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DomeSW

Kündigung durch Rechtschutzversicherer - neue Versicherung ?

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Holgerli
vor 8 Stunden von chocobo:

Auch ganz praktisch wenn man sich ein gebrauchtes KFZ kauft. 
Da kann mal mal sehen ob dort evtl. größere Schäden fiktiv abgerechnet wurden. 

Und wie soll das gehen?

Eine Selbstauskunft ist eine Selbstauskunft.

Schreibe ich dann: "Hiermit beantrage ich, Herr Holgerli, eine "Selbst"auskunft über Herrn chocobo."?

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chocobo
Am 15.12.2023 um 08:03 von Holgerli:

Und wie soll das gehen?

Eine Selbstauskunft ist eine Selbstauskunft.

Schreibe ich dann: "Hiermit beantrage ich, Herr Holgerli, eine "Selbst"auskunft über Herrn chocobo."?

Ja so ähnlich. 
Man legitimiert sich als neuer Fahrzeugeigentümer und bekommt dann im Nachgang Post. 
Entweder steht was zum Fahrzeug drin oder nicht. 
https://www.informa-his.de

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Holgerli

Danke. Dass war mir garnicht klar, dass das so möglich ist.

Aber sind dann da zwangsläufig alle Reparaturen drin?

Oder nur die, die aus aus irgendwelchen Gründen ans HIS gemeldet wurden?

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chocobo
vor 15 Minuten von Holgerli:

Danke. Dass war mir garnicht klar, dass das so möglich ist.

Aber sind dann da zwangsläufig alle Reparaturen drin?

Oder nur die, die aus aus irgendwelchen Gründen ans HIS gemeldet wurden?

Typischerweise werden dort nur fiktive abgerechnete Schäden eingetragen, die glaube so ab 1,8k € mindestens haben. 
 

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Holgerli

Also ist man bei fiktiv abgerechneten Versicherungsfällen ab 1.800 Euro gleich verdächtig?!

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chocobo
vor 1 Minute von Holgerli:

Also ist man bei fiktiv abgerechneten Versicherungsfällen ab 1.800 Euro gleich verdächtig?!

 

Naja, wenn ein Hagelschaden abgerechnet wurde und dann der Zweite…. Wenn man dann aber eine fachgerechte Instandsetzung nachweisen kann, ist dies ja dann kein Problem. 
 

Prinzipiell finde ich das gut. Die Kfz Beiträge spiegeln ja auch immer die Schadenausgaben wieder. Und doppelt abgerechnete Schäden sollten ja auch nicht sein. 
 

Deshalb macht es Sinn, fiktiv abgerechnete Schäden im Nachgang noch beim Versicherer einzureichen. Auch wenn es preiswerter ist. Zu mal man ja noch die Mwst. für die Rechnung erstattet bekommt. 

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DomeSW
· bearbeitet von DomeSW

Meine Rechtschutz hat mich mit Schreiben vom 23.02.23 zum Vertragsende gekündigt. Kündigung zugestellt per Einschreiben am 01.03.23.

 

Meine Kündigung ging der Rechtschutz per Fax am 24.02.23 zu. 

 

Nach 3 Monaten warten, habe ich von der Versicherung heute Ihr Schreiben erhalten.

 

Sie sagen, Ihre Kündigung wäre wirksam unabhängig von meiner.

 

 

Welche Kündigung ist wirksam ? Wichtig, da ich selber gekündigt habe und nicht durch den Versicherer gekündigt werden wollte ( Fast zeitgleiche Kündigung, da Vertreter mich gewarnt )

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Malvolio
vor 11 Stunden von DomeSW:

Meine Rechtschutz hat mich mit Schreiben vom 23.02.23 zum Vertragsende gekündigt. Kündigung zugestellt per Einschreiben am 01.03.23.

 

Meine Kündigung ging der Rechtschutz per Fax am 24.02.23 zu. 

 

Nach 3 Monaten warten, habe ich von der Versicherung heute Ihr Schreiben erhalten.

 

Sie sagen, Ihre Kündigung wäre wirksam unabhängig von meiner.

 

 

Welche Kündigung ist wirksam ? Wichtig, da ich selber gekündigt habe und nicht durch den Versicherer gekündigt werden wollte ( Fast zeitgleiche Kündigung, da Vertreter mich gewarnt )

Vermutlich ist die Kündigung der Versicherung wirksam, da sie ja auch vor Deiner Kündigung ausgesprochen wurde.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Eine Kündigung wird erst dann wirksam, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist: § 130 BGB

 

Es ist gut möglich, dass es in dem beschrieben Fall (beide Seiten kündigen nahezu gleichzeitig und die eine Seite kündigt es vorher an) um andere Fragen geht als darum, wessen Kündigung zuerst der anderen Seite zugegangen ist.

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Holgerli

Früher wurde mal gesagt, dass man mit Postlaufzeiten von 3 Tagen rechnet.

Ich hoffe, dass das Fax-Protokoll zur Seite gelegt wurde?!

Außerdem bedeutet ja das Datum auf dem Brief nicht, dass das auch das wirkliche Datum ist an dem der Brief die Versicherung verlassen hat.

Könnte spannend werden.

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Malvolio
vor 22 Minuten von stagflation:

Eine Kündigung wird erst dann wirksam, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist: § 130 BGB

 

Es ist gut möglich, dass es in dem beschrieben Fall (beide Seiten kündigen nahezu gleichzeitig und die eine Seite kündigt es vorher an) um andere Fragen geht als darum, wessen Kündigung zuerst der anderen Seite zugegangen ist.

Guter Punkt. Allerdings ist der ganze Fall ja schon fast ein Jahr her. Damals hätte ja vielleicht noch eine Kündigungsumkehr vereinbart werden, so dass der Versicherungsnehmer den Vertrag beendet. Aber heute wird das der Versicherung auch herzlich egal sein. Neben der Frage, ob die Kündigung der Versicherung wirksam ist oder nicht, ist ja auch  offen, ob ggf. überhaupt ein Schaden entstanden ist.

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chocobo

Auf jeden Fall die Renta anfordern.

Dann hat man eine Grundlage für einen Nachversicherer.

 

Verbesserte Verhandlungspositionen hat man durch:

- Weiteres Geschäft bei der selben Gesellschaft eindecken- Evtl. gesamter Wechsel bisheriger Sachversicherungen (noch besser wenn dort auch keine Vorschäden existieren)

- außertarifliche Selbstbeteiligung für den Bereich, der vielleicht stark rausgestochen hat. Alternativ eine hohe SB für alle Leistungsarten.

- Vielleicht nur die Bereiche versichern, die unaufällig waren. Wenn du zum Beispiel immer wegen Verkehrs Owi beim Anwalt warst, erstmal den Verkehrsbereich aussen vor lassen.

 

Mit ein wenig Verhandlungsgeschick sollte das machbar sein.

Bei einem Vermittler vor Ort sehe ich bessere Chancen als bspw. Online.

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satgar
vor 11 Stunden von chocobo:

Auf jeden Fall die Renta anfordern.

Dann hat man eine Grundlage für einen Nachversicherer.

 

Verbesserte Verhandlungspositionen hat man durch:

- Weiteres Geschäft bei der selben Gesellschaft eindecken- Evtl. gesamter Wechsel bisheriger Sachversicherungen (noch besser wenn dort auch keine Vorschäden existieren)

- außertarifliche Selbstbeteiligung für den Bereich, der vielleicht stark rausgestochen hat. Alternativ eine hohe SB für alle Leistungsarten.

- Vielleicht nur die Bereiche versichern, die unaufällig waren. Wenn du zum Beispiel immer wegen Verkehrs Owi beim Anwalt warst, erstmal den Verkehrsbereich aussen vor lassen.

 

Mit ein wenig Verhandlungsgeschick sollte das machbar sein.

Bei einem Vermittler vor Ort sehe ich bessere Chancen als bspw. Online.

Der neue Vermittler würde sich aber freuen zu wissen, ob eine Kündigung durch VN oder VR vorliegt. Das ist hier quasi unklar, deswegen fragt der TO nach. Die Hürde ist mit Vorschäden nämlich umso größer, wenn gleichzeitig noch eine Kdg. durch VR erfolgt ist. Daraum gehts ja hier letztlich.

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DarkBasti

Warum kündigt man bei sowas selber? Das ist doch idiotisch. Warum verklagt man nicht die Versicherung wegen der Kündigung in der Restlaufzeit?

Das währe doch smart gewesen.

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odensee
vor 4 Minuten von DarkBasti:

Warum kündigt man bei sowas selber? Das ist doch idiotisch.

Dem TO wurde zwar schon gekündigt, daher stellt sich für ihn die Frage nicht mehr. Aber Lesetipp:

https://www.finanztip.de/sinnvolle-versicherungen/versicherung-kuendigen/

Zitat

Droht eine Kündigung durch den Versicherer, ist es manchmal besser, selbst zu kündigen. Sonst kann es schwer werden, einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter zu bekommen. Hat die Ver­si­che­rung Dir die Kündigung geschickt, solltest Du deshalb Kontakt mit ihr aufnehmen und anbieten, den Vertrag selbst zu beenden, falls das Unternehmen die Kündigung zurücknimmt.

 

vor 5 Minuten von DarkBasti:

Warum verklagt man nicht die Versicherung wegen der Kündigung in der Restlaufzeit?

Weil das nichts bringt.

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satgar
vor 2 Stunden von DarkBasti:

Warum kündigt man bei sowas selber? Das ist doch idiotisch. Warum verklagt man nicht die Versicherung wegen der Kündigung in der Restlaufzeit?

Das währe doch smart gewesen.

Was soll das bringen? Beide Vertragsparteien haben die gleichen Rechte:

 

- zum Ende jeder Hauptfälligkeit kündigen

- nach einem Schaden kündigen

 

Das steht nicht nur dem Kunden zu, sondern auch dem Versicherer. Wenn er das macht, hat man keine Handhabe dagegen vorzugehen. Das bringt 0,0.

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DomeSW

Um in Zukunft überhaupt eine RS zu bekommen, ist wichtig , dass ich gekündigt habe. Eine Kündigung durch Versicherer wird unmöglich.

 

Ich lasse den Sachverhalt gerade rechtlich prüfen und werde mich zurückmelden.

 

Danke für die Tipps

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DarkBasti

Die Intesion der Kündigung ist schon klar. Die Frage ist, ob es was bringt, oder man nicht nochmal die Versicherungsleistung in Anspruch nimmt.

So wie es aussieht spielt es doch keine Rolle und ob 5 oder 6 mal die Versicherung zahlt, wird ebenfalls trivial sein. Und ob selbst kündigen oder kündigen lassen, kann eine Rolle spielen oder auch nicht.

An dem To vielleicht die Anmerkungen, das eine RS Versicherung nicht lebensnotwendig ist. Es geht auch ohne. Und wenn dich keiner versichern möchte, hilft es auch nicht einen Dritten damit zu beauftragen was zu suchen. 

 

Vielleicht in Zukunft nicht so streitlustig sein. Das hört sich vielleicht blöd an, aber ich zahle RS ca 10 Jahre und habe sie nicht einmal in Anspruch genommen, da Selbstbeteiligung und mir der Streitwert nicht hoch genug erschien. 

 

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DomeSW
· bearbeitet von DomeSW
Am 14.1.2024 um 09:48 von DarkBasti:

Die Intesion der Kündigung ist schon klar. Die Frage ist, ob es was bringt, oder man nicht nochmal die Versicherungsleistung in Anspruch nimmt.

So wie es aussieht spielt es doch keine Rolle und ob 5 oder 6 mal die Versicherung zahlt, wird ebenfalls trivial sein. Und ob selbst kündigen oder kündigen lassen, kann eine Rolle spielen oder auch nicht.

An dem To vielleicht die Anmerkungen, das eine RS Versicherung nicht lebensnotwendig ist. Es geht auch ohne. Und wenn dich keiner versichern möchte, hilft es auch nicht einen Dritten damit zu beauftragen was zu suchen. 

 

Vielleicht in Zukunft nicht so streitlustig sein. Das hört sich vielleicht blöd an, aber ich zahle RS ca 10 Jahre und habe sie nicht einmal in Anspruch genommen, da Selbstbeteiligung und mir der Streitwert nicht hoch genug erschien. 

 

In meinem Fall ging es nicht um Streitlustig, sondern geht mit einer Trennung der finanzielle Part, die Kinder etc einher. Bedeutet 1-2 Verfahren Betreuungsunterhalt, Umgangsrechte, Sorgerechtsverfahren-> die alle ohne ein Gutachten ( ca. 15.000 -20.000 Euro) nicht beendet werden.  Glauben Sie mir, ich habe es mir ohne Anwalt gewünscht. Viele Frauen wollen die absolute Rache, Hass bei einer Trennung.

Gesamtkostenpunkt bei mir in ca. 1 1/2 Jahren ....ca 35.000 €. 

 

Vorher habe ich 6 Jahre lang die RS auch nicht genutzt.

 

 

 

 

 

 

Am 9.11.2023 um 20:15 von DomeSW:

Guten Abend,

 

ich wurde in meiner privaten Rechtsschutzversicherung aufgrund 5 Schadensfälle im letzten Jahr gekündigt ( diverese Gerichtsverfahren wegen Eheunterhalt, Sorgerecht, volles Paket einer Scheidung). Vertrag läuft aus.

 

Jetzt bin ich beim gleichen Anbieter mit meiner Firmenrechtschutz. Jetzt kann man in dieser den Inhaber mit einer Privatrechtschutz inkl. versichern. Es reicht in der Antragsstellung der Name. Frage nach Vorschäden/ Kündigungsgrund wird nicht gefragt.

 

Ist sowas möglich nachdem der andere Vertrag ausgelaufen ist, seine betriebliche RS mit privater Rechtschutz zu ergänzen ? 

 

Ich danke euch

Laut eignem Anwalt, ist meine Kündigung rechtens. Die Kündigung ist vorher zugegangen. Dies ist sogar belegt

 

BGB 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden

(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

 

 

Ich habe der Versicherung geschrieben und warte auf Rückmeldung....Es wird paar Wochen dauern

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stagflation
vor einer Stunde von DomeSW:

Gesamtkostenpunkt bei mir in ca. 1 1/2 Jahren ....ca 35.000 €. 

 

Vorher habe ich 6 Jahre lang die RS auch nicht genutzt.

 

Findest Du nicht, dass Einzahlungen und Entnahmen sich ungefähr die Waage halten sollten?

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fgk

Das ist wohl selten, entweder zahlt man ohne Schaden ein oder aber es tritt ein Schaden auf, für den sich die Versicherung lohnt.

Aus Versicherungssicht ungünstig, wenn beide Eheleute versichert waren.

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Xeronas
vor 46 Minuten von stagflation:

 

Findest Du nicht, dass Einzahlungen und Entnahmen sich ungefähr die Waage halten sollten?

Du hast das Prinzip eines Versichertenkollektivs eben noch nie verstanden.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@Xeronas: danke für Deine Antwort! Aber Du warst gar nicht gefragt.

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli
vor 20 Stunden von stagflation:

Findest Du nicht, dass Einzahlungen und Entnahmen sich ungefähr die Waage halten sollten?

Du scheinst das Prinzip des Versicherungskollektivs nicht verstanden zu haben.

Wenn Du einen Autounfall mit 100.000 Euro verursachst (mehere Autos beteiligt), sagst Du dann Deiner Kfz-Versicherung auch: "Ihr braucht nur 2628 Euro bezahlen, weil ich habe in den 6  Jahren bei bei auch nur 2628 Euro einbezahlt?"

Ja, 35.000 Euro sind eine geballte Summe aber wenn es scheisse läuft, dann läuft es halt scheisse.

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Inflation
19 hours ago, stagflation said:

 

Findest Du nicht, dass Einzahlungen und Entnahmen sich ungefähr die Waage halten sollten?

Für solche Konstellationen empfehle ich absolut keine Versicherung abzuschließen. Wofür bei normalem Hausrat, Handy, Kleinigkeiten, etc. eine extra Versicherung abschließen, bei der wenn es gut kommt, die Entnahmen sich am Lebensende die Waage mit den Einzahlungen halten. In den meisten Fällen jedoch eher mehr eingezahlt wurde, von etwas müssen ja auch Versicherungen leben. Mehre Auszahlungen sind bei solchen "kleinen" Dingen aber wiederum ein Kündigungsgrund.

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