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georgi74

Deutscher lebt und arbeitet in Österreich - Wie verhält es sich mit der Kapitalertragssteuer?

Empfohlene Beiträge

georgi74
· bearbeitet von georgi74

Es geht um meinen Sohn (Deutscher Staatsbürger). Er lebt und arbeitet seit Mitte letzten diesen Jahres als Angestellter in Österreich und zahlt seine Einkommensteuer in Österreich.

 

Nun möchte er ein Wertpapier-Depot eröffnen und monatlich in einen ETF-Sparplan einzahlen.

Wie verhält es sich nun mit der Kapitalertragssteuer? Muss er die Kapitalertragssteuer prinzipiell an Deutschland oder Österreich zahlen?

 

Damit es möglichst "Steuer-einfach" für ihn ist: Soll er ein Depot bei einer deutschen oder einer österreichischen Bank eröffnen?

 

Vielen Dank für jede Hilfe!

 

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor 15 Minuten von georgi74:

Es geht um meinen Sohn (Deutscher Staatsbürger). Er lebt und arbeitet seit Mitte letzten Jahres als Angestellter in Österreich und zahlt seine Einkommensteuer in Österreich.

Also 2022

Zitat

Nun möchte er ein Wertpapier-Depot eröffnen und monatlich in einen ETF-Sparplan einzahlen.

Wie verhält es sich nun mit der Kapitalertragssteuer?

Da wir nun 2023 zahlt er keine deutsche KapEst 

Zitat

Muss er die Kapitalertragssteuer prinzipiell an Deutschland oder Österreich zahlen?

Das Pendant zur de KAPESt muss er ggfs für AT zahlen, da Kapitaleinkünfte im de Steuerrecht für ihn nicht anfallen. DBA ist auch nicht einschlägig da 2023 keine deutsche Steuerpflicht begründet nach vereinfachter Sachverhaltsdarstellung.

Zitat

 

Damit es möglichst "Steuer-einfach" für ihn ist: Soll er ein Depot bei einer deutschen oder einer österreichischen Bank eröffnen?

Definitiv At. In De muss er als "Steuerausländer" geführt werden und die Bank sollte dann keine KAPESt abführen sowie sich nicht um die steuerlichen Pflichten nach AT scheren. Das führen von Steuerausländer machen Banken/Broker in de aber mWn ungern bis gar nicht. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Die Regel bestimmen natürlich Kunden die den Banken/Broker ordentlich Erträge generieren. Ein Otto -Normal mit 150€ Sparplan auf nen Wasser Etf wird sicherlich weniger Chancen haben als ein Georg Schaeffler. 

Zitat

Vielen Dank für jede Hilfe!

Angaben o. Gewähr

 

Dein Sohn sollte sich vor allem selbst mit dem Thema beschäftigen. Und ab 2023 braucht er da mMn sich nur noch fürs At Steuerrecht einlesen. Da gibts jede Menge Input für Etfanlage in At und deren Besonderheiten. 

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georgi74
· bearbeitet von georgi74

@BassinusDanke für deine Hilfe. Sorry Ich bin gedanklich schon in 2024...

 

Also richtig ist: Seit Mitte diesen Jahres, also 2023 lebt und arbeitet er in Österreich. Vorher war er noch in Ausbildung als Pilot in Österreich und hatte auch kein zu versteuerndes Einkommen.

 

Also dann ist es schon so, wie ich dachte: Wenn er jetzt ein Depot bei einer Deutschen Bank eröffnet, dann werden im Kapitalertragsteuer + Soli für Deutschland abgezogen. Er müsste das aber eigentlich in Österreich versteuern. Wenn man keine Bank findet, die ihn als "Steuerausländer" führt, gibt es dann wohl nur Arbeit und Scherereien. 

 

Ja, und ich werde ihn dazu anleiten, sich in Zukunft selber besser um seine Finanzen zu kümmern. Er hat leider zumindest jetzt noch wenig Interesse daran.

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Bassinus
vor 3 Minuten von georgi74:

Vorher war er noch in Ausbildung also Pilot in Österreich und hatte auch kein zu versteuerndes Einkommen.

Grenzgänger?

vor 3 Minuten von georgi74:

Also dann ist es schon so, wie ich dachte: Wenn er jetzt ein Depot bei einer Deutschen Bank eröffnet, dann werden im Kapitalertragsteuer + Soli für Deutschland abgezogen.

Nein. Stand HEUTE er eröffnet ein Depot in de = Steuerausländer. Nix Abzug. 

vor 3 Minuten von georgi74:

Er müsste das aber eigentlich in Österreich versteuern.

Ab 2024 ja, in 2023 ist er ggfs in beiden Staaten steuerpflichtig. Deutschland besteuert aber nicht nach Staatsangehörigkeit sondern Wohnsitz & gewöhnlicher Aufenthalt. Der Sachverhalt mit Pilotenausbildung ohne Einnahmen machts da etwas komplizierter, was den Rahmen in nem Forum definitiv sprengt. DBA lesen und Kapitaleinkünfte noch 3 Tage verschieben ^^

vor 3 Minuten von georgi74:

Wenn man keine Bank findet, die ihn als "Steuerausländer" führt, gibt es dann wohl nur Arbeit und Scherereien. 

Es gibt in jeder Konstellation Arbeit und Scherereien, wenn dein Sohn keine At Bank/Broker nutzt. Grundsätzlich kann er jede Bank/Broker weltweit nutzen, solange sie ihn als Kunden nimmt. Die steuerlichen Verpflichtungen muss er jedoch individuell erfüllen. Im schlimmsten Fall im Wohnsitzstaat, am Bank/Broker Sitz und im Staat der Staatsangehörigkeit (zum Beispiel bei Staatsangehörigkeit US&A).

 

Tipp: Ab 1.1.24 soll er nen Broker über Vergleichsseite in at eröffnen die seinen Plänen und Ansprüchen genügt. 

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georgi74

@BassinusDanke, nein er ist kein Grenzgänger. Er lebt in Wien.

 

Ja, nach einem Vergleich österreichischer Broker schaue ich gerade. Von flattex scheint es eine österreichische Variante zu geben "www.flatex.at" Sparplanausführungen sind zwar nicht kostenlos, aber mit 1,50 Euro noch im Rahmen. Das würde ich aktuell favorisieren. 
Warum muss die Eröffnung in 2024 sein? Solange der Sparplan erst in 2024 beginnt müsste es doch ok sein? Grund: Er ist über Weihnachten zu besuch, und dann würden wir das Depot zusammen eröffnen.

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chirlu

Nach meinem Verständnis ist die österreichische Versteuerung von Kapitalerträgen nicht so kompliziert (27,5% auf alles, keine Freibeträge, nichts von der Art einer Vorabpauschale), so dass man wohl auch ohne allzu großen Aufwand eine Bank in Deutschland nehmen kann. Bei der Auswahl von Fonds muss man aufpassen (siehe den Thread dazu); bei Einzelaktien daran denken, dass Deutschland Ausland ist (man muss also, wie z.B. bei Schweizer Aktien, Quellensteuer teils aus Deutschland zurückfordern).

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georgi74

Er hat ein Girokonto bei der deutschen DKB, das ist auch sein Gehaltskonto. Als es höhere Tagesgeldzinsen im Herbst gab, hat er dort auch ein Tagesgeldkonto eröffnet.

Steuerliche Ansässigkeit bei der DKB ist Österreich: 

915760620_SteuerlicheAnsssigkeit2.png.b5a9769aaf2b598b6f1d6f11f3b608bc.png

 

Beim Tagesgelkonto der DKB gibt es vierteljährlich Zinsen. Eine erste Abrechnung hat er schon Ende September erhalten:

ZinsenMitSoli2.png.3e2c126a300bf63cbb963eb088abf372.png

 

Da hier ein Solidaritätszuschlag erhoben wurde, wurde wohl die "Deutsche" Steuer erhoben. Ich hätte jetzt erwartet, dass bei ihm bei steuerlicher Ansässigkeit in Österreich gar keine Steuer erhoben wird, und er es dann bei der Steuererklärung in Österreich angeben muss. 

 

 

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chirlu
vor 23 Minuten von georgi74:

Ich hätte jetzt erwartet, dass bei ihm bei steuerlicher Ansässigkeit in Österreich gar keine Steuer erhoben wird

 

Ja, prinzipiell besteht zwar die Möglichkeit, auch auf Zinsen eine Quellensteuer einzubehalten, aber in diesem Fall (D/A) passiert das nicht. DKB fragen, ob sie weitere Nachweise braucht, dass er nicht auch in Deutschland ansässig ist, ob es durch das Übergangsjahr bedingt ist oder ob es sich um einen Fehler handelt.

 

vor 26 Minuten von georgi74:

und er es dann bei der Steuererklärung in Österreich angeben muss. 

 

Das in jedem Fall.

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Norica
· bearbeitet von Norica
vor 15 Stunden von chirlu:

Nach meinem Verständnis ist die österreichische Versteuerung von Kapitalerträgen nicht so kompliziert (27,5% auf alles, keine Freibeträge, nichts von der Art einer Vorabpauschale), so dass man wohl auch ohne allzu großen Aufwand eine Bank in Deutschland nehmen kann. Bei der Auswahl von Fonds muss man aufpassen (siehe den Thread dazu); bei Einzelaktien daran denken, dass Deutschland Ausland ist (man muss also, wie z.B. bei Schweizer Aktien, Quellensteuer teils aus Deutschland zurückfordern).

Es ist... nicht ganz so einfach.

Ja, bei der Fonds-/ETF-Auswahl sollte man aufpassen, das schützte allerdings bisher nicht davor, dass die steuerlichen Abzüge der Broker teilweise zu hinterfragen waren. Entsprechende Unstimmigkeiten sind hier im AT-Faden und im Netz zu finden.

Weiter rate ich davon ab, Produkte aus Deutschland zu kaufen, wenn man sich nicht mit der Rückholung der zuviel bezahlten Quellensteuern und des Soli rumschlagen möchte. Das kann zu unliebsamen Überraschungen im Austausch mit dem BZSt kommen, wenn die Anträge genauer geprüft werden sollten (Stichwort Nachweise).

vor 8 Stunden von georgi74:

Da hier ein Solidaritätszuschlag erhoben wurde, wurde wohl die "Deutsche" Steuer erhoben. Ich hätte jetzt erwartet, dass bei ihm bei steuerlicher Ansässigkeit in Österreich gar keine Steuer erhoben wird, ...

Nein, eben nicht (unbedingt).  Die Steuer wird an der Quelle abgeführt und Du kannst versuchen den Teil über Antrag zurückzuholen, der über dem im DBA festgelegten Satz liegt. Ob in diesem Fall Möglichkeiten gibt, sich grundsätzlich und vorab befreien zu können, kann ich nicht sagen.

 

 

SG

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Superwayne
vor einer Stunde von Norica:

Nein, eben nicht (unbedingt).  Die Steuer wird an der Quelle abgeführt und Du kannst versuchen den Teil über Antrag zurückzuholen, der über dem im DBA festgelegten Satz liegt. Ob in diesem Fall Möglichkeiten gibt, sich grundsätzlich und vorab befreien zu können, kann ich nicht sagen.

In dem Fall passt aber etwas mit Sicherheit nicht. Ich habe als Österreicher auch ein DKB-Konto und dort werden Zinsen ohne Abzug gebucht, da ich korrekt als Steuerausländer geführt werde.

 

vor 16 Stunden von chirlu:

Nach meinem Verständnis ist die österreichische Versteuerung von Kapitalerträgen nicht so kompliziert (27,5% auf alles, keine Freibeträge, nichts von der Art einer Vorabpauschale), so dass man wohl auch ohne allzu großen Aufwand eine Bank in Deutschland nehmen kann.

Das ist jetzt nicht ganz falsch, aber schon stark verkürzt. :D Eine Aktie ohne Dividendenzahlungen wie Berkshire kann man mit überschaubarem Aufwand bei einer deutschen Bank halten, bei ETFs wird es schon schwieriger.

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Norica
vor einer Stunde von Superwayne:

In dem Fall passt aber etwas mit Sicherheit nicht. Ich habe als Österreicher auch ein DKB-Konto und dort werden Zinsen ohne Abzug gebucht, da ich korrekt als Steuerausländer geführt werde.

Danke für diese Information.

Dann gibt es wohl die Möglichkeit der Steuerbefreiung schon und der TO sollte das an den Inhaber weitergeben, damit dieser eine Abänderung dahingehend erreichen kann. :thumbsup:

 

 

 

SG

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georgi74

An alle, danke für die Beiträge! Wir haben heute ein Forumlar der DKB abgeschickt, wo man sich als "Steuerausländer" anmelden kann: https://www.dkb.de/fragen-antworten/wie-melde-ich-dass-ich-steuerauslaenderin-bin

Und nächstes Jahr werden wir dann für den ETF-Sparplan ein Konto bei einem Österreichischem Broker, vermutlich flattex anmelden.

Dann sollte alles passen!

 

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