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SmithA

Verlust nicht im Verrechnungstopf - Verkaufsgebühren höher als Restwert - Steuerliche Behandlung?

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MeinNameIstHase
vor 15 Minuten von padavona:

Bisher konnten Totalverluste mit allen anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden, nur eben begrenzt ...

Ich sehe das ähnlich. Durch diese spezielle Verrechnungsnorm wurde ein Totalausfall von Aktien zu einem Verlust aus der wertlosen Ausbuchung von Wertpapieren. Durch Wegfall dieser speziellen Verrechnungsform ist es wirtschaftlich einem Veräußerungsverlust von Aktien gleichzustellen.

 

M.E. ungeklärt ist, ob ein bereits gesondert festgestellter Verlust aus der Ausbuchung von wertlosen Wertpapieren nach Wegfall der Norm zu allg. Verlusten wird oder im Falle von Aktien dann zu Aktienverlusten mutieren. Das Besondere ist, dass solche Verluste nur beim FA bisher festgestellt werden konnten und nicht bei den Banken. Da warte ich auf ein BMF-Schreiben. Letzteres wäre mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden, da das FA aus dem Feststellungsbescheid nicht heraus lesen kann, welcher Art die Wertpapiere waren. Die müssen dann beim Stpfl. zurück fragen.

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Urmel65
· bearbeitet von Urmel65

Hallo zusammen,

auf der Suche nach Erklärungen bin ich auf diesen Thread gestoßen, daher hänge ich mal hier an.

 

Ich habe eine sehr ähnliche Situation und Verständnisproblem wie der TE hier.

Wie nachfolgend ersichtlich habe auch ich nach langer Haltedauer einen Fonds mit Verlust nun verkauft.

Nun erhalte ich diese Abrechnung und verstehe nur die Hälfte davon, bzw. gar nicht, wenn es um die Konsequenzen daraus geht

 

Zusammenfassend

Veräußerungsverlust -2.076 EUR (=KapSt. pflichtige Kapitalerträge)

(Ergebnis seit 1.1.2018 bestandsgeschützter Anteile -1.178,25 EUR)

Ergebnis nach Teilfreistellung/Vorabpausch  -1.571 EUR

Bemessungsgrundlage f. KAP 0.- EUR

VVT Allg. nach dem Geschäft 846,85 EUR

 

 

 

Meine Fragen:

Welchen der o.g. Beträge muss/sollte/kann ich beim FA für 2025 angeben, um diesen Verlust mit Gewinnen verrechnet zu bekommen.

Welche Dokumente muss ich dazu dem FA vorlegen?

Was passiert mit diesem VVT Allgemein?

 

Ich blicke es nicht ganz und hoffe, ihr könnt mir zu einem besseren Verständnis verhelfen.

 

 

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fgk
· bearbeitet von fgk

Wenn es sich um einen Verkauf und nicht um einen Totalverlust handelt, verrechnet eine deutsche Bank den Verlust automatisch mit zukünftigen Gewinnen. Ein Eingreifen ist dann nur in speziellen Fällen nötig, falls z.B. das Depot bei einer ausländischen Bank geführt wird oder Depots bei verschiedenen Banken bestehen, die untereinander verrechnet werden sollen.

 

Offensichtlich wird hier von der Bank ein Verlustverrechnungstopf geführt, in den nun €846,85 eingestellt wurden.

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Urmel65
· bearbeitet von Urmel65

ok, danke schon mal.

Das ist lt laufender Verlustverrechnung im Kundenportal der Gesamt-Depotführenden Bank (Consors) auch schon passiert.

 

Dh allerdings auch, dass ich keinen größeren Verlustbetrag nutzen kann, als der der im VVT ankommt. Also nach Teilfreistellung und Vorabpauschalen

 

Die Abrechnung sieht ziemlich wild aus, weil da auch noch die Ergebnissen von fiktiven Veräußerungen und akkumulierter thes. Erträge vom Verlust abgezogen wird, bis dann letztlich vom Verlust (Ankauf - Verkauf) die 845 EUR übrig bleiben. 

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SlowHand7
vor 4 Minuten von Urmel65:

Dh allerdings auch, dass ich keinen größeren Verlustbetrag nutzen kann, als der der im VVT ankommt. 

Was meinst du damit?

Natürlich kann man nur realisierte Verluste verrechnen die im Topf stehen.

Wo sollten die sonst her kommen?

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Urmel65
vor 9 Minuten von SlowHand7:

Was meinst du damit?

Natürlich kann man nur realisierte Verluste verrechnen die im Topf stehen.

Wo sollten die sonst her kommen?

na z.B. den Gesamtverlust ohne Berücksichtigung von Teilfreistellungen etc.

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SlowHand7
vor 18 Minuten von Urmel65:

na z.B. den Gesamtverlust ohne Berücksichtigung von Teilfreistellungen etc.

Natürlich nicht.

Die Bemessungsgrundlage ist der Verlust nach Teilfreistellung.

Steuern die du gar nicht gezahlt hast gibt es auch nicht zurück.   :(

 

 

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Urmel65
vor 1 Minute von SlowHand7:

Natürlich nicht.

Die Bemessungsgrundlage ist der Verlust nach Teilfreistellung.

Steuern die du gar nicht gezahlt hast gibt es auch nicht zurück.   :(

 

 

Ich möchte ja auch nicht Steuer gegen Steuer sondern Gewinn gegen Verlust verrechnen um den steuerrelevanten Betrag meiner Gewinne um meine Verluste korrigieren.

 

Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler 

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SlowHand7
vor 14 Minuten von Urmel65:

Ich möchte ja auch nicht Steuer gegen Steuer sondern Gewinn gegen Verlust verrechnen um den steuerrelevanten Betrag meiner Gewinne um meine Verluste korrigieren.

 

Das wird doch gemacht.

Bei einem Aktien-ETF sind halt nur 70% steuerrelevant.

 

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SmithA

Ich melde mich auch nochmal kurz zurück (TE).

 

Ich habe mal testweise meine Steuererklärung gemacht, um zu sehen, was dabei raus kommt. Speziell jetzt für die 4.140€ Verluste aus dem Verkauf einer Position, die nicht im Verrechnungstopf gelandet sind.

 

Der Verlust wird leider ausschließlich mit den Zinserträgen/Dividenden und Aktiengewinnen verrechnet. 

Die Zinsen/Erträge/Gesamtbetrag, die ich aus dem förderschädlich aufgelösten Bausparvertrag erhalten habe, kommen in der Abgeltungssteuer-Berechnung überhaupt nicht vor (obwohl sie natürlich eingegeben bzw. online abgerufen wurden).

 

Diese tauchen nämlich folgendermaßen auf:

 

image.png.433e418b54faa50ced3cca325ce5339a.png

 

Also unterhalb der Einkünfte als "Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus betrieblichen Altersvorsorgen" und werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

 

Tja, das bedeutet, ich kann die aus dem BSV stammenden Zinsen wohl nicht mit den Verlusten (4.140€) verrechnen. Wobei ich mir bei der ganzen Sache eh nicht sicher bin, denn ich weiß nicht mal genau, was die oben genannten 3.359€/162€ sind. Ob das nun Zinsen sind, die Zulagen (entsprich in etwa der Höhe bzw. kommt dem am nächsten),(wurden bereits zurückgezahlt) oder etwas ganz anderes, keine Ahnung. 

 

Ob ich das jetzt der aktuellen Steuergesetzgebung zu verdanken hab oder nicht - keine Ahnung. Bleibt alles etwas undurchsichtig für mich. Falls keiner genauere Kenntnisse hat (und davon gehe ich jetzt mal aus), hake ich das ab und gut ist.

 

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chirlu
vor 17 Minuten von SmithA:

Ob ich das jetzt der aktuellen Steuergesetzgebung zu verdanken hab oder nicht - keine Ahnung.

 

Nein, das hat damit nichts zu tun. Es liegt allein daran, dass der Bausparvertrag ein Riestervertrag war (was du bisher nie erwähnt hattest).

 

vor 22 Minuten von SmithA:

ich weiß nicht mal genau, was die oben genannten 3.359€/162€ sind.

 

Es sollte die Differenz zwischen der jetzigen Auszahlung und den vorherigen Einzahlungen sein. Also letztlich die Summe der Zinsen, nach Abzug eventueller Kosten.

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SmithA
· bearbeitet von SmithA
On 2/21/2025 at 3:48 PM, chirlu said:

 

Nein, das hat damit nichts zu tun. Es liegt allein daran, dass der Bausparvertrag ein Riestervertrag war (was du bisher nie erwähnt hattest).

 

 

Es sollte die Differenz zwischen der jetzigen Auszahlung und den vorherigen Einzahlungen sein. Also letztlich die Summe der Zinsen, nach Abzug eventueller Kosten.

Du hast natürlich recht, das hatte ich nicht erwähnt. Da es nicht das eigentlich Thema hier war, hatte ich nur die Zinsen der Auflösung des BSV erwähnt. Ich konnte ja nicht ahnen, dass das relevant ist :huh:

Ich sollte mich an mein eigenes Credo halten und immer so viele Infos wie möglich mit angeben. Im Nachhinein ist man immer klüger.

Beim nächsten Mal denke ich daran. Nur wird es halt kein nächstes mal geben :D

 

Egal, danke trotzdem. Dann hab ich jetzt aus meinem Fehler gelernt und der Freibetrag wird wohl nicht ausgenutzt werden könne. 

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