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Lucas_hope

PKV: Vorvertraglichkeit vs. Öffnungsaktion

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Lucas_hope

Moin,

 

ich habe eine kurze Frage - vielleicht hat sich jemand mit der Frage bereits beschäftigt.

 

Ich werde in Kürze als Beamter A14 verbeamtet - ich bin seit meiner Jugend schwerbehindert und auf sehr regelmäßige Arztbesuche angewiesen - Auch eine Behandlung läuft chronisch immer weiter. Da mein Bundesland leider keine pauschale Beihilfe anbietet, tendiere ich zur PKV, wo leider tatsächlich nur die Öffnungsaktion in Frage kommt (anonyme Risikovoranfragen waren von allen Gesellschaften abschlägig beschieden worden). 

 

Meine Frage ist nun, dass nach § 2 Abs. 1 Satz 2 MB/KK für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, nicht geleistet wird; Nach der Rechtsprechung des BGH zählt zu einem Versicherungsfall "nicht nur die unmittelbare Heiltätigkeit, sondern auch schon die erste ärztliche Untersuchung, die auf die Erkennung des Leidens abzielt, ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige und richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen worden ist.". Dementsprechend wären auch meine vierteljährlichen erforderlichen Behandlungen nicht vom Versicherungsumfang der PKV umfasst? 

 

Hat hier wer zufällig irgendwelche Erfahrungen in die Richtung gemacht? Sobald ich mich für eine Gesellschaft entschieden habe, würde ich das freilich auch noch mit dem Berater besprechen.

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chirlu
vor 5 Minuten von Lucas_hope:

Dementsprechend wären auch meine vierteljährlichen erforderlichen Behandlungen nicht vom Versicherungsumfang der PKV umfasst? 

 

Zitat

§ 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK oder vergleichbare Regelungen in den Versicherungsbedingungen der Versicherer, nach denen für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, nicht geleistet wird, finden keine Anwendung.

 

Seite 9.

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