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bejoer

Beamter auf Lebenszeit - Beitrags-Erstattung der Rentenversicherung

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bejoer

Hallo Zusammen, 

meine Frau ist seit über 13 Jahren Beamte auf Lebenszeit und wir haben per Zufall von der Beitrags-Erstattung der Rentenversicherung erfahren. Diese könnte man sich auszahlen lassen. Die Voraussetzungen sollten erfüllt sein: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/LS/Beitrags-Erstattung/Beitrags-Erstattung_node.html

 

Vor Ihrer Beamtenzeit hatte sie auch Beiträge einbezahlt. Die letzten Rentenbescheinigung ist von 2010 und die Auflistung sagt, dass zwischen 2000 und 2010 immer mal wieder Beiträge (geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung) einbezahlt worden sind.

 

Außerdem haben wir auch mitgenommen, dass die Beiträge auf Ihre Pension angerechnet werden.

Wie kann man sich das vorstellen?

Fiktives Beispiel:

Meine Frau würde eine Pension in Höhe von 1500€ erhalten. Aus Ihrer Rente würde sie 200€ erhalten. Da die Rente angerechnet würde, würde sie auch 1500€ erhalten, aber aus 1300€ (Pension) + 200€ (Rente)

Ist das so korrekt?

 

Nun zu meinen konkreten Fragen:

  1. Ist die Auszahlung der Beiträge in dieser Konstellation ein No-Brainer?
  2. Fallen hier Steuern oder werden die Beiträge netto ausbezahlt. 
  3. Fallen Steuern ggf. auch nachgelagert bei der Steuererklärung an?
  4. Welche Nachteile geben sich auch der Beitrags-Erstattung? Meine Frau hat nicht vor, den Beamtenstatus aufzugeben

 

Danke fürs Helfen

 

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Tharos

Wenn sie 200€ bekommt, sollte ja die mindest-zeit erreicht sein, und dann ist die Auszahlung laut der Seite doch gar nicht mehr möglich?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 41 Minuten von bejoer:

Ist die Auszahlung der Beiträge in dieser Konstellation ein No-Brainer?

 

Wir kennen die Konstellation ja nicht (z.B. tatsächlich vorhandene Entgeltpunkte und Zeiten, Kinder). Im allgemeinen ist Beitragsrückerstattung aber wirklich etwas, was man nur macht, wenn man no brain hat. :-*

 

vor 41 Minuten von bejoer:

Da die Rente angerechnet würde, würde sie auch 1500€ erhalten, aber aus 1300€ (Pension) + 200€ (Rente)

 

Das ist das Prinzip. Da der Dienstherr aber ein Hirn hat, rechnet er im allgemeinen bei einer Auflösung des Rentenkontos so, als wäre die nie passiert; d.h. dann gibt es nur 1300 Euro Ruhegehalt.

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ecostream
vor 1 Stunde von bejoer:

 

 

Vor Ihrer Beamtenzeit hatte sie auch Beiträge einbezahlt. Die letzten Rentenbescheinigung ist von 2010 und die Auflistung sagt, dass zwischen 2000 und 2010 immer mal wieder Beiträge (geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung) einbezahlt worden sind.

 

Wenn sie 60 Monate oder länger eingezahlt hat, dann bekommt sie die Rente. Wenn es weniger als 60 Monate waren, kann sie sich die eingezahlten AN-Beiträge (nominal) auszahlen lassen. 

vor 1 Stunde von bejoer:

 

Außerdem haben wir auch mitgenommen, dass die Beiträge auf Ihre Pension angerechnet werden.

Wie kann man sich das vorstellen?

Fiktives Beispiel:

Meine Frau würde eine Pension in Höhe von 1500€ erhalten. Aus Ihrer Rente würde sie 200€ erhalten. Da die Rente angerechnet würde, würde sie auch 1500€ erhalten, aber aus 1300€ (Pension) + 200€ (Rente)

Ist das so korrekt?

 

 

Es kommt darauf an, ob deine Frau die Maximalpension erhalten würde. Diese beträgt 71,75 %. (40 x 1,79375 %) Hier würden Rente und Pension miteinander verrechnet werden. Da sie allerdings erst später Beamtin geworden ist, könnte es sein, dass sie (weit) darunter liegt. Sollte sie 25 Jahre lang Beamtin gewesen sein, bekommt sie 44,84% - damit dürfte sie sowohl die Rente als auch die Pension behalten. 

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gruber

Die Regelungen sind beim Bund und je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet.

 

Eine Anrechnung erfolgt grundsätzlich nur, wenn man mit Pension und Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (und ggf. anderen anrechnungsfähigen Leistungen) über die Höchstgrenze der Pension kommt.

Für Bayern gibt es z.B. diese Broschüre beim StMF mit Berechnungsbeispielen.

 

Man kann sich nur die selbst gezahlten Arbeitnehmer-Anteile erstatten lassen. Da kommt wahrscheinlich wenig bis gar nichts dabei rum. Evtl. ist es sinnvoller freiwillige Beiträge zu leisten um auf über 5 Jahre und damit einen Rentenanspruch zu kommen. Freiwillige Beiträge werden nicht angerechnet.

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ecostream
vor 2 Stunden von chirlu:

 

Wir kennen die Konstellation ja nicht (z.B. tatsächlich vorhandene Entgeltpunkte und Zeiten, Kinder). Im allgemeinen ist Beitragsrückerstattung aber wirklich etwas, was man nur macht, wenn man no brain hat. :-*

 

 

Das ist das Prinzip. Da der Dienstherr aber ein Hirn hat, rechnet er im allgemeinen bei einer Auflösung des Rentenkontos so, als wäre die nie passiert; d.h. dann gibt es nur 1300 Euro Ruhegehalt.

Wird eine Rente nicht beantragt oder auf sie verzichtet oder wird bei Eintritt des Rentenfalles an deren Stelle eine Kapitalleistung, Beitragserstattung oder Abfindung gezahlt, so tritt an die Stelle der Rente der Betrag, der vom Leistungsträger ansonsten zu zahlen gewesen wäre; es wird also ein fiktiver Rentenbetrag zur Ruhensregelung angesetzt. Dies gilt nicht, wenn der Ruhestandsbeamte innerhalb von drei Monaten nach Zufluss den Kapitalbetrag zuzüglich der hierauf gewährten Zinsen an den Dienstherrn abführt.

 

https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000005?SID=460077420&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:'06002015',BILDxCLASS:'Artikel',BILDxTYPE:'PDF')

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Hermann

Gibt es Feedback wie sich entschieden wurde?

 

 

Ich nehme mal an bei der Rente handelt es sich um einen Mini-Anspruch? Und ich meine es gibt noch einen kleinen Freibetrag der zum Ruhegehalt unschädlich hinzuverdient werden darf.

Ob die Rente in diesem Sinne als hinzuverdienst zählt weiß ich aber nicht. Würde mich aber auch mal interessieren.

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 12 Minuten von Hermann:

Gibt es Feedback wie sich entschieden wurde?

 

 

Ich nehme mal an bei der Rente handelt es sich um einen Mini-Anspruch? Und ich meine es gibt noch einen kleinen Freibetrag der zum Ruhegehalt unschädlich hinzuverdient werden darf.

Ob die Rente in diesem Sinne als hinzuverdienst zählt weiß ich aber nicht. Würde mich aber auch mal interessieren.

 

Wieso kramst du den jetzt überall so alte Schinken-Threads aus? 

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Hermann

Hmm laut Forenregeln soll man ja erst suchen bevor man neue Topics postet.

Ich finde diese Themen halt interessant. Spricht denn etwas dagegen?

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satgar
Gerade eben von Hermann:

Hmm laut Forenregeln soll man ja erst suchen bevor man neue Topics postet.

Ich finde diese Themen halt interessant. Spricht denn etwas dagegen?

Es kam mir nur komisch vor. Es ist auch fraglich, ob bei einem Thema aus Oktober 2023 überhaupt noch darauf reagiert wird.

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Hermann

Ja ist ein halbes Jahr her. Aber der TE erhält ja eine Notiz, vielleicht antwortet er ja doch noch.

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