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ne47luc

Teilentnahme Fondspolice - Besteuerung

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ne47luc

Hallo zusammen, 

 

könntet ihr mir bitte bestätigen, ob ich die folgende Besteuerung einer Teilentnahme aus einer Schicht 3 Fondspolice richtig verstanden habe, oder mich gegebenenfalls korrigieren? Vielen Dank!

 

Ich bin 29. Ich zahle in eine Fondspolice Geld ein, das in Aktienfonds angelegt wird. Diese Fonds erwirtschaften Rendite. Nach 10 Jahren habe ich 90.000€ eingezahlt und 10.000€ Rendite erwirtschaftet und es sind 1.000€ Versicherungskosten angefallen (nur Beispielszahlen). Ich will eine Teilentnahme von 1.000€ durchführen.

Dazu wird nun ein Unterschiedsbetrag gebildet: Wie viel von diesen 1.000€ sind eingezahltes Geld, wie viel Rendite, mit welchen Versicherungskosten wurde diese Rendite erwischaftet? In meinem Beispiel: 90% eigenes Geld, 10% Rendite, darauf werden on top die Versicherungskosten anteilig angerechnet.

Nach der Auszahlung des Unterschiedsbetrags wird der Anteil, den ich selbst eingezahlt habe, nicht besteuert und steuerfrei ausgezahlt. Auf den Rendite-minus-Kostenanteil-Anteil erhalte ich eine pauschale Teilfreistellung von 15% und zahle auf die verbleibenden 85% eine Abgeltungssteuer zzgl. Soli und ohne Kirchensteuer, weil ich seit Jahren kein Kirchenmitglied bin. 

Wäre er noch verfügbar, könnte ich auf die verbleibende Steuerlast den jährlichen Sparerpauschbetrag anwenden. 

 

Würde ich hingegen dasselbe Geld in ein Depot einzahlen und eine Teilentnahme durchführen, würden die 1.000€ vollends als Rendite betrachtet werden, weil kein Unterschiedsbetrag gebildet wird, solange die Teilentnahme kleiner als die Gesamtrendite im Depot ist, und ich zahle nach Abzug einer Teilfreistellung von 30% auf die verbleibende Summe eine Abgeltungssteuer zzgl. Soli. 

 

Habe ich das so richtig dargestellt oder habe ich da irgendwo Denkfehler?

 

Vielen Dank für jede Unterstützung!

 

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Peter Wolnitza

Ich meine, sooo kompliziert ist das gar nicht.

 

Meiner Kenntnis nach (ist aber schon eine Zeit her, dass ich mich mit solchen Produkten beschäftigt habe) wird das deklariert als "zinsfreies Policendarlehen", d.h. es werden Anteile des besparten Fonds verkauft und 

nehmen somit an der weiteren Wertentwicklung nicht mehr teil. Zinsen müssen an den Versicherer keine gezahlt werden, Steuern fallen ebenfalls keine an und ein Rückzahlung ist auch nicht verbindlich geregelt.

 

Sollte aber zur Sicherheit mit dem betreffenden Versicherer noch mal abgeklärt werden.

(So sind z.B. Mindestbeträge erforderlich, die in der Police verbleiben müssen)

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 46 Minuten von ne47luc:

Würde ich hingegen dasselbe Geld in ein Depot einzahlen und eine Teilentnahme durchführen, würden die 1.000€ vollends als Rendite betrachtet werden, weil kein Unterschiedsbetrag gebildet wird, solange die Teilentnahme kleiner als die Gesamtrendite im Depot ist, und ich zahle nach Abzug einer Teilfreistellung von 30% auf die verbleibende Summe eine Abgeltungssteuer zzgl. Soli. 

Das stimmt so nicht. Wenn du eine Teilentnahme aus deinem Depot machst (z.B. eines ETF), dann werden Anteile verkauft und der Gewinn, der AUF DIESE Anteile angefallen ist, muss versteuert werden.

 

Wie das bei einer Fondspolice abläuft, kann ich dir nicht sagen.

vor 3 Minuten von Peter Wolnitza:

Steuern fallen ebenfalls keine an und ein Rückzahlung ist auch nicht verbindlich geregelt.

Entweder ich verstehe dich ganz grundlegend falsch, oder es stimmt so nicht. Denn wenn bei einer Teilentnahme keine Steuern anfallen, könnte ich über eine Fondspolice steuerfrei anlegen. (62/12, Verträge vor 2004 etc. mal außen vor)

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 12 Minuten von odensee:

Entweder ich verstehe dich ganz grundlegend falsch, oder es stimmt so nicht. Denn wenn bei einer Teilentnahme keine Steuern anfallen, könnte ich über eine Fondspolice steuerfrei anlegen. (62/12, Verträge vor 2004 etc. mal außen vor)

War seinerzeit ein Super-Verkaufsargument für Langläuferpolicen (Endalter 80 oder sogar 100): Anstelle irgendwelcher (teilweise) steuerpflichtigen Auszahlpläne oder Verrentungen so ein Teil abschliessen und dann (regelmässig) Entnahmen in Form

von steuerfreien Policendarlehen durchführen. :D (Keine Entnahme, sondern Policendarlehen, ich beleihe mein eigenes angespartes Guthaben - macht jede Lebensversicherung, bei einer Fondspolice halt ohne Zinsen)

Gilt/galt allerdings nur für Darlehen im privaten Bereich.

Das sinnvollste, was der TO m.E. machen kann, ist bei seinem Versicherer gezielt danach zu fragen - so es denn einen gibt und wir uns hier nicht wegen einer theoretischen Gestaltungsform einen Kopp machen...

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odensee
vor 2 Minuten von Peter Wolnitza:

 (Keine Entnahme, sondern Policendarlehen,

 

vor 15 Minuten von odensee:

Entweder ich verstehe dich ganz grundlegend falsch,

:lol:

Danke für die Aufklärung.

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