Maverick75 Dezember 25, 2023 Hallo zusammen. Ich habe noch Wertpapier-Verluste aus dem Jahr 2000/2001. Diese werden beim Finanzamt jedes Jahr auf das nächste übertragen. Ich kann ja leider die Verluste nicht mehr mit heutigen Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnen. Vor ein paar Wochen hat meine Frau und ihr Bruder ein paar Äcker und Weinberge geerbt. Diese werden bald zum Teil verkauft. Könnte man evtl. dabei die Altverluste von mir einbringen, um Steuern zu sparen? Oder müssten die Grundstücke mir gehören? Wir sind ja aber in der Ehe zusammenveranlagt. Wie kann man das am Besten machen, um Steuern zu sparen? Gruß vom Maverick Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 25, 2023 Hallo, grundsätzlich wären Gewinne aus Grundstücken eine Möglichkeit, diese Altverluste zu nutzen. Aber unterliegen die Grundstücke überhaupt der Spekulationssteuer? Entscheidend dürfte dafür sein, wann sie erworben wurden (vor weniger als 10 Jahren?). Und falls es sich um Betriebsvermögen handelt sieht es nochmal anders aus. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maverick75 Dezember 25, 2023 Also die Grundstücke sind momentan verpachtet. Gekauft wurden diese vor 2013. Es ist aber so, dass die verstorbene Mutter meiner Frau diese Grundstücke im Jahre 2016 von Ihrem Lebenspartner vererbt bekam. Der Lebenspartner hatte einen landwirtschaftlichen Betrieb. Ich nehme mal, dass dieser Betrieb gegen 2014/2015 abgemeldet wurde. Die Grundstücke sind aber die ganzen Jahre über verpachtet worden. Gibt es so etwas, wie einen "Verpachtungsbetrieb"? Wenn die Pacht endet, dass dann erst die 10 Jahren anfangen wegen der Spekulationssteuer zu laufen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B.Axelrod Dezember 25, 2023 · bearbeitet Dezember 25, 2023 von B.Axelrod Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung. Für die Berechnung der Spekulationsfrist ist entscheidend, wann Deine Mutter als Erblasserin diese Grundstücke erworben hat. Diese Zeit zählt mit zur Spekulationsfrist von 10 Jahren bei Deiner Frau. Bei betrieblich genutzten Flächen sieht es anders aus- da gibt es keine Spekulationsfrist. Es würde Verkaufssumme abzüglich Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten = Gewinn besteuert. Da die Mutter aber keinen Betrieb gehabt hat, würde ich vermuten, das bei Deiner Frau die Spekulationsfrist gilt. (Wie bei vermieteten Immobilien). Meines Wissens sind Gewinne eines Ehepartners mit Verlusten des anderen auszugleichen. Aber ich bin nur Laie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Dezember 26, 2023 Am 25.12.2023 um 13:58 von Maverick75: Gibt es so etwas, wie einen "Verpachtungsbetrieb"? Wenn die Pacht endet, dass dann erst die 10 Jahren anfangen wegen der Spekulationssteuer zu laufen? Nein und nein vor 23 Stunden von B.Axelrod: Für die Berechnung der Spekulationsfrist ist entscheidend, wann Deine Mutter als Erblasserin diese Grundstücke erworben hat. Diese Zeit zählt mit zur Spekulationsfrist von 10 Jahren bei Deiner Frau. Genau. Dürfte also abgelaufen sein. Es fällt also beim Verkauf keine Steuer an und Du kannst Deine Verluste weiter behalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 26, 2023 Hallo, Zitat Also die Grundstücke sind momentan verpachtet. Verpachten ist keine landwirtschaftliche Tätigkeit. Wenn es aber irgendwann einmal (nach dem letzten Kauf - und hier meine ich wirklich Kauf, also nicht geerbt oder geschenkt) Betriebsvermögen war und der Betrieb danach nicht aufgelöst wurde, dann kann dieser Status immer noch gegeben sein. Folgendes habe ich zum Thema gefunden: https://www.banert-stb.de/news/steuernews_landwirtschaft/sommer_2021/aufgabe_eines_landwirtschaftsbetriebs/ Zitat Gekauft wurden diese vor 2013. Es ist aber so, dass die verstorbene Mutter meiner Frau diese Grundstücke im Jahre 2016 von Ihrem Lebenspartner vererbt bekam. Eigentumsübergänge durch Erbschaft sind unbedeutend, es zählt dann der Kaufzeitpunkt des Erblassers (und so weiter wenn auch der geerbt hat). Man bezeichnet das als Fußstapfentheorie. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag