Basis werden die ggf. zu versteuernden Gewinne berechnet. Und wie Sapine schon anmerkte, es gibt dann noch diesen Freibetrag von 100k EUR.

 

Ggf. müsste noch eine in der Zwischenzeit angefallene Vorabpauschale berücksichtigt werden.

 

 

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Sapine
vor 26 Minuten von Bolanger:

Fonds wurde 2005 für 10 EUR gekauft.

Wert zum Jahreswechsel 2017/18 sei 20 EUR

heutiger Wert ver Verkauf seien 25 EUR.

 

Nach meinem Verständnis würde ich bei einem heutigen Verkauf einen Kursgewinn von 10 EUR steuerfrei erhalten (solange insgesamt weniger als 100KEUR) und müsste weitere 5 EUR versteuern. Sehe ich das richtig?

Die 10 Euro hast Du bereits beim fiktiven Tausch steuerfrei erhalten. Kursgewinn ab fiktivem Tausch sind 5 Euro pro Stück. Jetzt bleibt noch die Frage wie viele Stücke Du jetzt verkaufen willst. 

 

Eine eventuelle Vorabpauschale (Beispiel Thesaurierer) müsste eigentlich korrekt berücksichtigt werden bei der Gewinnermittlung durch die Bank. Ich würde es bei größeren Beträgen dennoch nachrechnen. 

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cygnus
· bearbeitet von cygnus
vor 37 Minuten von Bolanger:

Kursgewinne bis 2017 sind hingegen steuerfrei, solange weniger als 100 KEUR anfallen. 

 

Falsch - Kursgewinne bis 31.12.2017 sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Das 100K steuerfreie Volumen gilt für die Kursgewinne, die nach dem 31.12.2017 entstanden sind.

Beim Verkauf einer solchen Fondsposition wird die Depotbank jedoch erstmal Steuern auf den Kursgewinn seit 01.01.2018 abziehen und man holt sich diese dann über die Steuererklärung im Folgejahr zurück. Auf die bis 31.12.2017 entstandenen Kursgewinne zieht die Depotbank keine Steuern ab.

Zu beachten ist außerdem, dass bei Aktienfonds auch bezüglich des 100K-Volumens die Teilfreistellung von 30% der Gewinne greift. Das bedeutet, dass real sogar 142857,14 Euro Kursgewinn ab 01.01.2018 steuerfrei sind.

 

100000 / 0,7 = 142857,14

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MeinNameIstHase
vor einer Stunde von Bolanger:

Hier das besipiel:

 

Fonds wurde 2005 für 10 EUR gekauft.

Wert zum Jahreswechsel 2017/18 sei 20 EUR

heutiger Wert ver Verkauf seien 25 EUR.

Das Zauberwort heißt bestandsgeschützte Alt-Anteile im Sinne von § 56 Abstatz 6 InvStG.

Die Wertsteigerung bis Ende 2017 ist steuerfrei. 

Die Wertsteigerung ab Anfang 2018 ist im Verkaufsfall steuerpflichtig,  soweit sie den Freibetrag von 100.000 Euro (§56 Absatz 6 Nr. 2 InvStG) übersteigen.

 

Denk auch daran, dass nur der Veräußerungsgewinn nach Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG, also bei Aktienfonds nur 70%, versteuert werden müssen und den 100.000-Euro-Topf anknabbern.

Das heißt in Deinem Beispiel: 25 - 20 = 5 EUR, davon 70% = 3,50 EUR werden mit den 100.000 Euro verrechnet. Das muss allerdings per Steuererklärung geltend gemacht werden, weil die Banken die Verrechnung mit dem Freibetrag nicht durchführen.

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Neverdo
vor 3 Stunden von cygnus:

Falsch - Kursgewinne bis 31.12.2017 sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Das 100K steuerfreie Volumen gilt für die Kursgewinne, die nach dem 31.12.2017 entstanden sind.

Beim Verkauf einer solchen Fondsposition wird die Depotbank jedoch erstmal Steuern auf den Kursgewinn seit 01.01.2018 abziehen und man holt sich diese dann über die Steuererklärung im Folgejahr zurück. Auf die bis 31.12.2017 entstandenen Kursgewinne zieht die Depotbank keine Steuern ab.

Zu beachten ist außerdem, dass bei Aktienfonds auch bezüglich des 100K-Volumens die Teilfreistellung von 30% der Gewinne greift. Das bedeutet, dass real sogar 142857,14 Euro Kursgewinn ab 01.01.2018 steuerfrei sind.

 

100000 / 0,7 = 142857,14

So sehe ich das auch, was verwundert, aber Tatsache ist, das die Depotbank Steuern auf den Kursgewinn nach 2018 an das Finanzamt überweist, selbstverständlich werden Vorabpauschale, die  übrigens in diesem Jahr heftig war und auch Teilfreistellung zuvor abgezogen, sofern er in einen Aktienfonds investiert war.

Jetzt kann es natürlich für den ein oder anderen Anleger ein Problem werden wenn die Summen groß sind und er je nach Verkaufsdatum auf den Steuerbescheid im Folgejahr warten muss. Verkauft er Anfang des Jahres ist das Geld beim Finanzamt, dann wartet er ein Jahr und kann dann erst die Steuererklärung an das Finanzamt schicken. Die fangen in aller Regel vor April nicht an die Anträge zu bearbeiten und dann, wenn sie sich dazu entschließen dauert es, bei mir zuletzt satte 11 Wochen.

Das Procedere kann weh tun, denke deswegen selbst darüber  nach nach und nach zu verkaufen.

Eigentlich eine Regelung, die kaum jemand nachvollziehen kann und ich bin mir nicht sicher ob da nicht doch eines Tages noch weitere Änderungen zum Nachteil des Anlegers kommen, die brauchen Geld...

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Bolanger
vor 13 Minuten von Neverdo:

denke deswegen selbst darüber  nach nach und nach zu verkaufen.

Dir Frage ist doch eher, ob ein Verkauf überhaupt lohnt. In meinem Fall ist ein DWS Vermögensbildungsfonds mit dabei, der einem schnöden MSCI World recht nahe kommt. Ich könnte nun also den DWS Fonds behalten, zukünftige gewinne steuerfrei /bis 100KEUR) mitnehmen und für die Steuerfreiheit 1,3% mehr jährliche gebühren zahlen als beim MSCI World. Oder aber ich verkaufe ihn und schichte in den MSCI World um, müsste dann aber die zukünftigen Gewinne mit 25% versteuern. Bei erwarteten 6% Rendite pa wäre der break even dann irgendwo zwischen 20 und 25 Jahren erreicht. Bei längerer Haltedauer hätte der preisgünstige Fonds die nase vorn, bei kürzerer haltedauer der DWS-Fonds   

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SlowHand7
vor 2 Stunden von Neverdo:

So sehe ich das auch, was verwundert, aber Tatsache ist, das die Depotbank Steuern auf den Kursgewinn nach 2018 an das Finanzamt überweist, selbstverständlich werden Vorabpauschale, die  übrigens in diesem Jahr heftig war und auch Teilfreistellung zuvor abgezogen, sofern er in einen Aktienfonds investiert war.

Jetzt kann es natürlich für den ein oder anderen Anleger ein Problem werden wenn die Summen groß sind und er je nach Verkaufsdatum auf den Steuerbescheid im Folgejahr warten muss.

Eigentlich eine Regelung, die kaum jemand nachvollziehen kann und ich bin mir nicht sicher ob da nicht doch eines Tages noch weitere Änderungen zum Nachteil des Anlegers kommen, die brauchen Geld...

Das ist überhaupt nicht verwunderlich. Wie sonst sollte das gehen?

Nur das FA kennt den Rest von deinem 100k Freibetrag.

 

Das ist das  Gleiche wie bei der Verlustbeschränkung bei Termingeschäften.

Die Bank versteuert die Gewinne, aber Verluste werden nicht verrechnet.

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