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SmithA

Verlust nicht im Verrechnungstopf - Verkaufsgebühren höher als Restwert - Steuerliche Behandlung?

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MeinNameIstHase
vor 15 Minuten von padavona:

Bisher konnten Totalverluste mit allen anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden, nur eben begrenzt ...

Ich sehe das ähnlich. Durch diese spezielle Verrechnungsnorm wurde ein Totalausfall von Aktien zu einem Verlust aus der wertlosen Ausbuchung von Wertpapieren. Durch Wegfall dieser speziellen Verrechnungsform ist es wirtschaftlich einem Veräußerungsverlust von Aktien gleichzustellen.

 

M.E. ungeklärt ist, ob ein bereits gesondert festgestellter Verlust aus der Ausbuchung von wertlosen Wertpapieren nach Wegfall der Norm zu allg. Verlusten wird oder im Falle von Aktien dann zu Aktienverlusten mutieren. Das Besondere ist, dass solche Verluste nur beim FA bisher festgestellt werden konnten und nicht bei den Banken. Da warte ich auf ein BMF-Schreiben. Letzteres wäre mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden, da das FA aus dem Feststellungsbescheid nicht heraus lesen kann, welcher Art die Wertpapiere waren. Die müssen dann beim Stpfl. zurück fragen.

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