OttoKleinanleger 27. Februar vor 17 Minuten von Der Heini: Sofern man das noch steuern kann, da FA doch von FiFo ausgeht, d.h. verkauft man einfach werden die höchsten Gewinne zuerst verkauft (falls alle Anteile gleich gestiegen ist, zur Vereinfachung). Gerade im hohen Alter stelle ich mir die steuerliche Optimierung der Verkäufe schwierig vor. Hoffe, ich liege jetzt nicht falsch mit FIFO. Aber im Alter bist du vielleicht in der Krankenkasse der Rentner und dann sind, nach aktueller Regelung, Kapitalerträge für die Krankenkasse egal. Also wie beim normalen pflichteversicherten Mitgleide der GKV. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 27. Februar vor 2 Stunden von Rentenpirat: Sprich ob ich nun 3000€ Gewinne entnehme oder 3000€ Dividenden habe -> Beides identisch, nach meiner Ansicht für die Berechnung der GKV Beiträge. Quellen: https://www.test.de/Krankenversicherung-Beitrag-auf-Aktiengewinne-1036310-0/ , https://www.tk.de/resource/blob/2065874/ba96d1184a0c12f6cd2f7d4bafc1780c/beratungsblatt-beitragspflichtiges-einkommen-01-2019-data.pdf (hier ist von Kapitalerträgen die Rede) Wenn ich mich irre, würde ich mich freuen. (Noch) irrst Du Dich. Nach der gängigen Praxis der Kassen gibt es derzeit einen Unterschied, weil die Kassen bei der freien Vermögensanlage - anders als bei den Rentenzahlungen! - in den meisten Fällen (noch?) einen Unterschied zwischen dem (eingezahlten) Vermögen und den Erträgen daraus machen. Wie sich das künftig angesichts der demografischen Entwicklung und des noch weitergehenden Ersatzes von Arbeit durch Kapital entwickeln wird, muss man sehen. Bei der Ruhestandsplanung sollte man m.M.n. nicht nur von dem besten bzw. einem guten Szenario ausgehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 27. Februar Bei einem Depot in hoher sechsstelliger Höhe wird man alleine durch die Vorabpauschalen irgendwelche Mindestbeiträge der KV schnell überschreiten. Da kommen dann noch steuerpflichtige Gewinnrealisierungen durch Entnahme hinzu. Ich würde befürchten, dass es zu knapp gerechnet ist bei der KV. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dimido 28. Februar vor 10 Stunden von Sapine: Bei einem Depot in hoher sechsstelliger Höhe wird man alleine durch die Vorabpauschalen irgendwelche Mindestbeiträge der KV schnell überschreiten. Die Vorabpauschale bezieht sich doch auf einen fiktiven Zufluss. Bist Du sicher, daß GVK-Beiträge auch auf fiktive Zuflüssen fällig sind, denn ich kenne nur die Grundsätze gemäß dem Dokument -> klick §3 Zitat ... sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen. Und eine fiktive Einnahme ist für mich keine Einnahme die ich für den Lebensunterhalt verbrauchen kann oder könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 28. Februar Ich habe keine eigene Erfahrung mit der Krankenkasse in Bezug auf freiwillige Beiträge, aber für die Freistellung von Zuzahlungen sollte meines Wissens ähnliches gelten und da hatte ich die telefonische Auskunft, dass man für Kapitaleinkünfte wahlweise mit dem letzten Steuerbescheid arbeiten kann (sofern die Anlage KAP enthalten ist) oder mit den Steuerbescheinigungen der Banken. Bei beiden sind die Vorabpauschalen nicht separat ausgewiesen aber enthalten. Sofern die Auskunft richtig war, sehe ich keine Möglichkeit, diese fiktiven Einkünfte (die man ja für den Lebensunterhalt verwenden könnte) mit einzurechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 28. Februar · bearbeitet 28. Februar von hattifnatt vor 59 Minuten von dimido: Die Vorabpauschale bezieht sich doch auf einen fiktiven Zufluss. Bist Du sicher, daß GVK-Beiträge auch auf fiktive Zuflüssen fällig sind, denn ich kenne nur die Grundsätze gemäß dem Dokument -> klick §3 Die Diskussion hatten wir hier schonmal, bezogen auf die Einkommensgrenzen: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Heini 28. Februar vor 14 Stunden von OttoKleinanleger: Aber im Alter bist du vielleicht in der Krankenkasse der Rentner und dann sind, nach aktueller Regelung, Kapitalerträge für die Krankenkasse egal. Also wie beim normalen pflichteversicherten Mitgleide der GKV. Oh, wußte ich nicht. Dann ist die KvdR (noch) anders bewertet als Steuern beim FA? Bin mal gespannt, ob das so bleibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 28. Februar vor 5 Stunden von dimido: eine fiktive Einnahme ist für mich keine Einnahme die ich für den Lebensunterhalt verbrauchen kann oder könnte. Mit der Argumentation kommst du auf ein Gebiet, das dir wahrscheinlich nicht gefällt: Am 13.1.2024 um 16:53 von chirlu: Ja, eigentlich müssten sie da auch Entnahmen verbeitragen (was nach meinem Dafürhalten auch sinnvoll wäre), denn es sind „Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden“. Wie hier auch schon erwähnt wurde: vor 17 Stunden von Fondsanleger1966: Nach der gängigen Praxis der Kassen gibt es derzeit einen Unterschied, weil die Kassen bei der freien Vermögensanlage - anders als bei den Rentenzahlungen! - in den meisten Fällen (noch?) einen Unterschied zwischen dem (eingezahlten) Vermögen und den Erträgen daraus machen. vor 3 Stunden von Der Heini: Oh, wußte ich nicht. Dann ist die KvdR (noch) anders bewertet als Steuern beim FA? Was hast du denn gedacht, was KVdR ausmacht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dimido 28. Februar vor 45 Minuten von chirlu: Mit der Argumentation kommst du auf ein Gebiet, das dir wahrscheinlich nicht gefällt: Am 13.1.2024 um 16:53 von chirlu: Ja, eigentlich müssten sie da auch Entnahmen verbeitragen (was nach meinem Dafürhalten auch sinnvoll wäre), denn es sind „Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden“. Ja, das Gebiet ist mir bekannt aus den Diskussionen ob Subtanzsentnahmen (neben den Kapitalerträgen) auch für Beiträge herangezogen werden können. Und die GKV könnte es wohl, tut es aber (noch) nicht. Substanzentnahmen und Kapitalerträge sind aber immerhin reale Einnahmen auf dem Konto von denen man seinen Lebenunterhalt bestreitet bzw. bestreiten könnte Aber einen virtuellen Zufluss (der virtuell nur für die Steuerberechnung eingeführt wurde) der ja nicht zugeflossen ist und somit für den Lebensunterhalt nicht zur Verfügung steht (weil er ja virtuell ist) zu verbeitragen? Was würde dann geschehen wenn man später Anteile verkauft? Für die Endabrechnung wird die Steuer auf die Vorabpauschale ja verechnet, würde die GKV es dann auch verrechnen mit dem was schon drauf verbeitragt worden wäre oder einfach ein zweites Mal verbeitragen weil es ja nun real zugeflossen ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 28. Februar vor 14 Minuten von dimido: Was würde dann geschehen wenn man später Anteile verkauft? Auch darüber haben wir in dem verlinkten Thread schon gesprochen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dimido 28. Februar vor 13 Minuten von chirlu: Auch darüber haben wir in dem verlinkten Thread schon gesprochen. ups, ich hatte nur die ersten 3 Beträge gelesen, da hattifnatt sich auf ein Thema mit Einkommengrenzen bezog, ich habe übersehen daß es dann weiter unter konkreter zu meiner Frage wird Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kr@utg 2. März Am 27.2.2025 um 21:03 von Sapine: Bei einem Depot in hoher sechsstelliger Höhe wird man alleine durch die Vorabpauschalen irgendwelche Mindestbeiträge der KV schnell überschreiten. Da kommen dann noch steuerpflichtige Gewinnrealisierungen durch Entnahme hinzu. Ich würde befürchten, dass es zu knapp gerechnet ist bei der KV. 6.420 Einahmen pro Jahr (2025) sind für die GKV relevant.https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesetzlich-versicherte.html#:~:text=Die Einkommensgrenze liegt bei 535 Euro monatlich (Stand 2025). Wie wird der Freibetrag von 1000/2000 bei Kapitaleinnahmen berücksichtigt ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DividendenHannes 2. März Vorweg: Dies ist keine Steuerberatung und ich bin kein Steuerexperte. Falls es jemand besser weiß, bitte korrigieren! vor 26 Minuten von kr@utg: 6.420 Einahmen pro Jahr (2025) sind für die GKV relevant.https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesetzlich-versicherte.html#:~:text=Die Einkommensgrenze liegt bei 535 Euro monatlich (Stand 2025). Wie wird der Freibetrag von 1000/2000 bei Kapitaleinnahmen berücksichtigt ? Auf der verlinkten Seite steht: Zitat Die Einkommensgrenze liegt bei 535 Euro monatlich (Stand 2025). Das Gesamteinkommen ist laut Gesetz die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Im §20 Abs. 9 Satz 1 EStG steht: Zitat Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 1 000 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); Dementsprechend müssten 7.420 Euro Einnahmen aus Kapitalerträge für eine nicht verheiratete Person relevant sein (falls das die einzigen Einkünfte sind) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lazaros 2. März · bearbeitet 2. März von Lazaros vor einer Stunde von kr@utg: Wie wird der Freibetrag von 1000/2000 bei Kapitaleinnahmen berücksichtigt ? -> https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen/einkommen-beitragsberechnung-2006786 Zitat Einnahmen aus Kapitalvermögen Ihre Einnahmen aus Kapitalvermögen vermindert die TK automatisch um eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Kalenderjahr. Sollten Ihre tatsächlichen Aufwendungen höher sein, senden Sie uns bitte entsprechende Nachweise zu. Der steuerliche Sparerpauschbetrag gehört nicht zu den abziehbaren Werbungskosten. @chirlu übernehmen Sie Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DividendenHannes 2. März vor einer Stunde von Lazaros: -> https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen/einkommen-beitragsberechnung-2006786 @chirlu übernehmen Sie Es gibt dazu auch Rechtsprechung: https://www.steuerkanzlei-konerding-thomas.de/krankenversicherung-zur-ermittlung-beitragspflichtiger-einnahmen/ Mein Beitrag war dementsprechend falsch (auch wenn der Wortlaut so ist wie er ist). Es wird auf die "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" verwiesen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 2. März vor 6 Stunden von kr@utg: Wie wird der Freibetrag von 1000/2000 bei Kapitaleinnahmen berücksichtigt ? Unterschiedlich je nachdem, ob es um die Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte geht oder um die Berechtigung zur Familienversicherung. vor 4 Stunden von DividendenHannes: Mein Beitrag war dementsprechend falsch (auch wenn der Wortlaut so ist wie er ist). Du hattest einfach den falschen Wortlaut. In § 240 SGB 5, der Regelung für die Beiträge von freiwilligen Mitgliedern, wird nicht auf die steuerlichen Begriffe Bezug genommen. An anderen Stellen, insbesondere in § 10 SGB 5 (Familienversicherung), schon – über den Begriff „Gesamteinkommen“, der eine Legaldefinition in § 16 SGB 4 hat. Dabei ist dann noch § 2 Abs. 5a EStG zu berücksichtigen, der die steuerlichen Begriffe modifiziert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
timk 3. März Angenommen der Fall, dass Kapitaleinkünfte die einzigen Einnahmen sind. Lassen sich die Beiträge zur GKV (und GRV) bei der Einkommensteuererklärung geltend machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 3. März vor 9 Minuten von timk: Angenommen der Fall, dass Kapitaleinkünfte die einzigen Einnahmen sind. Lassen sich die Beiträge zur GKV (und GRV) bei der Einkommensteuererklärung geltend machen? Klar; sogar auch die zur SPV. Auswirkung auf die Steuer hat es natürlich nur, wenn du die Günstigerprüfung beantragst (und mit den Kapitalerträgen nicht über ca. 70000 Euro kommst). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
timk Dienstag um 08:13 vor 15 Stunden von chirlu: Klar; sogar auch die zur SPV. Auswirkung auf die Steuer hat es natürlich nur, wenn du die Günstigerprüfung beantragst (und mit den Kapitalerträgen nicht über ca. 70000 Euro kommst). Danke für das Feedback! Ich muss das mal alles konkret mit einem Steuerprogramm simulieren. Auch entscheiden, ob ich nur die minimalen Rentenbeiträge zahlen werde order mehr einzahle. Mehr einzahlen ist eine Frage von "garantierter" Sicherheit oder möglich höhere Rendite am Kapitalmarkt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica Dienstag um 12:57 vor 4 Stunden von timk: Auch entscheiden, ob ich nur die minimalen Rentenbeiträge zahlen werde order mehr einzahle. Mehr einzahlen ist eine Frage von "garantierter" Sicherheit oder möglich höhere Rendite am Kapitalmarkt Mehr [Rentenbeiträge] einzahlen ist eine Frage von mit Sicherheit garantierter Abhängigkeit oder von möglicherweise erreichbarer Unabhängigkeit. Man kann also schon wählen SG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
timk Dienstag um 18:51 vor 5 Stunden von Norica: Mehr [Rentenbeiträge] einzahlen ist eine Frage von mit Sicherheit garantierter Abhängigkeit oder von möglicherweise erreichbarer Unabhängigkeit. Man kann also schon wählen SG Mein Plan: Die Rente muss zum täglichen Leben ausreichen. Der "Luxus" wie Reisen wir durch Dritteinnahmen finanziert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Mittwoch um 05:51 vor 10 Stunden von timk: Mein Plan: Die Rente muss zum täglichen Leben ausreichen. Das ist in etwa auch mein Plan. Wobei ich sogar sagen würde: Miete und Nebenkosten, Krankenkasse und Grundnahrungsmittel als absolutes Minimum wären auch okay für mich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lowcut Mittwoch um 06:19 vor 11 Stunden von timk: Mein Plan: Die Rente muss zum täglichen Leben ausreichen. Der "Luxus" wie Reisen wir durch Dritteinnahmen finanziert Guter Plan. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Heini Mittwoch um 06:22 vor 27 Minuten von Holgerli: Das ist in etwa auch mein Plan. Wobei ich sogar sagen würde: Miete und Nebenkosten, Krankenkasse und Grundnahrungsmittel als absolutes Minimum wären auch okay für mich. Wo ist der Unterschied? Hast du Kinder? Nein, dann reicht es, ja, solltest du für Pflege (oder eine Pflegeversicherung) noch Reserven haben. Und wie sicher ist die Rente in der Höhe? Weiß keiner, kann keiner wissen. Gehen zwar immer alle von sicher aus, aber in der jetzigen Zeit, mit Rüstungsausgaben etc., muss irgendwo gespart werden, egal was die SPD möchte. Absolut sicher ist nichts für zukünftige Rentner. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Mittwoch um 06:37 vor 7 Minuten von Der Heini: Wo ist der Unterschied? "Zum täglichen Leben" ist ein weitgefasster Begriff. Sind Auto, Essen gehen, Kino/Theater dort inkludiert? Bei mir nicht. Die Rente soll mir das menschenwürdige Überleben sichern. Alles andere kann/will ich notfalls über das Vermögen finanzieren. vor 10 Minuten von Der Heini: solltest du für Pflege (oder eine Pflegeversicherung) noch Reserven haben. Weil ich mich mit einigen Aussagen hier im Forum schon unbeliebt gemacht habe, nur ein kurzes Statement dazu: Diesen Zustand möchte ich unter allen Umständen vermeiden. vor 12 Minuten von Der Heini: Absolut sicher ist nichts für zukünftige Rentner. Im Prinzip richtig, aber wenn sich viele der 15 bis 20 Mio. Rentner um 2050 herum mit ihrer Rente noch nichteinmal mehr Wohnung, KK und Essen leisten können, dann hat die Regierung wirkliche Probleme. Von daher glaube ich, dass mein Minimal-Ansatz für was die Rente reichen soll/muss doch recht sicher ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag