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Gemeinschaftsdepot für Ehepartner vs. Einzeldepots

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AKC
· bearbeitet von AKC

Hallo Community,

 

ich wollte mich mal zum Thema gemeinsames vs. getrennte Depots von Ehepartnern mit euch austauschen.

 

Meine Frau und ich (verheiratet ohne Ehevertrag) haben vor c.a. 3 Jahren mit dem Investieren begonnen. Damals hatten wir keinerlei Vorwissen und haben uns in das Thema Finanzen und Investieren zunächst über die typischen Finanzblogs und Youtuber eingearbeitet [Finanzfluss, Finanztipp]. Einer der Ratschläge der damals in dem einen anderen Video erteilt wurde, war, dass jeder Partner besser ein eigenes Depot haben sollte, da ein Ehepartnerdepot im Rahmen von Schenkungen/Erbschaft (durch Tod eines Partners) mit deutlichen steuerlichen Nachteilen verbunden sein kann.

 

Wir haben diese Aussage damals nicht weiter hinterfragt und entsprechend getrennte Depots aufgesetzt (haben auch getrennte Girokonnten für Gehaltseingänge etc.). Ich investiere ca. 1500€ im Monat und meine Frau ca. 500€. Mein Depotwert liegt bei ca. 80k der Depotwert meiner Frau bei ca. 25k.

 

Ich wollte die Aussage, welche wir damals ohne zu hinterfragen, als wahr angenommen hatten nun noch mal hinterfragen. Mir ist nicht klar, warum das gemeinsame Depot nachteilig ist.

Im Scheidungsfall sind/waren wir sowieso eine Zugewinngemeinschaft unabhängig davon auf wessen Depot welches Geld liegt.

Im Falle des Todes eines Partners bei sehr hohen Depotgrößen scheint es lt. einigen Bloggern aber Szenarien zu geben wo ein gemeinsame Depot unvorteilhaft ist. 

 

Kennt sich da jemand etwas aus?

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 53 Minuten von AKC:

da ein Ehepartnerdepot im Rahmen von Schenkungen/Erbschaft (durch Tod eines Partners) mit deutlichen steuerlichen Nachteilen verbunden sein kann.

Das könnte passieren, wenn zB dein Vater und Mutter zeitnah versterben und dir jeweils 400k vererben. Überträgst du die steuerfreien 2x400k nun ans Gemeinschaftsdepot, dann schenkst du deiner Frau die Hälfte davon, d.h. 400k. Das ist noch im Freibetrag von 500k, aber der ist dann auf 100k zusammengeschrumpft. Erbschaften also besser erstmal auf dem eigenen Konto oder Depot lassen und vorher überlegen, ob man es aufs Gemeinschaftskonto/depot übertragen möchte.

 

In kleinerem Maßstab könnte es passieren, dass bei monatlichen, unterschiedlich hohen Einzahlungen jeweils eine Schenkung vorgenommen wird (Frau 500, du 1500 -> du schenkst ihr jeden Monat (1500-500)/2 = 500 Euro). Über 10 Jahre könnte das den Freibetrag von 500.000 Euro überschreiten und dann würden theoretisch Steuern fällig. Aber: In der Praxis spielt das aber bei "Otto Normalverbraucher" kaum eine Rolle, da die Freibeträge für Erbschaften sehr hoch sind. 500.000 / 12 / 10 = 4166€/Monat, d.h. ein Partner müsste jeden Monat 8333 mehr als andere einzahlen.

 

vor 53 Minuten von AKC:

Im Scheidungsfall sind/waren wir sowieso eine Zugewinngemeinschaft unabhängig davon auf wessen Depot welches Geld liegt.

Richtig. Investiert deine Frau in den MSCI World und du in Wirecard, dann muss deine Frau dich bei Scheidung ggf. auszahlen. Deine Frau "haftet" also für deine schlechten Investitionen mit und du für ihre, egal ob auf Einzeldepots oder Gemeinschaftsdepots. (Allerdings nur begrenzt, da es keinen negativen Zugewinn beim Zugewinnausgleich gibt, dies nur am Rande).

vor 53 Minuten von AKC:

Im Falle des Todes eines Partners bei sehr hohen Depotgrößen scheint es lt. einigen Bloggern aber Szenarien zu geben wo ein gemeinsame Depot unvorteilhaft ist. 

Ja, wenn die Freibeträge bei Erbschaft überschritten werden, die aber zwischen Ehepartnern 500.000 betragen. Allerdings geht es auch in die andere Richtung: Wenn deine Frau 0€ spart und du 10.000€ pro Monat, ist es besser den Freibetrag noch zu Lebzeiten durch gezielte Schenkungen auf ein gemeinsames Konto immer auszunutzen statt bei Tod dann viel Steuern zu zahlen, falls der "Reichere" zuerst stirbt.

vor 53 Minuten von AKC:

Mir ist nicht klar, warum das gemeinsame Depot nachteilig ist.

tl;dr: Ein gemeinsames Depot ist nicht wirklich nachteilig, sondern hat auch deutliche Vorteile, nämlich:

  • der Überlebende kommt einfach dran, falls man keine Patientenverfügung/Vollmacht gemacht hat
  • man nutzt zu Lebzeiten schon Schenkungsfreibeträge aus und spart ggf. im Todesfall des "Reicheren" dadurch Steuern

Nachteile:

  • Die gehasste Schwiegermutter erbt mehr, wenn deine Frau zuerst stirbt und du deiner Frau Geld geschenkt hast.
  • Wenn die Frau 4 Millionen aus eigener Kraft angespart hat, der Mann aber nur 400.000€ und dann der Mann zuerst stirbt sind keine Steuern fällig. Wurde das über Jahrzehnte in ein Gemeinschaftsdepot gespart, werden sicher Steuern fällig, weil jeder 2.2 Millionen hat und damit 1.1 Millionen an den Partner vererbt (Rest geht an Kinder oder Eltern des Verstorbenen). In diesem Szenario kann das Gemeinschaftskonto aber auch besser sein, falls die Frau zuerst stirbt.
  • Die Frau/der Mann hat mehr Zugriff auf das Vermögen des Partners, d.h. wenn er/sie im Rosenkrieg durchdreht, kann er/sie das gemeinsame Geld komplett verschleudern und der andere Partner hat zwar Schadensersatzanspruch, aber in der Praxis trotzdem Pech gehabt :) 

 

PS:  Ich und meine Frau haben es so gelöst: Bis zur Hochzeit alles getrennt, nun haben wir alle Ein- und Ausnahmen aufs gemeinsame Girokonto umgestellt, von dem auch alle Lebenserhaltungskosten bestritten werden. Vom Gemeinschaftskonto geht monatlich eine feste, gleich hohe Sparrate in unsere beiden Einzel-Depots von vor der Hochzeit, auch wenn wir unterschiedlich viel einzahlen (aktuell sie Elternzeit, später ich). Theoretisch schenken wir uns also monatlich was (aktuell ich ihr, wenn wir bei die Rollen in der Elternzeit tauschen, dann sie mir), aber wir sind weit unter dem Freibetrag. Falls irgendwann zu viel Geld auf dem Gemeinschaftskonto ansammelt, passen wir die monatliche Sparrate an.

Ich überlege aber auch, ob wir nicht beide unsere Depots zusammenführen sollen, weil in der Praxis am einfachsten und aktuell auch noch einfach möglich ohne Steuern zu zahlen. Ein Verzeichnis des Anfangsvermögens haben wir beide erstellt, d.h. das ist für den Fall der Scheidung dokumentiert ;)

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oktavian
vor einer Stunde von AKC:

Einer der Ratschläge der damals in dem einen anderen Video erteilt wurde, war, dass jeder Partner besser ein eigenes Depot haben sollte, da ein Ehepartnerdepot im Rahmen von Schenkungen/Erbschaft (durch Tod eines Partners) mit deutlichen steuerlichen Nachteilen verbunden sein kann.

halte ich für Quatsch. Beim Gemeinschaftsdepot wird doch das Vermögen gleichmäßiger verteilt. Wenn einer stirbt, wird das Erbe weniger extrem ausfallen und die Steuer ist gestaffelt nach Höhe. Im Prinzip hängt das Optimum auch von der Sterbewahrscheinlichkeit ab.

vor 13 Minuten von slowandsteady:

Die gehasste Schwiegermutter erbt mehr, wenn deine Frau zuerst stirbt und du deiner Frau Geld geschenkt hast.

  • Frau könnte ihre Eltern enterben und zumindest die Zahlung somit reduzieren
  • ein Widerrufsvorbehalt für den Todesfall der Beschenkten sollte möglich sein

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Tenno
Zitat

Hinweis: Ist nicht aufklärbar, welcher Anteil dem Erblasser zustand, wird vermutet, dass der Verstorbene zu 1/2 am Guthaben berechtigt war, § 430 BGB.

Das das Finanzamt Sherlock Holmes spielt und akribisch über Jahre Finanzströme nachvollzieht, kann ich mir nur bei sehr sehr großem Vermögen vorstellen.

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AKC
vor 3 Stunden von slowandsteady:

Das könnte passieren, wenn zB dein Vater und Mutter zeitnah versterben und dir jeweils 400k vererben. Überträgst du die steuerfreien 2x400k nun ans Gemeinschaftsdepot, dann schenkst du deiner Frau die Hälfte davon, d.h. 400k. Das ist noch im Freibetrag von 500k, aber der ist dann auf 100k zusammengeschrumpft. Erbschaften also besser erstmal auf dem eigenen Konto oder Depot lassen und vorher überlegen, ob man es aufs Gemeinschaftskonto/depot übertragen möchte.

 

In kleinerem Maßstab könnte es passieren, dass bei monatlichen, unterschiedlich hohen Einzahlungen jeweils eine Schenkung vorgenommen wird (Frau 500, du 1500 -> du schenkst ihr jeden Monat (1500-500)/2 = 500 Euro). Über 10 Jahre könnte das den Freibetrag von 500.000 Euro überschreiten und dann würden theoretisch Steuern fällig. Aber: In der Praxis spielt das aber bei "Otto Normalverbraucher" kaum eine Rolle, da die Freibeträge für Erbschaften sehr hoch sind. 500.000 / 12 / 10 = 4166€/Monat, d.h. ein Partner müsste jeden Monat 8333 mehr als andere einzahlen.

 

Richtig. Investiert deine Frau in den MSCI World und du in Wirecard, dann muss deine Frau dich bei Scheidung ggf. auszahlen. Deine Frau "haftet" also für deine schlechten Investitionen mit und du für ihre, egal ob auf Einzeldepots oder Gemeinschaftsdepots. (Allerdings nur begrenzt, da es keinen negativen Zugewinn beim Zugewinnausgleich gibt, dies nur am Rande).

Ja, wenn die Freibeträge bei Erbschaft überschritten werden, die aber zwischen Ehepartnern 500.000 betragen. Allerdings geht es auch in die andere Richtung: Wenn deine Frau 0€ spart und du 10.000€ pro Monat, ist es besser den Freibetrag noch zu Lebzeiten durch gezielte Schenkungen auf ein gemeinsames Konto immer auszunutzen statt bei Tod dann viel Steuern zu zahlen, falls der "Reichere" zuerst stirbt.

tl;dr: Ein gemeinsames Depot ist nicht wirklich nachteilig, sondern hat auch deutliche Vorteile, nämlich:

  • der Überlebende kommt einfach dran, falls man keine Patientenverfügung/Vollmacht gemacht hat
  • man nutzt zu Lebzeiten schon Schenkungsfreibeträge aus und spart ggf. im Todesfall des "Reicheren" dadurch Steuern

Nachteile:

  • Die gehasste Schwiegermutter erbt mehr, wenn deine Frau zuerst stirbt und du deiner Frau Geld geschenkt hast.
  • Wenn die Frau 4 Millionen aus eigener Kraft angespart hat, der Mann aber nur 400.000€ und dann der Mann zuerst stirbt sind keine Steuern fällig. Wurde das über Jahrzehnte in ein Gemeinschaftsdepot gespart, werden sicher Steuern fällig, weil jeder 2.2 Millionen hat und damit 1.1 Millionen an den Partner vererbt (Rest geht an Kinder oder Eltern des Verstorbenen). In diesem Szenario kann das Gemeinschaftskonto aber auch besser sein, falls die Frau zuerst stirbt.
  • Die Frau/der Mann hat mehr Zugriff auf das Vermögen des Partners, d.h. wenn er/sie im Rosenkrieg durchdreht, kann er/sie das gemeinsame Geld komplett verschleudern und der andere Partner hat zwar Schadensersatzanspruch, aber in der Praxis trotzdem Pech gehabt :) 

 

PS:  Ich und meine Frau haben es so gelöst: Bis zur Hochzeit alles getrennt, nun haben wir alle Ein- und Ausnahmen aufs gemeinsame Girokonto umgestellt, von dem auch alle Lebenserhaltungskosten bestritten werden. Vom Gemeinschaftskonto geht monatlich eine feste, gleich hohe Sparrate in unsere beiden Einzel-Depots von vor der Hochzeit, auch wenn wir unterschiedlich viel einzahlen (aktuell sie Elternzeit, später ich). Theoretisch schenken wir uns also monatlich was (aktuell ich ihr, wenn wir bei die Rollen in der Elternzeit tauschen, dann sie mir), aber wir sind weit unter dem Freibetrag. Falls irgendwann zu viel Geld auf dem Gemeinschaftskonto ansammelt, passen wir die monatliche Sparrate an.

Ich überlege aber auch, ob wir nicht beide unsere Depots zusammenführen sollen, weil in der Praxis am einfachsten und aktuell auch noch einfach möglich ohne Steuern zu zahlen. Ein Verzeichnis des Anfangsvermögens haben wir beide erstellt, d.h. das ist für den Fall der Scheidung dokumentiert ;)

 

vor 3 Stunden von oktavian:

halte ich für Quatsch. Beim Gemeinschaftsdepot wird doch das Vermögen gleichmäßiger verteilt. Wenn einer stirbt, wird das Erbe weniger extrem ausfallen und die Steuer ist gestaffelt nach Höhe. Im Prinzip hängt das Optimum auch von der Sterbewahrscheinlichkeit ab.

  • Frau könnte ihre Eltern enterben und zumindest die Zahlung somit reduzieren
  • ein Widerrufsvorbehalt für den Todesfall der Beschenkten sollte möglich sein

 

Danke euch beiden für die Infos. Ein paar Anschlussfragen beschäftigen mich grade:

 

1) OT, aber bekommen die Eltern (Schwiegermutter) etwas vom Erbe ab bei einer Zugewinngemeinschaft mit hinterlassener Frau und Kind? Mein Verständnis war, dass 50% an die Frau geht und 50% an das Kind. Bzw, gibt es überhaupt die Möglichkeit die Aufteilung an die Familienmitlglieder über ein Testament zu übersteuern? Meines Wissens ist das Erbrecht so hart geregelt, dass man da mit seinem Testament ohnehin nicht viel entscheiden kann.

 

2) Wie schaut es eigentlich bei einer Entnahme aus dem Gemeinschaftsdepot aus? Zählen entnahmen dann auch wieder als Schenkungen? Also z.B. wenn ich mir 10.000€ auf mein Konto überweise. Wenn ja, macht es einen Unterschied ob das Geld auf mein Konto oder auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen wird?

 

3) Habt ihr Empfehlungen für Broker mit Gemeinschaftskonten die für ETF-Sparpläne geeignet sind?

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vanity
vor 12 Minuten von AKC:

OT, aber bekommen die Eltern (Schwiegermutter) etwas vom Erbe ab bei einer Zugewinngemeinschaft mit hinterlassener Frau und Kind?

Nein, wenn ein Kind da ist, sind die Eltern von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.

 

Ohne Kind sind die Eltern (oder deren Abkömmlinge)  neben dem Ehepartner in der Erbfolge, haben aber keinen Pflichtteilanspruch (können also durch Testament ausgeschlossen werden).

 

Zitat

Wie schaut es eigentlich bei einer Entnahme aus dem Gemeinschaftsdepot aus? Zählen entnahmen dann auch wieder als Schenkungen? Also z.B. wenn ich mir 10.000€ auf mein Konto überweise ....

Im Prinzip ist das so. Transfers zwischen unterschiedlichen Eigentümer(strukture)n lösen Schenkungen aus.

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AKC
vor 8 Minuten von vanity:

Im Prinzip ist das so. Transfers zwischen unterschiedlichen Eigentümer(strukture)n lösen Schenkungen aus.

Würde dann ja bedeuten, dass bei einem Transfer auf ein Gemeinschaftskonto keine Schenkung vorliegt, richtig?

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 11 Stunden von AKC:

Würde dann ja bedeuten, dass bei einem Transfer auf ein Gemeinschaftskonto keine Schenkung vorliegt, richtig?

Wenn es vorher von einem Gemeinschaftskonto kam, dann nicht. Falls es vom Einzelkonto kam, dann ist es zur Hälfte eine Schenkung. Allerdings ist es zB keine Schenkung von je 1000€ an den anderen, wenn ihr beide gleichzeitig 1000€ einzahlt. Dann habt ihr ja beide einen Beitrag gezahlt. Das Finanzamt muss euch die Schenkungsabsicht nachweisen und Dinge wie der gemeinsame Lebensunterhalt sind unkritisch, den schuldest du ja deiner Ehepartnerin sowieso.

https://www.daily-paragraph.de/steuerrecht/gemeinschaftskonto-schenkungsteuer

Zitat

Eine bloße Vermutung reicht dafür aber nicht, findet der Bundesfinanzhof. Die Richter haben das Risiko von schenkungsteuerpflichtigen Einzahlungen mit einem Urteil etwas entschärft (BFH, Aktenzeichen II R 33/10). Das Urteil bestätigt zwar, dass die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto Schenkungsteuer auslösen kann. Allerdings muss das Finanzamt den Sachverhalt der Schenkung auch beweisen. Dabei ist entscheidend, ob der nicht einzahlende Partner tatsächlich und rechtlich frei über die Hälfte der Kontogelder verfügen kann. „Es kommt letztlich auf die Handhabung des Kontos an“, erklärt Rechtsanwältin und Steuerberaterin Thomas. „Steuerrechtlich unbedenklich ist es in der Regel, wenn der nicht einzahlende Partner mit dem Guthaben des gemeinsamen Kontos nur den Lebensunterhalt bestreitet und kein eigenes Vermögen aufbaut.“

Und wie gesagt, das ganze ist aufgrund der sehr hohen Freibeträge (abgesehen von großen Erbschaften, großen Einzelschenkungen, Immobilienverkäufen usw) zwischen Ehepartnern ziemlich irrelevant in der Praxis.

vor 12 Stunden von AKC:

1) OT, aber bekommen die Eltern (Schwiegermutter) etwas vom Erbe ab bei einer Zugewinngemeinschaft mit hinterlassener Frau und Kind? Mein Verständnis war, dass 50% an die Frau geht und 50% an das Kind. Bzw, gibt es überhaupt die Möglichkeit die Aufteilung an die Familienmitlglieder über ein Testament zu übersteuern? Meines Wissens ist das Erbrecht so hart geregelt, dass man da mit seinem Testament ohnehin nicht viel entscheiden kann.

 

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass kinderlose Ehepartner eben bei der gesetzlichen Erbfolge auch nur 50% erben, weil die andere Hälfte an die Eltern geht. Das ist vielen nicht bewusst. Beim Erbe kann man als Verheirateter die Eltern aber ausschließen im Gegensatz zu Kindern, die immer den Pflichtteil (=Hälfte dessen, was ihnen sonst zusteht) bekommen.

Beispiel:

  • kinderlose Frau stirbt -> Mann kriegt 50%, Eltern 50%
  • kinderlose Frau stirbt, hat Mann als Alleinerbe im Testament -> Mann kriegt 100%
  • Frau stirbt mit 2 Kindern -> Mann kriegt 50%, Kinder je 25%
  • Frau stirbt mit 2 Kindern, hat Mann als Alleinerbe im Testament -> Mann kriegt 75%, Kinder je 12.5% Pflichtteil (wenn sie ihn denn beanspruchen)

Wir müssen jetzt auch nicht über Erbreihenfolgen diskutieren, ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass ein Gemeinschaftskonto bezüglich Erbe auch Nebenwirkungen haben kann. Also auch Testament machen (was sowieso sinnvoll ist) ;) 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 1 Stunde von slowandsteady:

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass kinderlose Ehepartner eben bei der gesetzlichen Erbfolge auch nur 50% erben, weil die andere Hälfte an die Eltern geht. Das ist vielen nicht bewusst. Beim Erbe kann man als Verheirateter die Eltern aber ausschließen im Gegensatz zu Kindern, die immer den Pflichtteil (=Hälfte dessen, was ihnen sonst zusteht) bekommen.

Beispiel:

  • kinderlose Frau stirbt -> Mann kriegt 50%, Eltern 50%
  • kinderlose Frau stirbt, hat Mann als Alleinerbe im Testament -> Mann kriegt 100%
  • Frau stirbt mit 2 Kindern -> Mann kriegt 50%, Kinder je 25%
  • Frau stirbt mit 2 Kindern, hat Mann als Alleinerbe im Testament -> Mann kriegt 75%, Kinder je 12.5% Pflichtteil

Wir müssen jetzt auch nicht über Erbreihenfolgen diskutieren, ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass ein Gemeinschaftskonto bezüglich Erbe auch Nebenwirkungen haben kann. Also auch Testament machen (was sowieso sinnvoll ist) ;)

Finde es aber trotzdem super wichtig, dass das immer irgendwo mal erwähnt wird. Denn man kann das auch weiter spinnen. Wenn man ein Haus hat, und die eigenen Eltern (die erbberechtigt gewesen wären sind vielleicht schon tot), dann ginge der andere Teil an deren Geschwister, also einen Onkel oder Tante. Vielleicht kennt man die gar nicht, nur flüchtig, oder ist mit jemandem von denen verkracht. Dann könnte eine Zwangsversteigerung der Immobilie drohen, wenn der Onkel auf Auszahlung besteht. Das kann also wildeste Blüten treiben. Und wie du schon sagst: das haben ganz ganz viele Paare so nicht auf dem Schirm. Auch das die Zugewinngemeinschaft bei Scheidungen und erhaltenen Erbschaften oder Unternehmensanteilen eines Partners (nur der Zugewinn wohlgemerkt!!) ausgeglichen werden muss. Wenn man da eine Wohnung in München geerbt hatte, die eine massive Wertsteigerung erfahren hatte, muss der andere Partner ausgezahlt werden. Vielleicht ist das dem andern Partner bei Scheidung aber nicht möglich. Auch das kann schlimme Folgen haben. Da macht ein Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft Sinn. So werden wir das bei Heirat machen.

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oktavian
vor 11 Stunden von AKC:

Bzw, gibt es überhaupt die Möglichkeit die Aufteilung an die Familienmitlglieder über ein Testament zu übersteuern? Meines Wissens ist das Erbrecht so hart geregelt, dass man da mit seinem Testament ohnehin nicht viel entscheiden kann.

Pflichtteil = halber gesetzlicher Anspruch. Ansonsten siehe @vanity Aber das Erbrecht ist sehr kompliziert in DE.

 

vor 12 Minuten von satgar:

Wenn man da eine Wohnung in München geerbt hatte, die eine massive Wertsteigerung erfahren hatte, muss der andere Partner ausgezahlt werden. Vielleicht ist das dem andern Partner bei Scheidung aber nicht möglich. Auch das kann schlimme Folgen haben. Da macht ein Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft Sinn. So werden wir das bei Heirat machen.

damit einer dann heimlich Geld/Arbeitsleistung in seine modifizierten assets stecken kann, wenn die Absicht der Scheidung schon klar ist. Würde ich nur mit vereinbarten Vertragsstrafen in sehr hoher Höhe machen. Zum Beispiel renovierst du von Hand deine Wohnung in München, während deine Frau Vollzeit arbeitet und du dann 50% der Rentenansprüche+50% des gesparten Lohnes auch noch kassieren möchtest während die Wertsteigerung 100% bei dir bleibt.

 

vor 1 Stunde von slowandsteady:

Das Finanzamt muss euch die Schenkungsabsicht nachweisen und Dinge wie der gemeinsame Lebensunterhalt sind unkritisch, den schuldest du ja deiner Ehepartnerin sowieso.

https://www.daily-paragraph.de/steuerrecht/gemeinschaftskonto-schenkungsteuer

wäre es auch möglich, dass das FA noch Tot eines Lebenspartners versucht die Schenkungen auf ein Gemeinschaftskonto nicht anzuerkennen um die Steuer hoch zu treiben?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 1 Stunde von slowandsteady:

Frau stirbt mit 2 Kindern, hat Mann als Alleinerbe im Testament -> Mann kriegt 75%, Kinder je 12.5% Pflichtteil

 

Falls die Kinder den Pflichtteil einfordern; das passiert nicht automatisch. Und der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, was günstig sein kann (die Pflichtteilsberechtigten können nicht über das Haus o.ä. mitbestimmen) oder ungünstig (wenn kein Geld für die Auszahlung flüssig ist).

 

vor 1 Stunde von slowandsteady:
  • Frau stirbt mit 2 Kindern -> Mann kriegt 50%, Kinder je 25%
  • Frau stirbt mit 2 Kindern, hat Mann als Alleinerbe im Testament -> Mann kriegt 75%, Kinder je 12.5% Pflichtteil

 

Und ob das stimmt mit den Anteilen der Kinder, hängt auch noch vom Güterstand ab. Eventuell ist ihr gesetzlicher Erbteil je ein Drittel.

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satgar
vor 11 Minuten von oktavian:

damit einer dann heimlich Geld/Arbeitsleistung in seine modifizierten assets stecken kann, wenn die Absicht der Scheidung schon klar ist. Würde ich nur mit vereinbarten Vertragsstrafen in sehr hoher Höhe machen. Zum Beispiel renovierst du von Hand deine Wohnung in München, während deine Frau Vollzeit arbeitet und du dann 50% der Rentenansprüche+50% des gesparten Lohnes auch noch kassieren möchtest während die Wertsteigerung 100% bei dir bleibt.

Ich glaube es ist eben einfach wichtig zu wissen, dass es nicht nur klassische Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung gibt. Was Paare wählen , ist dabei höchst individuell je nach lebenssituation und Planung. 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 40 Minuten von satgar:

Finde es aber trotzdem super wichtig, dass das immer irgendwo mal erwähnt wird.

Bzgl. Erbrecht bei Ehepartnern sollte man auch noch BGB § 1371 "Zugewinnausgleich im Todesfall" erwähnen:

Zitat

(1) Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben.

Auch das sollte man berücksichtigen, wenn man darüber nachdenkt, wie man sein Gesamtvermögen als Ehepaar auf die beiden Ehepartner verteilt.

vor 19 Minuten von chirlu:

Falls die Kinder den Pflichtteil einfordern; das passiert nicht automatisch

Problematisch ist es halt bei minderjährigen Kindern, wenn der überlebende Ehepartner dann der Vertreter deren ist und einen Interessenkonflikt hat. Im Worst-Case ist dann das Familiengericht mit drin. Aber jetzt wird es etwas Off-Topic zum Thema "Gemeinschaftskonto" :) 

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AKC
· bearbeitet von AKC

Danke für die vielen Infos.

 

So wie ich das mittlerweile sehe, besteht der größte Nachteil eines Gemeinschaftsdepots unter Ehepartnern tatsächlich in dem Szenario eines Rosenkriegs wo das Vermögen beider Partner riskiert wird.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 20 Minuten von AKC:

So wie ich das mittlerweile sehe, besteht der größte Nachteil eines Gemeinschaftsdepots unter Ehepartnern tatsächlich in dem Szenario eines Rosenkriegs wo das Vermögen beider Partner riskiert wird.

Ja so sehe ich es auch. Bevor ihr aber alles "zusammen schmeißt", solltet ihr halt ein "Verzeichnis des Anfangsvermögens" erstellen - sonst weiß bei einer Scheidung (die durchaus auch in 25 Jahren sein kann) keiner mehr, wer wie viel mit in die Ehe gebracht hat und man muss sich ggf. auch darüber streiten. Kontoauszüge für die 25 Jahre alten Konten hat man dann nämlich vielleicht nicht mehr.

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franko
vor 3 Stunden von slowandsteady:

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass kinderlose Ehepartner eben bei der gesetzlichen Erbfolge auch nur 50% erben, weil die andere Hälfte an die Eltern geht. Das ist vielen nicht bewusst.

So generell stimmt das nicht. Bei gesetzlichem Güterstand (Zugewinngemeinschaft) erbt der Ehepartner 75 %, die Eltern insgesamt 25 %. Den entscheidenden § 1371 BGB hast du ja inzwischen selbst zitiert.

vor 3 Stunden von slowandsteady:

Beim Erbe kann man als Verheirateter die Eltern aber ausschließen im Gegensatz zu Kindern, die immer den Pflichtteil (=Hälfte dessen, was ihnen sonst zusteht) bekommen.

Nein, auch Eltern steht grundsätzlich ein Pflichtteil zu (§ 2303 Abs. 2 BGB).

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slowandsteady
vor 2 Minuten von franko:

Nein, auch Eltern steht grundsätzlich ein Pflichtteil zu (§ 2303 Abs. 2 BGB).

Das hat @vanity behauptet, ich habe es nur übernommen ;) 

vor 14 Stunden von vanity:

Ohne Kind sind die Eltern (oder deren Abkömmlinge)  neben dem Ehepartner in der Erbfolge, haben aber keinen Pflichtteilanspruch (können also durch Testament ausgeschlossen werden).

 

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vanity

Dann ziehe ich meine Behauptung zurück. Bin im BGB nur bis § 1999 gekommen. :(

 

(was ich in Erinnerung hatte, waren die Abkömmlinge der Eltern, also Geschwister. Die haben keinen)

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satgar

Auch wenn wir schon lange off topic sind, aber das interessiert mich nun: haben bei kinderlosen verheirateten Paaren im Todesfall die Eltern eines Partners trotz Testament (Berliner, oder ein anderes) immer einen Pflichtteilsanspruch?

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vanity

So steht es tatsächlich im Gesetz (§ 2303 BGB):

Zitat

(1) 1Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. 2Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

 

(2) 1Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. 2Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.

(§ 1371 hebt auf den Zugewinnausgleich im Todesfall ab)

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 16 Minuten von satgar:

haben bei kinderlosen verheirateten Paaren im Todesfall die Eltern eines Partners trotz Testament (Berliner, oder ein anderes) immer einen Pflichtteilsanspruch?

 

Ja, sie sind gesetzliche Erben (solange keine Kinder vorhanden sind), und wenn sie nach Testament nicht erben, haben sie einen Pflichtteilsanspruch nach dem erwähnten § 2303 BGB. Immer kann man allerdings nicht sagen, denn auf Pflichtteile kann man im voraus verzichten (durch notariellen Erbvertrag).

 

Weitere Verwandte werden unter Umständen auch gesetzliche Erben (neben dem Ehepartner), aber die kann man durch Testament rückstandsfrei enterben. Wenn die Eltern also einmal tot sind, kann man (als Kinderloser) alles dem Ehepartner zukommen lassen, wenn man das will.

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AKC
· bearbeitet von AKC
vor 1 Stunde von slowandsteady:

Ja so sehe ich es auch. Bevor ihr aber alles "zusammen schmeißt", solltet ihr halt ein "Verzeichnis des Anfangsvermögens" erstellen - sonst weiß bei einer Scheidung (die durchaus auch in 25 Jahren sein kann) keiner mehr, wer wie viel mit in die Ehe gebracht hat und man muss sich ggf. auch darüber streiten. Kontoauszüge für die 25 Jahre alten Konten hat man dann nämlich vielleicht nicht mehr.

 

Ich stelle mir grade die Frage ob das was bei uns bringen würde. Wir haben erst nach der Eheschließung  angefangen Vermögen aufzubauen und zu investieren. Zum Zeitpunkt der Eheschließung gab es vielleicht ein Delta von 25K auf unseren Bankguthaben. Ich glaube, bei Depotwerten die irgendwann 6-stellig werden, kann ich mir das eher sparen.

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slowandsteady
vor 1 Minute von AKC:

Wir haben erst nach der Eheschließung  angefangen Vermögen aufzubauen

Es ist zumindest ein Punkt, über den man sich dann nicht mehr vor Gericht streiten muss im Falle der Fälle. Und erstellen des Verzeichnises kostet ja nicht viel außer etwas Zeit für die Recherche - einfach ein formloses Dokument, dass von beiden unterschrieben ist. Das war mir den Aufwand wert, zumal ich schon sechsstellig mehr hatte.

 

Was sich übrigens auch lohnen kann, ist es, am Anfang des Vermögensaufbaus schon ein notarielles Testament zu erstellen. Je kleiner das aktuelle Vermögen, desto billiger, auch wenn in 25+ Jahren dann Millionen bewegt werden ;) 

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Jennerwein

mm ist eine individuelle, vom Fachanwalt erstellte "ehegüterrechtliche Vereinbarung" eine lohnende Investition. 

 

 

 

 

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Bolanger

Mir kommt beim lesen dieses Threads eine verwandte Frage auf. Ich gehe davon aus, dass die meisten Ehen als Güterstand die Zugewinngemeinschaft haben. Wie wirkt sich das dann auf Erbschafts- und Schenkungsfreibeträge bzw. -steuer aus, wenn aus dem Depot oder vom Konto eines Ehepartners Vermögen auf ein Kind übertragen wird? Freibetrag für Erbe/Schenkung an Kinder liegt meines Wissesn nach bei 400 KEUR. Wäre dann eine Schenkung von 500.000 EUR, die vom Konto eines Ehepartners an die Kinder geleistet wird, das ganze steuerfrei (da ja wegen des Zugewinns auch der andere Ehepartner teilweiser Eigentümer war) oder müssten dann 100 KEUR versteuert werden?

.

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