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nomad

Gewinne aus Kapitalerträge / 1000€ Pauschbetrag ab 2024

Empfohlene Beiträge

nomad

Ich bin erst im Oktober letzten Jahres in den Wertpapiermarkt eingestiegen. Von daher noch etwas grün hinter den Ohren.

Gestern habe ich beim durchstöbern meines Sparkassen Accounts gesehen das die Sparkasse anscheinend default mässig den Freibetrag auf die max Stufe setzt (1000€ ab 2024). Ich habe aber selber keine Sparkassen Produkte. Ich nutzt dort nur das Girokonto, also keine Zinzeinkünfte oder Gewinne aus Wertpapiere.

Sollte ich dort die Grenze jetzt auf 1€ setzen oder wir behandelt ihr das Thema? Die 1000€ sind ab 2024 bei meinem Broker hinterlegt.

 

Danke und Grüße

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odensee
· bearbeitet von odensee

Die Sparkasse setzt ganz sicher nicht ohne deine Unterschrift den Freibetrag (nicht: Freigrenze) ein. Du wirst irgendetwas unterschrieben oder per TAN bestätigt haben.

Aber egal, du kannst den freigestellten Betrag bei der Sparkasse für 2024 auf 0€ setzen und statt dessen die 1000€ beim Broker nutzen. Du solltest das sogar, ist sinnvoll.

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nomad
· bearbeitet von nomad
vor 17 Minuten von odensee:

Die Sparkasse setzt ganz sicher nicht ohne deine Unterschrift den Freibetrag (nicht: Freigrenze) ein. Du wirst irgendetwas unterschrieben oder per TAN bestätigt haben.

Aber egal, du kannst den freigestellten Betrag bei der Sparkasse für 2024 auf 0€ setzen und statt dessen die 1000€ beim Broker nutzen. Du solltest das sogar, ist sinnvoll.

Ja Freibetrag sorry. Das müsste ein Mod ändern, wenn möglich.

 

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Sapine

Nachdem Du keine Kapitaleinkünfte bei der Sparkasse hast, ist bisher nichts schlimmes passiert. Für das Finanzamt ist nur interessant welche Beträge Du in Anspruch genommen hast. Dennoch am besten zeitnah den Freistellungsauftrag auf null ändern, damit auch in Zukunft nichts passiert. 

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nomad
· bearbeitet von nomad

Ich war doch verwundert als ich Freibetrag 1000€ gelesen hatte. Kann höchsten sein das dies passiert ist als ich vom "Schalter" zum Onlinebanking gewechselt bin. Das ist allerdings viele Jahre her. Ich gehe eigentlich sehr sorgfältig mit meinen Finanzen um, aber den Freibetrag bei der Sparkasse hatte ich tatsächlich noch nie kontrolliert. Es gab ja auch keinen Anlass.

Evtl. für den einen oder anderen ganz interessant das zu checken.

 

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HalloAktie

Die Banken machen das wirklich nicht automatisch, sonst würde ein ganz großes Durcheinander entstehen. Ich kann mir nur vorstellen, dass du damals bei der Eröffnung des Sparkassen-Kontos oder eben Umstellung auf ein anderes Konto-Modell das Freibetrags-Formular erstmal ausgefüllt hast (mangels anderer Verwendungszwecke) und das Thema erst jetzt aufgefallen ist, weil es relevant wurde.

Falls man den Freibetrag mal nicht optimal aufgeteilt/gesetzt hat, lässt sich das auch nachträglich über die Steuererklärung regeln.

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MeinNameIstHase

Hmm, 

einige Banken interpretieren den früheren Freistellungsauftrag (bis 801 Euro) in der Weise, dass du den max. Betrag geltend machen willst und setzten ihn dann seit der Erhöhung auf 1000 Euro entsprechend auf den neuen max. Betrag. Das ist ja durchaus im Interesse ihrer Kunden.

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west263
vor 15 Minuten von MeinNameIstHase:

einige Banken interpretieren den früheren Freistellungsauftrag (bis 801 Euro) in der Weise, dass du den max. Betrag geltend machen willst und setzten ihn dann seit der Erhöhung auf 1000 Euro entsprechend auf den neuen max. Betrag.

da ich meinen etwas verteilt habe, wurde er zu Beginn 2023 automatisch prozentual angepasst. Solche netten Sachen habe die Broker auch gemacht.

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MeinNameIstHase
vor 9 Minuten von west263:

wurde er zu Beginn 2023 automatisch prozentual angepasst

Ich kenn da die Vereinbarungen nicht, die im Bankenverband mit dem BMF/BzSt getroffen wurden.

 

Für die Fälle FSA = 0 und FSA = max (alt 801/1602, neu 1000/2000) sind Missverständnisse weitgehend ausgeschlossen.

Wenn dagegen eine aktive Verteilung auf mehrere Banken vorliegt, kann ich mir schwer vorstellen, dass die Banken das ohne Rückfrage ändern.

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chirlu
vor 2 Minuten von MeinNameIstHase:

Wenn dagegen eine aktive Verteilung auf mehrere Banken vorliegt, kann ich mir schwer vorstellen, dass die Banken das ohne Rückfrage ändern.

 

Sie sind dazu sogar verpflichtet (gewesen), nach § 52 Abs. 43 EStG:

Zitat

Ist ein Freistellungsauftrag im Sinne des § 44a vor dem 1. Januar 2023 unter Beachtung des § 20 Absatz 9 in der bis dahin geltenden Fassung erteilt worden, hat der nach § 44 Absatz 1 zum Steuerabzug Verpflichtete den angegebenen Freistellungsbetrag um 24,844 Prozent zu erhöhen. Ist in dem Freistellungsauftrag der gesamte Sparer-Pauschbetrag angegeben, ist der Erhöhungsbetrag in voller Höhe zu berücksichtigen.

Dazu auch Rn. 257 aus dem BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“:

Zitat

(…) Wird der Sparer-Pauschbetrag gesetzlich erhöht oder vermindert und sind dadurch bereits erteilte Freistellungsaufträge prozentual anzupassen, kann eine Glättung auf den nächst höheren Euro-Betrag oder durch kaufmännische Rundung vorgenommen werden. Dies kann zu einer Überschreitung des zulässigen Sparer-Pauschbetrages führen, die nicht beanstandet wird. (…)

 

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MeinNameIstHase
vor 4 Minuten von chirlu:

Sie sind dazu sogar verpflichtet (gewesen), nach § 52 Abs. 43 EStG

... man lernt dazu ...

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