Logio November 19, 2023 Guten Tag, ich bin Beamter, 41, verheiratet, keine Kinder. Ich habe eine BU Versicherung der Allianz (ergänzende Berufsunfähigkeitspolice zu einer RiesterRenteKlassik). Garantierente inzwischen ca. 2.000,-€, Monatsbeitrag 85€, 3% Dynamisierung. Die Versicherung habe ich vor ca. 12 Jahren abgeschlossen, während des Studiums. Berufseinstieg und Hochzeit habe ich genutzt um die Garantierente jeweils zu erhöhen. Bei meiner Verbeamtung im Jahr 2022 hatte ich mich bei der Allianz erkundigt und erfahren, dass keine Dienstunfähigkeit versichert ist und dies auch nicht nachträglich ergänzt werden kann. Daher hatte ich die Versicherung damals beitragsfrei gestellt, da ich noch Beamter auf Probe war (man weiß ja nie). Nun bin ich auf Lebenszeit verbeamtet und frage mich, ob es jetzt immer noch sinnvoll ist, eine ruhende BU mitlaufen zu lassen. Die Gesamtleistung bei Kündigung beträgt laut der letzten Beitragsinformation etwa 3.500,-€. Ich habe die Beiträge in meinen Steuererklärungen angegeben. Aber soweit ich das sehe, steht in den Bescheiden immer der Satz drin, dass der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch KV+PV ausgeschöpft wurde. Da sollte es also keine Probleme geben. Gibt es darüber hinaus etwas zu beachten? Ich bin dankbar für jeden Hinweis. Beste Grüße und noch einen schönen Sonntag! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe November 19, 2023 · bearbeitet November 19, 2023 von Okabe vor 2 Stunden von Logio: Gibt es darüber hinaus etwas zu beachten? Ist es kein Problem, wenn du später berufsunfähig wirst? Was für einen Job übst du jetzt und in Zukunft aus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Logio November 19, 2023 vor 1 Stunde von Okabe: Ist es kein Problem, wenn du später berufsunfähig wirst? Was für einen Job übst du jetzt und in Zukunft aus? Ich habe eine abwechslungsreiche Stelle in der Ministerialverwaltung im höheren Dienst und arbeite da sehr gerne, weil es eine erfüllende Tätigkeit mit (für mich sichtbaren) positiven Auswirkungen auf das Gemeinwohl ist. Nach meiner Einschätzung kommen im wesentlichen diese Szenarien in Betracht: 1. Best Case: Ich bleibe gesund und arbeite "ganz normal" bis zur Pensionierung. 2. Worst Case: Ich werde morgen dienstunfähig. Dann bringt mir diese BU nichts. Es greift die Mindestversorgungsregelung bei Dienstunfähigkeit (Ruhegehalt 35% von A13 ~ 1.800,-€), da die Wartezeit erfüllt ist. 3. Bad Case: Ich werde irgendwann in den nächsten gut 25 Jahren DU. Dann entspricht das Ruhegehalt ca. 35-65% von A13-16. 4. Mystery Case: Ich möchte irgendwann in den nächsten gut 25 Jahren kein Beamter mehr sein. (Aus heutiger Sicht sehr unwahrscheinlich, s.o.) Wenn ich dann wieder Angestellter würde, könnte ich eventuell (Gesundheitsprüfung?) diese BU wieder nutzen. 1. ist das wahrscheinlichste Szenario. Zu 2./3. ist es statistisch so, dass ca. 10-12% der Pensionäre wegen Dienstunfähigkeit ausscheiden. Persönlich sehe ich mich nicht so gefährdet wie Polizisten/Lehrer, aber ein Risiko bleibt natürlich. Für 4. fehlt mir ehrlich gesagt die Fantasie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza November 19, 2023 Wie kommst du auf Punkt 2.? Kann ich nicht ganz nachvollziehen... BU ist eine Summenversicherung, d.h. im Ernstfall wird die Summe ausgezahlt und nicht mit irgendwelchen Bezügen verrechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cando November 19, 2023 · bearbeitet November 19, 2023 von Cando vor 2 Stunden von Peter Wolnitza: Wie kommst du auf Punkt 2.? Kann ich nicht ganz nachvollziehen... BU ist eine Summenversicherung, d.h. im Ernstfall wird die Summe ausgezahlt und nicht mit irgendwelchen Bezügen verrechnet. Ich denke er meint damit die Versorgung, die sein Dienstherr in diesem Fall zahlt und keine Versicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 19, 2023 vor 6 Minuten von Cando: Ich denke er meint damit die Versorgung, die sein Dienstherr in diesem Fall zahlt und keine Versicherung. Ja, @Logio hat die Versorgung und die BU-Versicherung. Ich denke, @Peter Wolnitza hat das schon verstanden, aber wollte die Aussage vor 3 Stunden von Logio: Dann bringt mir diese BU nichts. in Frage stellen. Wobei natürlich (außer dem Problem, dass nicht jede Dienstunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit sein muss) fraglich ist, wie viel Leistung die beitragsfreie Versicherung überhaupt noch böte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Logio November 20, 2023 vor 4 Stunden von Peter Wolnitza: Wie kommst du auf Punkt 2.? Kann ich nicht ganz nachvollziehen... BU ist eine Summenversicherung, d.h. im Ernstfall wird die Summe ausgezahlt und nicht mit irgendwelchen Bezügen verrechnet. Ich ging davon aus, dass eine BU-Versicherung ohne DU-Klausel mir gar nicht weiterhilft, weil dann der Automatismus, dass die Dienstunfähigkeit die Leistungen der BU-Versicherung auslöst, nicht vorhanden ist. Wenn ich das bei Dir zwischen den Zeilen aber richtig deute, kann mir das in bestimmten Fällen doch helfen. Danke für den Hinweis. vor 1 Stunde von chirlu: Wobei natürlich (außer dem Problem, dass nicht jede Dienstunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit sein muss) fraglich ist, wie viel Leistung die beitragsfreie Versicherung überhaupt noch böte. Laut Auskunft aus dem Schreiben zu Beitragsfreistellung sind das ca. 400,-€. Könnte ich natürlich auch einfach so weiterlaufen lassen für den Fall der Fälle. Ich bin aber laut diesem Schreiben auch noch im Zeitraum, um die Beitragszahlungen ohne neue Prüfung wiederaufzunehmen oder die Garantierente zu reduzieren. Vielleicht erfrage ich mal den Beitrag für z.B. 1.000,-€ Garantierente. Denn 2.000,-€ erscheint mir als Ergänzung zur Versorgung recht viel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe November 20, 2023 vor 56 Minuten von Logio: Ich ging davon aus, dass eine BU-Versicherung ohne DU-Klausel mir gar nicht weiterhilft, weil dann der Automatismus, dass die Dienstunfähigkeit die Leistungen der BU-Versicherung auslöst, nicht vorhanden ist. Wenn ich das bei Dir zwischen den Zeilen aber richtig deute, kann mir das in bestimmten Fällen doch helfen. Danke für den Hinweis. Eher umgekehrt. Bei manchen Berufen ist es vergleichsweise leicht, dienstunfähig zu werden ohne berufsunfähig zu sein. Z.B. der Chirurg, der eine ansteckende chronische Krankheit hat und eigentlich noch arbeiten kann aber nicht mehr darf. Aber bei dir? Wenn du wegen Psyche, Rücken, ... berufsunfähig wirst, dann wird die Versicherung auch zahlen. Da die Chance dazu in deinem Job gering ist, sind auch die Beiträge entsprechend niedrig. Wenn du nicht entsprechend viel Vermögen auf der hohen Kante hast, dann würde ich an deiner Seite die BU wieder aktivieren und entsprechend Beiträge bezahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe November 20, 2023 Dazu sei gesagt, ich bin Laie. Vielleicht kommen die Profis hier für deinen speziellen Beruf zu einer anderen Einschätzung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Klauss November 20, 2023 · bearbeitet November 20, 2023 von Klauss Ergänzung Hallo, ich hatte auch die BU bei der Allianz inkludiert in die Versicherung „Start Police“. Nach der Verbeamtung habe ich den BU Teil nach meiner Probezeit gekündigt. Bei mir haben meine Versicherungsberater rumgedruckst, als ich gefragt hatte, ob DU auch in meiner Versicherung mit dabei ist. PS: Habe auch Bürojob. VG Klaus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Logio November 21, 2023 Am 20.11.2023 um 03:59 von Okabe: Dazu sei gesagt, ich bin Laie. Vielleicht kommen die Profis hier für deinen speziellen Beruf zu einer anderen Einschätzung. Laie hin und her, Du hast sicher mehr Ahnung als ich. Das war schon hilfreich, vielen Dank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 21, 2023 · bearbeitet November 21, 2023 von ImperatoM Am 19.11.2023 um 18:52 von Logio: 2. Worst Case: Ich werde morgen dienstunfähig. Dann bringt mir diese BU nichts. Es greift die Mindestversorgungsregelung bei Dienstunfähigkeit (Ruhegehalt 35% von A13 ~ 1.800,-€), da die Wartezeit erfüllt ist. Das können die Versicherungsexperten hier besser beantworten und ich lasse mich gerne korrigieren. Nach meinem Verständnis unterliegst Du aber einem Irrtum. Eine BU zahlt grundsätzlich auch, wenn Du als Beamter berufsunfähig wirst. Die DU-Klausel soll Beamten nur in besonderem Maße versprechen, dass eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (DU) auch als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Es gibt nämlich Fälle, in den werden Beamte bspw. wegen Unliebsamkeit beim Dienstherrn oder wegen der Auflösung einer Behörde kurz vor Pensionierung offiziell wegen DU in den Ruhestand versetzt werden. Das wäre dann eine DU ohne BU, eine Versicherung würde nur bei vollwertiger DU-Klausel zahlen. Wenn Du aber eindeutig berufsunfähig wirst, sagen wir mal wegen schwerer Krebserkrnkung, dann zahlt eine BU auch ohne DU-Klausel bei entsprechendem Nachweis, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kastor November 21, 2023 vor 8 Minuten von ImperatoM: Die DU-Klausel soll Beamten nur in besonderem Maße versprechen, dass eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (DU) auch als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Genau, z.B. so: Zitat Der Beamte im öffentlichen Dienst gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Die Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeit wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 besteht bis zur Reaktivierung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. Übt der wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig entlassene Beamte konkret eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 aus, liegt keine Berufsunfähigkeit mehr vor. [Die Bayerische, § 2 Abs. 5 AVB BU PROTECT Prestige] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Logio 9. Januar Nochmal herzlichen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Ich habe mir verschiedene Optionen durchrechnen lassen und nun eine Änderung der BU auf ca. 900,- € + Dynamisierung vornehmen lassen. Das erscheint mir in Kombination mit der Mindesversorgungsregelung als Absicherung für einen Worst Case (der hoffentlich nie eintritt) angemessen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti 10. Januar Am 21.11.2023 um 21:03 von ImperatoM: Das können die Versicherungsexperten hier besser beantworten und ich lasse mich gerne korrigieren. Nach meinem Verständnis unterliegst Du aber einem Irrtum. Eine BU zahlt grundsätzlich auch, wenn Du als Beamter berufsunfähig wirst. Die DU-Klausel soll Beamten nur in besonderem Maße versprechen, dass eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (DU) auch als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Es gibt nämlich Fälle, in den werden Beamte bspw. wegen Unliebsamkeit beim Dienstherrn oder wegen der Auflösung einer Behörde kurz vor Pensionierung offiziell wegen DU in den Ruhestand versetzt werden. Das wäre dann eine DU ohne BU, eine Versicherung würde nur bei vollwertiger DU-Klausel zahlen. Wenn Du aber eindeutig berufsunfähig wirst, sagen wir mal wegen schwerer Krebserkrnkung, dann zahlt eine BU auch ohne DU-Klausel bei entsprechendem Nachweis, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Dem würde ich nochmal in Gesetzen nachlesen. Bei DU zahlt der Dienstherr. Die BU sagt welchen Beruf können sie nicht mehr ausüben, sie sind doch Beamter? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 10. Januar · bearbeitet 10. Januar von satgar vor 2 Stunden von DarkBasti: Dem würde ich nochmal in Gesetzen nachlesen. Bei DU zahlt der Dienstherr. Die BU sagt welchen Beruf können sie nicht mehr ausüben, sie sind doch Beamter? Das findest du nicht in Gesetzen, sondern in Versicherungsbedingungen. Beamter zu sein ist auch ein Beruf, den man über eine BU privat versichern kann. Das ist nichts besonderes. Es gibt nur noch den Unterschied zwischen: - reine BU Versicherung - BU Versicherung mit unechter DU Klausel - BU Versicherung mit echter DU Klausel Google gern selbst mal danach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JlNxTonic 13. Januar Also ich hab als Beamter auch nur ne normale BU ohne DU Klausel. Die hab ich schon früh abgeschlossen als 18 Jähriger zum Studium. Günstige Beiträge, mittlerweile ordentliche Versicherungssumme und sehr guter Tarif. Es war damals nicht abzusehen, dass ich mal Beamter werde. Dann kam leider eine Erkrankung und diese verhinderte leider einen Abschluss einer BU mit echter DU Klausel, daher bleibt es bei dem BU-Vertrag. Klar es ist nicht optimal, DU-Klausel kann schon viel einfacher sein im Leistungsfall, aber es ist jetzt ja auch nicht so, dass es wahnsinnig große Unterschiede gibt, wann der Leistungsfall eingreift. Wenn wirklich was ernsteres ist, dann ist man oft auch BU bei einem guten Vertrag. Einfacher und entspannter kann es sicher sein, wenn die Versicherung easy leistet nach amtsärztlicher DU aber es ist jetzt auch nicht so, als wäre man mit BU schlecht abgesichert. Mein Tipp, lass die BU mit niedrigerem Beitrag laufen, in Kombination mit der Mindestversorgung bist du da gut aufgestellt, so hast du es ja auch gemacht. Ich lasse meine BU auch so lange mit hoher Summe laufen, bis ich genügend Ruhegehalt-Mindestversorgung habe und werde dann auch reduzieren, dann erledigt sich das auch einigermaßen mit der fehlenden DU. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 13. Januar vor 3 Stunden von JlNxTonic: Klar es ist nicht optimal, DU-Klausel kann schon viel einfacher sein im Leistungsfall, aber es ist jetzt ja auch nicht so, dass es wahnsinnig große Unterschiede gibt, wann der Leistungsfall eingreift. Wenn wirklich was ernsteres ist, dann ist man oft auch BU bei einem guten Vertrag. Einfacher und entspannter kann es sicher sein, wenn die Versicherung easy leistet nach amtsärztlicher DU aber es ist jetzt auch nicht so, als wäre man mit BU schlecht abgesichert. Mein Tipp, lass die BU mit niedrigerem Beitrag laufen, in Kombination mit der Mindestversorgung bist du da gut aufgestellt, so hast du es ja auch gemacht. Ich lasse meine BU auch so lange mit hoher Summe laufen, bis ich genügend Ruhegehalt-Mindestversorgung habe und werde dann auch reduzieren, dann erledigt sich das auch einigermaßen mit der fehlenden DU. +1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti 13. Januar · bearbeitet 14. Januar von DarkBasti Autore vor 21 Stunden von JlNxTonic: Also ich hab als Beamter auch nur ne normale BU ohne DU Klausel. Die hab ich schon früh abgeschlossen als 18 Jähriger zum Studium. Günstige Beiträge, mittlerweile ordentliche Versicherungssumme und sehr guter Tarif. Es war damals nicht abzusehen, dass ich mal Beamter werde. Dann kam leider eine Erkrankung und diese verhinderte leider einen Abschluss einer BU mit echter DU Klausel, daher bleibt es bei dem BU-Vertrag. Klar es ist nicht optimal, DU-Klausel kann schon viel einfacher sein im Leistungsfall, aber es ist jetzt ja auch nicht so, dass es wahnsinnig große Unterschiede gibt, wann der Leistungsfall eingreift. Wenn wirklich was ernsteres ist, dann ist man oft auch BU bei einem guten Vertrag. Einfacher und entspannter kann es sicher sein, wenn die Versicherung easy leistet nach amtsärztlicher DU aber es ist jetzt auch nicht so, als wäre man mit BU schlecht abgesichert. Mein Tipp, lass die BU mit niedrigerem Beitrag laufen, in Kombination mit der Mindestversorgung bist du da gut aufgestellt, so hast du es ja auch gemacht. Ich lasse meine BU auch so lange mit hoher Summe laufen, bis ich genügend Ruhegehalt-Mindestversorgung habe und werde dann auch reduzieren, dann erledigt sich das auch einigermaßen mit der fehlenden DU. Die Frage, bringt es was, wird man erst im Leistungsfall sehen. Die Gefahr besteht eben, das man über die Jahre mehrere tausend Euro für eine Versicherung zahlt, die man nicht im Schadenfall in Anspruch nimmt. Wie geschrieben, ist man bei Dienstunfähigkeit zu einem gewissen Grad vom Dienstherren abgesichert. Warum sollte dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen, wenn es doch gar kein Beruf ist, den man nicht mehr ausführen kann? Da Versicherung nie mehr zahlen als sie müssen, sollte man sich über die Details genau an unabhängiger Stelle informieren. Die Versicherung selber sehe ich da nicht als optimalen Ansprechpartner. Ich bin hier nicht selber betroffen und auch kein Experte, dewegen ist das hier nur als Tipp anzusehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 13. Januar vor 22 Minuten von DarkBasti: Die Frage, bringt es was, wird man erst im Leistungsfall sehen. Die Gefahr besteht eben, das man über die Jahre mehrere tausend Euro für eine Versicherung zahlt, die man nicht im Schadenfall in Anspruch nimmt. Wie geschrieben, ist man bei Dienstunfähigkeit zu einem gewissen Grad vom Dienstherren abgesichert. Warum sollte dann eine Berufsunfallversicherung zahlen, wenn es doch gar kein Beruf ist, den man nicht mehr ausführen kann? Da Versicherung nie mehr zahlen als sie müssen, sollte man sich über die Details genau an unabhängiger Stelle informieren. Die Versicherung selber sehe ich da nicht als optimalen Ansprechpartner. Ich bin hier nicht selber betroffen und auch kein Experte, dewegen ist das hier nur als Tipp anzusehen. Wenn du kein Experte bist, dann würde ich das so auch nicht in den Raum werfen. Schau es dir bei der Alte Leipziger z.B. mal an in Punkt 3.6 hier: https://www.alte-leipziger.de/infoblatt-leitfaden-risikopruefung-pv444.pdf Bevor du mutmaßt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium 13. Januar vor 1 Stunde von DarkBasti: Da Versicherung nie mehr zahlen als sie müssen, sollte man sich über die Details genau an unabhängiger Stelle informieren. Der Bäcker gibt mir auch nie mehr Semmeln, als ich bezahle. Ich sollte mich wohl mal an einer unabhängigen Stelle informieren, ob das rechtens ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kastor 14. Januar vor 15 Stunden von DarkBasti: Warum sollte dann eine Berufsunfallversicherung zahlen, wenn es doch gar kein Beruf ist, den man nicht mehr ausführen kann? Oh, was ist denn eine Berufsunfallversicherung? Falls du damit die Berufsunfähigkeitsversicherung meinst, dann glaube ich dir, dass du vor 15 Stunden von DarkBasti: kein Experte bist. vor 14 Stunden von satgar: Wenn du kein Experte bist, @DarkBasti, solltest du auch keine derartigen Ratschläge geben. Das ruft nur Missverständnisse hervor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag