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Rebentao

realisierte Verluste bei Währungskonto - Verlusttopf?

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Rebentao

Hallo, ich habe einmalig vor vielen Jahren ein Fremdwährungskonto bei der Comdirect eröffnet und vor Wochen mit Verlust alles verkauft. Frage: Müsste die Verluste nicht irgendwo in einem Verlusttopf bei der Comdirect landen ?

Wenn die Bank nicht dazu verfpflichtet ist das zu machen. Wie währe es bei Gewinnen ? Müsste ich die selbst in der Steuererklärung angeben ?  auch wenn ich die Währung länger als ein Jahr gehalten hätte ?

 

PS: ich habe schon einige Threads zu dem Thema dursucht, aber nur Bahnhof verstanden, deswegen währe eine Antwort für steuerliche Laien ausreichend. Danke

 

 

 

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 38 Minuten von Rebentao:

Müsste die Verluste nicht irgendwo in einem Verlusttopf bei der Comdirect landen ?

Nein.

 

vor 38 Minuten von Rebentao:

Wie währe es bei Gewinnen ? Müsste ich die selbst in der Steuererklärung angeben ? 

Ja.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

... auch wenn ich die Währung länger als ein Jahr gehalten hätte ?

Nein, dann nicht.

 

Stefan

 

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kleinerfisch

Fremdwährungsgeschäfte sind keine Kapitalerträge oder -verluste sondern so genannte private Veräußerungsgeschäfte.

Daraus folgt:

- sie erscheinen nicht in der Jahressteuerbescheinigung der Bank

- die Bank hat nichts mit ihrer Versteuerung zu tun

- du musst Gewinne selbst versteuern

- du darfst Verluste angeben um jetzige oder spätere Gewinne auszugleichen

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chirlu
vor 20 Minuten von kleinerfisch:

Fremdwährungsgeschäfte (…) erscheinen nicht in der Jahressteuerbescheinigung der Bank

 

Wird sich aber nächstes Jahr ändern, oder habe ich das falsch im Kopf?

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Rebentao

Es hat sich wohl etwas geändert. Festgeldanlagen beispielsweise sind wegen Gewinnerzielungsabsicht wohl steuerpflichtig

https://www.private-banking-magazin.de/unbewusst-in-die-steuerverkuerzung-oder-steuerhinterziehung-wegen/

Reine Fremdwährungskonten ohne Zinsen sind wohl nicht betroffen wenn ich den Text richtig interpretiere ?

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MeinNameIstHase
vor 3 Stunden von Rebentao:

Es hat sich wohl etwas geändert. Festgeldanlagen beispielsweise sind wegen Gewinnerzielungsabsicht wohl steuerpflichtig

Die Verwaltungsauffassung hat sich geändert. Am Gesetz selbst hat sich nichts geändert. Wird also noch lustig werden, wenn Währungsgewinne teilweise (abhängig vom Konto) unter § 20 Absatz 2 Nr. 7 zu erfassen sind und andere Währungsgewinne dann unter § 23 EStG fallen (und erst nach Prüfung von § 23 EStG dann steuerfrei sind).

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