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maxresist

Fonds mit 50% / 80% Freistellung

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maxresist

Kurze Frage über Immobilienfonds. Hab danach gegooglt aber nichts richtiges gefunden.

Gibt es im DACH Raum handelbare Immobilienfonds mit Freistellung von über 30%. Das Steuegesetz erlaubt es ja aber ich finde dazu nichts.

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chirlu

Ja, Immobilienfonds mit deutschen Immobilien haben 60% Teilfreistellung und Immobilienfonds mit ausländischen Immobilien 80%. Eine Teilfreistellung von 50% gibt es nicht.

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maxresist

Ja aber gibt es konkrete ISINs?

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satgar
· bearbeitet von satgar

Das musst du je Immobilienfonds selbst nachsehen, ob diese 60% oder 80% haben. Schau für eine generelle Übersicht nachfolgend mal rein:

 

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ich finde die Frage etwas komisch - was darauf hindeutet, dass es ein Verständnisproblem gibt - oder der Fragesteller etwas ganz anderes wissen will.

 

Fonds "haben" keine Teilfreistellung. Sie haben bestimmte Anlagerichtlinien. Beispielsweise "mindestens 50% Aktienanteil" oder "mindestens 50% Immobilienanteil". Diese Anlagerichtlinien findet man im Verkaufsprospekt.

 

Im Investmentsteuergesetz wird definiert, welche Teilfreistellungen für welche Fondsklassen gelten. Relevant sind: § 20 Teilfreistellung und § 2 Begriffsbestimmungen.

 

Das Unternehmen WM Datenservice versorgt Broker, Banken und Informationsdienste mit Fonds-Daten. WM Datenservice schaut sich die Anlagebedingungen der Fonds an, klassifiziert die Fonds und liefert die für die Fonds ihrer Meinung nach geltenden Teilfreistellungen an die Banken und Broker. Bei der Berechnung der Steuern verlassen sich die Banken und Broker auf die Daten von WM Datenservice.

 

Es kann sein, dass die Daten von WM Datenservice fehlerhaft sind. Mittlerweile ist das selten, aber bei der Einführung der neuen Regeln 2018 kam das häufiger vor. In diesem Fall würden Broker die Steuern falsch berechnen und abführen. Ein Anleger kann dann versuchen, zu viel bezahlte Steuern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zurückzuholen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von stagflation:

Ich finde die Frage etwas komisch - was darauf hindeutet, dass es ein Verständnisproblem gibt - oder der Fragesteller etwas ganz anderes wissen will.

 

Fonds "haben" keine Teilfreistellung. Sie haben bestimmte Anlagerichtlinien. Beispielsweise "mindestens 50% Aktienanteil" oder "mindestens 50% Immobilienanteil". Diese Anlagerichtlinien findet man im Verkaufsprospekt.

 

Im Investmentsteuergesetz wird definiert, welche Teilfreistellungen für welche Fondsklassen gelten. Relevant sind: § 20 Teilfreistellung und § 2 Begriffsbestimmungen.

 

Das Unternehmen WM Datenservice versorgt Broker, Banken und Informationsdienste mit Fonds-Daten. WM Datenservice schaut sich die Anlagebedingungen der Fonds an, klassifiziert die Fonds und liefert die für die Fonds ihrer Meinung nach geltenden Teilfreistellungen an die Banken und Broker. Bei der Berechnung der Steuern verlassen sich die Banken und Broker auf die Daten von WM Datenservice.

 

Es kann sein, dass die Daten von WM Datenservice fehlerhaft sind. Mittlerweile ist das selten, aber bei der Einführung der neuen Regeln 2018 kam das häufiger vor. In diesem Fall würden Broker die Steuern falsch berechnen und abführen. Ein Anleger kann dann versuchen, zu viel bezahlte Steuern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zurückzuholen.

Ich denke, er meint schon dies hier:

 

"

3.4. Begünstigung von Aktienerträgen und ausländischen Immobilienerträgen bei Anlegern von Spezial-Investmentfonds

Erträge aus KapGes (Ausschüttungen/Veräußerungsgewinne) sowie ausländischer Immobilien, die aufgrund der Anwendung von § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG oder aufgrund der Anwendung von DBA in der Direktanlage steuerbegünstigt werden, sind auch bei der Anlage in Investmentfonds bzw. in Spezial-Investmentfonds steuerlich begünstigt. Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung von Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds seit der Investmentsteuerreform erfolgt die Begünstigung auf zwei unterschiedlichen Wegen: Investmentfonds werden durch die Anwendung von Teilfreistellungsquoten privilegiert. Hiernach werden Ausschüttungen aus Investmentfonds und Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds zu 60 % bzw. 80 % von der Besteuerung freigestellt. Diese Steuerfreistellung soll den Nachteil der fehlenden Anwendung des § 3 Nr. 40/§ 8b KStG und der Besteuerung ausländischer Immobilien im Belegenheitsstaat auf Fondsebene kompensieren."

 

Quelle: https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/i/investmentfonds-und-immobilienfonds/

 

Immobilienfonds

60 %

 

Immobilienfonds mit Schwerpunkt Ausland

80 %

 

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