orschiro November 12, 2023 · bearbeitet November 12, 2023 von orschiro Hallo zusammen, ich habe bereits versucht, eine Antwort durch eigene Recherche im Netz zu finden, aber so ganz schlau bin ich daraus nicht geworden. Meine Frage ist: Muss ich als Freiberufler Umsatzsteuer ausweisen, wenn ich eine Rechnung an einen Kunden im EU-Ausland stelle? Ich habe hierzu gelesen, dass ich das wegen Reverse Charge nicht müsse. Die Rechnung berechnet also keine Umsatzsteuer. Sprich, der Kunde zahlt mit den Betrag ohne Umsatzsteuer. Gleichzeitig soll ich dann aber in meinem Heimatland, also Deutschland, die Umsatzsteuer wegen Reverse Charge abführen. Aber ich habe sie doch gar nicht auf der Rechnung ausgewiesen? Wie soll das denn funktionieren? Ist hier jemand zufällig Freiberufler mit Kunden im EU-Ausland? Danke und schönen Sonntag! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yamiko November 12, 2023 · bearbeitet November 12, 2023 von Yamiko vor 47 Minuten von orschiro: Ist hier jemand zufällig Freiberufler mit Kunden im EU-Ausland? Ich hatte zuletzt 2010 Kunden im EU-Ausland - ob sich die Regeln seitdem geändert haben, weiß ich nicht. Aber damals waren die Rechnungen netto zu stellen. Zusätzlich stand folgender Hinweis auf der Rechnung: Diese Rechnung bezieht sich auf Dienstleistungen, die im Auftrag der xyz Ltd. (VAT GB 1234), eine in Großbritannien registrierte Firma, ausgeführt wurden. Die Leistung ist nicht Umsatzsteuerpflichtig gemäß Art. 3a IV und III des deutschen UstG. Die Zeiten sind später auch betriebsgeprüft worden (vermutlich waren die hohen Auslandsumsätze verdächtig), allerdings ohne Beanstandung (0 Prüfung). Edit: Ust. Voranmeldung / -erklärung war zu der Zeit natürlich 0 auf der Einnahmenseite. Wenn man keine Ust. einnimmt, kann man auch keine an das FA weiterreichen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 12, 2023 vor 1 Stunde von orschiro: Gleichzeitig soll ich dann aber in meinem Heimatland, also Deutschland, die Umsatzsteuer wegen Reverse Charge abführen. Das ist, wenn du eine Reverse-Charge-Rechnung bekommst. Da musst du deutsche Umsatzsteuer bezahlen (und kannst gleichzeitig gleich viel als Vorsteuer geltend machen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
orschiro November 12, 2023 Danke euch! Dann werde ich erstmal meine Rechnung als Netto ohne Umsatzsteuer stellen, mit dem Hinweis auf Reverse Charge, und dementsprechend auch keine Umsatzsteuer an das FA abführen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 12, 2023 Ganz wichtig ist es, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsempfängers zu dokumentieren. Ohne die kein Reverse Charge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 12, 2023 vor 6 Minuten von chirlu: Ganz wichtig ist es, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsempfängers zu dokumentieren. Ohne die kein Reverse Charge. Und Du bist auch verpflichtet, die ID zu prüfen (geht online) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag