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Mackle

Wandlung Verlustverrechnungstopf Aktien in Sonstige

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Mackle

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu den Verlustverrechnungstöpfen, da ich dazu nirgends etwas finden konnte. Im Prinzip lassen sich ja Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen. Möchte man also den Verlusttopf nutzen, bleibt einem nichts anderes übrig als in Aktien zu investieren. 

Meine Frage ist: Ist dem tatsächlich so?

Gibt es Wege und Möglichkeiten den Verlusttopf in den Topf (Sonstige) zu „transferieren“ um somit bspw. Gewinne aus einem ETF zu verrechnen?

Ich habe von einem „workaround“ gelesen, um mittels der Ausübung von Optionen Aktiengewinne zu generieren, die dann wiederum zu Verlusten in Termingeschäften (Topf Sonstige) führen. Diese könnten theoretisch im zweiten Schritt mit Optionen auf ETFs verrechnet werden.

Habt ihr eine Meinung dazu bzw. Ein Praxisbeispiel, ob es hier noch andere Möglichkeiten gäbe?

Danke!

 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor 29 Minuten von Mackle:

Ich habe von einem „workaround“ gelesen, um mittels der Ausübung von Optionen Aktiengewinne zu generieren, die dann wiederum zu Verlusten in Termingeschäften (Topf Sonstige) führen. Diese könnten theoretisch im zweiten Schritt mit Optionen auf ETFs verrechnet werden.

Der Verlusttopf Sonstige kann bei Optionen nur mit Verlusten aus Stillhaltergeschäften erhöht werden.

Das heißt- die Glattstellung einer Position war teurer, als der ursprüngliche Verkauf.

Da kannst Du aber als Verkäufer nichts ausüben.

 

Um auszuüben, müsstest Du eine LONG-Position eingehen- also eine Option kaufen.

Dann bist Du aber seit 2022 nicht mehr bei Verlust im Topf "Sonstige", sondern im Topf "Termingeschäfte".

Der ist noch "besser", als der für Aktienverluste- denn dann kannst Du Verluste erst über die Steuererklärung verrechnen

-ausschließlich mit anderen Termingeschäften/Stillhaltergeschäften- und das gedeckelt auf 20.000€ p.a..

 

Ansonsten siehe Post von Ramstein.

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stagflation
vor 19 Minuten von Mackle:

Möchte man also den Verlusttopf nutzen

 

Es reizt natürlich, den Verlusttopf zu nutzen. Aber egal was man macht - man sollte darauf achten, dass der Verlusttopf kleiner wird - und nicht noch größer!

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Mackle
vor 24 Minuten von Ramstein:

Danke. Ja das wäre natürlich das beste Szenario, wenn die Beschränkung aufgehoben werden würde.

vor 12 Minuten von B.Axelrod:

Der Verlusttopf Sonstige kann nur mit Verlusten aus Stillhaltergeschäften erhöht werden.

Das heißt- die Glattstellung einer Position war teurer, als der ursprüngliche Verkauf.

Da kannst Du aber als Verkäufer nichts ausüben.

 

Um auszuüben, müsstest Du eine LONG-Position eingehen- also eine Option kaufen.

Dann bist Du aber seit 2022 nicht mehr bei Verlust im Topf "Sonstige", sondern im Topf "Termingeschäfte".

Der ist noch besser, als der für Aktienverluste- denn dann kannst Du Verluste erst über die Steuererklärung verrechnen

mit anderen Termingeschäften/Stillhaltergeschäften- und das gedeckelt auf 20.000€ p.a..

 

Ansonsten siehe Post von Ramstein.

Okay danke. D.h. Der Switch von Verlusttopf (Aktien) zu Verlusttopf (Termingeschäfte) würde zwar funktionieren, aber der nächste Step von Verlusttopf (Termingeschäfte) zu Verlusttopf (Sonstige zur Verrechnung von Zinserträgen etc.) wäre nicht mehr möglich?

Ansonsten verstehe ich deinen Post so, dass es im Prinzip nur das Warten und Hoffen auf eine Änderung der Verrechnungsbeschränkung bleibt, richtig? Vielen Dank!!

vor 4 Minuten von stagflation:

 

Es reizt natürlich, den Verlusttopf zu nutzen. Aber egal was man macht - man sollte darauf achten, dass der Verlusttopf kleiner wird - und nicht noch größer!

Ja absolut. Das Wunschszenario ist eigentlich „einfach“ in einen All-world ETF langfristig zu investieren und bei möglichen Gewinnen den Verlusttopf zu nutzen. Wenn das so nicht möglich ist, wäre ja nur die Alternative in einen eigenen breit gestreuten Korb an Einzelaktien zu investieren um langfristig den Topf zu nutzen…

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B.Axelrod
vor 2 Minuten von Mackle:

D.h. Der Switch von Verlusttopf (Aktien) zu Verlusttopf (Termingeschäfte) würde zwar funktionieren,

Nein.

Bei einer gekauften PUT-Option zur Absicherung eines Bestandes werden bei Ausübung Aktien- und Termingeschäft steuerlich getrennt behandelt.

(Eben, damit Du nicht Verluste verschieben kannst).

 

Eine gekaufte CALL-Option kann Aktien-Verluste nicht ausgleichen.

Aber man kann drohende Verluste der Option (Verlusttopf Termingeschäfte) durch Ausübung in Aktien-Verluste verwandeln.

WEIL- im Gegensatz zur gekauften PUT-Option die Anschaffungskosten einer CALL-Option auf den Kaufpreis (Strike der Option) aufgeschlagen werden und

damit zu den Anschaffungskosten der bei Ausübung eingebuchten Aktie zählen.

Ob das finanziell sinnvoll ist, sei dahingestellt. Eine Möglichkeit könnte es sein wenn man im Steuerjahr entsprechende Aktiengewinne hat und

bei Termingeschäften die Grenze von 20.000€ überschreitet.

 

 

Stillhaltergeschäfte:

Eine verkaufte CALL-Option ist sinnvoll bei einem bestehenden Aktienbestand- ("Covered CALL").

Man kann so durch die Prämieneinnahme zwar nicht den Verlusttopf Aktien senken- aber mit dem Aktien-Bestand Geld einnehmen.

"Nackt" verkaufte CALL-Optionen haben ein unbeschränktes Verlust-Risiko.

 

Eine "nackt" verkaufte PUT-Option dient zur reinen Prämien-Einnahme oder zum Kauf einer Aktie (anstelle einer LIMIT-Order).

 

 

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reckoner

Hallo,

 

was man ein wenig gestalten kann ist, in welchen Topf gebucht wird. Und zwar funktioniert das mit allen Derivaten, die eine Lieferung von Aktien beinhalten (Discountzertifikate, Aktienanleihen etc.). Kurz vor der Fälligkeit kann man da entscheiden (durch Verkauf, oder eben liefern lassen), ob man Aktien- oder Sonstige Geschäfte haben möchte (bei Verlust wählt man natürlich "Sonstige").

 

Ohne Aktienrisiko ist das aber ausdrücklich nicht.

 

Stefan

 

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Mackle
Am 22.10.2023 um 12:21 von B.Axelrod:

Nein.

Bei einer gekauften PUT-Option zur Absicherung eines Bestandes werden bei Ausübung Aktien- und Termingeschäft steuerlich getrennt behandelt.

(Eben, damit Du nicht Verluste verschieben kannst).

 

Eine gekaufte CALL-Option kann Aktien-Verluste nicht ausgleichen.

Aber man kann drohende Verluste der Option (Verlusttopf Termingeschäfte) durch Ausübung in Aktien-Verluste verwandeln.

WEIL- im Gegensatz zur gekauften PUT-Option die Anschaffungskosten einer CALL-Option auf den Kaufpreis (Strike der Option) aufgeschlagen werden und

damit zu den Anschaffungskosten der bei Ausübung eingebuchten Aktie zählen.

Ob das finanziell sinnvoll ist, sei dahingestellt. Eine Möglichkeit könnte es sein wenn man im Steuerjahr entsprechende Aktiengewinne hat und

bei Termingeschäften die Grenze von 20.000€ überschreitet.

 

 

Stillhaltergeschäfte:

Eine verkaufte CALL-Option ist sinnvoll bei einem bestehenden Aktienbestand- ("Covered CALL").

Man kann so durch die Prämieneinnahme zwar nicht den Verlusttopf Aktien senken- aber mit dem Aktien-Bestand Geld einnehmen.

"Nackt" verkaufte CALL-Optionen haben ein unbeschränktes Verlust-Risiko.

 

Eine "nackt" verkaufte PUT-Option dient zur reinen Prämien-Einnahme oder zum Kauf einer Aktie (anstelle einer LIMIT-Order).

 

 

 

Okay, wenn ich Dich also richtig verstehe, dürfte es keine Möglichkeit einer Wandlung geben. 

Ich hoffe es ist in Ordnung, wenn ich hier einen Link zu einem anderen Forum (Reddit) poste. Hier hatte jemand einen Ansatz erklärt, dass man einen Long Call im Geld kurz vor Fälligkeit kaufen könnte, dann die Aktien ausübt und diese dann gleich verkauft. Die entstehenden Verluste (Termingeschäfte) müssten danach mit einer ETF Option wiederum ausgeübt werden. 

Ist das irgendwie realistisch oder schlichtweg falsch?

Link zu Forum

 

vor 20 Stunden von reckoner:

Hallo,

 

was man ein wenig gestalten kann ist, in welchen Topf gebucht wird. Und zwar funktioniert das mit allen Derivaten, die eine Lieferung von Aktien beinhalten (Discountzertifikate, Aktienanleihen etc.). Kurz vor der Fälligkeit kann man da entscheiden (durch Verkauf, oder eben liefern lassen), ob man Aktien- oder Sonstige Geschäfte haben möchte (bei Verlust wählt man natürlich "Sonstige").

 

Ohne Aktienrisiko ist das aber ausdrücklich nicht.

 

Stefan

 

Bin mir nicht sicher, ob Deine Idee in die selbe Richtung geht wie diejenige, die in dem Forum (siehe Link) gepostet wurde…?

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor 2 Stunden von Mackle:

 

Okay, wenn ich Dich also richtig verstehe, dürfte es keine Möglichkeit einer Wandlung geben. 

Ich hoffe es ist in Ordnung, wenn ich hier einen Link zu einem anderen Forum (Reddit) poste. Hier hatte jemand einen Ansatz erklärt, dass man einen Long Call im Geld kurz vor Fälligkeit kaufen könnte, dann die Aktien ausübt und diese dann gleich verkauft. Die entstehenden Verluste (Termingeschäfte) müssten danach mit einer ETF Option wiederum ausgeübt werden. 

Ist das irgendwie realistisch oder schlichtweg falsch?

Link zu Forum

Das hakt leider, weil die Beschreibung -wie meine- in die umgekehrte Richtung geht.

Man wandelt dort in der Theorie "Sonstige Verluste " in Aktienverluste um.

 

Vereinfachtes Beispiel aus meiner Beschreibung:

Du hast letzte Woche eine 220er CALL-Option auf die Allianz für 7,50 gekauft- Verfall am Freitag.

Nun ist die Allianz aktuell bei 217,50€ und die Option nur noch 1,00€ wert.

 

Macht 650€ Verlust aus Termingeschäften, wenn Du sie jetzt verkaufen würdest.

Würdest Du sie aber ausüben, werden Dir 100 Allianz-Aktien für 227,50 eingebucht.

Die könntest Du dann z.B. für 217,50 verkaufen- macht 1000€ Aktienverluste.

Hast Du Aktiengewinne, werden die entsprechend verrechnet.

Die Verluste aus Termingeschäften werden nicht auf Bankebene verrechnet- erst mit der Steuererklärung.

 

Das ist das, was ich meinte.

========================================================================

Jetzt zu reddit.

Hier sollen "Sonstige" Verluste in Aktien-Gewinne umgewandelt werden.

 

Sagen wir, ich möchte 10.000 Euro umwandeln in "Aktiengewinne"

 

Punkt 2.2   10.000 geteilt durch 100= 100

                  Die Option muss also 100€ im Geld sein.

OK- dann nehme ich einmal die Allianz.

Der 120er CALL mit Verfall November kostet aktuell 97,80 x100=9780€  

 

Jetzt übe ich die Option also aus- 

 

ich erhalte 100 Allianz-Aktien a 120€ eingebucht- macht 12000€ Kaufpreis - und ich habe einen Verlust von 9780€ aus Termingeschäften.

 

Soweit die Theorie, die an sich schon falsch in der reddit-Beschreibung ist, weil Verluste der CALL-Option keine "Sonstigen" Verluste sind, sondern Verluste aus Termingeschäften.

 

Nun werden aber- wie schon erwähnt, die Kosten der Option in Deutschland hinzugerechnet- der Einstandskurs der Aktie beträgt also nicht 120€, sondern 12.000+9780=217,80 

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/optionspraemie-als-teil-der-anschaffungskosten_166_499910.html

Daher ist die Beschreibung bei reddit leider Quatsch.

Du hättest auch gleich die Aktie kaufen können- selber Effekt.

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Mackle
vor 2 Stunden von B.Axelrod:

ich erhalte 100 Allianz-Aktien a 120€ eingebucht- macht 12000€ Kaufpreis - und ich habe einen Verlust von 9780€ aus Termingeschäften.

 

Soweit die Theorie, die an sich schon falsch in der reddit-Beschreibung ist, weil Verluste der CALL-Option keine "Sonstigen" Verluste sind, sondern Verluste aus Termingeschäften.

 

Nun werden aber- wie schon erwähnt, die Kosten der Option in Deutschland hinzugerechnet- der Einstandskurs der Aktie beträgt also nicht 120€, sondern 12.000+9780=217,80 

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/optionspraemie-als-teil-der-anschaffungskosten_166_499910.html

Daher ist die Beschreibung bei reddit leider Quatsch.

Du hättest auch gleich die Aktie kaufen können- selber Effekt.

Okay, ja dann wird das hier nichts. Ich denke im Reddit Verlauf wurde noch festgestellt, dass es nur Verluste aus Termingeschäften wären, die dann wiederum eine weitere „Wandlung“ benötigen würden.

Aber spielt ja dann eigentlich auch keine Rolle, da die Logik im Prinzip einfach nicht funktioniert. Vielen Dank für Deine Erklärungen!

Schätze dann bleiben eigentlich nur 2 Wege im Falle eines Verlustverrechnungstopfes (Aktien):

Hoffen auf ein Urteil, welches die Verrechnungsbeschränkung kippt oder eine stark diversifizierte Investition in Einzelaktien (einigermaßen analog zu einem ETF) um langfristig von dem Topf zu profitieren. 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Ich habe es nur überflogen- ein ähnlicher Quatsch ist das hier:

 

Zitat

Du erzeugst damit im Verlusttopf Sonstige einen zusätzlichen Verlust über das Derivat bzw. die Option und gleichzeitig erlaubt dir das einen fast annährend so großen Gewinn gegen deinen Aktienverlusttopf zu stellen.

 

Anders herum, wenn du bereits eine Aktie im Depot hast, die seitwärts läuft oder ggf. auch gefallen ist, könntest du diese mit einem Long ITM Put zu einem von dir gewünschten Preis verkaufen, um entweder Aktienverluste zu vermeiden oder direkt Aktiengewinne zu erzeugen. Natürlich kein freier Geldfehler, da dich hier das Derivat und damit deine sonstigen Verluste aufgrund des Zeitwerts der Option wieder einen Tacken mehr kostet als der Gewinn auf der Aktienseite.

 

Beispiel- ich habe 100 Amazon-Aktien zu $140 gekauft- und der aktuelle Kurs liegt bei 127,50- wären $ 1250 Aktienverlust bei Verkauf.

 

 

Jetzt kauf ich einen ITM-PUT, der zum eigentlichen Kaufpreis der Aktie passt- z.B. den zu $140 mit Verfall am kommenden Freitag.

Der kostet mich $12,95 x100 =$1295

 

Jetzt übe ich die Option aus -das passiert:

Ausbuchung 100 Amazon-Aktien und Gutschrift von $14000  = Aktienverlust auf Null

 

Ausbuchung der gekauften PUT-Option = Verluste aus Termingeschäften $1295 

 

Zur Erinnerung: Verluste aus Termingeschäften können nur mit der Steuerklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt verrechnet maximal 20.000€ p.a.

mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften/Stillhaltergeschäften und trägt über 20.000€ hinausgehende Verluste auf Folgejahre vor.

Passiert das im Januar, wartest Du gut 18 Monate auf eine Verrechnung.

 

Passt also wieder nicht zu Deinem Verlusttopf "Sonstige".

Du kämst mit beiden reddit-"Tipps" vom Regen in die Traufe.

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reckoner

Hallo,

 

 

Zitat

Bin mir nicht sicher, ob Deine Idee in die selbe Richtung geht wie diejenige, die in dem Forum (siehe Link) gepostet wurde…?

Soweit ich es verstanden habe sollen damit bestehende Aktienverluste (also Aktien im Minus, aber noch im Depot) in Terminverluste gewandelt werden. Und diese sind dann bis zu 20.000 Euro mit Sonstigen Gewinnen verrechenbar. Hört sich durchaus interessant an.

 

Mein Modell ist aber völlig anders, und läuft auch komplett ohne Termingeschäfte.

Annahme: Eigentlich investierst du nur noch in Fonds und Anleihen, Aktien sind dir zu riskant.

Nun hast du dich aber doch noch mal entschieden, in Aktien zu investieren, eben um den Verlustvortrag zu verbrauchen. Die einfachste Möglichkeit wäre natürlich, direkt Aktien zu kaufen. Das Problem dabei ist aber, dass du nicht sicherstellen kannst, ob dabei ein Kursgewinn herauskommt (das ist ja dein Ziel), oder doch wieder ein Kursverlust (der Verlustvortrag würde dann noch größer :unsure:).

Eine Lösung kann dann sein, zum Beispiel ein Discountzertifikat (DZ) zu erwerben, sagen wir mal mit einer Laufzeit bis 20.12.24, und Cap deutlich über dem aktuellen Kurs der jeweiligen Aktie (damit bewegt sich das Zertifikat übrigens auch ähnlich zur Aktie). Und ganz wichtig, mit physischer Lieferung (macht nicht jeder Emittent, und ist auch von dem Basiswert abhängig).

Mitte Dezember 2024 schaust du dir die Position dann an (im Terminkalender notieren), es gibt drei Szenarien:

 

1. Das DZ steht im Minus (unter deinem Kaufkurs). Dann verkaufst du das DZ, der Verlust ist ein Sonstiger Verlust, und mit deinen Gewinnen aus Fonds und Anleihen verrechenbar.

 

2. Das DZ liegt im Plus, die Aktie aber noch unter dem Cap. Dann lässt du das DZ auslaufen, dir werden Aktien eingebucht, diese verkaufst du dann, und den Kursgewinn verrechnst du mit deinem Verlustvortrag (Ziel erreicht).

 

3. Der Aktienkurs liegt über dem Cap. In dem Fall lässt du auch auslaufen, bekommst aber nur den Cap ausgezahlt, schöner Gewinn (wieder ein Sonstiger), mehr aber nicht.

 

In allen drei Fällen trägst du (fast) das gesamte Aktienrisiko, aber auch die Chancen sind recht ähnlich. Der große Unterschied sind aber die Steuertöpfe, denn der Aktientopf wird im Verlustfall (1.) nicht verwendet.

Und da der Cap ziemlich frei wählbar ist kannst du dir den Bereich von 2. und damit die Wahrscheinlichkeit für einen Aktiengewinn auch recht groß machen.

 

Bedenken muss man aber noch, dass zwischen Fälligkeit des DZ und Lieferung der Aktien meist etwa eine Woche liegt, in der der Aktienkurs natürlich fallen kann. Im schlimmsten Fall hat man dann am Ende doch einen Aktienverlust ...

Außerdem ist durch diese Woche die Grenze zwischen 1. und 2. etwas variabel, es kann sich am Ende herausstellen, dass der Verkauf bzw. Nichtverkauf doch schlechter war. Aber das hat man ja bei Aktien eigentlich immer (verkauft - und plötzlich springt die Aktie 10% nach oben :wallbash:).

 

Stefan

 

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

Noch was (ich würde es trotzdem nicht machen) Nettes:

Deutsche Telekom Aktie kaufen, weil die Dividende ist "steuerfrei", solange sie aus dem steuerlichen Einlagenkonto bezahlt wird.

Dafür mindert sich der Anschaffungskurs der Telekom Aktie.

 

Beispiel:

Kauf Deutsche Telekom zu 20€

10 Jahre "steuerfrei" die Dividende kassieren für insgesamt 7€

=> Anschaffungskurs 13€

->Verkauf der Aktie dann wieder zu 20€ 

-> die 7€ pro Aktie Gewinn pro Aktie kann man dann mit dem Verlusttopf Aktien verrechnen

 

PS Hätte noch eine clevere Geschäftsidee ein Hirngespinst dazu:

AG gründen, die nichts anderes macht als  All World ETFs kaufen.

Anleger kauft Aktien, investiert aber in einen All World ETF.

Der Kurs der Aktie verläuft parallel zum All-World ETF, steuerlich hat man aber Aktiengewinne/-verluste.

Diese können dann mit dem Verlusttopf Aktien verrechnet werden.

(Keine Ahnung ob das ginge oder ob es so was sogar schon gibt)

 

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Metasom
Am 24.10.2023 um 16:33 von pillendreher:

Deutsche Telekom Aktie kaufen, weil die Dividende ist "steuerfrei", solange sie aus dem steuerlichen Einlagenkonto bezahlt wird.

Dafür mindert sich der Anschaffungskurs der Telekom Aktie.

Kann der Einstandspreis negativ werden, wenn mehr als der Einstandspreis im Laufe der Jahre als Dividende ausgeschüttet wird? 

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west263
vor 3 Minuten von Metasom:

Kann der Einstandspreis negativ werden, wenn mehr als der Einstandspreis im Laufe der Jahre als Dividende ausgeschüttet wird? 

nein, natürlich nicht. 

Wenn Du bei 0 angekommen bist, zahlst Du Steuern. 

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 8 Minuten von west263:

nein, natürlich nicht. 

Wenn Du bei 0 angekommen bist, zahlst Du Steuern. 

Ich glaube da liegst du falsch, der Anschaffungspreis kann negativ werden (rein aus der Erinnerung - habe mich mal vor längerer Zeit mit dem Thema intensiver beschäftigt gehabt).

 

PS Ich hab mich richtig erinnert  https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2022-05-19-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=2  

Zitat

92  Zahlungen aus einer Kapitalherabsetzung oder Zahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto können je nach Einstandskurs auch zu negativen Anschaffungskosten führen (BFH-Urteil vom 20. April 1999 – VIII R 44/96, BStBl II S. 698). 

 

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Metasom
vor 41 Minuten von pillendreher:

Ich glaube da liegst du falsch, der Anschaffungspreis kann negativ werden (rein aus der Erinnerung - habe mich mal vor längerer Zeit mit dem Thema intensiver beschäftigt gehabt).

 

PS Ich hab mich richtig erinnert  https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2022-05-19-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=2  

Zitat

92  Zahlungen aus einer Kapitalherabsetzung oder Zahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto können je nach Einstandskurs auch zu negativen Anschaffungskosten führen (BFH-Urteil vom 20. April 1999 – VIII R 44/96, BStBl II S. 698). 

D.h. wenn man nie verkauft z.B. in Form einer Stiftung mit ewigem Fortführungsprinzip und irgendwann bei einem negativen Einstandspreis landet, umgeht man jegliche Steuerlast.

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Gast231208
vor 1 Minute von Metasom:

D.h. wenn man nie verkauft z.B. in Form einer Stiftung mit ewigem Fortführungsprinzip und irgendwann bei einem negativen Einstandspreis landet, umgeht man jegliche Steuerlast.

Der Haken =>die Dividende ist "steuerfrei", solange sie aus dem steuerlichen Einlagenkonto bezahlt wird

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Metasom
vor 2 Minuten von pillendreher:

Der Haken =>die Dividende ist "steuerfrei", solange sie aus dem steuerlichen Einlagenkonto bezahlt wird

Dann bräuchte man eine kontrollierende Stimmenzahl oder die absolute Mehrheit bei der HV, um es stets durchzusetzen. 

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Gast231208
vor 9 Minuten von Metasom:

Dann bräuchte man eine kontrollierende Stimmenzahl oder die absolute Mehrheit bei der HV, um es stets durchzusetzen. 

Ich bin da nicht so bewandert (d.h. ich habe davon keine Ahnung), aber ganz so einfach ist das nicht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerliches_Einlagekonto 

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wenn Du bei 0 angekommen bist, zahlst Du Steuern.

Natürlich(!) nicht. Die Bank gleicht das imho bei einer Dividendenzahlung nicht einmal ab.

 

Zitat

D.h. wenn man nie verkauft z.B. in Form einer Stiftung mit ewigem Fortführungsprinzip und irgendwann bei einem negativen Einstandspreis landet, umgeht man jegliche Steuerlast.

Ja, wenn man nie verkauft. Das hat aber mit dem negativen Einstandspreis nichts zu tun.

 

Wenn man hingegen verkauft, dann kann die Steuerlast größer sein als normal, im Extremfall sogar größer als der Erlös.

 

Zitat

Dann bräuchte man eine kontrollierende Stimmenzahl oder die absolute Mehrheit bei der HV, um es stets durchzusetzen. 

Was willst du da durchsetzen? Irgendwann ist das Einlagenkonto leer ...

 

Stefan

 

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