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HansonHans

Umzug Niederlande Umzug Depot

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HansonHans

Hallo zusammen, ich ziehe in die Niederlande und möchte mein Depot mitnehmen. Mach ich das einfach über eine Adressänderung bei meinem Broker? Bin ich dann offiziell in NL ansässig, sprich zahle keine Kapitalertagssteuer mehr in D, dafür die Vermögenssteuer in NL? Zusatz: Ich werde aufgrund von Mieteinnahmen in D weiterhin unbeschränkt in D steuerpflichtig bleiben. 

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Sapine

Ich denke nicht jeder Broker macht es aber viele bei EU-Ausland. Welcher Broker ist es denn? 

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chirlu
vor 25 Minuten von HansonHans:

Zusatz: Ich werde aufgrund von Mieteinnahmen in D weiterhin unbeschränkt in D steuerpflichtig bleiben. 

 

Auf Antrag oder wie? Von alleine bist du das nicht.

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HansonHans
vor 9 Stunden von chirlu:

 

Auf Antrag oder wie? Von alleine bist du das nicht.

Ich behalte einen Wohnsitz in D, bin also nicht vollständig abgemeldet. 

vor 10 Stunden von Sapine:

Ich denke nicht jeder Broker macht es aber viele bei EU-Ausland. Welcher Broker ist es denn? 

Cortalconsors und trade republic

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Theobuy
vor 11 Stunden von HansonHans:

Zusatz: Ich werde aufgrund von Mieteinnahmen in D weiterhin unbeschränkt in D steuerpflichtig bleiben. 

Vermutlich stehe ich auf dem Schlauch: Wenn du unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleibst - warum zahlst du dann keine Kapitalertragssteuer in Deutschland mehr? Wenn du einen zweiten Wohnsitz in den Niederlanden begründest, müsstest du im Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung schauen, ob und wieviele zusätzliche Steuern du in den Niederlanden aufgrund von Vermietung und von Kapitaleinkünften zahlen musst.

 

Ist dieser Fall mit deinem vergleichbar?

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HansonHans
vor 29 Minuten von Theobuy:

Vermutlich stehe ich auf dem Schlauch: Wenn du unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleibst - warum zahlst du dann keine Kapitalertragssteuer in Deutschland mehr? Wenn du einen zweiten Wohnsitz in den Niederlanden begründest, müsstest du im Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung schauen, ob und wieviele zusätzliche Steuern du in den Niederlanden aufgrund von Vermietung und von Kapitaleinkünften zahlen musst.

 

Ist dieser Fall mit deinem vergleichbar?

Naja, die unbeschränkte Steuerpflicht gilt doch für die Mieteinnahmen. Das Depot könnte ich doch mitnehmen, damit zwar Vermögenssteuer in NL zahlen, die Kapitalertragssteuer in D aber umgehen. Oder verstehe ich das falsch? 

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Theobuy
vor 1 Stunde von HansonHans:

Naja, die unbeschränkte Steuerpflicht gilt doch für die Mieteinnahmen. Das Depot könnte ich doch mitnehmen, damit zwar Vermögenssteuer in NL zahlen, die Kapitalertragssteuer in D aber umgehen. Oder verstehe ich das falsch? 

Beschränkt/unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen - hier gehen vermutlich die Begrifflichkeiten durcheinander - nicht Einkommen. Bei unbeschränkter Steuerpflicht muss man sein Welteinkommen versteuern, hat aber gleichzeitig die normalen Abzugsmöglichkeiten. Bei beschränkter Steuerpflicht nur einiges Einkommen (Mieteinnahmen ggf.) und hat keine Abzugsmöglichkeiten.

Zwei Wohnsitze parallel zu haben muss man genau prüfen, ob sich das lohnt und welche Konsequenzen das hat.

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HansonHans
vor 38 Minuten von Theobuy:

Beschränkt/unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen - hier gehen vermutlich die Begrifflichkeiten durcheinander - nicht Einkommen. Bei unbeschränkter Steuerpflicht muss man sein Welteinkommen versteuern, hat aber gleichzeitig die normalen Abzugsmöglichkeiten. Bei beschränkter Steuerpflicht nur einiges Einkommen (Mieteinnahmen ggf.) und hat keine Abzugsmöglichkeiten.

Zwei Wohnsitze parallel zu haben muss man genau prüfen, ob sich das lohnt und welche Konsequenzen das hat.

Ok, zusammenfassend: 

Ich habe Mieteinnahmen in D. Ich bestreite ein Einkommen, welches mehr als 10% meiner Einkünfte ausmacht, in NL. Ich habe einen Wohnsitz in beiden Ländern. Damit bin ich beschränkt steuerpflichtig. 

 

Heißt das, dass meine Kapitalerträge nicht in D, sondern in NL versteuert werden? Passiert das automatisch oder muss ich dafür mein Depot umziehen, da es so gesehen noch ein deutsches Depot ist? 

 

Mit der beschränkten Steuerpflicht fallen Freibetrag und Kinderfreibetrag (es sei denn die Partnerin ist weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig, dann gibt es zumindest weiterhin Kindergeld richtig?) weg. 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Mieteinnahmen werden in der EU in dem Land besteuert, in dem sie anfallen (Ausnahme Spanien).

 

Hast Du einen Wohnsitz in D, bist Du hier unbeschränkt steuerpflichtig.

Erinnere Dich mal an Boris Becker- der Zugang zu einer Wohnung seiner Schwester (Schlüsselgewalt) war ausreichend.

Nix steuerfrei mit alleinigem Wohnsitz in Monaco.

https://easydigitax.de/auswanderung-und-wohnsitz/

 

Daneben gibt es auch noch eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht, bei der Du 5 bzw. 10 Jahre noch in D Steuern zahlst,

selbst, wenn Du keinen Wohnsitz mehr in D hättest. Das sollte man nach Möglichkeit vermeiden.

https://heidelberg-steuerberater.de/erweitert-beschraenkte-steuerpflicht/

 

Die Vermögenssteuer wird in NL fällig, der Rest wahrscheinlich nach DBA zwischen D und NL aufgeteilt mit etwaigen Anrechnungen.

Keine Ahnung- da muss man seine Nase ins DBA stecken oder kompetente Berater fragen.

 

Trade Republic würde nach Auswanderung anscheinend kündigen.

https://www.homooeconomicus.com/blog/depot-nach-abmeldung

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HansonHans
vor 2 Stunden von B.Axelrod:

Mieteinnahmen werden in der EU in dem Land besteuert, in dem sie anfallen (Ausnahme Spanien).

 

Hast Du einen Wohnsitz in D, bist Du hier unbeschränkt steuerpflichtig.

Erinnere Dich mal an Boris Becker- der Zugang zu einer Wohnung seiner Schwester (Schlüsselgewalt) war ausreichend.

Nix steuerfrei mit alleinigem Wohnsitz in Monaco.

https://easydigitax.de/auswanderung-und-wohnsitz/

 

Daneben gibt es auch noch eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht, bei der Du 5 bzw. 10 Jahre noch in D Steuern zahlst,

selbst, wenn Du keinen Wohnsitz mehr in D hättest. Das sollte man nach Möglichkeit vermeiden.

https://heidelberg-steuerberater.de/erweitert-beschraenkte-steuerpflicht/

 

Die Vermögenssteuer wird in NL fällig, der Rest wahrscheinlich nach DBA zwischen D und NL aufgeteilt mit etwaigen Anrechnungen.

Keine Ahnung- da muss man seine Nase ins DBA stecken oder kompetente Berater fragen.

 

Trade Republic würde nach Auswanderung anscheinend kündigen.

https://www.homooeconomicus.com/blog/depot-nach-abmeldung

Ich habe dies hier gefunden: 

"Gemäß § 1 Abs. 3 EStG i. V. m. § 1 a EStG besteht ferner die Möglichkeit eine unbeschränkte Steuerpflicht auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu begründen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Steuerpflichtige zwar im Ausland ansässig ist, im Inland aber fast ausschließlich seine Einkünfte erzielt. Es handelt sich hier um eine Regelung für sog. Grenzpendler. Voraussetzung für die unbeschränkte Steuerpflicht ist:

 

Antrag des Steuerpflichtigen,

kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland,

Einkünfte unterliegen im Kalenderjahr zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer oder

die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte sind nicht höher als der Grundfreibetrag nach § 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (dies sind im VZ 2019 9.168 EUR), wobei sich die Ermittlung der ausländischen Einkünfte nach deutschem Recht richtet,

Nachweis der ausländischen Einkünfte durch Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde"

 

Wenn doch meine Einkünfte in D nicht 90% meiner gesamten Einkünfte darstellen, da ich mein Arbeitseinkommen in NL erwirtschafte, dann bin ich doch beschränkt steuerpflichtig. Oder etwa nicht? 

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chirlu
vor 1 Minute von HansonHans:

Wenn doch meine Einkünfte in D nicht 90% meiner gesamten Einkünfte darstellen, da ich mein Arbeitseinkommen in NL erwirtschafte, dann bin ich doch beschränkt steuerpflichtig. Oder etwa nicht?

 

Nein, da du nach deiner Aussage auch in Deutschland wohnst. Also bist du in beiden Ländern steuerpflichtig (in Deutschland unbeschränkt – keine Ahnung, ob es in den Niederlanden eine ähnliche Begrifflichkeit gibt).

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HansonHans
vor 14 Minuten von chirlu:

 

Nein, da du nach deiner Aussage auch in Deutschland wohnst. Also bist du in beiden Ländern steuerpflichtig (in Deutschland unbeschränkt – keine Ahnung, ob es in den Niederlanden eine ähnliche Begrifflichkeit gibt).

Ich habe meinen Lebensmittelpunkt (Kinder und Partnerin) in NL. Mein gewöhnlicher Aufenthalt wird definitiv nicht die 182 Tage überschreiten. Wenn ich jetzt noch die Verfügungsgewalt über meine Wohnung durch Untervermietung aufgebe, müsste ich doch beschränkt steuerpflichtig sein. Oder?

 

Weiterhin, mein Arbeitseinkommen in NL wird doch dann in NL versteuert oder auch nicht?

 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor 28 Minuten von HansonHans:

Wenn doch meine Einkünfte in D nicht 90% meiner gesamten Einkünfte darstellen, da ich mein Arbeitseinkommen in NL erwirtschafte, dann bin ich doch beschränkt steuerpflichtig. Oder etwa nicht? 

Man kann unter den genannten Umständen bei einem Wohnsitz im Ausland beantragen, das man in D der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt.

Da Du aber (auch) im Inland wohnst, greift das nicht.

In den Niederlanden hat man ja ein Box-System bei der Steuererklärung -da gehört AFAIK in Box 1 das in den Niederlanden und im Ausland verdiente Arbeits-Einkommen rein.

Das hier dürfte Dir weiterhelfen:

https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/nl/buitenland/buitenland

Wonen en werken in verschillende landen

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ToTheTop

Informiere dich doch einfach mal selbst und wenn dann Fragen offen bleiben stell sie hier im Forum.

Du hast doch bisher keine 30 Minuten selbst recherchiert… :tdown:

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chirlu
vor 18 Minuten von HansonHans:

Wenn ich jetzt noch die Verfügungsgewalt über meine Wohnung durch Untervermietung aufgebe, müsste ich doch beschränkt steuerpflichtig sein. Oder?

 

Ob eine Untervermietung reicht, weiß ich nicht. Aber du wolltest doch unbeschränkt steuerpflichtig bleiben?

vor 20 Stunden von HansonHans:

Ich werde aufgrund von Mieteinnahmen in D weiterhin unbeschränkt in D steuerpflichtig bleiben. 

 

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HansonHans
vor 6 Minuten von ToTheTop:

Informiere dich doch einfach mal selbst und wenn dann Fragen offen bleiben stell sie hier im Forum.

Du hast doch bisher keine 30 Minuten selbst recherchiert… :tdown:

30 Minuten nicht. Tage habe ich recherchiert. Kannst mir schon glauben. Und es scheint ja auch hier keine klare Meinung zugeben. Nach mehr als 10 Beiträgen gibt es noch keine Antwort meine Frage. Daher find ich den Austausch hier schon wichtig und, auch für andere, weiterführend. 

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ToTheTop
vor 3 Stunden von B.Axelrod:

Hast Du einen Wohnsitz in D, bist Du hier unbeschränkt steuerpflichtig.

Erinnere Dich mal an Boris Becker- der Zugang zu einer Wohnung seiner Schwester (Schlüsselgewalt) war ausreichend.

Und bitte nicht ständig diese Urban Legends zur Steuerpflicht/Auswanderung verbreiten.

Auch Boris Becker wurde nicht verurteilt weil er den Schlüssel zur Wohnung seiner Schwester hatte. Er wurde verurteilt weil sein Lebensmittelpunkt in Deutschland war.

Ein nicht-genutzter Schlüssel allein macht noch lange keine Steuerpflicht, da müssen noch weitere Umstände dazukommen. 

vor 3 Minuten von HansonHans:

30 Minuten nicht. Tage habe ich recherchiert. Kannst mir schon glauben. Und es scheint ja auch hier keine klare Meinung zugeben. Nach mehr als 10 Beiträgen gibt es noch keine Antwort meine Frage. Daher find ich den Austausch hier schon wichtig und, auch für andere, weiterführend. 

Ich bin vor 3 Jahren ausgewandert, ähnliches Thema wie du, nur Immobilien habe ich nicht.

Deswegen lese ich den Thread und würde auch helfen. Aber dein Eingangspost zeigt, dass du den Unterschied zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht noch nicht verstanden hast.

sorry, ist nett gemeint - tu dir selbst den Gefallen und setz dich mal ein Wochenende selbst mit dem Thema Umzug ins EU Ausland auseinander. Das bringt dir und dem Thread etwas.

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HansonHans
vor 8 Minuten von ToTheTop:

Und bitte nicht ständig diese Urban Legends zur Steuerpflicht/Auswanderung verbreiten.

Auch Boris Becker wurde nicht verurteilt weil er den Schlüssel zur Wohnung seiner Schwester hatte. Er wurde verurteilt weil sein Lebensmittelpunkt in Deutschland war.

Ein nicht-genutzter Schlüssel allein macht noch lange keine Steuerpflicht, da müssen noch weitere Umstände dazukommen. 

Ich bin vor 3 Jahren ausgewandert, ähnliches Thema wie du, nur Immobilien habe ich nicht.

Deswegen lese ich den Thread und würde auch helfen. Aber dein Eingangspost zeigt, dass du den Unterschied zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht noch nicht verstanden hast.

sorry, ist nett gemeint - tu dir selbst den Gefallen und setz dich mal ein Wochenende selbst mit dem Thema Umzug ins EU Ausland auseinander. Das bringt dir und dem Thread etwas.

Hat dich jemand zum mitlesen gezwungen. Lass es doch einfach, wenn du nichts zu sagen hast. Spart Zeit. 

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ToTheTop
vor 2 Minuten von HansonHans:

Lass es doch einfach, wenn du nichts zu sagen hast.

Doch, habe ich. Spar dir die Zeit und lese dich selbst ein. Dann kannst du die richtigen Fragen stellen und bekommst auch gute Antworten. 

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HansonHans
vor 17 Minuten von chirlu:

 

Ob eine Untervermietung reicht, weiß ich nicht. Aber du wolltest doch unbeschränkt steuerpflichtig bleiben?

 

Schwierig. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ein Depotumzug (oder gar ein ändern der Postadresse in eine ausländische Adresse) ausreicht, um eine eventuelle Kapitalertragssteuer in D nicht zahlen zu müssen (und gleichzeitig das Depot dann der Vermögenssteuer in NL zu unterstellen).

So wie ich das verstehe, muss ich dafür beschränkt steuerpflichtig sein. Richtig?

 

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chirlu
vor 7 Minuten von HansonHans:

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ein Depotumzug (oder gar ein ändern der Postadresse in eine ausländische Adresse) ausreicht, um eine eventuelle Kapitalertragssteuer in D nicht zahlen zu müssen

 

Ja, wenn du der Bank mitteilst, dass du in Deutschland nicht mehr kapitalertragssteuerpflichtig bist wegen Wegzug ins Ausland, wird sie keine Steuern mehr abführen. Was du unter einem „Depotumzug“ verstehst, ist dagegen unklar.

 

vor 9 Minuten von HansonHans:

So wie ich das verstehe, muss ich dafür beschränkt steuerpflichtig sein. Richtig?

 

Der Satz zeigt leider, dass du wenig verstanden hast. Wahrscheinlich wird es am besten sein, wenn du einen entsprechend qualifizierten Berater beauftragst.

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ToTheTop
vor 8 Minuten von HansonHans:

Schwierig. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ein Depotumzug (oder gar ein ändern der Postadresse in eine ausländische Adresse) ausreicht, um eine eventuelle Kapitalertragssteuer in D nicht zahlen zu müssen (und gleichzeitig das Depot dann der Vermögenssteuer in NL zu unterstellen).

So wie ich das verstehe, muss ich dafür beschränkt steuerpflichtig sein. Richtig?

 

Hier: https://www.dkb.de/fragen-antworten/wie-melde-ich-dass-ich-steuerauslaenderin-bin
Recherchezeit eine Minute.
Du musst der Depotbank mitteilen, ob du in Deutschland weiterhin beschränkt, unbeschränkt oder gar nicht mehr steuerpflichtig bist. Und dies mit deiner Abmeldebescheinigung in D und/oder deiner Anmeldebescheinigung beim ausländischen Finanzamt nachweisen.

Vorher am besten noch prüfen, ob deine Bank überhaupt einen ausländischen Wohnsitz akzeptiert.

So easy ist das. Wenn man jetzt noch versteht was mit beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht gemeint ist.

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HansonHans
vor 3 Minuten von chirlu:

Der Satz zeigt leider, dass du wenig verstanden hast. Wahrscheinlich wird es am besten sein, wenn du einen entsprechend qualifizierten Berater beauftragst.

Inwiefern?

Beschränkt heißt nur Einkünfte im Inland werden besteuert. Ein Depotumzug ins Ausland bedeutet also keine inländischen Einkünfte. 

Unbeschränkt bedeutet Welteinkommen, heißt auch Kapitalerträge im Ausland werden in D besteuert. 

Hab ich das falsch verstanden? 

 

 

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ToTheTop
vor 1 Minute von HansonHans:

Inwiefern?

Beschränkt heißt nur Einkünfte im Inland werden besteuert. Ein Depotumzug ins Ausland bedeutet also keine inländischen Einkünfte. 

Unbeschränkt bedeutet Welteinkommen, heißt auch Kapitalerträge im Ausland werden in D besteuert. 

Hab ich das falsch verstanden? 

 

 

Du hast Mieteinkünfte in Deutschland. Damit bist du steuerpflichtig in Deutschland.
Die Frage ist jetzt nur noch ob beschränkt oder unbeschränkt.

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cfbdsir
· bearbeitet von cfbdsir

 

 

 

vor 23 Stunden von HansonHans:

Hallo zusammen, ich ziehe in die Niederlande und möchte mein Depot mitnehmen. Mach ich das einfach über eine Adressänderung bei meinem Broker? Bin ich dann offiziell in NL ansässig, sprich zahle keine Kapitalertagssteuer mehr in D, dafür die Vermögenssteuer in NL? Zusatz: Ich werde aufgrund von Mieteinnahmen in D weiterhin unbeschränkt in D steuerpflichtig bleiben. 

Kurzer Abriss:

 

1. In NL werden Mieteinnahmen selbst nicht besteuert, da eine Vermögenssteuer (Box 3) abgeltend wirkt. Nach dem DBA fallen dem Land in dem die Immobilie liegt die Steuereinnahmen zu. Sie liegt in D also zahlst du in D. Du bist beschränkt steuerpflichtig für die Einkommen, die dem Quellenstaat nach dem DBA zufallen, Dein Freibetrag fällt weg, da du nicht mehr in D, dem Besteuerungsstaat lebst. Du wirst ab dem ersten Euro deine Mieteinnahmen voll versteuern müssen. 

2. Kapitaleinkünfte werden auch abgeltend über eine Vermögenssteuer, deren Sätze abhängig von den drei niederländischen Anlageklassen (Aktien, Anleihen, Bankeinlagen) besteuert. Das DBA sieht keine Besteuerung im Nichtwohnsitzstaat vor, daher fallen diese Steuereinnahmen den NL zu.

3. Arbeitseinkünfte werden im Staat in dem du arbeitest (Quellenprinzip wie bei Immobilien) nach der Maßgabe der Box 1 -Besteuerung in NL besteuert. Kaufst du in NL eine Immobilie wird der Mietwert abzüglich der Zinskosten (falls du Kredite hierfür aufnimmst) in der Box 1 neben dem Arbeitseinkommen besteuert. Bemessungsgrundlage ist der jährlich Hausnummerngenau aktualisierte WOZ-waarde. Eine solche Besteuerung des Mietwertes einer selbstgenutzten Immobilie ist aus dt. Perspektive ungewöhnlich existiert aber auch in anderen Staaten z.B. Spanien. Auch der Wertzuwachs wird in den NL beim Verkauf (teilweise) besteuert (wie z.B. auch in Frankreich) in Deutschland gibt es eine vergleichbare Besteuerung nicht, da nach Ende der Spekulationsfrist der Wertzuwachs vollkommen steuerfrei ist. 

 

Progressionsvorbehalt: Prinzipiell fallen die Einkommen, die in D besteuert werden (bei dir Mieten) in NL unter den Progressionsvorbehalt und müssen in der STeuererklärung angegeben werden. Aber mit dem Ergebnis, das wohl faktisch keine Progression stattfindet, da die Besteuerung von Mieteinnahmen in NL abgeltend über die Vermögenssteuer in der Box 3 erfolgt, die ausländische Immobilien nicht erfasst. 

 

unbeschränkte Steuerpflicht: du wirst eindeutig im Wohnsitzstaat unbeschränkt steuerpflichtig (NL) sein und in D beschränkt (Mieten).

 

An der praktischen Umsetzung bin ich interessiert. Falls Interesse p.m. an mich, da ich mittelfristig auch meinen Hauptwohnsitz nach NL verlagern will und ebenso in D Mieteinnahmen erziele, die dann der beschränkten Steuerpflicht in D unterlägen. 

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