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Mann_mit_Aktien

Muss ich ein zweites Mal KESt zahlen?

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Mann_mit_Aktien

Hallo,

 

meine Frage ist rein hypothetisch und ich würde nur mal gerne wissen, ob das so umsetzbar wäre. Wenn jemand eine andere Idee hat, kann man das gerne ergänzen oder diskutieren.

 

Folgendes Szenario sollt ihr annehmen:

Ich (verheiratet, Mitte 30, ein Kind < 18 Jahren) habe ein Depot bei einem ausländischen Tradingunternehmen. Weiterhin nehmen wir an, dass ich über Trading pro Jahr ca 25t € Gewinn damit erwirtschafte. Das ausländische Tradingunternehmen führt die KESt und SolZ NICHT automatisch ab.

 

Frage:

- bedeutet das, ich müsste meine Gewinne 1x im Jahr per Einkommenssteuererklärung über die Anlage KAP erfassen lassen und dann, wenn der Bescheid vom Finanzamt kommt, die KESt und den SolZ ans Finanzamt abführen?

 

Weiterfolgend nehmen wir an, dass ich für meinen Sohn ein Juniordepot bei einer deutschen Bank eingerichtet habe (NV-Bescheinigung vorhanden).

Meinen Gewinn beim ausländischen Tradingunternehmen teile ich zu 73,625% auf mein Konto und 26,375% (KESt und SolZ) auf das Verrechnungskonto meines Sohnes auf.

Im Depot meines Sohnes investiere ich dieses Geld wiederrum in einen ausschüttenden ETF.

Sobald der Bescheid vom Finanzamt kommt, verkaufe ich wieder soviel vom ETF, um die Rechnung vom Finanzamz zu bezahlen. Der Rest (reinvestierte Ausschüttungen + Kurssteigerungen) verbleiben im Depot meines Sohnes,

 

Frage:

- die 26,375%, die ich auf das Verrechnungskonto meines Sohnes überweise, fällt das unter Schenkung (400 t€ / 10 Jahre)?

- funktioniert das Ansparen der KESt und SolZ auf dem Depot meines Sohnes rechtlich?

- kann ich, solange mein Sohn <18 Jahre ist, alles mit seinem Depot machen, was ich will (Kaufen, Verkaufen) und auch Geld an mich zurück überweisen, um das Finanzamt zu bezahlen?

 

Wie schon mal gesagt, ist das alles rein hypothetisch.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 16 Minuten von Mann_mit_Aktien:

bedeutet das, ich müsste meine Gewinne 1x im Jahr per Einkommenssteuererklärung über die Anlage KAP erfassen lassen und dann, wenn der Bescheid vom Finanzamt kommt, die KESt und den SolZ ans Finanzamt abführen?

 

Ja.

 

vor 16 Minuten von Mann_mit_Aktien:

die 26,375%, die ich auf das Verrechnungskonto meines Sohnes überweise, fällt das unter Schenkung (400 t€ / 10 Jahre)?

 

Ja.

 

vor 16 Minuten von Mann_mit_Aktien:

funktioniert das Ansparen der KESt und SolZ auf dem Depot meines Sohnes rechtlich?

 

Nein.

 

vor 16 Minuten von Mann_mit_Aktien:

kann ich, solange mein Sohn <18 Jahre ist, alles mit seinem Depot machen, was ich will (Kaufen, Verkaufen) und auch Geld an mich zurück überweisen, um das Finanzamt zu bezahlen?

 

Nein.

 

Übrigens wird sich das Problem des Geldlagerns sehr schnell auch von selbst lösen, da das Finanzamt bald regelmäßige Vorauszahlungen auf die zu erwartende spätere Steuer festsetzen wird.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

- bedeutet das, ich müsste meine Gewinne 1x im Jahr per Einkommenssteuererklärung über die Anlage KAP erfassen lassen und dann, wenn der Bescheid vom Finanzamt kommt, die KESt und den SolZ ans Finanzamt abführen?

Natürlich. Dazu kommt wahrscheinlich ein Vorauszahlungsbescheid.

 

Zitat

- kann ich, solange mein Sohn <18 Jahre ist, alles mit seinem Depot machen, was ich will (Kaufen, Verkaufen) und auch Geld an mich zurück überweisen, um das Finanzamt zu bezahlen?

Natürlich nicht. Im Gegenteil darfst du rein gar nichts mit dem von dir (nur) verwalteten Vermögen machen, jedenfalls nichts auf eigene Rechnung.

 

Die anderen Fragen sind unverständlich. Irgendwie vermischt du da einiges zwischen dir und deinem Sohn.

 

Stefan

 

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dev
vor 40 Minuten von Mann_mit_Aktien:

- die 26,375%, die ich auf das Verrechnungskonto meines Sohnes überweise, fällt das unter Schenkung (400 t€ / 10 Jahre)?

Ja, aber beachte, das ist eine Endgültige Schenkung.

 

vor 41 Minuten von Mann_mit_Aktien:

- kann ich, solange mein Sohn <18 Jahre ist, alles mit seinem Depot machen, was ich will (Kaufen, Verkaufen) und auch Geld an mich zurück überweisen, um das Finanzamt zu bezahlen?

Nein, du darfst mit dem Kapital deines Sohnes nicht zocken oder deine Steuern begleichen.

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Mann_mit_Aktien
vor 43 Minuten von reckoner:

Natürlich. Dazu kommt wahrscheinlich ein Vorauszahlungsbescheid.

 

vor 48 Minuten von chirlu:

Übrigens wird sich das Problem des Geldlagerns sehr schnell auch von selbst lösen, da das Finanzamt bald regelmäßige Vorauszahlungen auf die zu erwartende spätere Steuer festsetzen wird.

Seid ihr sicher, dass das Finanzamt Vorauszahlungen für Kapitalerträge haben will? Bisher ist mir das nur bekannt, bei Selbstständigen, die Lohnsteuervorauszahlaungen leisten müssen.

 

vor 23 Minuten von dev:

Ja, aber beachte, das ist eine Endgültige Schenkung.

 

Nein, du darfst mit dem Kapital deines Sohnes nicht zocken oder deine Steuern begleichen.

Verstanden, dann verbleibt das Geld einfach auf dem Gemeinschaftskonto, bis die Steuernachzahlung gefordert wird.

Dann können wir das Depot meines Sohnes einfach außen vor lassen.

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dev
vor 1 Minute von Mann_mit_Aktien:

Seid ihr sicher, dass das Finanzamt Vorauszahlungen für Kapitalerträge haben will? Bisher ist mir das nur bekannt, bei Selbstständigen, die Lohnsteuervorauszahlaungen leisten müssen.

Wenn man sich vor der direkten Abmelksteuer drückt, ja.

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MeinNameIstHase
vor 1 Minute von Mann_mit_Aktien:

Seid ihr sicher, dass das Finanzamt Vorauszahlungen für Kapitalerträge haben will? Bisher ist mir das nur bekannt, bei Selbstständigen, die Lohnsteuervorauszahlaungen leisten müssen.

Ganz sicher. Siehe § 37 EStG

Zur Höhe steht da: Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung der Steuerabzugsbeträge (§ 36 Absatz 2 Nummer 2) bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 27 Minuten von Mann_mit_Aktien:

Seid ihr sicher, dass das Finanzamt Vorauszahlungen für Kapitalerträge haben will?

§ 37 Abs. 5 Satz 1 EStG

Zitat

(5) Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. Festgesetzte Vorauszahlungen sind nur zu erhöhen, wenn sich der Erhöhungsbetrag im Fall des Absatzes 3 Satz 2 bis 5 für einen Vorauszahlungszeitpunkt auf mindestens 100 Euro, im Fall des Absatzes 4 auf mindestens 5 000 Euro beläuft.

Sobald du ein Jahr mit mehr als 400€ Nachzahlung bei der Einkommenssteuer hast - egal ob aus ausländischen Depots, aus nicht-selbstständiger Arbeit im Ausland oder aus selbstständiger Arbeit oder Beteiligungen wird das Finanzamt in der Regel eine Vorauszahlung festsetzen. Du kannst dann einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen, dann musst du die geringeren Einnahmen aber mindestens plausibel machen, zB durch Kontoauszüge.

vor 1 Stunde von Mann_mit_Aktien:

Meinen Gewinn beim ausländischen Tradingunternehmen teile ich zu 73,625% auf mein Konto und 26,375% (KESt und SolZ) auf das Verrechnungskonto meines Sohnes auf.

Im Depot meines Sohnes investiere ich dieses Geld wiederrum in einen ausschüttenden ETF.

Das kannst du machen, ist dann eine Schenkung an den Sohn.

Zitat

Sobald der Bescheid vom Finanzamt kommt, verkaufe ich wieder soviel vom ETF, um die Rechnung vom Finanzamz zu bezahlen. Der Rest (reinvestierte Ausschüttungen + Kurssteigerungen) verbleiben im Depot meines Sohnes,

Das ist dagegen ein Verstoß gegen die elterliche Vermögenssorge für das Kind, du kannst das Geld des Kindes nicht wieder an dich zurückschenken. § 1641 BGB:

Zitat

Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen. [...]

Vermutlich gilt, wo kein Kläger da kein Richter - aber wenn das Kind mit 18 später Kontoauszüge findet (oder das Jugendamt das spitz bekommt), dann bist du schadensersatzpflichtig.

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MeinNameIstHase
vor einer Stunde von Mann_mit_Aktien:

Ich (verheiratet, Mitte 30, ein Kind < 18 Jahren) habe ein Depot bei einem ausländischen Tradingunternehmen.

 

vor 5 Minuten von Mann_mit_Aktien:

Verstanden, dann verbleibt das Geld einfach auf dem Gemeinschaftskonto, bis die Steuernachzahlung gefordert wird.

Pass auf, dass hier keine Hin- und Herschenkungen zwischen Eheleuten stattfinden. Geld auf einem Gemeinschaftskonto gehört jedem hälftig. Ein Übertrag von einem Einzelkonto auf ein Gemeinschaftskonto kann demnach hälftig als Schenkung gesehen werden. Gilt auch umgekehrt vom Gemeinschaftskonto auf ein Einzelkonto. Dass man damit Probleme kriegt, kommt in der Praxis allerdings selten vor. Eher wenn Eheleute einen Rosenkrieg führen und es um die Frage geht, wem was gehört. Beweise dann das Gegenteil, dass Geld auf einem Gemeinschaftskonto dem anderen nicht gehört.

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Mann_mit_Aktien

Danke für eure hilfreichen Antworten zu diesem Szenario.

 

Also kann man folgendes zusammenfassen:

- Gewinne aus dem ausländischen Depot direkt auf das eigene Konto überweisen

- die Steuern auf ein extra Konto buchen (auch von mir) und nach der ersten Einkommenssteuererklärung wird sowieso eine Vorauszahlung vom Finanzamt verlangt

- vom reinen Gewinn kann man sich und der Familie dann mal einen Urlaub, Ausflug usw bezahlen, ohne das die Schenkungsfreigrenze betroffen ist

 

Noch eine Frage:

wenn ich zwischenzeitlich keine Umsätze in diesem ausländischen Depot mehr erwirtschafte muss ich für das ganze Jahr noch die Vorauszahlungen leisten. Wenn das Finanzamt dann aber im Folgejahr sieht, dass keine Einnahmen mehr stattfinden, wird es die Forderung nach Vorauszahlung aber wieder einstellen oder?

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oktavian
vor 48 Minuten von Mann_mit_Aktien:

wenn ich zwischenzeitlich keine Umsätze in diesem ausländischen Depot mehr erwirtschafte muss ich für das ganze Jahr noch die Vorauszahlungen leisten. Wenn das Finanzamt dann aber im Folgejahr sieht, dass keine Einnahmen mehr stattfinden, wird es die Forderung nach Vorauszahlung aber wieder einstellen oder?

ja. Wenn es plausibel ist, dass keine Gewinne mehr anfallen, kann man glaube sogar digital via Elster eine Veränderung der Vorrauszahlung anfordern. In wie fern man da rechtlich Anspruch hat, weiß ich nicht. Argumente sollte man schon bringen wie Depot aufgelöst oder absehbar schlechteres Jahr. 2023 sah zwischendurch nach einem schlechten Jahr aus, aber der Dezember hat wieder viel raus gerissen bei mir.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

- Gewinne aus dem ausländischen Depot direkt auf das eigene Konto überweisen

Warum?

Die Gewinne sind steuerpflichtig sobald sie vereinnahmt sind. Und was du danach mit dem Geld machst ist völlig egal (bzw. bei einer Überweisung auf ein fremdes Konto ohne Gegenleistung ist es eine Schenkung, mit den üblichen Folgen).

 

Zitat

- die Steuern auf ein extra Konto buchen (auch von mir) und nach der ersten Einkommenssteuererklärung wird sowieso eine Vorauszahlung vom Finanzamt verlangt

Du meinst, das Geld für die Steuer zur Seite legen? Ja, kann man machen, muss man aber nicht.

Wenn du keine Reserven hast, dann bist du imho beim Trading sowieso falsch.

 

Zitat

- vom reinen Gewinn kann man sich und der Familie dann mal einen Urlaub, Ausflug usw bezahlen, ohne das die Schenkungsfreigrenze betroffen ist

Die üblichen Ausgaben einer Familie/eines Haushalts sind keine Schenkungen. Und in einer Familie ist auch ein Urlaub üblich.

Außerdem bist du unterhaltspflichtig, sprich: Du (bzw. ihr Eltern) bezahlst sowieso alles für deinen Sohn, über Schenkung braucht man da nicht nachzudenken (es sind keine).

 

Zitat

wenn ich zwischenzeitlich keine Umsätze in diesem ausländischen Depot mehr erwirtschafte muss ich für das ganze Jahr noch die Vorauszahlungen leisten.

Nein, musst du nicht (wobei es nicht um die Umsätze geht, sondern um den Gewinn). In dem Fall stellt man einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung.

 

Zitat

Wenn das Finanzamt dann aber im Folgejahr sieht, dass keine Einnahmen mehr stattfinden, wird es die Forderung nach Vorauszahlung aber wieder einstellen oder?

Natürlich. Über Vorauszahlungen bekommt man jedes Jahr einen neuen Bescheid. Aber erst mit dem Einkommensteuerbescheid, und da das auch später im Jahr sein kann sind es dann keine vierteljährlichen Raten, sondern es ist oft alles auf einmal fällig - sollte man drauf vorbereitet sein.

 

Stefan

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Mann_mit_Aktien

Ich würde das ganze Szenario nochmal geringfügig ändern:

würde man die angenommenen 25t€ Gewinn pro Jahr bei einem deutschen Broker erwirtschaften, würden ja beim Verkauf der Long/Short Position automatisch die 26,375% Steuern abgeführt werden.

Würde das Finanzamt dann trotzdem in irgendeiner Weise noch auf eine Vorauszahlung bestehen?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

würden ja beim Verkauf der Long/Short Position automatisch die 26,375% Steuern abgeführt werden.

Ich weiß ja nicht von was du da sprichst, aber wenn es Termingeschäfte sein sollen, dann gibt es da noch einige Besonderheiten.

 

Zitat

Würde das Finanzamt dann trotzdem in irgendeiner Weise noch auf eine Vorauszahlung bestehen?

Normalerweise nicht.

 

Und das Finanzamt besteht auch nicht darauf in dem Sinne, dass da jemand ist der das verlangt. Vielmehr ist es ein automatischer Vorgang sobald eine Nachzahlung von über 400 Euro festgesetzt wird. Und genau deshalb dürfte das bei einem inländischen Konto auch ziemlich unwahrscheinlich sein, denn die Bank hat die Steuern sind ja in der Regel in korrekter Höhe abgeführt.

Eine Möglichkeit: Die Bank hat nur eine Ersatzbemessungsgrundlage versteuert, und bei der späteren Korrektur in der Steuererklärung ist ein höherer Gewinn herausgekommen. Die Steuer muss dann natrlich nachgezahlt werden, und wenn das mehr als 400 Euro sind dann kommt wieder eine Vorauszahlung.

 

Aber warum interessiert dich so genau, wann/wie/durch wen die Steuer zu zahlen ist? Am Ende ist es doch in jedem Fall gleich ...

 

Stefan

 

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