askquesti2 November 5, 2023 Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Im Jahr 2023 habe ich Aktien bei einem deutschen Broker gekauft und diese später zu IBKR (einem ausländischen Broker) transferiert. Nun haben sich diese Aktien als wertlos erwiesen und wurden gelöscht. Kann ich den Verlust irgendwie steuerlich verrechnen oder in das nächste Jahr übertragen? Mit freundlichen Grüßen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 5, 2023 Ja, aber nur über das Finanzamt (Anlage KAP zur Steuererklärung). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
askquesti2 November 5, 2023 Muss ich dafür diese Jahr noch etwas beantragen oder kann ich das alles dann in Jahr 2024 machen? Eine Verlustbescheinigung gibt es ja nicht die man vor dem 15 Dezemeber beantragen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch November 7, 2023 Am 5.11.2023 um 15:53 von askquesti2: Muss ich dafür diese Jahr noch etwas beantragen Nein, denn Am 5.11.2023 um 15:53 von askquesti2: Eine Verlustbescheinigung gibt es ja nicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien November 10, 2023 · bearbeitet November 10, 2023 von Belgien Am 5.11.2023 um 13:27 von askquesti2: Nun haben sich diese Aktien als wertlos erwiesen und wurden gelöscht. Aktien werden nicht „gelöscht“. Was meinst Du mit dem o.a. Satz? Wenn Du die Aktien mit hohem Verlust verkauft hast, so ist die steuerliche Verrechnung des Verlust ausschließlich mit anderen Aktiengewinnen per ESt-Erklärung möglich. Falls die Aktien wertlos ausgebucht wurden, so ist die steuerliche Geltendmachung der Verlust komplizierter, da hier eine Beschränkung der Verrechnung auf 20.000€ pro Jahr zu beachten ist und die Verrechnung nur mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften im Rahmen der ESt-Veranlagung möglich ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 November 10, 2023 vor 8 Minuten von Belgien: Aktien werden nicht „gelöscht“. Was meinst Du mit dem o.a. Satz? Wenn Du die Aktien mit hohem Verlust verkauft hast, so ist die steuerliche Verrechnung des Verlust ausschließlich mit anderen Aktiengewinnen per ESt-Erklärung möglich. Falls die Aktien wertlos ausgebucht wurden, so ist die steuerliche Geltendmachung der Verlust komplizierter, da hier eine Beschränkung der Verrechnung auf 20.000€ pro Jahr zu beachten ist und die Verrechnung nur mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften im Rahmen der ESt-Veranlagung möglich ist. Was sonst als eine Löschung war die wertlose Ausbuchung der BBBY? Die Verrechnung von Totalverlusten nach § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG ist zwar auf 20k begrenzt, hat aber mit den Termingeschäften nichts zu tun. Damit können alle positiven Kapitalerträge verrechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien November 10, 2023 · bearbeitet November 10, 2023 von Belgien vor 1 Stunde von SlowHand7: Die Verrechnung von Totalverlusten nach § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG ist zwar auf 20k begrenzt, hat aber mit den Termingeschäften nichts zu tun. Korrekt, daher oben korrigiert. Die Begrenzung auf 20k bei der Verlustverrechnung, die parallel sowohl bei Totalverlusten als auch bei Termingeschäften im deutschen Steuerrecht existiert, hat mich die zwei unterschiedlichen Dinge in einen Zusammenhang stellen lassen, der nicht existiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien November 10, 2023 vor 1 Stunde von SlowHand7: Was sonst als eine Löschung war die wertlose Ausbuchung der BBBY? Im Eingangspost steht nicht, welche Aktien „gelöscht“ wurden. Um BBBY wird es sich kaum drehen, BBBY war noch mehrere Monate nach dem Insolvenzantrags börslich zu handeln, so dass bei BBBY wohl niemand auf das Delisting gewartet hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 November 10, 2023 · bearbeitet November 10, 2023 von SlowHand7 vor 25 Minuten von Belgien: Korrekt, daher oben korrigiert. Da du schon viel länger als ich hier bist, vermutlich vermögender und in manchen Dingen wohl kompetenter als ich bist, liegt es mir natürlich fern dich in irgend einer Art zu kritisieren. Ich schätze deine meist fachlich fungierten Beiträge. Und wenn man eben mal Unsinn geschrieben hat dann steht man dazu und löscht Dinge nicht heimlich weg. Das ist meine Art wie es es mag. Keep it up. vor 9 Minuten von Belgien: Im Eingangspost steht nicht, welche Aktien „gelöscht“ wurden. Um BBBY wird es sich kaum drehen, BBBY war noch mehrere Monate nach dem Insolvenzantrags börslich zu handeln, so dass bei BBBY wohl niemand auf das Delisting gewartet hat. Es ist wohl naheliegend daß es um BBBY geht da diese erst kürzlich ausgebucht wurden. Und Chapter 11 in den USA bedeutet ja nun keine Panik wegen Insolvenz wie es hier wäre. Klar habe ich darauf hin erstmal die Verluste realisiert aber die Aktien noch behalten. Nun ist der Rest halt auch futsch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag