Telefonstatus Januar 17, 2024 Im Januar 2025 werde ich eine Abfindung in sechststelliger Höhe von meinem Arbeitgeber bekommen, es besteht zusätzlich ein EquatePlus Mitarbeiter-Aktienkonto in der Schweiz, welches im Januar 2025 dann ebenfalls aufgelöst werden muss (Gläubigerwechsel=> fiktiver Veräusserungsvorgang). Leider ist der Kurs der Aktien momentan so tief wie zuletzt vor 5 Jahren, ich hätte längst etwas vom Gewinn in den vergangenen Jahren in mein Depot retten sollen nun ist es aber zu spät. Mehrere Fragen dazu: 1. Steuerfrage: Werden diese Kapitalerträge bei fiktiver Veräusserung durch Gläubigerwechsel als zusätzliche Einkünfte gesehen und heben die Steuer die ich auf die Abfindung zahlen muss oder werden die Kapitalerträge getrennt von allen anderen Einkünften (inkl. Abfindung) betrachtet und die Summe beider Steuerbeträge anschliessend zusammengerechnet? 2. Macht es Sinn bereits dieses Jahr ein Teil der Aktien und in mein privates Depot transferieren (alle geht leider nicht, da noch ein Teil vom Arbeitgeber gesperrt ist), die entsprechende Kapitalertragssteuer (siehe oben) zu zahlen und dann später zu verkaufen, um auf etwigen Gewinn wieder Steuern zu zahlen? Oder verkaufe ich gleich trotz niedrigem Kurs und lege das Geld anderweitig an? Vielleicht habt ihr dazu Ideen oder Meinungen- bin gespannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 17, 2024 Mir ist die Situation noch nicht klar. Du bist schon immer in Deutschland steuerlich ansässig? Oder ein Umzug? (Wann?) Und du willst dir Aktien übertragen lassen, die wem bisher gehören? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Telefonstatus Januar 17, 2024 Ja ich wohne und arbeite in D. Mein Arbeitgeber hat seinen Hauptsitz in der Schweiz daher liegen die Arbeitgeber Aktien auch dort in einem Gemeinschafts Depot. Ich bin aber in Deutschland ansässig und arbeite dort und zahle auch hier meine Steuern… Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 17, 2024 Hallo, mir ist da auch einiges unklar. In wessen Eigentum befinden sich die Aktien denn nun? Du schreibst, dass du sie übertragen kannst, andererseits soll es dann aber ein Gläubigerwechsel sein. Zitat welches im Januar 2025 dann ebenfalls aufgelöst werden muss Warum musst du das auflösen? Es hört sich nach betrieblicher Altersvorsorge an, und die muss man eben nicht auflösen nur weil das Arbeitsverhältnis beendet wird.. Zitat daher liegen die Arbeitgeber Aktien auch dort in einem Gemeinschafts Depot. Ist dieses Einkommen überhaupt schon versteuert? Davon hängt die Antwort auf die 1. Frage ab. Und eine Antwort auf die 2. Frage wäre reine Anlageberatung. Wie aber soll hier jemand wissen, ob es sinnvoll ist auf höhere Kurse zu warten? Noch dazu ohne das Unternehmen zu kennen?! Was man aber sagen kann ist, dass insbesondere in dem Jahr in dem eine Abfindung ausgezahlt wird (zusätzliches Einkommen, wahrscheinlich zwar mit Fünftelungsregelung, aber trotzdem steuererhöhend) alles andere irgendwie gedrückt werden sollte. Kapitalerträgen wirken sich dabei aber überhaupt nicht aus (keine positive Günstigerprüfung vorausgesetzt - wovon ich hier konkret mal stark ausgehe). Daher ist das Ganze schon etwas abseits des Forums. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B.Axelrod Januar 18, 2024 vor 19 Stunden von Telefonstatus: Im Januar 2025 werde ich eine Abfindung in sechststelliger Höhe von meinem Arbeitgeber bekommen, es besteht zusätzlich ein EquatePlus Mitarbeiter-Aktienkonto in der Schweiz, welches im Januar 2025 dann ebenfalls aufgelöst werden muss (Gläubigerwechsel=> fiktiver Veräusserungsvorgang). Leider ist der Kurs der Aktien momentan so tief wie zuletzt vor 5 Jahren, ich hätte längst etwas vom Gewinn in den vergangenen Jahren in mein Depot retten sollen nun ist es aber zu spät. Mehrere Fragen dazu: 1. Steuerfrage: Werden diese Kapitalerträge bei fiktiver Veräusserung durch Gläubigerwechsel als zusätzliche Einkünfte gesehen und heben die Steuer die ich auf die Abfindung zahlen muss oder werden die Kapitalerträge getrennt von allen anderen Einkünften (inkl. Abfindung) betrachtet und die Summe beider Steuerbeträge anschliessend zusammengerechnet? 2. Macht es Sinn bereits dieses Jahr ein Teil der Aktien und in mein privates Depot transferieren (alle geht leider nicht, da noch ein Teil vom Arbeitgeber gesperrt ist), die entsprechende Kapitalertragssteuer (siehe oben) zu zahlen und dann später zu verkaufen, um auf etwigen Gewinn wieder Steuern zu zahlen? Oder verkaufe ich gleich trotz niedrigem Kurs und lege das Geld anderweitig an? Vielleicht habt ihr dazu Ideen oder Meinungen- bin gespannt. Ich würde vermuten, die Aktien werden Dir mit Anschaffungskosten "0" in ein deutsches Depot gebucht. Der Gesamtwert unterliegt dann der KESt. Zur Abfindung: https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/abfindung-versteuern-2024-steuern-sparen-mit-der-fuenftelregelung-fuer-ausserordentliche-einkuenfte-/25766094.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Januar 18, 2024 vor 32 Minuten von B.Axelrod: Ich würde vermuten, die Aktien werden Dir mit Anschaffungskosten "0" in ein deutsches Depot gebucht. Der Gesamtwert unterliegt dann der KESt. Schweiz ist Vertragsstaat, so dass die AK bei einem Depotübertrag mit übertragen werden. Ansonsten kann man das via Steuererklärung korrigieren. Im Regelfall hat man zwei Besteuerungsfälle: Besteuerung des geldwerten Vorteils bei der Ausgabe der MA-Aktien. Der besteht im Rabatt zum Börsenpreis beim "Bezug" und unterliegt der Lohnsteuer. Das bedeutet aber andererseits, dass die Aktien selbst mit AK = Börsenpreis im Depot liegen, weil der Rabatt schon versteuert ist. Der Verkauf führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen -> § 20 Absatz 2 EStG. Ein paar Sachen sind mir nicht klar. Gläubigerwechsel? Als Aktionär ist man Gläubiger, egal ob die Aktien in einem Gemeinschaftsdepot liegen oder auf dem eigenen. Das Gemeinschaftsdepot handhabt vor allem Verfügungsbeschränkungen (Sperrfristen), die steuerlich unerheblich sind. Lohnsteuer? Maßgeblich ist, ob man beim Bezug (zum Ausgabezeitpunkt) in D lohnsteuerpflichtig war. Die Korrektur der AK-Daten um den geldwerten Vorteil, könnte im Auslandsfall versagt werden, wenn dieser gar nicht steuerlich erfasst wurde, weil z.B. die Schweiz das nicht kennt und man im Ausgabejahr in CH arbeitete. Klar ... der Depotübertrag von der Schweiz nach Deutschland kann hier zu völlig falschen Daten führen. Aber nichts, was man mit der Steuererklärung nicht korrigieren kann. Und ... sind es wirklich MA-Aktien oder sind es Aktienoptionen an Mitarbeiter, die erst ausgeübt werden müssen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag