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Seppl3

Aktiengewinne-/verluste verrechnen zu Jahresbeginn, Freibetrag offen halten

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Seppl3

Hallo,

 

ich habe es leider letztes Jahr nicht mehr geschafft, meine Aktiengewinne durch Verkauf zu realisieren und dabei ein paar Verlustbringer mit zu veräußern, um die Steuerlast zu senken.

Jetzt, 2024, würde ich das gern nachholen. Aktuell ist der Freibetrag von 1000 € natürlich noch zu 0 € ausgeschöpft.

 

Angenommen ich veräußere jetzt Anfang Januar die gewinnbringenden Aktien, gefolgt von einer passenden Menge an Verlustbringern, so wird nach meinem Verständnis zunächst der komplette Freibetrag für den Gewinn genutzt und lediglich der über 1000 € hinausgehende Aktiengewinn mit den Verlusten verrechnet. Auf spätere Erträge (v.a. Dividenden und Zinsen aus Fest-/Tagesgeld) müsste ich dann Steuern zahlen. Steuertechnisch ist das nicht optimal.

 

Steuertechnisch komme ich doch dann besser, wenn ich den Freibetrag für die Dividenden/Zinsen hernehme.

Welche Möglichkeiten habe ich, die gewünschten Aktien jetzt zu veräußern und den Freibetrag nicht dafür herzunehmen?

Oder habe ich hier irgendeinen Denkfehler?

 

Danke euch für eure Unterstützung.

 

Viele Grüße

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SlowHand7
vor 3 Minuten von Seppl3:

Steuertechnisch komme ich doch dann besser, wenn ich den Freibetrag für die Dividenden/Zinsen hernehme.

Welche Möglichkeiten habe ich, die gewünschten Aktien jetzt zu veräußern und den Freibetrag nicht dafür herzunehmen?

Oder habe ich hier irgendeinen Denkfehler?

 

Dein Denkfehler ist daß es sich genau umgekehrt verhält.

Zuerst erfolgt die Verlustverrechnung, erst danach wird der Freibetrag genutzt.

 

Wenn du etwas anderes erreichen willst brauchst du Depots bei verschiedenen, unabhängigen Banken wo du Gewinne und Verluste getrennt realisieren kannst.

Also nicht gerade Commerzbank, Comdirect und Onvista.

 

Wobei es keine Rolle spielt wenn du nur Gewinne hast. Die musst du so oder so versteuern.

 

 

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west263
vor 25 Minuten von Seppl3:

Welche Möglichkeiten habe ich, die gewünschten Aktien jetzt zu veräußern und den Freibetrag nicht dafür herzunehmen?

verkaufe zuerst deine Verlust Aktien und dann die mit Gewinnen

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chirlu
vor 21 Minuten von west263:

verkaufe zuerst deine Verlust Aktien und dann die mit Gewinnen

 

Die Reihenfolge ist völlig egal.

 

vor 48 Minuten von Seppl3:

so wird nach meinem Verständnis zunächst der komplette Freibetrag für den Gewinn genutzt und lediglich der über 1000 € hinausgehende Aktiengewinn mit den Verlusten verrechnet.

 

Dein Verständnis ist falsch.

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west263
vor 24 Minuten von chirlu:

Die Reihenfolge ist völlig egal.

am Ende ja, aber so wird der FSA garnicht erst angetastet. 

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Norica
· bearbeitet von Norica
vor 12 Stunden von Seppl3:

Hallo,

 

ich habe es leider letztes Jahr nicht mehr geschafft, meine Aktiengewinne durch Verkauf zu realisieren und dabei ein paar Verlustbringer mit zu veräußern, um die Steuerlast zu senken.

Jetzt, 2024, würde ich das gern nachholen. Aktuell ist der Freibetrag von 1000 € natürlich noch zu 0 € ausgeschöpft.

...

Da Du es für 2023 verpasst hast, ist jetzt für das laufende Jahr keine Eile angesagt.

Darum würde ich bis Dezember warten und schauen, was dann (bezüglich der Steuerangelegenheit) wirklich gemacht werden sollte.

Natürlich kannst und solltest Du jetzt schon notwendige Depotdispositionen vornehmen, nur die gezielte Steuervermeidung würde ich persönlich auf das Jahresende verschieben. Wer weiß schon was in 12 Monaten ist.

 

 

SG

 

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MeinNameIstHase
vor 4 Stunden von Norica:

Darum würde ich bis Dezember warten und schauen, was dann

... dann verpasst er es glatt wieder :D

 

Sowas sollte man einfach das ganze Jahr über im Hinterkopf behalten. Vor allem sollte man die steuerliche Logik dazu verstehen.

Kurz:

Banken rechnen nach einzelnen Geschäftsvorfällen unterjährig die steuerlichen Konten (FSA-Ausschöpfung, Verlusttöpfe, einbehaltene Abgeltungssteuer) immer so, als ob es der letzte Tag im Jahr wäre. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Geschäftsvorfall zuerst oder später als zu- oder abgeflossen gilt. Es wird dann immer alles vom 1.1. bis zum aktuellen Geschäftstag neu zusammengerechnet (neu aufgerollt). Je nach Fall, kann ein bis dahin schon verbrauchter FSA wieder aufleben, Steuern erstattet werden usw.

 

Das geht einher, dass man bei Veräußerungsgeschäften zusätzlich die Einstandspreise (Anschaffungskosten) kennen sollte, wenn man das planen will. Wobei ich lieber Steuern auf Gewinn zahle, als den optimalen Verkaufszeitpunkt verpasse (was man immer erst im Nachhinein genau merkt).

 

Manche Banken lassen sich allerdings für bestimmte Korrekturen Zeit bis zum Jahresende ... Es gilt somit: Endgültig ist nur die Jahres-Steuerbescheinigung der Bank per Ultimo.

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