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Jumbo2000

bAV (Betriebliche Altersvorsorge) + Direktzusage Bewertung

Empfohlene Beiträge

Jumbo2000

Hallo zusammen,

 

ich möchte gerne von euch eine Einschätzung über die bAV die mein Arbeitgeber anbietet.

 

Über mich:

 

Alter: 47 Jahre, ledig in Beziehung, Job im Planungsbüro 

Laut Rentenbescheid würde ich eine Rente von ca. 2500€ bekommen Stand 2021 (neueren Auszug habe ich leider nicht)

Keine Schulden / Einfamilienhaus vorhanden 

 

 

Zum Thema: bAV + Direktzusage

 

Ebenso bietet die Firma eine Direktzusage an die der AG komplett übernimmt.

 

Die bAV und die Direktzusage werden in diesen Fond eingezahlt: FIDELITY-TARGET TM 2035 (EURO) FUND hierbei handelt es sich wohl um einen Zielfonds. Eventuell kann dazu einer was sagen.

 

Müsste dieser sein: https://www.fondsweb.com/de/LU0251118260

 

Kommt mir ehrlich gesagt sehr teuer vor.....

 

Eckdaten

Gebühren & Konditionen

Maximaler Ausgabeaufschlag 5,25%

Maximale Rücknahmegebühr 0,00%

Summe laufende Kosten 2,38%

Portfoliotransaktionskosten 0,44%

Sonstige laufende Kosten 1,94%

 

Die bAV wird vom Arbeitgeber mit 20% Bezuschusst. Besparen geht vom Brutto derzeit mit 278€ monatlich.

 

Laut Bescheid würde ich folgendes bekommen:

Wenn ich den Vertrag so stehen lassen würde (Hoffe ich habe das richtig). Stand der erworbenen Anwartschaft auf Altersrente zum 01.09.2043 (mtl.): auf Grundlage der Marktwerte (Stand des Kapitalkontos): 106,90 € auf Grundlage der garantierten Leistung: 96,59 €

 

Wenn ich den Vertrag so ohne Änderungen weiterlaufen lassen würde.  Hochrechnung der erreichbaren monatlichen Rentenanwartschaft zum 01.09.2043: auf Grundlage der garantierten Leistung: 405,68 €

 

Die Firma garantiert mir den Erhalt der eingezahlten Beträge.

 

Von der Direktzusage würde ich eine Altersrente von:

 

Stand der erworbenen Anwartschaft auf Altersrente zum 01.09.2043 (mtl.): auf Grundlage der Marktwerte (Stand des Kapitalkontos): 95,06 € auf Grundlage der garantierten Leistung: 58,99 €

 

Hochrechnung der erreichbaren monatlichen Rentenanwartschaft zum 01.09.2043: auf Grundlage der garantierten Leistung: 194,30 €

 

Bei allen Beträgen handelt es sich um Brutto Werte.

 

Da ich bereits einiges über bAV hier gelesen habe stellt sich die Frage ob ich diese bAV überhaupt sinnvoll ist, oder ob man das Geld nicht zusätzlich in einem ETF einzahlt.

 

Aber eventuell habe ich ja etwas übersehen was doch Sinnvoll wäre.

 

Was mich zum nachdenken gebracht hat

 

Gelesen habe ich folgendes von "Chris75"

 

Zitat:" Du sparst Dir die Steuer und Sozialversicherung bei Einzahlung in die BAV

ABER: Du bekommst auch keine Rentenpunkte für den Betrag (AG+AN-Anteil). Das alleine ist ein massiver Nachteil, den Du so in Deinem Vergleich nicht berücksichtigt hast. Denn die  gesetzliche Rente bewegt sich mit der Inflation.

Alleine dieser gesetzliche Rentenbetrag kann über 40-50 Jahre (Ansparphase und Rentenbezug) den Wert Deiner BAV-Rente ausmachen. Alleine durch den Zinseszins-Effekt!

+ Nochmal die Sparrate die Du selber in einen ETF einzahlen kannst.

 

Der Steuervorteil (heute höhere Steuersatz als dann in Rente) wird meist durch den vollen Krankenversicherungssatz (heute zahlt AG die Hälfte) aufgebraucht.

 

Dazu meist hohe Verwaltungskosten der bav.

 

Später ist die Renten über einem Freibetrag dann

- voll steuerpflichtig (zum Grenzsteuersatz).

- Krankenversicherungspflichtig+Pflege (ca. 19%)

 

Dann würde ich die BAV beitragsfrei stellen und zwei Verträge neu einrichten:

 

- VWL in Aktiensparplan World ETF

- Sparplan in World ETF der alternativ in die BAV geflossen wäre.

 

Ab 40% Förderung des AG kannst Du über eine BAV nachdenken.

 

usw. gelesen hier: 

 

passt das in etwa?

 

War mir nicht bewusst das es keine Rentenpunkte gibt und nachträglich so hohe Steuern anfallen.

 

Was ist eure Einschätzung?

 

Würde mich über Antworten freuen.

 

Danke und Gruß

Stet76

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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PeterS
· bearbeitet von PeterS

Moinsen,

 

es gibts sehr viele (relativ neutrale) Meinungen im Internet zum Thema bAV. Wenn du die Artikel gelesen hast, solltest du selber wissen, ob du diesen Baustein in deiner Konstellation als sinnvoll erachtest oder eher nicht:

 

https://hartmutwalz.de/betriebliche-altersversorgung/

https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/

https://www.finanzfluss.de/altersvorsorge/betriebliche-altersvorsorge-bav/

 

Ich persönlich würde bei einer Förderung des Arbeitgebers von nur 20% keine eigenen zusätzlichen Beiträge einzahlen. Aber eventuell siehst du dies anders, weil du gerne diesen Baustein in dein Gesamtportfolio abbilden willst.

Alternativ klären, ob der Arbeitgeber auch ohne dich in die bAV einzahlt (Mindestbeitrag) und ob du eventuell auch einen kostengünstigen Aktienindizes  (z.B. FTSE Allworld ETF) im bAV Mantel besparen könntest. 

 

Greetz

 

P.S. 

Zitat

- VWL in Aktiensparplan World ETF

Ich kann mir vorstellen, dass dein Arbeitgeber VwL abgeschafft hat und nur noch bAV anbietet. 

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Jumbo2000

Hallo PeterS,

 

danke für die Links und deine Einschätzung.

 

Ich denke das hat sich dann wohl mit der bAV erledigt. Weil in einen anderen Aktienindizes einzahlen macht mein AG nicht.

 

Es bleibt die Direktzusage wo der AG 100% Einzahlt und die kann ich dann ja mitnehmen.

 

Danke.

 

 

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MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 19 Stunden von Stet76:

Was ist eure Einschätzung?

Wie in meinem Thread beschrieben, kannst du das selber ausrechnen, ob es sich lohnt.

 

vor 19 Stunden von Stet76:

War mir nicht bewusst das es keine Rentenpunkte gibt

Das kommt auf dein Gehalt an

 

vor 19 Stunden von Stet76:

Laut Rentenbescheid würde ich eine Rente von ca. 2500€ bekommen Stand 2021 (neueren Auszug habe ich leider nicht)

Das ist ja nur eine grobe Schätzung bis ins Rentenalter. Wichtig ist ja wieviel Punkte du aktuell hast und damit kannst du eigene Rechnungen anstellen.

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chirlu
vor 3 Stunden von MichaelMueller:
vor 19 Stunden von Stet76:

War mir nicht bewusst das es keine Rentenpunkte gibt

Das kommt auf dein Gehalt an

 

Es gibt in jedem Fall keine Entgeltpunkte. Gehaltsabhängig ist nur, ob das einen Unterschied zum Nicht-bAV-Fall darstellt (Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze = sowieso keine Beiträge auf den überschießenden Teil und folglich keine Entgeltpunkte).

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das_mcc
· bearbeitet von das_mcc

Bei einem Gutverdiener Gehalt kann sich das sehr wohl lohnen und zwar wenn:

 

Dein Bruttogehalt abzüglich der Einzahlungen vom Brutto in die BAV (Entgeldumwandlung) immer noch höher ist als die Bemessungsgrenze der Rentenversicherung.

 

Das ist dann quasi der Sweet Spot.

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s1lv3r
vor 2 Minuten von das_mcc:

Dein Bruttogehalt abzüglich der Einzahlungen vom Brutto in die BAV (Entgeldumwandlung) immer noch höher ist als die Bemessungsgrenze der Rentenversicherung.

 

Zu klären wäre dann aber, ob der Arbeitgeberzuschuss von 20% auch für Gehalts-Umwandlungen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gilt. Den Pflichtzuschuss von 15% muss ja nämlich vom Arbeitgeber nur gezahlt werden, sofern er auch tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge spart. Einige Arbeitgeber zahlen daher auch freiwillige Zuschüsse nur bis zu dieser Grenze ... 

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das_mcc
· bearbeitet von das_mcc
vor 5 Minuten von s1lv3r:

 

Zu klären wäre dann aber, ob der Arbeitgeberzuschuss von 20% auch für Gehalts-Umwandlungen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gilt. Den Pflichtzuschuss von 15% muss ja nämlich vom Arbeitgeber nur gezahlt werden, sofern er auch tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge spart. Einige Arbeitgeber zahlen daher auch freiwillige Zuschüsse nur bis zu dieser Grenze ... 

Wichtiger Punkt. Meiner macht immer nur das gesetzliche Minimum und suggeriert auf der Karriere Webseite das Gegenteil :)

Richtig ist das dann der AG Zuschuss entfällt wie Du schon schriebst.

 

Chat GPT dichtet sich hierzu unlogischen Quark zusammen: :D

 

Zitat

Ja, der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von 15% gilt auch für Gehaltsumwandlungen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15% des umgewandelten Betrags zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu leisten, wenn durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Dieser Zuschuss ist unabhängig davon, ob das umgewandelte Gehalt oberhalb oder unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt. Die Regelung zielt darauf ab, die Einsparungen, die der Arbeitgeber durch die geringeren Sozialversicherungsbeiträge hat, an den Arbeitnehmer weiterzugeben.

Es ist also unerheblich, ob das Einkommen des Arbeitnehmers die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet; der Arbeitgeberzuschuss muss auch in diesen Fällen geleistet werden, solange durch die Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.

 

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s1lv3r
vor 10 Minuten von das_mcc:

Chat GPT dichtet sich hierzu unlogischen Quark zusammen: :D

 

:news:

 

Also der Wortlaut im Betriebsrentenstärkungsgesetz ist:

Zitat

„(1a) Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.“

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2017-08-23-Betriebsrentenstaerkungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Ich wüsste jetzt nicht, wann das der Fall sein sollte, wenn der komplette Umwandlungsbetrag oberhalb der BBG RV/AV liegt ... vielleicht gibt es da ja tatsächlich noch Sonderkonstellationen. :huh::P

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das_mcc
vor 5 Minuten von s1lv3r:

 

:news:

 

Also der Wortlaut im Betriebsrentenstärkungsgesetz ist:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2017-08-23-Betriebsrentenstaerkungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Ich wüsste jetzt nicht, wann das der Fall sein sollte, wenn der komplette Umwandlungsbetrag oberhalb der BBG RV/AV liegt ... vielleicht gibt es da ja tatsächlich noch Sonderkonstellationen. :huh::P

Ja genau so ist es. Habe auch nicht das Gegenteil behauptet. Nur halt das ChatGPT die falsche Antwort gibt und sich auch selbst wiederspricht fand ich halt lustig.

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hilflos

unabhängig ob der Arbeitgeber nichts, 15% oder 20 % dazuzahlt, bei den Zuschüssen ist die Grenze, dass sich die bAV lohnt, eh nicht erreicht und man sollte es nicht machen. Hab Mal was von 25% (billiger Vertrag und Gehalt unter BBG KV)  bis 30% gehört

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Jumbo2000
· bearbeitet von Jumbo2000

 

Hat sich erledigt.

 

 

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