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Toni_Beginner

Juniordepot zurück auf Eltern übertragen - Was gilt es zu beachten?

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Sapine

Natürlich kann Dein Kind das aus freien Stücken tun. Nachweisbar wird es in aller Regel sein. Steuerpflicht fällt an bei Überschreitung der Freibeträge für Schenkungen. 

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franko
vor 2 Stunden von Buddha20:

wenn ich meinem Kind einen gewissen Aktienanteil per Depotübertrag gebe, um letztendlich auch die NV Bescheinigung aus steuergründen bei meinem Kind auszunutzen, darf dann mein Kind ab Volljährigkeit sprich nach mehreren Jahren in der Zukunft diese Aktienanteile wieder zurück an mich übergeben. Alternative kann meine Tochter auch die Anteile komplett verkaufen und mir den Verkaufserlös per Überweisung zukommen lassen. Zeitlich liegen zwischen Übertrag und Zurückübertragung mehrere Jahre also kein zeitlicher Zusammenhang. Ist dies steuerrechtlichen Erlaubt bzw. überhaupt nachweisbar.

Das ist natürlich nicht erlaubt, sondern als Steuerhinterziehung strafbar.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Das ist natürlich nicht erlaubt, sondern als Steuerhinterziehung strafbar.

Unsinn.

 

Stefan

 

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Valueanalyst
· bearbeitet von Valueanalyst
Am 19.3.2024 um 16:31 von franko:

Das ist natürlich nicht erlaubt, sondern als Steuerhinterziehung strafbar.

Je mehr man sich mit dem Thema beschäftigt und hier diskutiert wird, je mehr frage ich mich wie Theorie und Praxis gelebt und in welchem Aufwand was, wann, wie und überhaupt geprüft und ausgelegt werden kann. Ich weiß nicht um welche Summe es hier i.d.R. und bei @Buddha20 geht, aber man fühlt sich ja bei diesem teilweise bürokratischen Auslegung und vor allem bei den Diskussion ständig mit einem Bein im Knast. Ich glaube die wenigsten wissen, dass man eine Schenkung im Rahmen eines Deportsübertrages den man als Schenkung anmeldet nochmal anmelden muss und ich glaube es gibt keinen Fall der innerhalb der Freibeträge belangt oder bestraft wird/wurde. In den Medien schenkt Promi A seinem Kind medienwirksam ein Auto, eine Rolex oder eine Party für 100T€ oder sonst was. Wird das gemeldet oder sind das üblich Geschenke? Der kleine Sparer rennt oder überlegt, ob man 500 oder gestückelte 5000Eur über einen Sparplan in welchem Zeitraum man wann, ob, wie melden muss, um nicht als Steuersünder zu gelten. Man soll jede Überweisung ins Ausland auf sein eigenes Konto melden, wenn es länger als 1J. dort liegt, wobei selbst Kapitalerträge bspw. in der Niederlande erst ab einer Geringfügigkeitsgrenze von bspw. 50T€ p.a. (wir reden hier von Erträgen und nicht von Einlagen) an das FA nach dem Staaten-Abkommen melden, trotz digitaler Übertragungsmöglichkeit die einfach übermittelbar und auswertbar wären.

 

Was @Buddha20 fragt und viele Interessiert ist natürlich grenzwertig und Auslegungssache, aber ich persönlich glaube kaum, dass überhaupt was geprüft wird und werden kann, da es völlig unverhältnismäßig schwer ist. Wenn man in der Zwischenzeit ein Konto nicht mehr hat oder Zahlungen hin und her gehen, da blickt doch keiner mehr durch, was nicht heißt dass man es machen sollte! Der übliche Rahmen ist m.E. schon sehr dehnbar!? Man möchte seine und die Zukunft seines Kindes sichern und natürlich die Freigrenzen so gut es geht nutzen. Vereinbarungen und Verträge dazu kann man wie Testamente in einem bestimmten Rahmen gestalten/ändern wie man möchte. Ob man das nun tricksen nennt oder auch Vorsorge zur Existenzsicherung: Wenn man Kind tatsächlich in die schiefe Bahn gerät oder blind vor Liebe einen kriminellen Partner hat, ist und kann es nur im Interesse aller sein ev. auch noch reagieren zu können auch wenn man im engeren Sinne dann die Schenkungsabsicht über vertragliche Restriktionen in Frage stellen könnte.....

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fgk
vor 49 Minuten von Valueanalyst:

In den Medien schenkt Promi A seinem Kind medienwirksam ein Auto, eine Rolex oder eine Party für 100T€ oder sonst was. Wird das gemeldet oder sind das üblich Geschenke?

In diese Richtung ist das weniger ein Problem, weil die Freibeträge relativ hoch sind. Man sollte sich im Klaren darüber sein, daß Depotüberträge von den Banken zur Überprüfung ans Finanzamt gemeldet werden.

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