Hotzenplotz2 Dezember 12, 2023 Hallo, ich befasse mich gerade mit den Regelungen der des Versorgungswerks der Psychotherapeuthen in Niedersachsen PVW. Jetzt habe ich mich ein wenig durch Satzungen und Tabellen und Regelungen gekämpft und bin etwas erschrocken, wie schlecht dort die Rente ist. Die PVW erhebt einen Pflichtbeitrag von 5/10 der Beitragsbemessungsgrenze (solange kein niedrigeres Einkommen angegeben wird). Diesr kann in den ersten 5 Jahren erhöht werden und steht danach bis zur Rente fest. Auf ihrer Seite https://www.p-v-w.eu/was-wir-leisten/altersrente weißt die PVW ganz unten den Rentenanspruch bei 1/10 Einzahlung von 25 bis 67 aus, dieser Entspricht ohne Generationenfaktor oder Überschussfaktor rund 217€. Der Generationenfaktor nimmt jedes Jahr um 0,0025% ab, ich habe das mal grob durchgerechnet das ist für eine 25-3 jährige Person dann 90% also ein Faktor von 0,9. Laut Satzung liegt der aktuelle Überschussfaktor bei 1,000 dieser könnte sich theoretisch bis zur Rente noch ändern. Wenn ich also an der Beitragbemessungsgrenze den vollen Beitrag einzahle (10/10) von 25 Jahren bis 62 Jahre wäre ich bei 217*10*0,9=1953€. Wenn ich das ganze für die GRV durchrechne bin ich bei 2 rentenpunkten pro Jahr über 62-25 = 37 Jahre also 74 Rentenpunkte, bei aktuell 37,60€ pro Punkt wäre es eine rente von 74*37,60€ = 2780€. 800€ Unterschied ist schon brutal und in Anbetracht dessen, dass die GRV sich eher der Inflation anpasst als die Versorgungswerke wird dieser Brocken ja immer dicker. Ich weiß nciht genau wie das mit den Abschlägen in der GRV ist, wenn man vor 67 in Rente geht aber selbst wenn man die Steierungen der PVW bis 67 und die Rente bis 67 rechnet wird es kein bisschen besser, eher noch schlechter für die PVW, da die Beiträge der letzten Jahre immer weniger Geld für die Rente bringen. Jetzt frage ich mich erstmal, ob ich einen Rechenfehler gemacht habe. Eine bekannte Pharmazeutin erzählt, dass bei Ihnen jeder auf biegen und brechen im Versorgungswerk bleiben will. Sollte ich mich nicht verrechnet haben scheint es mir, als würde man da ja Unsummen zu verbrennen und so schnell wie möglich rauswollen. Das scheint aber gar nicht so einfach denn man ist dort ja Pflichtmitglied als selbstständige Psychotherapeutin. In der Satzung steht: "Von der Pflichtmitgliedschaft im PVW wird auf schriftlichen Antrag befreit, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grund seiner selbstständigen Tätigkeit auf Antrag oder Kraft Gesetzes versicherungspflichtig ist". Kann man diesen Antrag auf Pflichtversicherung jederzeit und in jedem Beruf stellen oder geht das nur für Menschen außerhalb der Kammerberufe? Da viele Therapeuthen ohnehin Coaching anbieten, frage ich mich ob es eine Möglichkeit wäre, als Coach in Teilzeit (25%) selbstständig zu sein, sich darüber Pflichtversichern zu lassen (da kein Kammerberuf) und sich mit dieser Befreiung dann vom Versorgungswerk befreien zu lassen? Die anderen Vorteile des PVW sind auch nicht prickelnd. Die BU greift erst ab 100% BU und der Verwaltungsrat kann jederzeit Nachuntersuchungen anordnen und die BU ruht solange man Gehaltsansprüche gegen einen Arbeitgeber hat. Ich habe jetzt darauf verzichtet, alles mit Quellen zu belegen aber falls es jemand nachschauen will oder über diesen Thread stolpert und selbst Infos sucht heir ist die aktuelle Fassung der Satzung (Stand Ende 2023) https://p-v-w.eu/FileManager/Preview/8656c073-2e97-ed11-910f-0050563f0e32 Pflichtbeitrag 5/10: §16 (1) Erhöhung des Pflichtbeitrag: §16(3) Befreiung von der Mitgliedschaft: §14 (1) Generationenfaktor und Überschussfaktor §29 (3) Altersrente §28 + 29 BU §30+31 Tabelle der Bemessungsfaktoren bei 10/10 Beitrag der Beitragsbemessungsgrenze im jeweiligen Lebensjahr (Rentenbaustein): Tabelle 4 Rentensteigerung bei Arbeit über 62 Hinaus: Tabelle 3a Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 12, 2023 vor 36 Minuten von Hotzenplotz2: Kann man diesen Antrag auf Pflichtversicherung jederzeit und in jedem Beruf stellen? In jedem Beruf ja (sofern man nicht ohnehin schon pflichtversichert ist, z.B. Hebammen); jederzeit nicht, sondern nur in den ersten fünf Jahren ab Beginn der Selbständigkeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 12, 2023 · bearbeitet Dezember 12, 2023 von stagflation vor 49 Minuten von Hotzenplotz2: Wenn ich also an der Beitragbemessungsgrenze den vollen Beitrag einzahle (10/10) von 25 Jahren bis 62 Jahre wäre ich bei 217*10*0,9=1953€. Wenn ich das ganze für die GRV durchrechne bin ich bei 2 rentenpunkten pro Jahr über 62-25 = 37 Jahre also 74 Rentenpunkte, bei aktuell 37,60€ pro Punkt wäre es eine rente von 74*37,60€ = 2780€. Wenn ich es richtig verstehe, würdest Du die 217 € Rente im Versorgungswerk schon ab 62 bekommen. Die Rechnung mit den Punkten bei der GRV gilt aber erst für eine Rente ab 67. Wenn Du es vergleichen willst, müsstest Du beim Versorgungswerk mit 275 € statt 217 € rechnen (Einzahlungen bis 62, Rente ab 67). Trotzdem erscheint mir das Ergebnis beim Versorgungswerk zu schlecht. Ich verstehe leider nicht, wie die rechnen - ich habe nur die Informationen auf der verlinkten Webseite. Man müsste wissen, welche Verzinsung sie bei ihrer Prognose verwenden - und könnte dann überlegen, ob das ein realistischer Wert ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hotzenplotz2 Dezember 12, 2023 · bearbeitet Dezember 12, 2023 von Hotzenplotz2 Also durch die Berechnung habe ich mich durchgekämpft: Rente = Summe( Rentenbausteine) * GF * ÜF *Verlängerung GF= Generationenfaktor (im Jahr 2023 = 1,000 dann - 0,0025 pro Jahr bis min. 0,85. Wenn man jetzt mit 30 anfängt ist man in 32 Jahren bei 0,92) ÜF = Überschussfaktor (hier spielen vermutlich die Gewinne rein) ist in der Satzung festgeschrieben und derzeit bei 1,000 (keine Grenze nach oben oder unten angegeben) Verlängerung = Prozentuale Erhöhung wenn über 65 hinaus gearbeitet wird entsprechend der Monate, die länger gearbeitet wird nach der Tabelle 3a (unten angehängt) Rentenbaustein = Bemessungsfaktor * Beitragsquotient Beitragsquotient = gezahlte Beiträge/Bemessungsgrenze Bemessungsfaktor= Ist ein Wert in der Tabelle die ich unten nochmal einstelle. (Tabelle 4 in der Satzung). Die liest sich nach meinem Verständnis so: Wenn ich mit 25 10/10 der BBG zahle erhalte ich 1524,68€ als jährliche Rente gutgeschrieben. Wenn ich mit 50 ebenso 10/10 der BBG einzahle ergeben sich nur noch 505,42€ als jährliche Rente daraus. Wenn man länger als 62 arbeitet kommt nicht nur mit jedem Jahr ein weiterer Rentenbaustein dazu, sondern es gibt auch noch einen Zuschlag entsprechend der zweiten Tabelle. Wenn ich bis 67 arbeite also 5 Jahre länger wären das die Jahre 63+64+65+66+67 als Rentenbaustein (bei voller Zahlung wären das 1358€/Jahr) und zusätzlich die gesamte Rente um 24,49% angehoben. Wenn ich jetzt sauber beides bis 67 ausrechne habe ich aber auch in der GRV mehr Rentenpunkte gesammelt nämlich nicht 37*2 wie bei 25-62 sondern 42*2=84 bei derzeitigem Stand also 3175€ Rente. Das sind dann immer noch 400€ mehr als beim Versorgungswerk mit 2750€. Ich revidiere meine Aussage von vorhin, durch die prozentuale Steigerung der gesamten Rente wird es mit steigendem alter im Versorgungswerk besser. Insgesamt aber dennoch schlechter als in der GRV. Richtig reinhauen tun aber Teilzeit in jungen Jahren z.B. durch Kinder. Sagen wir mal es gibt 2 Kinder und man arbeitet im Alter von 30,31,32,33 Jahren gar nicht. Dann verliert man direkt erstmal 4540€/Jahr bzw. 378€ monatliche Rente. Wenn man die gleichen 4 Jahre von 50-53 freimacht, verliert man "nur" 1904€ bzw. 160€/Monat. Das ist durch die Rentenpunkte in der GRV egal. Ich habe aber auch mal eine Anfrage an das Versorgungswerk gestellt, ob die mich da erleuchten können und ob ich irgendetwas übersehe. Denn es sieht ja wirklich gruselig aus auf den ersten Blick. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 12, 2023 In einem der Dokumente auf deren Homepage steht, dass sie mit 2,5% Verzinsung rechnen. Das ist relativ wenig. Nur wenn die Verzinsung hoch ist, kann ein Versorgungswerk deutlich höhere Renten zahlen als die GRV. Ich finde es gut, dass Du Dich darum kümmerst und nachrechnest! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240102 Dezember 12, 2023 Bei der gesetzlichen Rente musst Du die 37,60 EUR noch x 1,08 rechnen, da die gesetzliche Renten einen Zuschuss zur Krankenversicherung wie der Arbeitgeber gewährt. Beim Versorgungswerk gibt es keinen Zuschuss für die Krankenversicherung. Zumindest gilt das für Angestellte. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2021/210112_zuschuss_krankenversicherung.html Die 2,5% Verzinsung ist konservativ und sorgt für eine gewisse Sicherheit hinsichtlich der prognostizierten Rente. Manche Versorgungswerke rechnen mit höheren Verzinsungen, aber wenn diese nicht erreicht werden, muss die Rente irgendwie anders gekürzt werden z.B. dadurch, dass man keine oder nur geringste Rentenerhöhungen vornimmt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hotzenplotz2 Dezember 12, 2023 vor 7 Stunden von stagflation: Ich finde es gut, dass Du Dich darum kümmerst und nachrechnest! Danke für die Blumen. Ich wäre aber noch dankbar für konkrete Hinweise, wie damit jetzt umzugehen ist. Es eilt nicht, sofern man in den ersten 5 Jahren der Selbstständigkeit wechseln kann. Daher würde ich jetzt erstmal auf die Antwort des PVW warten. Und dann sehe ich, ob ich irgendetwas übersehen habe. Wenn aber alles so ist wie von mir gerechnet, dann gibt es doch keinen Grund da einzuzahlen oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 12, 2023 Grundsätzlich hast du sowohl bei der GRV als auch bei einem Versorgungswerk das Problem, dass sich bis zu Deinem Ruhestand sehr viel verändern kann. Kein Mensch kann heute vorhersagen welche Überschüsse das Versorgungswerk erwirtschaften wird und ebenso wenig kann Dir einer sagen, ob sich die gesetzlichen Bestimmungen bei der GRV dramatisch verschlechtern werden. Ich kann dir keinen Rat zu deinem konkreten Versorgungswerk geben aber vielleicht ist eine sowohl-als-auch-Lösung ein guter Kompromiss, sofern das möglich ist bei Deinem Versorgungswerk. Die Entscheidung ist in jedem Fall sehr weitreichend. Wenn ich in Deiner Situation wäre, würde ich mich nach einem privaten Rentenberater (oder sogar zwei) umschauen, die sich mit Versorgungswerken auskennen und einen Beratungstermin machen. Das kostet ein paar Hundert Euro, aber verglichen mit dem Geld was Du in Deine Altersvorsorge investieren wirst ist es sicher verschwindend wenig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hilflos Dezember 13, 2023 was ist mit den sonstigen Leistungen der GRV, Witwen und Waisenrente, Reha, Umschulung, EU Rente. Sind die im Versorgungswerk auch gegeben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hotzenplotz2 Dezember 13, 2023 vor 9 Stunden von Sapine: Grundsätzlich hast du sowohl bei der GRV als auch bei einem Versorgungswerk das Problem, dass sich bis zu Deinem Ruhestand sehr viel verändern kann. Das ist richtig. Ich möchte das ganze auf der Hochrechnung von heute beurteilen denn mehr habe ich nicht. Ich gehe davon aus, dass die beiden Systeme so weiterbestehen oder irgendwann es eine einheitliche Rente gibt. Natürlich gibt es da diverse Ungewissheiten aber ich muss mich für eines Entscheiden. Mein Problem ist, dass diese Entscheidung entgültig ist und ich den Mindestbeitrag von 5/10 auch nciht reduzieren kann. Sonst wäre es ja einfach einen optimalen Punkt auszurechnen an dem man vom einen in das andere wechselt. Ich habe die ersten 5 Jahre und dann muss die Entscheidung gefallen sein. Ich könnte mit 5/10 ins Versorgungswerk gehen und dann mit dem gleichen Anteil freiwillig in die GRV. Wenn ich mir hier die anderen Threads auch aus größeren und stärkeren Versorgungswerken anschaue, dann ist da die Auszahlung weit weniger stark angewachsen als die Rentenzahlungen. Von daher tendiere ich derzeit eigentlich dazu voll auf die GRV zu gehen. vor 24 Minuten von hilflos: was ist mit den sonstigen Leistungen der GRV, Witwen und Waisenrente, Reha, Umschulung, EU Rente. Sind die im Versorgungswerk auch gegeben? Nun ich kenne die Bedingungen dazu in der GRV nicht. Die PVW beinhaltet Witwenrente und BU. Allerdings ist die BU so unterirdisch von den Bedingungen her, dass man für eine vernünftige BU sowieso einen eigenen Vertrag bräuchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Dezember 13, 2023 Ein etwas anderer Punkt: Wie bist du krankenversichert? Falls du als Selbständiger in der gesetzlichen KV bist (ich hatte leider keine andere Möglichkeit) mußt du auch auf Kapital- und Mieteinkünfte Beiträge zahlen. Diese Pflicht entfällt (in den meisten Fällen) wenn du als Rentner in die KV der Rentner kommst. Frage wäre, wie das mit der KVdR aussieht, wenn du eine Rente vom Versorgunsgwerk beziehst. Obiges natürlich auch nur nach aktuellem Stand. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hotzenplotz2 Dezember 13, 2023 vor 49 Minuten von Maikel: Wie bist du krankenversichert? Nur damit sich niemand irgendwann wundert, es geht hier nicht direkt um mich (das würe dann nicht zu alten Threads von mir passen) der Einfachheit halber schreibe ich aber weiterhin einfach so, als würde es um mich gehen :-) Ich bin aktuell gesetzlich krankenversichert wollte mich aber auch diesbezüglich noch einmal beraten lassen. Durch Vorerkrankungen könnte es allerdings schwierig werden mit einem Eintritt in eine PKV. Aktuell bin ich noch teilweise angestellt und habe nicht die Wahl, das würde sich in der Selbstständigkeit ändern. Wenn cih das richtig gelesen habe muss man 5 Jahre in die GRV einzahlen um dann in die KVdR zu kommen. Das sollte ich hinkriegen bevor ich komplett selbstständig werde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240102 Dezember 13, 2023 vor 3 Stunden von Maikel: Falls du als Selbständiger in der gesetzlichen KV bist (ich hatte leider keine andere Möglichkeit) mußt du auch auf Kapital- und Mieteinkünfte Beiträge zahlen. Das würde nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gelten. Angesichts der Risiken, die ein Selbständiger trägt, sollte er optimaler Weise über den Bemessungsgrenzen verdienen. Bei einem fiktiven Psychotherapeuten sollte das der Fall sein. Wichtig ist aber, dass der Rentenpunktwert wegen des KV Zuschusses nicht 37,60 EUR sondern ca. 40,6 EUR (37,6*1,08) beträgt, da es im Versorgungswerk keinen KV Zuschuss gibt. Das sollte der fiktive Psychotherapeut mitberücksichtigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hilflos Dezember 13, 2023 vor 2 Stunden von Hotzenplotz2: Wenn cih das richtig gelesen habe muss man 5 Jahre in die GRV einzahlen um dann in die KVdR zu kommen. Das sollte ich hinkriegen bevor ich komplett selbstständig werde. nein, die 5 Jahre sind notwendig, dass man überhaupt eine Rente bekommt. Für die KVdR musst du in der 2. Hälfte des Arbeitslebens zu 90% in der gesetzl. Krankenkasse sein. freiwillig versichert in der gesetzl. Krankenkasse geht aber immer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hotzenplotz2 Dezember 13, 2023 Um hier einmal den aktuellen Rechenstand beizubehalten und zu konkretisieren: Selbst. Psychotherapeuth Berufsbeginn mit 28 Jahren und dann bis 36 bzw. 67. Überschussfaktor liegt derzeit bei 1 es gibt aber auch mal ne REchnung mit 1.1 Entschuldigt die amerikanische Formatierung der Dezimaltrenner ich denke es ist aber klar was gemeint ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Dezember 13, 2023 vor 3 Stunden von fintech: Das würde nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gelten. Angesichts der Risiken, die ein Selbständiger trägt, sollte er optimaler Weise über den Bemessungsgrenzen verdienen. Wann läuft das Leben "in optimaler Weise"? Zum Risiko als Selbständiger gehört auch, mal in einem Jahr weniger zu verdienen. Umso ärgerlicher, wenn man dann auf Kapitaleinkünfte etc. KV-Beitrag zahlen muß. Außerdem hat ein Selbständiger auch die Möglichkeit, freiwllig mal "kürzer zu treten"; insbesondere wenn er zusätzlich Kapital- und/oder Mieteinkünfte hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Dezember 13, 2023 · bearbeitet Dezember 13, 2023 von asche Ich möchte anregen / raten, sich nicht allein auf das eigene Rechenvermögen zu verlassen, sondern eine Hochrechnung (Rentensimulation) mit den o.g. Eckdaten beim Versorgungswerk anzufragen. Normalerweise machen die das recht zügig. Dann hast Du eine gesicherte Vergleichsgrundlage. Die oben ausgerechnete Rente aus dem VW kommt mir doch sehr niedrig vor im Vergleich zur GRV. Rechnest Du da mit den gleichen Beiträgen? Bei der GRV scheinst Du mit 2 RP pro Berufsjahr zu rechnen - das wären 10/10 Einzahlung. Was legst Du bei der VW-Rente zugrunde - 5/10 oder 10/10? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hotzenplotz2 Dezember 13, 2023 Natürlich 10/10 sonst wäre es ja nicht vergleichbar. Das kommt schon gut hin. Deren Prognose auf der Website ist: Von 25 bis 62 mit 1/10 ergibt nach deren Website 216€ (https://www.p-v-w.eu/was-wir-leisten/altersrente) also mit 10/10 entsprechend 2160€. Davon muss man jetzt aber 25-28 abziehen da wir ja von einer Person ausgehen, die nach vollendung des 28. Lebensjahres beginnt. Dementsprechend fehlen die ersten Jahre und das sind halt die wo es am meisten gibt. 25+26+27+28 sind zusammen 430€. wenn wir jetzt 2160-430€ +83€ (wegen der Arbeit bis 63) rechnen kommen wir auf 1813€ was ziemlich nah an meinem berechneten Wert ist. Je nach Startdatum, Laufzeit variiert halt dieser Generationenfaktor ein bisschen zwischen 0,9 und 0,92 und daraus ergibt sich diese leichte Verschiebung. Ich wüsste jetzt nicht, was das Versorgungswerk mir noch mehr an Rentensimulation bieten kann. Ist ja ein transparentes System. Die sagen von sich 216€ pro 1/10 und ich kann das rechnerisch sehr gut nachvollziehen. Es kann natürlich sein, dass es irgendwo Zusatzzahlungen o.ä. gibt die nicht in deren Angaben enthalten sind, dafür habe ich ja wqie oben erwähnt bereits eine Anfrage laufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Dezember 13, 2023 OK - dann scheint dieses VW wirklich nicht attraktiv .... :-( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240102 Dezember 13, 2023 vor 4 Stunden von Maikel: Wann läuft das Leben "in optimaler Weise"? Zum Risiko als Selbständiger gehört auch, mal in einem Jahr weniger zu verdienen. Umso ärgerlicher, wenn man dann auf Kapitaleinkünfte etc. KV-Beitrag zahlen muß. ....das schon, aber m.E. ist dann ein Angestelltenjob besser und attraktiver. Da hat man ewig Urlaub, kann auch nur 10 Stunden pro Woche arbeiten und ist stets flexibel. Selbständigkeit macht eigentlich nur Sinn, wenn man ranklotzen möchte und da sollten dann dauerhaft mehr als die KV BBG drinn sein. vor 5 Stunden von Hotzenplotz2: Um hier einmal den aktuellen Rechenstand beizubehalten und zu konkretisieren: Selbst. Psychotherapeuth Berufsbeginn mit 28 Jahren und dann bis 36 bzw. 67. Überschussfaktor liegt derzeit bei 1 es gibt aber auch mal ne REchnung mit 1.1 Entschuldigt die amerikanische Formatierung der Dezimaltrenner ich denke es ist aber klar was gemeint ist. gute Berechnung und ein ernüchterndes Ergebnis für das Versorgungswerk, allerdings auch irgendwie logisch, denn die RV wird mit über 100 Mrd. EUR Steuerzuschuss pro Jahr jährlich fett gehalten, während das Versorgungswerk keinen Steuerzuschuss, sondern nur den Beitrag bekommt. Um äquivalent zu rechnen müsste das Versorgungswerk eigentlich auch nochmal 30% der Beiträge zusätzlich aus Steuermitteln erhalten (evtl. nicht ganz so viel wegen Sonderleistungen wie Kinderzeiten etc., aber ungefähr so). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand Dezember 14, 2023 Interessante Berechnung. Ist denn die Aufsplittung 5/10 und den Rest zur Rentenversicherung generell möglich? Meine Frau steht vor der gleichen Wahl, nur ein anderes Bundesland. Die VW haben aber alle nur noch 2,5% plus ggf. Bonus. Folge der Zinsrepression. Anders als bei der Rente droht beim VW allerdings keine Deckelung. Bei der GRV wäre ich mir nicht so sicher, ob die nicht irgendwann auf 1.000€/Monat gedeckelt werden, wg. "sozialer Gerechtigkeit" = Kassen leer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Dezember 14, 2023 Zum Thema der BU heute auch ein Artikel im Versicherungsjournal: https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/berufsstaendische-absicherung-sehr-hohe-huerden-bei-berufsunfaehigkeit-149480.php Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 14, 2023 Gibt es eigentlich Ausnahmeregelungen womit man ein anderes Versorgungswerk wählen kann (z.B. anderes Bundesland)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hotzenplotz2 Dezember 14, 2023 Versorgungswerke sind kammerspezifisch und bundeslandspezifisch wobei sich öfter mal mehrere Bundesländer zusammentun. Beim PVW ist es das Versorgungswerk der Psychotherapeuthen in Niedersachen, Bremen, Hamburg und Hessen und Rheinland-Pfalz meine ich. Also ja sobald man in einem anderen VW ist muss man nicht ins PVW aber dafür müsste man woanders hinziehen oder den Beruf komplett wechseln, das gestaltet sich doch eher schwierig. vor 27 Minuten von FranzFerdinand: Anders als bei der Rente droht beim VW allerdings keine Deckelung. Bei der GRV wäre ich mir nicht so sicher, ob die nicht irgendwann auf 1.000€/Monat gedeckelt werden, wg. "sozialer Gerechtigkeit" = Kassen leer. Es kann alles passieren aber das ist reines Glaskugellesen. Vielleicht wird mit der Bürgerversicherung alles vereinheitlicht und VWs werden aufgelöst, vielleicht wird die GRV gedeckelt, vielleicht gibt es neue Steuern und Abgaben man weiß es nicht und ich glaube auch nciht, dass irgendwer das seriös vorhersagen kann da es zu viele Optionen gibt. Dementsprechend beschränke ich mich auf das jetzt und hier und die Zahlen mit denen ich arbeiten kann. Denn ich glaube nicht, dass einmal erwirkte Rentenansprüche nachrtäglich aberkannt werden ebenso wenig wie die Versorgungswerke in den nächsten 30 Jahren 10% Überschuss generieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 14, 2023 vor 17 Minuten von Hotzenplotz2: Also ja sobald man in einem anderen VW ist muss man nicht ins PVW aber dafür müsste man woanders hinziehen oder den Beruf komplett wechseln, das gestaltet sich doch eher schwierig. Ich meine mich zu erinnern, dass eine Freundin von mir vor vielen Jahren die Wahl zwischen zwei Versorgungswerken hatte (Hessen und Bayern), weil sie im einen Bundesland wohnte und im anderen anfing zu praktizieren. Daher meine Frage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag