ETFan Dezember 20, 2023 · bearbeitet Dezember 20, 2023 von ETFan Hallo zusammen, Ich habe es jetzt leider bis zum Ende des Jahres vor mir hergeschoben. Es geht um folgendes: Ich habe in meinem Depot 3 000 EUR noch nicht realisierten Gewinn durch ETFs. Außerdem habe ich abgesehen von ein paar hundert Euro durch einen Minijob dieses Jahr nichts eingenommen (bin Student). An Veräußerungsgewinnen habe ich dieses Jahr auch noch nichts vorzuweisen. Mein Ziel ist es nun, alle meine 3 ETFs zu verkaufen --> den Gewinn steuerfrei realisieren --> und alles wieder in die selben ETFs zu reinvestieren. Dabei wollte ich wie folgt vorgehen (und fragen ob das so passt): 3000 EUR * 70% = 2100 EUR -->900 EUR kann ich schon mal steuerfrei realisieren wegen 30% Teilfreistellung 2100 EUR - 1000EUR = 1100 EUR --> 1000 EUR Freistellungsbetrag kann ich abziehen Kann ich die übrigen 1100 EUR Gewinn nun auch einfach realisieren und hierfür jetzt zwar Steuern zahlen, diese dann aber im nächsten Jahr im Zuge der Steuererklärung zu 100% zurückbekommen? Ihr würdet mir wirklich sehr mit einer Antwort helfen (: Beste Grüße und frohe Weihnachten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Dezember 20, 2023 · bearbeitet Dezember 20, 2023 von odensee vor 15 Minuten von ETFan: Kann ich die übrigen 1100 EUR Gewinn nun auch einfach realisieren und hierfür jetzt zwar Steuern zahlen, diese dann aber im nächsten Jahr im Zuge der Steuererklärung zu 100% zurückbekommen? Ja. Es ist reichlich spät im Jahr, wäre es früher, hättest du eine NV-Bescheinigung beantragen können. Sofern du nächstes Jahr auch nur geringe Einkünfte hast, solltest du das für das nächste Jahr machen. Siehe aber hier: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg Dezember 20, 2023 vor 50 Minuten von ETFan: 3000 EUR * 70% = 2100 EUR -->900 EUR kann ich schon mal steuerfrei realisieren wegen 30% Teilfreistellung Das ist zwar mathematisch richtig, aber in der Praxis nicht einzeln umsetzbar, weil du nicht nur den freigestellten Teils des Gewinns realisieren kannst. Wahrscheinlich war es so aber auch gar nicht gemeint von dir. In der Gesamtbetrachtung ist deine Rechnung m.E. richtig: wenn du die kompletten 3.000 € Gewinn realisierst, sollte deine Bank nur auf 1.100 € davon Abgeltungsteuer (ca. 290 €) einbehalten. Die solltest du dann mit der Steuererklärung über die Anlage KAP mit Antrag auf Günstigerprüfung wiederbekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Dezember 20, 2023 Indem Fall Steuererklärung so schnell wie möglich abgeben, aber du wirst auf die Jahressteuerbescheinigung der Bank warten. Also bis ca. März / 2024. Melde dich doch schon mal für Elster an bis dahin und mache das soweit fertig wie möglich. Dank Elster kannst du auch noch Papier/Porto sparen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ETFan Dezember 28, 2023 Am 20.12.2023 um 22:20 von oktavian: Indem Fall Steuererklärung so schnell wie möglich abgeben, aber du wirst auf die Jahressteuerbescheinigung der Bank warten. Also bis ca. März / 2024. Melde dich doch schon mal für Elster an bis dahin und mache das soweit fertig wie möglich. Dank Elster kannst du auch noch Papier/Porto sparen. Alles klar, danke. Ja dann werde ich heute verkaufen. Leider wird mein Freistellungsaufrag nicht rechtzeitig bei meinem Broker im System erfasst, sodass ich dann mir nächstes noch mehr Gewinn im Rahmen der Steuererklärung zurück (ca. 525 EUR). Aber wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich zwar auf dieses Geld dann länger warten, in Summe zahle ich aber trotzdem keine Steuern auf meine Gewinne, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 28, 2023 Du solltest schnell sein mit dem Verkauf. Lieber heute als morgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Dezember 28, 2023 Am 20.12.2023 um 17:51 von ETFan: wollte ich wie folgt vorgehen (und fragen ob das so passt): 3000 EUR * 70% = 2100 EUR -->900 EUR kann ich schon mal steuerfrei realisieren wegen 30% Teilfreistellung 2100 EUR - 1000EUR = 1100 EUR --> 1000 EUR Freistellungsbetrag kann ich abziehen Kann ich die übrigen 1100 EUR Gewinn nun auch einfach realisieren und hierfür jetzt zwar Steuern zahlen, diese dann aber im nächsten Jahr im Zuge der Steuererklärung zu 100% zurückbekommen? Wenn Deine Lohn- und anderen Einkünfte alle unter dem Grundfreibetrag liegen, kriegst du einbehaltene Abgeltungssteuer zurück. Günstigerprüfung ankreuzen. Zu Deinem Verständnis. Die Teilfreistellung ist Teil der Ermittlung des Investmentertrags und ist im InvStG geregelt. Alle Erträge (Veräußerungsgewinne, Vorabpauschalen, Ausschüttungen) aus der Anlage in InvF-Anteilen zusammen nennt man Investmentertrag. Diese Investmenterträge gehören zu den Einkünften aus Kapitalerträgen nach § 20 Absatz 1 Nr. 3 EStG. Das heißt, dort kommen aus der Veräußerung nur 2100 Euro an. Und von diesen 2100 Euro wird dann der Sparer-Pauschbetrag abgezogen, so dass über 1100 Euro Abgeltungssteuer + Soli gezahlt wird (vielleicht noch KiSt). In der Anlage KAP tauchen somit die 3000 Euro erst gar nicht auf, dort ist nur von 2100 Euro Kapitalertrag die Rede. Gleiches gilt für die Steuerbescheinigung Deiner Bank. Dass 900 Euro teilfreigestellt wurden, siehst du nur auf der Verkaufsabrechnung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ETFan Dezember 28, 2023 vor 1 Stunde von Sapine: Du solltest schnell sein mit dem Verkauf. Lieber heute als morgen. ja, ich mach es auch später. vor einer Stunde von MeinNameIstHase: Wenn Deine Lohn- und anderen Einkünfte alle unter dem Grundfreibetrag liegen, kriegst du einbehaltene Abgeltungssteuer zurück. Günstigerprüfung ankreuzen. Zu Deinem Verständnis. Die Teilfreistellung ist Teil der Ermittlung des Investmentertrags und ist im InvStG geregelt. Alle Erträge (Veräußerungsgewinne, Vorabpauschalen, Ausschüttungen) aus der Anlage in InvF-Anteilen zusammen nennt man Investmentertrag. Diese Investmenterträge gehören zu den Einkünften aus Kapitalerträgen nach § 20 Absatz 1 Nr. 3 EStG. Das heißt, dort kommen aus der Veräußerung nur 2100 Euro an. Und von diesen 2100 Euro wird dann der Sparer-Pauschbetrag abgezogen, so dass über 1100 Euro Abgeltungssteuer + Soli gezahlt wird (vielleicht noch KiSt). In der Anlage KAP tauchen somit die 3000 Euro erst gar nicht auf, dort ist nur von 2100 Euro Kapitalertrag die Rede. Gleiches gilt für die Steuerbescheinigung Deiner Bank. Dass 900 Euro teilfreigestellt wurden, siehst du nur auf der Verkaufsabrechnung. Alles klar und ja wie gesagt, den Sparerpauschbetrag kann ich jetzt halt leider nicht mehr abziehen. Das ist natürlich nervig, weil ich so auf mehr Geld warten muss bis ich es vom Finanzamt zurückbekomme, lässt sich jetzt aber auch nicht mehr ändern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Dezember 28, 2023 vor 2 Stunden von ETFan: den Sparerpauschbetrag kann ich jetzt halt leider nicht mehr abziehen Aber in der Steuererklärung kannst du den nicht verbrauchten Sparer-Pauschbetrag geltend machen. Was vom Freistellungsauftrag verbraucht wurde, steht in der Steuerbescheinigung der Bank. Und .. weniger als null Steuern geht eh nicht. Ist wie Haare trocknen. Wenn sie einmal trocken sind, hilft auch der Fön nicht mehr, der nach der Dusche noch verlegt war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ETFan Dezember 29, 2023 vor 20 Stunden von MeinNameIstHase: Aber in der Steuererklärung kannst du den nicht verbrauchten Sparer-Pauschbetrag geltend machen. Was vom Freistellungsauftrag verbraucht wurde, steht in der Steuerbescheinigung der Bank. Und .. weniger als null Steuern geht eh nicht. Ist wie Haare trocknen. Wenn sie einmal trocken sind, hilft auch der Fön nicht mehr, der nach der Dusche noch verlegt war. Alles klar, dankeschön. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag