DomeSW 3. Februar vor 6 Stunden von Holgerli: Du scheinst das Prinzip des Versicherungskollektivs nicht verstanden zu haben. Wenn Du einen Autounfall mit 100.000 Euro verursachst (mehere Autos beteiligt), sagst Du dann Deiner Kfz-Versicherung auch: "Ihr braucht nur 2628 Euro bezahlen, weil ich habe in den 6 bei Bei auch nur 2628 Euro einbezahlt?" Ja, 35.000 Euro sind eine geballte Summe aber wenn es scheisse läuft, dann läuft es halt scheisse. Ganz genau !!! Wenn Sie heute als Mann vor Gericht ziehen müssen um Umgangszeiten und ein gemeinsames Sorgerecht für Ihre Kinder zu haben , nach einer Trennung, wird ein gerichtliches Gutachten ( ca. 15.000 €) beauftragt. Gerichtskosten, Beistände etc. Ich wünsche, dass keinem Vater oder Elternteil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk 3. Februar · bearbeitet 3. Februar von fgk Dann hat sich die Versicherung doch gelohnt. So lange keine Deckung besteht, einfach nicht nochmal heiraten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DeWeMe 3. Februar · bearbeitet 3. Februar von DeWeMe vor 22 Stunden von stagflation: Findest Du nicht, dass Einzahlungen und Entnahmen sich ungefähr die Waage halten sollten? Ich empfehle dafür Wikipedia: Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip) bezeichnet, bei dem viele einen Geldbetrag (= Versicherungsprämie) in die Kapitalsammelstelle Versicherer einzahlen, um beim Eintreten eines entsprechenden Schadens, dem Versicherungsfall, aus dieser Kapitalsammelstelle einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht das Vermögen der Kapitalsammelstelle bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist. Wenn sich Einzahlungen und Entnahmen die Waage halten sollen, dann bilde Rücklagen - ist bei Schadensfällen mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit und hohem Schaden halt blöd. @DomeSW Du machst das gut, dran bleiben! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
flori73 23. September Am 2.2.2024 um 22:10 von DomeSW: Laut eignem Anwalt, ist meine Kündigung rechtens. Die Kündigung ist vorher zugegangen. Dies ist sogar belegt BGB 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden (1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht. Ich habe der Versicherung geschrieben und warte auf Rückmeldung....Es wird paar Wochen dauern Aus Interesse, was ist daraus geworden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DomeSW 26. September Am 23.9.2024 um 22:02 von flori73: Aus Interesse, was ist daraus geworden? Hallo, aufgrund privater Angelegenheiten habe ich erst vor 3 Wochen mein Schreiben an die Versicherung gesendet. Seitdem warte ich drauf. Ich werde mich aufjedenfall hierzu melden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag