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thomas83

Empfehlung PKV, Angestellter, 31 Jahre

Empfohlene Beiträge

thomas83

Hallo zusammen,

 

ich habe alle neueren Threads zum Thema PKV in diesem Forum gelesen, zuletzt Wechsel in PKV, Empfehlung Tarif, Angestellter 35J. Ich beschäftige mich nun seit mehreren Monaten intensiv mit dem Thema. Ich kann mich nicht zu einer Entscheidung durchringen, deswegen würde auch ich euch gerne um Rat bitten.

 

Ich bin bisher in einem der günstigsten PKV-Tarife versichert und würde gern bessere Abdeckung haben, deshalb nun der Wechsel. Ich spreche gerade mit zwei Maklern, die jeweils unterschiedliche Empfehlungen haben, sowie mit einem Honorarberater, der wiederum etwas anderes empfiehlt.

 

Nun kurz zu mir:

- Selbstständig; Einkommen EUR 85.000,00 p.a. brutto

- 31 Jahre, verheiratet, keine Kinder (evtl. ein bis zwei Kinder in den nächsten drei bis acht Jahren)

- Gesund, keine Vorerkrankungen

 

Mir sind wichtig:

- Aussicht auf mindestens gute Beitragsstabilität; ich zahle lieber jetzt etwas mehr für höhere Sicherheit auf stabile Beiträge

- Mindestens guter Kundenservice

- Mindestens gute Abdeckung im Zahnbereich (das heißt nicht 100%, aber 80% für Inlays etc. sollten es sein). Diese sollte irgendwann ungedeckelt sein (okay, falls erst nach 3, 4, 5, oder 7 Jahren)

- Freiheit, direkt zum Facharzt gehen zu können

- Transparenz über wichtige Tariflücken

 

Mir sind nicht so wichtig:

- Einzelzimmer und / oder Chefärztin im Krankenhaus

- Nicht substanzielle Tarifunterschiede, wie z.B. Heilmittel zu 80% vs. 90% erstattungsfähig

 

Die Tarife:

Arag MB 1200

MB1200, KV43@150, PVN

Gesamt monatl.: EUR 545,00

SB: EUR 1.200,00

BRE im 1. Jahr: EUR 900,00

 

Hallesche NK.select XL 1200

NK.select XL 1200, KV43@150, PVN

Gesamt monatl.: EUR 591,00

SB: EUR 1.200,00

BRE im 1. Jahr: EUR 395,00

 

Debeka NW/NC

NW/NC; KT43@150, PVN

Gesamt monatl.: EUR 570,00

SB: EUR 400,00

BRE im 1. Jahr: EUR 1.423,00

 

Meine Gedanken bisher:

- Die Debeka macht für mich aus Unternehmenssicht den solidesten Eindruck. Kundenservice unklar.

- Die Arag liegt für mich vorne im Preis-Leistungs-Aspekt. Ich habe hier keine harten Fakten, das ist eher eine Vermutung. Unklar, ob das Unternehmen langfristig stabil ist und gut kalkuliert hat.

- Die Hallesche ist etwas teuer, dafür vielleicht besser im Kundenservice. Unklar, wie solide das Unternehmen ist. Rückläufige Neuzugänge.

 

Meine Fragen:

- Was wäre euer Rat unter diesen drei Tarifen oder anderen Tarifen?

- Was sind eure Erfahrungen mit diesen Versicherern und / oder diesen Tarifen?

- Gibt es einen Versicherer oder Tarif, von dem ihr abraten würdet? Warum?

- Gibt es einen Versicherer oder Tarif, den ich noch nicht genannt habe, den ich mir anschauen sollte?

 

Ich hoffe, das wird euch nicht zu repetitiv, und ich würde mich riesig über eure Beiträge und Antworten freuen.

 

Viele Grüße

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 3 Stunden von thomas83:

- Aussicht auf mindestens gute Beitragsstabilität; ich zahle lieber jetzt etwas mehr für höhere Sicherheit auf stabile Beiträge

 

Warum glaubst Du, dass es da große Unterschiede gibt?

 

Die PKV-Anbieter rechnen alle nach dem gleichen Modell. Ja, es gibt kleinere Unterschiede im verwendeten Rechnungszins und in anderen Parametern. Bei allen ist jedoch gleich, dass sie zukünftige Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen nicht oder nur minimal einrechnen. Und wenn es diese Steigerungen dann doch gibt, führt das zu Beitragssteigerungen. Mehr dazu hier und hier.

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siza2503
· bearbeitet von siza2503

(-)

 

Man sollte alles aufmerksam lesen. Ziehe meinen Kommentar zurück. 
 

 

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Kastor

In dem Moment, in dem die BRE für dich ein Entscheidungskriterium ist, solltest du überlegen, welchem Zweck die Krankenversicherung dient. Ich würde es außen vor lassen, sondern daraufhin arbeiten, einen leistungsstarken Tarif zu erhalten, der für dich möglich bis zum Lebensende trägt.

Im welchem Tarif bist du bisher versichert?

 

Alle genannten Soft Facts, z.B. "Kundenservice", mögen jetzt für deine Entscheidung relevant sein, auf die Versicherungsdauer bezogen würde ich nur auf das Bedingungswerk setzen. Diese Leistung kann der Versicherer nicht kürzen, wohingegen sich alles andere zum Guten wie zum Schlechten hin ändern kann.

 

Meine Gedanken zu den drei Tarifen:

  • Das Krankentagegeld ist optimistisch, m.E. 20 EUR pro Tag zu niedrig, gewählt.
  • Hast du genügend Rücklagen, um die ersten sechs Wochen zu überbrücken?
  • Den ARAG MedBest zu nehmen ist m.E. ein Vabanquespiel. Er ist sehr optimistisch kalkuliert. Außerdem ist die ARAG bekannt dafür, schnell den Rücktritt vom Vertrag auszusprechen. Würde ich daher nur bei lückenlos aufgearbeiteter Gesundheitshistorie empfehlen.
    Die Antragsfrage 9 (Druckstück A 807 5.2023): "Finden derzeit oder fanden in den letzten zehn Jahren aufgrund psychischer, psychosomatischer oder psychiatrischer Erkrankungen bzw. Beschwerden oder wegen einer Suchtmitteleinnahme ambulante oder stationäre Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen oder Psychotherapien statt oder sind solche angeraten bzw. beabsichtigt?"
    Wenn auch nur ein Arzt eine F-(Abrechnungs)Diagnose kodiert hat, sind wir schnell im Bereich der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.
    Auch die Antragsfrage 1 ist mit Vorsicht zu genießen: "Bestanden in den letzten drei Jahren oder bestehen zur Zeit Krankheiten, Unfallfolgen, Beschwerden, Fehlbildungen, sonstige Gesundheitsstörungen, Körperimplantate oder Prothesen? Wenn ja, geben Sie diese bitte an, auch wenn sie als unwesentlich angesehen werden."
  • Die Barmenia, Inter, SDK und Universa haben auch gute oder sogar sehr gute Tarife. Falls es dein Gesundheitszustand zulässt, würde ich mich schon allein deswegen weniger mit der Debeka oder mit der ARAG beschäftigen.

 

vor 4 Minuten von siza2503:

ich würde freiwillig in der GKV bleiben

Wie beschrieben, ist der TE bereits privat versichert.

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chirlu
vor einer Stunde von Kastor:

In dem Moment, in dem die BRE für dich ein Entscheidungskriterium ist, solltest du überlegen, welchem Zweck die Krankenversicherung dient.

 

Würde ich nicht unbedingt so sehen, denn Beitragsrückerstattungen und ähnliche Elemente (Leistungsfreiheitsrabatt, Pauschalleistung; auch jede direkte Form von Selbstbehalt) haben einen Einfluss auf die Inanspruchnahme von Leistungen durch andere Versicherte und damit letztlich auf die Stabilität des Tarifs. Aber man muss es natürlich unter diesem Aspekt betrachten und nicht als „toll, ich kriege Geld geschenkt (bis ich mal krank bin)“.

 

vor 2 Stunden von thomas83:

Mir sind wichtig:

- Mindestens gute Abdeckung im Zahnbereich (das heißt nicht 100%, aber 80% für Inlays etc. sollten es sein).

 

Mir sind nicht so wichtig:

- Nicht substanzielle Tarifunterschiede, wie z.B. Heilmittel zu 80% vs. 90% erstattungsfähig

 

Das finde ich keine stimmigen Ziele: Zahnkosten sind letztlich nach oben begrenzt, Heilmittelkosten nicht.

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Kastor
vor 3 Stunden von chirlu:

denn Beitragsrückerstattungen und ähnliche Elemente (Leistungsfreiheitsrabatt, Pauschalleistung; auch jede direkte Form von Selbstbehalt) haben einen Einfluss auf die Inanspruchnahme von Leistungen durch andere Versicherte und damit letztlich auf die Stabilität des Tarifs.

Da stimme ich dir zu. Deswegen ist z. B. der SDK AM10 teurer als der AM12 inkl. hochgerechneter Selbstbeteiligung, die Barmenia-einsA-Tarife haben immer eine SB und die Hallesche möchte mit der Bonus-Variante im NK.select Arztbesuche wegen wirklichen Nichtigkeiten auch vermeiden.

Hinzu kommen gesparte Verwaltungskosten, da weniger Erstattungen bearbeitet werden müssen.

 

vor 3 Stunden von chirlu:

Aber man muss es natürlich unter diesem Aspekt betrachten und nicht als „toll, ich kriege Geld geschenkt (bis ich mal krank bin)“.

+1

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

 

Am 11.11.2023 um 15:36 von thomas83:

Ich bin bisher in einem der günstigsten PKV-Tarife versichert

Je nach bisheriger Laufzeit deines aktuellen PKV-Tarifs ist es vielleicht sinnvoll, beim gleichen Anbieter zu bleiben oder dort fehlende Bausteine einzeln nachzuversichern, um 1) die Frist für eventuelle vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen nicht neu zu starten und 2) nicht Rückstellungen zu verlieren. Bei den Rückstellungen ist beim Wechsel zwischen Gesellschaften nämlich (soweit ich weiß) nur gesetzlich garantiert, dass du die Rückstellungen für den Basistarif und den 10% Zuschlag mitnehmen kannst, innerhalb der Gesellschaft wird aber i.d.R alles übertragen. 

 

Dies nur als Überlegung, nicht als Handlungsempfehlung. Spielt auch eher eine Rolle, wenn du schon jahrelang in deinem aktuellen Tarif bist.

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thomas83

Vielen Dank für eure bisherigen Antworten. Im Einzelnen:

Am 11.11.2023 um 15:55 von stagflation:

Warum glaubst Du, dass es da [ed: bei der Beitragsstabiliät] große Unterschiede gibt?

@stagflation Vielen Dank. Meine laienhafte Vermutung war hier, dass Versicherer (i) unterschiedlich gut wirtschaften und (ii) unterschiedliche Kundenprofile im Neugeschäft haben, und überhaupt unterschiedliche Anzahlen von Neuzugängen haben, und sie sich aus diesem Grund langfristig stark anders entwickeln. Vielen Dank für die Links.

 

Am 11.11.2023 um 17:00 von Kastor:

In dem Moment, in dem die BRE für dich ein Entscheidungskriterium ist, solltest du überlegen, welchem Zweck die Krankenversicherung dient. Ich würde es außen vor lassen, sondern daraufhin arbeiten, einen leistungsstarken Tarif zu erhalten, der für dich möglich bis zum Lebensende trägt.

Im welchem Tarif bist du bisher versichert?

 

Alle genannten Soft Facts, z.B. "Kundenservice", mögen jetzt für deine Entscheidung relevant sein, auf die Versicherungsdauer bezogen würde ich nur auf das Bedingungswerk setzen. Diese Leistung kann der Versicherer nicht kürzen, wohingegen sich alles andere zum Guten wie zum Schlechten hin ändern kann.

 

[...]

  • Das Krankentagegeld ist optimistisch, m.E. 20 EUR pro Tag zu niedrig, gewählt.
  • Hast du genügend Rücklagen, um die ersten sechs Wochen zu überbrücken?
  • Die Barmenia, Inter, SDK und Universa haben auch gute oder sogar sehr gute Tarife. Falls es dein Gesundheitszustand zulässt, würde ich mich schon allein deswegen weniger mit der Debeka oder mit der ARAG beschäftigen.

@Kastor vielen Dank. Im Einzelnen:

- "BRE für dich ein Entscheidungskriterium ist": Ich kann mich natürlich nicht von einer gewissen Preissensitivität freisprechen. Genau wie der SB wird die BRE mich  und andere Versicherte unterschiedlich incentivieren, zum Arzt zu gehen. Der Unterschied zwischen den effektiven Monatsbeiträgen bei Nichtnutzung vs. Vollnutzung ist erheblich.

- Bisher versichert: seit zwei Jahren im HanseMerkur KVS3; monatlich momentan 270 Euro.

- KT: Hast absolut Recht. Nach erneuter Berechnung werde ich es wohl auf 180-190 Euro ansetzen.

- ARAG: Danke. Nach genau solchen Feinheiten im Tarifwerk habe ich gesucht.

- Rücklagen: Ja, ich lege momentan etwa EUR 4k im Monat zurück.

- Nicht Debeka oder ARAG: ARAG kann ich nachvollziehen, aber was genau spricht für dich gegen die Debeka?

 

Am 11.11.2023 um 18:41 von chirlu:

Das finde ich keine stimmigen Ziele: Zahnkosten sind letztlich nach oben begrenzt, Heilmittelkosten nicht.

@chirlu Was ich mit dem Beispiel ausdrücken wollte ist, dass mir kleine Unterschiede in der relativen Abdeckung nicht wichtig sind (80% vs 90% von Leistung X), aber dass ich gerne absolute Deckungsgrenzen bei potentiell kostspieligen Leistungen vermeiden möchte. Beispiel in meinem jetzigen Tarif: HanseMerkur KVS3 zahlt niemals mehr als EUR 4k pro Jahr im Zahnbereich, auch nach vollem Ablauf der Zahnstaffel nach vier (oder sieben?) Jahren. Hier scheint die HM die Ausnahme zu sein im Zahnbereich, aber solche Grenzen würde ich gern vermeiden.

Außerdem nicht wichtig sind mir Unterschiede in der Begrenzung von günstigeren Leistungen, z.B.: Sehhilfe EUR 400 vs EUR 1000 im Jahr.

 

vor 36 Minuten von slowandsteady:

 

Je nach bisheriger Laufzeit deines aktuellen PKV-Tarifs ist es vielleicht sinnvoll, beim gleichen Anbieter zu bleiben oder dort fehlende Bausteine einzeln nachzuversichern, um 1) die Frist für eventuelle vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen nicht neu zu starten und 2) nicht Rückstellungen zu verlieren. Bei den Rückstellungen ist beim Wechsel zwischen Gesellschaften nämlich (soweit ich weiß) nur gesetzlich garantiert, dass du die Rückstellungen für den Basistarif und den 10% Zuschlag mitnehmen kannst, innerhalb der Gesellschaft wird aber i.d.R alles übertragen. 

 

Dies nur als Überlegung, nicht als Handlungsempfehlung. Spielt auch eher eine Rolle, wenn du schon jahrelang in deinem aktuellen Tarif bist.

@slowandsteady Ich bin seit zwei Jahren im jetzigen Tarif. Da ich recht nah am Basistarif bin (KVS3), würde ich den leichten Verlust bei den Rückstellungen in Kauf nehmen.

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Kastor

@thomas83:

Gut finde ich an der Debeka den offenen Hilfsmittelkatalog und die Auslandsdeckung, sofern man das braucht. Generell hat sich der Versicherer in den letzten Jahren kulant im Sinne des Kunden gezeigt.

Der Nachteil ist, dass im Zweifelsfall nur die Bedingungen zählen. Hier sehe ich die Beschränkung auf die GOÄ im ambulanten Bereich, die Deckelung der ambulanten Psychotherapie auf 52 Sitzungen p.a. und die Regelung von Transportkosten, immer zum nächstgelegenen Krankenhaus/Behandler, gleich jeden Falls - wobei Dialyse nicht einmal abgedeckt ist. Für die SB hat die Debeka auch eine Anpassungsklausel.

(Den letzten Punkt könnte man aus Gründen der Beitragsstabilisierung wiederum positiv sehen, es sind zwei Seiten einer Medaille.)

 

Wenn du dir der Schwächen bewusst bist, kannst du dich aktiv für die Debeka entscheiden.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 2 Stunden von Kastor:

Für die SB hat die Debeka auch eine Anpassungsklausel.

(Den letzten Punkt könnte man aus Gründen der Beitragsstabilisierung wiederum positiv sehen, es sind zwei Seiten einer Medaille.)

 

Alle Versicherer, die die MB/KK verwenden, haben so eine Anpassungsklausel (über § 8b MB/KK); es sei denn, sie schließen das noch einmal ausdrücklich aus.

 

vor 4 Stunden von thomas83:

Was ich mit dem Beispiel ausdrücken wollte ist, dass mir kleine Unterschiede in der relativen Abdeckung nicht wichtig sind (80% vs 90% von Leistung X), aber dass ich gerne absolute Deckungsgrenzen bei potentiell kostspieligen Leistungen vermeiden möchte. Beispiel in meinem jetzigen Tarif: HanseMerkur KVS3 zahlt niemals mehr als EUR 4k pro Jahr im Zahnbereich, auch nach vollem Ablauf der Zahnstaffel nach vier (oder sieben?) Jahren. Hier scheint die HM die Ausnahme zu sein im Zahnbereich, aber solche Grenzen würde ich gern vermeiden.

 

OK, das wurde nicht klar; in der Tat ist so eine Höchstgrenze nicht normal. Trotzdem hätte ich lieber eine Höchstgrenze im Zahnbereich (wo es eine natürliche Höchstgrenze für die möglichen Kosten gibt) als im Heilmittelbereich.

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Kastor
vor 3 Minuten von chirlu:

Alle Versicherer, die die MB/KK verwenden, haben so eine Anpassungsklausel (über § 8b MB/KK); es sei denn, sie schließen das noch einmal ausdrücklich aus.

Bitte schau in die Tarifbedingungen. Die Debeka greift - im Gegensatz zu anderen Anbietern - explizit auf einen Automatismus nach VPI zurück. Ich meine damit ausdrücklich nicht § 8b MB/KK. Ansonsten wäre mein Satz auch ein Pleonasmus gewesen.

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chirlu
vor 9 Minuten von Kastor:

Die Debeka greift - im Gegensatz zu anderen Anbietern - explizit auf einen Automatismus nach VPI zurück.

 

Ah, interessant. Ja, in den Spezialitäten einzelner Versicherer bin ich nicht drin; außer ein bisschen bei der Continentale (aus Eigeninteresse).

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Kastor

Wenn wir schon so tief eintauchen, dann kurz noch zu den Erstattungsgrenzen:

Generell hat die Debeka im N wenig feste Grenzen, z.B. bei Brillen oder Pränataldiagnostik (siehe Tarifbedingungen II. A. 10., II. E. 1.).

Zitat

"Dieser Versicherungsschutz sichert durch die prozentuale Kostenerstattung eine automatische Anpassung der Leistungen an steigende Behandlungskosten, ohne dass für die höheren Leistungen neue Wartezeiten abzuleisten oder Risikozuschläge für während der Versicherungsdauer aufgetretene Krankheiten zu zahlen sind." (aus: Tarifbedingungen III. E.)

 

Was mir persönlich fehlt, ist bei einer Krankenversicherung, die bis zum Tode des Versicherungsnehmers besteht, das Gleichgewicht zugunsten des Versicherten, also beispielsweise die folgende Lösung:

Zitat

"Um den Wert des Versicherungsschutzes zu erhalten, können wir die Erstattungsgrenzen zu Ihren Gunsten anpassen." (aus: SDK AM1x-Reihe, Tarifbedingungen IIa, D.)

Zustimmung des Treuhänders wie bei einer gewöhnlichen BAP erforderlich und wirkt sich selbstredend auch die Beitragshöhe aus. Diese Regelung ist aber tatsächlich die Ausnahme. Die meisten Versicherer führen stattdessen neue Tarife ein.

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