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Michael_

Wie funktioniert Cum-Ex Fraud?

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Michael_

https://www.youtube.com/watch?v=ywBXwBPZJlA

 

Wenn ich das richtig verstehe bleiben beim Leerverkäufer 250k Gewinn wärend die anderen beiden nach Steuerrückerstattung
(die nur einem wirklich zusteht) +-0 machen.

 

Wäre es jetzt nicht so das der Leerverkäufer EIGENTLICH eine 1 Million statt 750k Kompensationszahlung leisten müsste?
In diesem Fall würden alle 3 +-0 machen OHNE Betrug/zweifache Steuerrückerstattung. (Wenn ich das richtig sehe)

 

Falls ja wie ist es möglich das der Leerverkäufer 250k bei dieser (Standard?) Transaktion unterschlagen kann?
Oder ist es so das der Leerverkäufer tatsächlich 1 Million Kompensation an Investor B zahlt und der
sich dann zusätzlich noch 250k Steuern rückerstatten lässt die er garnicht bezahlt hat?
(In dem Fall würde Investor B 250k gewinn machen und die anderen beiden +-0.)

 

Die Tatsache das ich noch nie einen Leerverkauf gemacht habe macht es mir relativ schwer das ganze nachzuvollziehen.

 

Es kann ja aber eigentlich nicht sein das Investor B 250k verliert und gleichzeitig keinen Anspruch auf Steuerrückerstattung hat?

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Michael_
Zitat

Hierauf regierte der Gesetzgeber zunächst mit dem Jahressteuergesetz 2007 und stellte nicht nur die Dividende selbst, sondern auch die Dividendenausgleichszahlung steuerpflichtig durch eine Änderung des § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG Die Bank des (Leer-)Verkäufers hatte nunmehr die auf die Dividendenausgleichszahlung entfallende Steuer zu Lasten des Verkäufers abzuführen, praktisch wurde diese Steuer zugleich mit der Ausgleichszahlung dem Konto des Verkäufers belastet. Diese Regelung funktionierte jedoch nur, wenn inländische Banken beteiligt waren, da nur diese durch die Norm des § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG gesetzlich verpflichtet werden konnten. Wurde das Geschäft des Verkäufers also über eine ausländische Bank (oder ohne eine Bank) durchgeführt, erfolgte keine Abführung der Steuer auf die Dividendenausgleichszahlung.

Source: https://www.steuerrecht.com/die-verteidigung-von-cum-ex-mandanten/

 

Der Leerverkäufer müsste von der 1 Million Dividendenausgleichszahlung also 750k an Investor B und 250k als Steuern abführen.
Anstelle davon gibt er Investor B 750k (per ausländischer Bank oder ganz ohne Bank) und behält die 250k selbst. (Steuerhinterziehung)

 

Das ist möglich weil der Leerverkauf und die Überweisung der Ausgleichszahlung zwei separate Transaktionen zu sein scheinen.

Die Ausgleichszahlung kann ja scheinbar sogar ganz ohne Bank getätigt werden.

 

Der Leerverkäufer gibt Investor B nur 750k (statt 1 Million). Damit hat Investor B anrecht auf eine Steuerrückzahlung.

 

Mit anderen Worten:
Investor B hat tatsächlich anrecht auf eine Steuerrückerstattung.

Der Leerverkäufer hingegen hat den Staat um 250k Dividendensteuer geprellt. (Bzw. alle 3 zusammen)

 

Oder hab ich irgendwas falsch verstanden?

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Michael_
· bearbeitet von Michael_

Aufjedenfall scheinen der Leerverkauf und die Ausgleichszahlung zwei einzelne Transaktionen zu sein.

Vermutlich müssen beide Partein einfach nur bestätigen das die Ausgleichszahlung stattgefunden hat (ggf. auch mit Bargeld) und der Leerverkauf ist damit komplett?

 

Wie gesagt ich habe noch nie einen Leerverkauf gemacht und kenne mich auch mit den deutschen Steuergesetzen nicht sonderlich gut aus, daher ist es relativ schwer für mich nachzuvollziehen wie das genau funktioniert hat.

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MeinNameIstHase
vor 11 Stunden von Michael_:

Auf jeden Fall scheinen der Leerverkauf und die Ausgleichszahlung zwei einzelne Transaktionen zu sein.

Szenario:

Leerverkäufer L verkauft an Käuferbank K Aktien (cum) und liefert sie einen Tag später ex. Dazu kauft L bei Aktionär A die Aktien ex und reicht sie an K weiter. K verkauft sie ex dann wieder zurück an A.

Weil L cum verkauft und ex an K liefert, zahlt er einen Dividendenersatzanspruch netto an K. Weil K die Dividende nur netto bekommt, beantragt sie als Bank die Erstattung der Steuer. A wiederum bekommt die Dividende noch bevor er verkauft, zahlt Steuer und lässt sich diese (aufgrund seiner Verhältnisse) erstatten.

 

Ergebnis:

A hat eine Steuerbescheinigung und lässt sich die Steuer erstatten und hat die Aktien am Ende auch wieder.

K hat eine Steuerbescheinigung und lässt sich die Steuer erstatten (die L aber nie abgeführt hat).

Das FA von A weiß nicht, dass das FA von K ebenfalls die Steuer erstattet.

A, K und L behaupten, dass sie alle in gutem Glauben gehandelt hätten.

 

Die Lücke besteht darin, dass L im Ausland nicht verpflichtet werden kann, Steuern auf den Ersatzanspruch zu zahlen und K wiederum ohne diese Steuerzahlung nicht annehmen darf, dass die Steuer auf den Nettoersatzanspruch "einbehalten" wurde. Das wäre nur der Fall, wenn L in D ansässig ist. Das aber wird via Börse verschleiert. Der Vorsatz der Steuerhinterziehung gelingt daher nur, wenn man A, L und K (insbes. L und K) die Absprache nachweist. Den A braucht man nur, weil der die Aktien kurzfristig bereitstellt und wieder kriegt. Dafür kriegt er eine Leihgebühr.

Im Detail ist es etwas komplizierter, wenn L sich noch am cum-Tag bei A zur Erfüllung eindeckt, damit er "rechtzeitig" an K liefern kann. Das vereinbaren A und L dann bewusst ex.

-> Aufgrund der Absprachen begehen L und K gemeinschaftlich Steuerhinterziehung, A ist u.U. Mittäter.

 

Abgewandelt leiht sich jemand (J) bei A rechtzeitig die Aktien cum und gibt sie ihm ex unter Zahlung eines Dividendenersatzanspruchs zurück. Dann übernimmt J die Rolle von A im Dreiecksdeal und macht daraus ein Vierecksdeal, was alles nochmal etwas undurchschaubarer macht. A weiß dann gar nicht, was die anderen anstellen.

 

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Michael_
vor 8 Stunden von MeinNameIstHase:

Die Lücke besteht darin, dass L im Ausland nicht verpflichtet werden kann, Steuern auf den Ersatzanspruch zu zahlen und K wiederum ohne diese Steuerzahlung nicht annehmen darf, dass die Steuer auf den Nettoersatzanspruch "einbehalten" wurde.

Vor 2007 war die Dividendenersatzzahlung wohl aber Steuerfrei. Trotzdem wurden K nur 75% (Netto Dividende ausgezahlt)

Wie war das möglich? Oder hat er da 100% bekommen und sich die (nicht gezahlte) Dividendensteuer einfach trotzdem zurückerstatten lassen? (Siehe Quelle in meinem vorletzten Post)

 

vor 8 Stunden von MeinNameIstHase:

Das wäre nur der Fall, wenn L in D ansässig ist. Das aber wird via Börse verschleiert.

Wenn die Dividendenersatzzahlung via. Banküberweisung aus dem Ausland kommt ist es doch offensichtlich das L im Ausland ansässig ist?

 

Das Problem ist ich verstehe schon was die machen aber nicht wie die das technisch umgesetzt haben.

Es fängt schon damit an das ich bei meinem Broker (Captrader) nicht mit meinen Freunden Off Market handeln kann. :D

Wenn die 3 untereinander (ohne Börse) handeln verstehe ich auch nicht warum um den Dividendenstichtag bei Xetra das Handelsvolumen hoch geht:

https://www.researchgate.net/figure/Daily-average-total-number-of-stocks-traded-XETRA-data-2009-2015-Note-This-figure_fig2_341066108

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MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von Michael_:

Wenn die 3 untereinander (ohne Börse) handeln verstehe ich auch nicht warum um den Dividendenstichtag bei Xetra das Handelsvolumen hoch geht:

Sie handeln in Absprache über die Börse, um ihre Deals zu verschleiern. Der eine tritt als Käufer auf, der andere als Verkäufer. Technisch werden Ausgleichszahlungen von den handelsabwickelnden Broker und der Depotbank weitgehend automatisiert abgewickelt (Depotbuchhaltung). Die Gutschrift beim Empfänger zeigt nicht, von wem sie stammt, weil ein Kommissionär dazwischen ist, der in eigenen Namen für Rechnung Dritter agiert.

Wie ein anonymer Bieter auf einer Kunstauktion, der einen "Broker" seines Vertrauens einsetzt. Der Broker handelt in eigenem Namen für fremde Rechnung und der Verkäufer erfährt nicht, an wen verkauft wurde. Zudem verschleiert der Käufer selbst zusätzlich, indem er einen Strohmann (Offshore-Anwalt/Firma) einsetzt.

 

Bis 2001 galt das sog. Anrechnungsverfahren, bei dem KSt, KapErtSt auf die persönliche Steuerschuld (von Inländern) angerechnet wurde. Cum-Ex funktionierte anders. Warum sollte ein Ausländer die Dividende nicht rechtzeitig an einen Inländer verkaufen? Nur der konnte die Steuergutschrift nutzen. Aber sie war zuvor wenigsten auch "bezahlt" worden.

Von 2001 bis 2009 galt das sog. Halbeinkünfteverfahren Die AG zahlte KSt auf den ausgeschütteten Gewinn, der Anleger die andere Hälfte. KapErtSt wurde vorab einbehalten und angerechnet. Auch hier hatten Inländer Vorteile, da Ausländer (siehe DBA) nicht alles erstattet kriegen.

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Michael_
· bearbeitet von Michael_
vor 5 Stunden von MeinNameIstHase:

Technisch werden Ausgleichszahlungen von den handelsabwickelnden Broker und der Depotbank weitgehend automatisiert abgewickelt (Depotbuchhaltung).

 

Am 11.12.2023 um 06:56 von Michael_:

Hierauf regierte der Gesetzgeber zunächst mit dem Jahressteuergesetz 2007 und stellte nicht nur die Dividende selbst, sondern auch die Dividendenausgleichszahlung steuerpflichtig durch eine Änderung des § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG Die Bank des (Leer-)Verkäufers hatte nunmehr die auf die Dividendenausgleichszahlung entfallende Steuer zu Lasten des Verkäufers abzuführen, praktisch wurde diese Steuer zugleich mit der Ausgleichszahlung dem Konto des Verkäufers belastet. Diese Regelung funktionierte jedoch nur, wenn inländische Banken beteiligt waren, da nur diese durch die Norm des § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG gesetzlich verpflichtet werden konnten. Wurde das Geschäft des Verkäufers also über eine ausländische Bank (oder ohne eine Bank) durchgeführt, erfolgte keine Abführung der Steuer auf die Dividendenausgleichszahlung.

Ich nehme also an die Konten vor 2007 einfach einen beliebigen Betrag / zu wenig überweisen? (75% statt 100%)

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
Zitat

Die ehemalige Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker ist fest davon überzeugt, dass Steuerbetrug mit illegalen Aktiengeschäften noch immer verbreitet ist in der Finanzwelt. ... Als Beispiel nennt sie eine von mutmaßlichen Kriminellen aufgesetzte Stiftung, die 2016 für Cum-Ex-Deals genutzt worden sei. ... die Täter hätten Cum-Ex-Deals europaweit durchgeführt und damit auch in Ländern mit anderen Regelungen und Systemen als in Deutschland. ... Nach wie vor sei das Risiko für Banken, bei kriminellen Machenschaften entdeckt zu werden, sehr gering

Hier der vollständige FAZ-Artikel.

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