DerAnfänger Dezember 14, 2023 Hallo zusammen, Es geht um folgendes: Ab Feb2024 habe ich einen einfachen Arbeitsweg von 30km. Mein Arbeitgeber würde ab km 21 einen Zuschlag von 0,30€ zahlen. Das wären bei 30km 3€ am Tag. Bei 210 Arbeitstagen dann 630€. Version A: Bei der Steuer könnte ich die 30 km zu 0,38€ einreichen. Bei 210 Arbeitstagen wären das dann 1.995€ die ich absetzen könnte. Version B: Ich könnte aber auch den Fahrtkostenzuschlag der Firma beanspruchen ab km 21 und die ersten 20km von der Steuer absetzen. Da wären es dann die 630€ von der Firma und 1.260€ die ich bei der Steuer absetzen könnte. Welche Version wäre für mich vorteilhafter? Falls man dies überhaupt so pauschal sagen kann. Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 14, 2023 vor 27 Minuten von DerAnfänger: Falls man dies überhaupt so pauschal sagen kann. Wenn du einen Steuersatz über 85% hast, lohnt sich A. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 14, 2023 · bearbeitet Dezember 14, 2023 von stagflation Das kann man nicht pauschal sagen. Es hilft nur: beide Varianten durchrechnen. In die Rechnung gehen Fragen ein wie: Wie hoch ist Dein Grenzsteuersatz? Kommst Du mit anderen Werbungskosten (außer Fahrtkosten) über den Arbeitnehmerpauschbetrag? Wie muss der Zuschlag des Arbeitgebers versteuert werden? Gibst Du sowieso jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung ab? Oder müsstest Du das nur machen, wenn Du eine der beiden Varianten wählst? Dabei solltest Du auch beachten, wie sich ein höheres oder niedrigeres zu versteuerndes Einkommen auf andere Sachverhalte auswirkt (Krankenkasse, Rente, Kindergeld, usw. ) Also schnappe Dir ein Steuerberechnungsprogramm, gib Deine Daten ein und vergleiche beide Varianten. Das ist auch eine gute Übung für viele andere Steuerfragen. Tipp: falls Du noch kein Steuerberechnungsprogramm hast: eine Light-Version gibt es ab 21.12. bei ALDI Süd für 4,99 €. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag