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Bärbeißer

Berechnung der Vorabpauschale nach Depotübertrag

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Bärbeißer

Ich würde gerne verstehen, wie die Berechnung der Vorabpauschale eines ETFs nach einem Depotübertrag funktioniert und insbesondere, ob vor dem Depotübertrag erhaltene Dividenden dabei berücksichtigt werden.

 

Wir betrachten (zunächst ohne Depotübertrag) folgendes Beispiel in Anlehnung an https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/vorabpauschale/:

ETF-Wert Jahresbeginn: 10.000 € 
ETF-Wert Folgejahresbeginn: 10.500 € 
Wertsteigerung: 500 € 
Dividenden: 200 € 
Basisertrag = 10.000 € * 2,55 % * 0,7 = 178,50 €

 

Der Basisertrag ist kleiner als die Wertsteigerung, daher wird dieser betrachtet. Auf den werden dann noch die bereits besteuerten Dividenden angerechnet, die diese größer sind als der Basisertrag, ist die Vorabpauschale 0.

 

Variante mit Depotübertrag:

Wir gehen jetzt davon aus, dass die Dividenden Mitte des Jahres noch bei der abgebenden Bank angefallen sind, der ETF aber ab Dezember bei der neuen Bank liegt. Beim Depotübertrag werden mittels Taxbox-Meldung (sofern keine komplexeren Fälle vorliegen) nur steuerlicher Anschaffungstag, Anschaffungsmenge, steuerlicher Anschaffungsbetrag und Vorabpauschale zwischen den Banken übertragen, nicht jedoch im Jahresverlauf gezahlte Dividenden.

 

Dies würde bedeuten, dass bei der abgebenden Bank die Dividenden und zusätzlich bei der neuen Bank der Basisertrag als Vorabpauschale (ggf. nach Teilfreistellung) besteuert werden. Insbesondere: Hätte kein Depotübertrag stattgefunden, wäre der zweite Teil nicht (bzw. erst gestundet) angefallen. Ist das soweit korrekt?

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Tenno

Ich glaube nicht, dass sich die aufnehmende Bank um gezahlte Dividenden kümmern muss.

Gemeldet wird in Wertentwicklung des Fonds und die Dividende.

Die aufnehmende Bank bekommt die Anschaffungsdaten und fertig. 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 2 Stunden von Bärbeißer:

Ich würde gerne verstehen, wie die Berechnung der Vorabpauschale eines ETFs nach einem Depotübertrag funktioniert und insbesondere, ob vor dem Depotübertrag erhaltene Dividenden dabei berücksichtigt werden.

 

Da wird nichts individuell berechnet. WM-Datenservice teilt mit, dass die Vorabpauschale pro Anteil x Euro beträgt, und damit rechnet deine Bank. Wenn du Anteile erst im Jahresverlauf gekauft hast und die demzufolge nur teilweise berücksichtigt werden sollen, ergibt sich das aus den übermittelten Kaufdaten.

 

In die Ermittlung des Vorabpauschale-Betrags gehen natürlich alle Ausschüttungen ein, aber unabhängig davon, welche du bei welcher Bank bekommen oder nicht bekommen hast.

 

vor 2 Stunden von Bärbeißer:

Dies würde bedeuten (…): Hätte kein Depotübertrag stattgefunden, wäre der zweite Teil nicht (bzw. erst gestundet) angefallen. Ist das soweit korrekt?

 

Nein, es gibt keinen Unterschied im Ergebnis.

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Bärbeißer

Sehr spannend, vielen Dank.

 

Stimmt, aus den öffentlich verfügbaren Informationen zu den Dividenden und dem Kaufdatum kann die neue Bank die korrekte Vorabpauschale berechnen bzw. sich liefern lassen.

 

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