rolasys November 6, 2006 hätte mal eine Frage hinsichtlich der Fondsvermittler. Habe vor einiger Zeit mal bei einem Vermittler nachgefragt. In der Antwort heißt es: "....wenn Sie bereits ein DAB-Depot haben, gibt es zwei Möglichkeiten von unseren Konditionen zu profitieren: ð Sie haben bereits ein DAB Depot über einen Fondsvermittler eröffnet (Ihre Depotnummer beginnt mit 2 oder 3)? Senden Sie lediglich das beiliegende Formular Vollmacht für Fondsvermittler ausgefüllt an uns zurück. Ihr Depot bleibt bestehen und wird auf Fondsvermittlung24.de umgeschlüsselt. Anschließend profitieren Sie beim Fondskauf von unseren Rabatten. ð Sie haben ein Endkunden-Direktdepot bei der DAB (Ihre Depotnummer beginnt nicht mit 2 oder 3)? Eröffnen Sie mit allen beiliegenden Formularen ein neues Depot über uns. Dabei können Sie Ihr gesamtes Depotvolumen des alten bestehenden Depots auf das neue Depot übertragen und das alte auflösen. Dazu nutzen Sie bitte das beiliegende Formular Übertrag von Konten/Depots. Um in den Genuss der Fondsvermittlung24.de Konditionen zu kommen ist es von großer Bedeutung eine Depotnummer zu erhalten die Sie dazu berechtigt unsere Rabattkonditionen in Anspruch zu nehmen. Dies ist im Falle eines Endkunden-Direktdepot insofern nur möglich mit Eröffnung eines neuen Depots mit einer Nummer die Sie als FV24.de-Kunden ausweist. Die Depotgebühren betragen fix 29 Euro / Jahr. Zusätzlich werden Transaktionsgebühren berechnet, die je nach gewähltem Konditionsmodell, zwischen 0,1 und 0,3% des Transaktionsvolumens betragen. " Kann mir jemand sagen, was mit den Transaktionsgebühren gemeint sein kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Alfa01 November 6, 2006 Die Depotgebühren betragen fix 29 Euro / Jahr. Zusätzlich werden Transaktionsgebühren berechnet, die je nach gewähltem Konditionsmodell, zwischen 0,1 und 0,3% des Transaktionsvolumens betragen. " Kann mir jemand sagen, was mit den Transaktionsgebühren gemeint sein kann? Ganz einfach: Bei einer Order in Höhe von 1000 Euro kostet diese zwischen 1 und 3 Euro zusätzlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rolasys November 6, 2006 ok, kann man wohl vernachlässigen, bei 50,- Sparplan wären das im Jahr 1,80... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cyber-Shadow November 7, 2006 · bearbeitet November 7, 2006 von Cyber-Shadow Du hast recht, ab einen monatlichen Betrag von 121€ ist ebase günstiger. Danke für den Tipp. Wenn wir schon am rumrechnen sind: Die Fondsdepotbank (hier im Vergleich bei AVL) lohnt sich übrigens ab 70€ und solange man höchstens 3 Fonds hat. Außerdem gibt es noch die Frankfurter Fondsbank (also diese hier im Vergleich), die sich gegenüber Comdirekt ab 40€ (also immer) lohnt, solange man weniger als 6000€ (Nachtrag: Bei mehr als 15€ AA pro Jahr, die man bei Comdirekt hätte, lohnt es sich auch bei höheren Beträgen, aber irgendwann ist es dann sowieso mehr als die Festbeträge bei eBase und der Fondsdepotbank.) im Depot hat. Musst auch beachten, dass alle ein unterschiedliches Fonds-Angebot (besonders was die Rabatte betrifft) haben, für mich persönlich ist da eBase am attraktivsten. Dort habe ich bisher alle Fonds bekommen, die ich wollte, manche davon hätte es woanders nicht (oder zumindest nicht ohne AA) gegeben. (Alle Rechnungen beziehen sich übrigens auf einen AA von 2,5% bei Comdirekt.) eBase hat übrigens noch den Vorteil, dass VL-Sparpläne schon im Preis enthalten sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Waxmax November 7, 2006 wenns nur um das reine depot geht: wenn es nicht allzugroß ist, kommt auch die frankfurter fondsbank ins spiel. dort kostet das depot einen %-tualen anteil vom depot wert, mindestens 12 und maximal 40 euro.. bei kleineren depot's kanns sich das lohnen, und AA fällt dort auch weg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bonsai November 21, 2006 Hallo, bin auf der Suche nach Infos zum Zusammenspiel und Kosten Depotbank und Vermittler. Bisher habe ich ein Depot bei der DAB (dieses ist kostenlos). Wenn ich jetzt AVL als Vermittler haben will, steht auf deren Internetseite, dass dann ein eues Depot eröffnet werden muss. Verstehe ich die Infos hier richtig, dass durch die Eröffnung über AVL und Übertragung des bestehenden Depots das neue Depot dann kostenpflichtig wird? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
headchild November 21, 2006 Jo, hatte das Problem auch. Am Telefon wurde mir deine Vermutung bestätigt. Als Vorteil nannte der avl-Mann mir dann den 100%-Rabatt auf den AA. War für mich nicht relevant, da ich ETF's besparen will, die eh keinen AA haben. Werd das Depot direkt über die DAB eröffnen, da gibts dann auch 50 Euro und nen 25 Euro-Tankgutschein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon November 22, 2006 · bearbeitet November 22, 2006 von Raccon Hallo, bin auf der Suche nach Infos zum Zusammenspiel und Kosten Depotbank und Vermittler. Bisher habe ich ein Depot bei der DAB (dieses ist kostenlos). Wenn ich jetzt AVL als Vermittler haben will, steht auf deren Internetseite, dass dann ein eues Depot eröffnet werden muss. Verstehe ich die Infos hier richtig, dass durch die Eröffnung über AVL und Übertragung des bestehenden Depots das neue Depot dann kostenpflichtig wird? Du kannst zwei Depots bei der DAB fuehren, einfact das bestehende ("privates Depot") so lassen wie es ist und zusaetzlich ein neues Depot ueber Vermittler eroeffnen (B2B Konditionen). Da bei der DAB aber auch beim B2B Depot Transaktionskosten und Depotgebuehren anfallen koenntest du u.U. mit Vermittler+Ebase besser fahren. Zwar zahlst du auch hier Depotgebuehren, aber Transaktionskosten fallen keine an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anibaldo November 30, 2006 Onassis, diese Passage zur Einlagensicherung bei AVL habe ich auch gelesen: ZITAT Unsere Kunden leisten keine Zahlungen an uns. Der gesamte Zahlungsverkehr erfolgt direkt über die depotverwaltende Stelle. Die Fondsanteile werden als Sondervermögen für die jeweiligen Anteilsinhaber geführt. Somit sind die Depotinhaber stets Eigentümer der Fondsanteile. Selbst im unwahrscheinlichen Konkursfall bleiben die Fondsanteile im Eigentum der Depotinhaber. Die Fondsanteile fallen nicht in die Konkursmasse. Der Einlagensicherungsfonds ist hier nicht relevant, da die Fondsanteile keine Einlagen darstellen. Die Fondsanteile sind durch das Investmentgesetz ein besonders geschütztes Sondervermögen. Meine Frage wäre nun, wie es um die depotverwaltende Stelle (ebase) steht. In den AGB findet sich folgendes dazu: 17. Einlagensicherung Die European Bank for Fund Services GmbH (ebase) gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Postfach 04 03 47, 10062 Berlin an. Die EdW ist eine durch das Einlagensicherungs-und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16. Juli 1998 geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem genannten Gesetz vornimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90 % ihres Wertes, maximal jedoch jeweils 20.000,00 EURO pro Gläubiger schützt. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder auf EURO lauten. Von der ebase ausgegebene Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln werden von der EdW nicht geschützt. Auch Ansprüche auf Schadensersatz aus Beratungsfehlern sind nicht abgedeckt. Soweit die Entschädigungseinrichtung oder ein von ihr Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die ebase in entsprechender Höhe Zug um Zug auf die Entschädigungseinrichtung über. Entsprechendes gilt, wenn die Entschädigungseinrichtung die Zahlungen mangels Weisung eines Kunden auf ein Konto leitet, das zu seinen Gunsten eröffnet wird. Die ebase ist befugt, der Entschädigungseinrichtung oder einem von ihr Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nicht geschützt sind Anleger wie beispielsweise Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand (vgl. hierzu § 3 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes). http://www.multifondsdepot.de/download/agb.pdf Was bedeutet das nun konkret für den Anleger, der Fonds bei ebase liegen hat? Kann dieses 'Sondervermögen' irgendwie veruntreut werden? Oder wenn deren EDV-Anlagen aus welchem Grund auch immer zerstört werden, was passiert dann? Ist meine Anlage bei denen wirklich sicher? Danke im Voraus Anibal P.S.: Ärgert Euch bitte nicht über meine dummen Fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon November 30, 2006 Was bedeutet das nun konkret für den Anleger, der Fonds bei ebase liegen hat? Kann dieses 'Sondervermögen' irgendwie veruntreut werden? Oder wenn deren EDV-Anlagen aus welchem Grund auch immer zerstört werden, was passiert dann? Ist meine Anlage bei denen wirklich sicher? Das Geld ist ja eigentlich nicht bei Ebase sondern bei der KAG, die den Fonds betreibt, bzw. das Geld steckt in den Aktien, Anleihen usw., die im Fonds enthalten sind. Gegen ein Versagen/Abrauchen der EDV Anlage sollten Backups schuetzen und du kannst ja ueber deine Auszuege den Bestand nachweisen. Ich mache mir da keine Sorgen (habe auch ein Depot bei Ebase). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anibaldo November 30, 2006 Das Geld ist ja eigentlich nicht bei Ebase sondern bei der KAG, die den Fonds betreibt, bzw. das Geld steckt in den Aktien, Anleihen usw., die im Fonds enthalten sind.Gegen ein Versagen/Abrauchen der EDV Anlage sollten Backups schuetzen und du kannst ja ueber deine Auszuege den Bestand nachweisen. Ich mache mir da keine Sorgen (habe auch ein Depot bei Ebase). Das einzige, was vielleicht doch Anlass zur Sorge geben könnte, wäre, wenn ein ebase-Mitarbeiter zum Beispiel die Fondanteile verscheuert, und mit dem Geld durchbrennt... Nicht sehr wahrscheinlich, geb ich zu, aber trotzdem, rein theoretisch... Dafür müsste ja dann ebase nicht geradestehen, und die Einlagensicherung geht ja nur bis 20000, und das nur bei Euro-Anlagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon November 30, 2006 · bearbeitet November 30, 2006 von Raccon Das einzige, was vielleicht doch Anlass zur Sorge geben könnte, wäre, wenn ein ebase-Mitarbeiter zum Beispiel die Fondanteile verscheuert, und mit dem Geld durchbrennt... Nicht sehr wahrscheinlich, geb ich zu, aber trotzdem, rein theoretisch... Das oder Aehnliches kann dir aber dann ueberall passieren, auch bei deiner Hausbank usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anibaldo November 30, 2006 Das oder Aehnliches kann dir aber dann ueberall passieren, auch bei deiner Hausbank usw. Bin mir nicht so sicher. Die Hausbank hat - glaube ich - üblicherweise eine viel höhere Einlagensicherung (1.3 Mio oder so.) Anibal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skeletor November 30, 2006 Würde mir keine Sorgen machen, viele Fondsgesellschaften wie z.b. Cominvest (Adig) und einige mehr verwahren die Fonds bei denen auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
EinInvestor November 30, 2006 · bearbeitet November 30, 2006 von EinInvestor Das einzige, was vielleicht doch Anlass zur Sorge geben könnte, wäre, wenn ein ebase-Mitarbeiter zum Beispiel die Fondanteile verscheuert, und mit dem Geld durchbrennt... Nicht sehr wahrscheinlich, geb ich zu, aber trotzdem, rein theoretisch... Dafür müsste ja dann ebase nicht geradestehen, und die Einlagensicherung geht ja nur bis 20000, und das nur bei Euro-Anlagen. Wieso wäre eBase dabei nicht haftbar? Ist der Autohändler etwa nicht haftbar, wenn der Mechaniker mit Deinem zur Reparatur gegebenen Maserati während der Probefahrt das Weite sucht? Mal aufgedröselt in die für mich als Kunden in so einem Fall relevanten Bestandteile: Ich habe einen Vertrag mit eBase, eBase erfüllt seinen Vertrag nicht -> eBase wäre im Rahmen der AGB haftbar für die Nicht-Einhaltung des Vertrages. Diese Haftung für das Fehlverhalten der eigenen Mitarbeiter kann man auch nicht mittels AGB abwehren, denke ich. So etwas würde wohl jeder Kunde für eine überraschende Klausel halten (oder wer rechnet ernsthaft mit so etwas?) und somit wäre die doch im Streitfalle unwirksam. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anibaldo Dezember 1, 2006 Wieso wäre eBase dabei nicht haftbar? Ist der Autohändler etwa nicht haftbar, wenn der Mechaniker mit Deinem zur Reparatur gegebenen Maserati während der Probefahrt das Weite sucht? Mal aufgedröselt in die für mich als Kunden in so einem Fall relevanten Bestandteile: Ich habe einen Vertrag mit eBase, eBase erfüllt seinen Vertrag nicht -> eBase wäre im Rahmen der AGB haftbar für die Nicht-Einhaltung des Vertrages. Diese Haftung für das Fehlverhalten der eigenen Mitarbeiter kann man auch nicht mittels AGB abwehren, denke ich. So etwas würde wohl jeder Kunde für eine überraschende Klausel halten (oder wer rechnet ernsthaft mit so etwas?) und somit wäre die doch im Streitfalle unwirksam. (Gekürzte) Antowrt von ebase auf meine Anfrage: Die European Bank for Fund Services GmbH, kurz ebase genannt, ist eine 100-prozentige Tochter der Commerzbank AG mit einem Eigenkapital von 18.000.000 ( 18 Mio.). Der Geschäftsgegenstand der ebase ist laut Gesellschaftssatzung die Depotverwahrung und Depotverwaltung. Die ebase gehört als Wertpapierhandelsbank der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) mit Sitz in Berlin an. Die Einlagen des Kunden sind bis zu einer Höhe von 20.000 EUR gesetzlich geschützt und abgesichert (§ 4 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie vom 16. Juli 1998). Einlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Guthaben, die sich aus auf einem Konto verbliebenen Beträgen oder aus Zwischenpositionen im Rahmen der Geschäftstätigkeit ergeben. Bereits im ebase Depot verbuchte Fondsanteile sind davon nicht betroffen. Sie haben Anteile an einem Fonds, die in Wertpapieren (Anteilscheine als effektive Stücke) oder virtuellen Anteilscheinen verbrieft sind. Diese Anteilscheine werden in dem Depot verwahrt und verwaltet. Die Fonds werden bei den jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft verwaltet und verwahrt. Das Sondervermögen einer Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft ist die Vermögensmasse, die bei einer Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft aus (gegen Ausgabe von Anteilscheinen) eingelegtem Geld und damit angeschafften Vermögensgegenständen gebildet ist. Das Sondervermögen ist vom eigenen Vermögen der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft getrennt zu halten. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft. Mit der Verwahrung von Sondervermögen sowie Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen hat die Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft eine andere Bank, die Depotbank, zu beauftragen. Bei einer Insolvenz der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft sind alle Ihre Einlagen in den Fonds als sogenanntes Sondervermögen geschützt. Ferner liegen alle im Fonds befindlichen Wertpapiere in für die Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft gesperrten Depots bei der Depotbank. Gegen eine Insolvenz der Depotbank sind Ihre Einlagen in einem Fonds jeweils bis zu 15 % des haftenden Eigenkapitals der Depotbank geschützt (vgl. § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds), wobei jeder einzelne Fonds als ein Gläubiger der Depotbank gilt. Zusätzlich zu diesem Schutz, haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach dem ESAEG, wenn die ebase als Wertpapierhandelsbank in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage sein sollte, die Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber ihren Kunden zu erfüllen. Diesen Fall stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger. Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Gläubiger bis zu 90 % seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften (maximal EUR 20.000). Die im Depot bei der ebase befindlichen Fondsanteile werden somit als eigenständiges Sondervermögen geführt, gesetzlich getrennt vom Eigenkapital der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft und dem depotführenden Institut, wie der ebase. Das heißt, im Insolvenzfall der ebase hat der Insolvenzverwalter keine Möglichkeit die Kundengelder zu verwerten. Der Einlagensicherungsfonds findet allerdings keine Anwendung für Kursverluste aus dem Wertpapiergeschäft. Beispielsweise wenn ein bestimmter Betrag in einen Aktienfonds einbezahlt wird und der Anteilspreis aufgrund der Marktsituation sinkt. Die ebase sichert zudem Ihre technische Handlungsfähigkeit durch Back-Up-Systeme ab, die durch räumlich und systemtechnisch getrennte Hardware und Notfall-Arbeitsplätze ergänzt werden. Beste Grüße Anibal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Dezember 1, 2006 (Gekürzte) Antowrt von ebase auf meine Anfrage: [...] Beste Grüße Anibal Danke fuer die Info. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BernhardBerlin Dezember 1, 2006 Ich bin über AVL bei eBase und bin bisher sehr zufrieden. Vorteile von AVL: - 0180er-Telefonnummer - Sehr viele Fonds mit 100% Rabatt (die Bonusliste kann hier unverbindlich angefordert werden, man erhält keine sonstige Werbung, wenn man dort seine E-Mail-Adresse angibt) - Sehr breites Angebot, zum Beispiel auch Riester-Rente über Fonds Nachteil von AVL: - Die 36/Jahr Depotgebühr für eBase werden erst ab 25.000 erstattet, bei Happyfonds hingegen schon ab 10.000 Depotvolumen. 1. Mit der Telefonnummer 01805 / 99 69 06 bezahle ich bei meiner Telefonflat einen netten Minutenpreis, insbesondere, wenn man, was oft üblich ist, in die Warteschleife kommt. Ob das so ist bei AVL weiß ich natürlich nicht. 2. Also, leider kann ich beim Aufruf von AVL nicht die Geschäftbedinungen und Preise erkennen. Der Hinweis "Es gelten die AGB's der jeweiligen Fondsgesellschaften, Fondsplattformen bzw. Direktbanken." reicht mir nicht. 3. Wenn, was hier genannt wird, eBase erforderlich ist ( was ist das? Kenne ich als Direktanlage Bank Kunde nicht ? ), dann sollte doch darauf verwiesen werden; finde ich auch nicht. Es kann ja sein, dass ich nicht sorgfältig genug nachgesehen habe ... oder ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Dezember 1, 2006 das wirds sein. denn eigentlich sind alle relevanten informationen über ebase hier zu finden, und auch auf der ebase-website sind die preis-informationen unter download nun wirklich einfach zu finden. ebase ist keine direktbank für endkunden wie diba, codi und co, sondern ausschließlich über fondsvermittler für privatkunden nutzbar - und ein solcher fondsvermittler ist AVL. jeder fondsvermittler wiederum handelt je nach geschäftsvolumen mit ebase andere konditionen aus, daher stellt avl beispielsweise auch ein preisverzeichnis mit angepassten tarifen für ebase zur verfügung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cyber-Shadow Dezember 1, 2006 1. Mit der Telefonnummer 01805 / 99 69 06 bezahle ich bei meiner Telefonflat einen netten Minutenpreis, insbesondere, wenn man, was oft üblich ist, in die Warteschleife kommt. Ob das so ist bei AVL weiß ich natürlich nicht.Das war gemeint im Vergleich zu anderen Fonds-Vermittlern, wie zum Beispiel Happyfonds, wo man eine 0900er-Nummer anrufen muss. (Andererseits bekommt man bei Happyfonds die 36/Jahr schon ab einem Depotvolumen von 10.000 erstattet.) 2. Also, leider kann ich beim Aufruf von AVL nicht die Geschäftbedinungen und Preise erkennen. Der Hinweis "Es gelten die AGB's der jeweiligen Fondsgesellschaften, Fondsplattformen bzw. Direktbanken." reicht mir nicht. Hier sind doch alle Preise aufgelistet. Und es ist nunmal so, dass je nach Fondsplattform, die man sich aussucht, andere Bedingungen und Preise gelten. AVL ist nur der Vermittler, der die Depoteröffnung und den Bonus ermöglicht, und berechnet selbst keine Gebühren, siehe zum Beispiel hier. 3. Wenn, was hier genannt wird, eBase erforderlich ist ( was ist das? Kenne ich als Direktanlage Bank Kunde nicht ? ), dann sollte doch darauf verwiesen werden; finde ich auch nicht.Du kannst statt eBase genauso eine der anderen Fondsplattformen wählen, die AVL vermittelt. Welche das sind, wird doch überall auf der AVL-Website beschrieben, zum Beispiel unter dem Link oben in dieser Anwort. Auch hier ist es noch einmal beschrieben. Es kann ja sein, dass ich nicht sorgfältig genug nachgesehen habe ... oder ?Scheint so... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rolasys Januar 14, 2007 muss mal nachfragen ob ich das hier richtig verstanden habe. Wenn ich zur AVL gehen möchte , bei der DAB schon ein Konto habe, könnte ich das umschreiben lassen. (Neuantrag etc). Damit würde ich mein altes Konto für AVL öffnen, so dass ich in den Genuss des Rabatts beim AA komme. Die Depotkosten würden sich dann aber auf 29.- belaufen und "normale " Aktien kann ich dann nicht mehr handeln? Es wäre ein reines Fondssparkonto? Wäre also nicht so günstig. Besser wäre es dann ja ein neues Konto, z.B. über eine Fondplattform anzulegen und die bestehenden Fondsparpläne aufzulösen und dann neu anzulegen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eurofetischist Januar 14, 2007 ich warte immer noch darauf das endlich einer dieser fondvermittler mit einer österreichischen depotbank zusammenarbeitet. es ist mir unverständlich das sie die vorteile des finanzplatz österreich nicht nutzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Monetenfuchs Januar 14, 2007 ich warte immer noch darauf das endlich einer dieser fondvermittler mit einer österreichischen depotbank zusammenarbeitet. es ist mir unverständlich das sie die vorteile des finanzplatz österreich nicht nutzen. Macht AVL das nicht? Capital Bank. Infos.com (und einige andere Vermittler) arbeitet mit Meinl für MEL und einige Zertifikate von denen zusammen. Gruß Monetenfuchs Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RED-BARON Januar 14, 2007 · bearbeitet Januar 14, 2007 von RED-BARON muss mal nachfragen ob ich das hier richtig verstanden habe. Wenn ich zur AVL gehen möchte , bei der DAB schon ein Konto habe, könnte ich das umschreiben lassen. (Neuantrag etc). Damit würde ich mein altes Konto für AVL öffnen, so dass ich in den Genuss des Rabatts beim AA komme. Die Depotkosten würden sich dann aber auf 29.- belaufen und "normale " Aktien kann ich dann nicht mehr handeln? Es wäre ein reines Fondssparkonto? Wäre also nicht so günstig. Besser wäre es dann ja ein neues Konto, z.B. über eine Fondplattform anzulegen und die bestehenden Fondsparpläne aufzulösen und dann neu anzulegen? Prüfe mal ob AVL eine "Änderung des Betreuungsverhältnisses" für die DAB anbietet. Beim FondsExperten24 geht das nicht, jedoch zu anderen Fondsplattformen schon. Ansonsten Depot auflösen und neu über AVL anlegen. ich warte immer noch darauf das endlich einer dieser fondvermittler mit einer österreichischen depotbank zusammenarbeitet. es ist mir unverständlich das sie die vorteile des finanzplatz österreich nicht nutzen. Gibts bei Euch keine Fondsvermittler ? Also selbst mein Versicherungsfuzzi hätte mir ( bis zu ) 90% Rabatt gegeben, wenn ... - hab aber nicht gRuß RB Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lasse Januar 14, 2007 ich warte immer noch darauf das endlich einer dieser fondvermittler mit einer österreichischen depotbank zusammenarbeitet. es ist mir unverständlich das sie die vorteile des finanzplatz österreich nicht nutzen. das suche ich noch für die Schweiz... Bzw. eine Möglichkeit (und Ideen) CHF in Fonds o.ä. anzulegen (in der Schweiz oder auf in D) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag